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WICHTIG SCHNELL: Das muss der ACCM oder der DS Club ersteigern!


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Geschrieben

Hi folks,

ich finde ein Automobilclub braucht so ein Gerät in seinem Repertoire.

Dann kann man doch den Mitgliedern für geringes Entgelt das Auto mit Sanders Fett versorgen, oder so.

Als Privatperson lohnt sich das nicht.

Da ich keine Operator bekomme poste ich es mal hier und hoffe daß kein Geier zuschlägt.

Viele Grüße

Marin

Guckst DU hier:

http://cgi.ebay.de/Kaercher-Konservierungsgeraet-fuer-Oldtimer-u-a-Fahrzeuge_W0QQitemZ8017030340QQcategoryZ30922QQrdZ1QQcmdZViewItem

Geschrieben

Hallo Martin,

nette Idee, aber wie stellst Du Dir das praktisch vor?

Ein Hamburger hat es benutzt und nun braucht es ein Münchner - Briefmarke drauf und ab zur Post - iss nich!

Die ebay-Versandkosten sind schon 120 €.

Gruß Volker

Geschrieben

Habe gerade gesehen, dass es ein guter Freund von mir ersteigert hat... CX Fahrer und Entenschrauber...

Geschrieben

Ja, der hat mich um 3 EUR überboten. Glückwunsch

Geschrieben

Hallo,

..wenn man mit Altöl sein Auto konservieren will bestimmt praktisch...

Gruß Edgar

Geschrieben

Hi,

bin wieder online.

Hat es nu jemand aus dem Cit Umfeld?

Freut micht mich.

@Volker1930 (von Mar in ohne "t").

Nee, das Gerät kann ruhig stehen wo es will. Man kann ja dann mit seinm Auto hinfahren und Sanders fett mitbringen. Kleiner Obulus an den neuen Besitzer. Dann hat jeder was davon. Dem Besitzer gehört es irgandwann für umme...

@Pizzicato: Hoffe, der neue Besitzer ist so ein Typ, der sowas mitmacht. So würde sich die Sanders Konservierung im zweistelligen Bereich bewegen.

@Mönninghoff: Wieso Altöl? Das müsste man doch gar nicht erhitzen.

Viele Grüße

Marin

P.S.: Darf man die Adresse dann auch erfahren?

Geschrieben

Fragt sich nur, wie man mit den fetten Schläuchen in die z.T. kleinen Öffnungen reinkommt.

Damit kann man vielleicht nen LKW behandeln aber keinen PKW.

gruss helge

Geschrieben

Gibt es schon Erfahrung mit dem Gerät?

Denn der Verkäufer bietet noch ein zweites an unter der Artikelnummer 8021197364.

Oder wurde das erste (und einzige) aus bestimmten Gründen nicht abgeholt?

Kann man da überhaupt Mike-Sanders-Fett mit verarbeiten. Man müßte es ja wohl vorheizen um es in den Tank zu kippen.

Aber dann? Wenn der Tank insgesamt beheizt wird ok. Wenn es wie eine Kaffeemaschine funktioniert kann man es vergessen.

Elsakon kann ich auch kalt verarbeiten mit einem einfachen Kompressor

Geschrieben

Gerät wurde heute abgeholt, noch keine Erfahrungen gemacht... Werde aber, sobald ich was höre, schreiben...

ACCM Jörg in Berlin
Geschrieben
marin postete

Nee, das Gerät kann ruhig stehen wo es will. Man kann ja dann mit seinm Auto hinfahren und Sanders fett mitbringen. Kleiner Obulus an den neuen Besitzer. Dann hat jeder was davon. Dem Besitzer gehört es irgandwann für umme...

Es lebe die Diktatur des Proletariats!

Geschrieben

Gerät ist abhanden gekommen ist gut... Er war nicht da und seine Frau hat dann das andere auch mitgegeben für einen 100er mehr ;)

Ob seine Frau Streß mit ihm hat?

Geschrieben

Oh sehr schön, das ich das hier erfahre.

Ich habe nämlich das zweite Gerät ersteigert.

Da bekannt war, das das zweite gerät auch versteigert werden sollte, finde ich es schon sehr hinterfotzig der offenbar unwissenden Frau da zweite Gerät für hundert euro zusätzlich abzuluchsen.

Pizzicato, ich fordere hiermit deinen Freund auf das Gerät zurückzugeben.

Ich selbst werde dem verkäufer dann mindestens denselben Betrag bezahlen den auch das erste Gerät erzielt hat.

Geschrieben

Der Käufer hatte keine Ahnung, dass das Gerät bei eBay versteigert wurde. Da die Frau es ja auch nicht wußte, kann man beiden keinen Vorwurf machen. Ich halte mich hier auch raus, ich selbst habe es auch erst Sonntag abend erfahren. Setze dich mit dem Verkäufer auseinander. Was heißt hier abluchsen. Die Frau hätte nicht zustimmen müssen und der Mann hätte sich auch selbst drum kümmern können. Nach der Aufforderung, sich ein Gerät auszusuchen, hat er sich eben für beide entschieden, das zweite Gerät ist auch nicht für ihn, ein Kumpel von ihm hat sich des 2. Geräts angenommen. Also mach mal nicht so einen Wind. Du hättest ja auch schon das erste Gerät ersteigern können. Du hättest unwissend auch die Gelegenheit beim Schopfe gepackt und gleich beide mitgenommen.

Ich muß wirklich lernen, meinen Ausfluß sowohl schriftlich als auch mündlich besser zu kontrollieren.

Ich halte mich da ganz raus. Und mach mich nicht so, nur weil ich zufällig mit dem Höchstbietenden befreundet bin.

Geschrieben

Er weiß auch noch nicht so genau, inwieweit der Tank nun beheizt ist und welche Arten von Fetten etc. verarbeitet werden können. Die Funktion ist auch noch nicht kontrolliert worden.

Ich finde es echt doof, dass ich nun als Buhmann/Beteiligter dastehen soll, wo ich mit der Sache nichts zu tun habe.

Geschrieben

Hallo Basti,

..ich glaube Dein Freund hat da keinen "Schnapp" gemacht!

Wenn der Frank das Gerät bei ebay ersteigert hat, gehöhrt es ihm rechtmäßig!

An somit unterschlagenen Sachen kann Dein Freund auch durch Kauf kein Eigentum erwerben, auch Unwissenkeit schützt da nicht...also besser Gerät sofort zu Frank!

Wohl doch nicht so schlau gewesen....

Gruß Edgar

Geschrieben

ah ja, wenn ich mir EINES aussuchen kann, dann nehme ich beide. Liegt ja auch auf der Hand. Lächerlich.

Und ob was wie funktioniert oder noch in Stand gesetzt werden muß ist völlig ohne Belang. Ich ging eh von anstehenden Wartungsarbeiten aus. Und was die Funktion und Eignung für Mike Sanders anbelangt würde man es ggfs. umbauen.

Ist auch egal. Werde sehen was sich rechtlich machen läßt.

Dein Freund ist gut beraten das Gerät nicht weiterzugeben, denn im Zweifel wird er sein eigenes zurückgeben müssen.

Du hast damit nichts zu tun Basti, ist völlig ok und kein Angrifff gegen dich.

Geschrieben

Was ist daran lächerlich? Er hat gefragt, ob er beide haben kann. Dies wurde bejaht.

Was hat denn der Verkäufer geäussert, warum das Gerät nicht mehr zu verkaufen ist? Wenn er die Auktion vorzeitig beendet hätte, wie es eigentlich hätte sein müssen, stündest du jetzt auch ohne da. Die korrekte Vorgehensweise wäre die Beendigung gewesen und nicht ein Hinzufügen eines Satzes. Gekauft hast du das Gerät insofern nicht, weil der Käufer vor Ende der Auktion und somit auch vor dem Zustandekommen eines Kaufvertrages ausdrücklich und eindeutig darauf hinwies, dass das Gerät "abhanden gekommen" sei.

Das ist eine Seite des Rechts, nun du! Ich bitte ausserdem darum, da es scheint wieder so ein schmutziger Thread zu werden, das Ganze ausserhalb des Forums zu klären. Die Allgemeinheit muß das ja nicht alles bis ins Kleinste verfolgen

Geschrieben

"Der Artikel ist leider abhanden gekommen und kann somit nicht mehr versteigert werden. Die bisherigen Bieter wurden von mir informiert. Ich erkläre miermit die Versteigerung als beendet!!!!!!!"

hat der Verkäufer 2 Tage vor Ende der Auktion hinzugefügt. Er hat die Auktion beendet. Aus welchen Gründen auch immer ist zweitrangig.

Geschrieben

Ich hatte die Aution unter Beobachtung und habe geboten während sie lief.Punkt. Ich hatte zu dem Zeitpunkt wenig Zeit, habe die Auktion aufgerufen, geboten, fertig. Wenn der Verkäufer die Auktion nicht korrekt beendet ist das sein Verschulden. Dazu gibts die ebay-Regeln und Standards. Anders gehts auch nicht.

Wenn, was, wäre....ist irrelevant.

Deine rechtlichen Interpretationen in Ehren basti, ich werde den Fachmann zu Rate ziehen.

Wie du ja schon selbst bemerkt hast, ist es auch nicht deine Baustelle. Sehe ich ja auch so.

Den Rest kläre ich mit dem Verkäufer und ebay. Der Verkäufer hat an den Käufer heranzutreten.

Werde mich nicht mehr hier dazu äußern.

Falls der Verkäufer nicht in meinem Sinne agiert, werde ich sehen ob esmir einen Rechtsstreit wert ist. Schon aus Prinzip.

Falls ich zu meinem Gerät komme und es zufriedenstellend zu Nutzen ist, darf sich der CX-Club jedenfalls glücklich schätzen, denn ich würde es fachlich halbwegs versierten Mitgliedern zu Versiegelung ihres CX gegen einen anteiligen Betriebskostenzuschuß überlassen.

Geschrieben

Es gibt genau zu diesem Komplex ein Urteil. Sagte mein Kollege, der viel online handelt. Er sagt, wenn der Anbieter beendet, ABER nachweislich das Teil nicht so "abhanden" kam, wie er behauptet hat, dann ist es so, das er demjenigen, der als letzter das höchste Gebot stehen hatte, entweder

-das Gerät geben muss, so er das denn kann, oder, jetzt wird die Suppe dick,

-ersatzpflichtig ist zur Beschaffung eines GLEICHWERTIGEN Gerätes.

Genau wie bei Autos auch. Verkauf ne Karre, mach den Vertrag, und fahr ihn am letzten Tag vor der Abholung und Übergabe zu Glump. Dann ist nicht "Vertrag erledigt", sondern DU stehst in der Bringschuld, ein gleichwertiges Auto zu beschaffen. Soweit ja auch logisch.

Im Normalfall wird das mit einem Vergleich enden, der Verkäufer, der die Auktion abbrach, zahlt den Differenzpreis aus Auktionsende und Wert des Gerätes, der dann geschätzt wird von einem Gutachter, an den zuletzt höchsten Bieter. Fettig.

Carsten

Geschrieben

Es ist natürlich dumm gelaufen. Aber meinen Kumpel trifft da ja nun wirklich keine Schuld. Er wußte nicht, dass das 2. gerät bei eBay angeboten wurde und hat es eben mitgenommen.

Wenn nun der Verkäufer die Auktion nicht korrekt beendet, ist das sein Problem. Jegliche Forderungen mußt du an ihn richten. Er hat aber fett in die Auktion geschrieben, dass sie als beendet zu betrachten ist. De Facto ist kein Vertrag zustande gekommen. Mein Freund hat auch nichts unterschlagen. Genaugenommen ist er einen Kaufvetrag eingegangen, bevor dies durch das Ende der Auktion geschehen ist. Ist somit also raus.

Also ist der zweite Vetrag als nicht erfüllt zu erachten.

Wenn ich nicht so ein ausgeprägtes Mitteilungsbedürfnis hätte, wäre der Stein wahrscheinlich nie ins Rollen geraten und es würde nun keine Lawine geben.

Geschrieben

Hi,

das Problem hat sicher nur der VERkäufer, nicht Dein Kumpel. Der hat ja in Unwissenheit bzw. "in gutem Glauben" gekauft.

Ob die Auktion zu Ende ist, spielt beim Abbruch keine Rolle, lies meinen Post nochmal....

Das Problem ist der Abbruch, "es ist nicht mehr da, weil..... "OBWOHL was anderes vorliegt. Das ist der Punkt.

Carsten

Geschrieben

Der zum Zeitpunkt der vorzeitigen Auktionsbeendigung Meistbietende hat wohl keinen Anspruch auf die Herausgabe des Artikels.

Weil ein Vertrag mit dem Verkäufer überhaupt nicht zustande kam. Er hätte ja auch noch überboten werden können.

Sonst könnte ein Dritter auch noch klagen und behaupten, er hätte kurz vor Auktionsende noch bieten wollen und diese Möglichkeit wäre ihm genommen worden.

Dass der Verkäufer gegen Ebay-Regeln verstößt, kann nur Konsequenzen in seinem Verhältnis gegenüber Ebay haben.

Übrigens: Der Artikel ist dem Verkäufer ja tatsächlich abhanden gekommen. Seine ahnungslose Frau hat den Artikel doch verjuckt. Ohne das Wissen ihres Mannes. Zumindest genau dies wird der Verkäufer behaupten.

Gruß

Markus

Geschrieben

Vieleicht kommt nach Nr3 ja auch noch Nr. 4 oder 5 oder 6. Da das Gerät laut Beschreibung bei ebay von der Bundeswehr ist, wäre es doch möglich, das die dort eine ganze Serie der Geräte ausgemustert haben , oder?

Ansonsten vertrete ich auch die Meinung von Pizzicato !!

Gruß Fireman

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