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Geschrieben

Hallo,

kann mir jemand den Bruttolistenpreis eines bx 16 tgi break zum Zeitpunkt seiner Erstzulassung nennen ?

Wäre relativ wichtig für mich!

Danke erstmal.

gruß an alle und den Rest der Menschheit

Geschrieben
bxforever postete

Hallo,

kann mir jemand den Bruttolistenpreis eines bx 16 tgi break zum Zeitpunkt seiner Erstzulassung nennen ?

Wäre relativ wichtig für mich!

Danke erstmal.

gruß an alle und den Rest der Menschheit

Nehme mal an du möchtest den BX als Firmenwagen fahren und benötigst den Bruttolistenpreis wegen der 1% - Regel???? Hmm, habe glaube ich noch alte Preislisten von Cit rumliegen, wenn ich was finde melde ich mich!

Geschrieben

hallo,

danke für die Infos.

Es geht tatsächlich um die 1% Regelung.

Ich hatte dem Finanzamt erklärt, daß ich das Schwebefahrzeug zu 50% privat und zu 50 % geschäftlich nutze.

Dadurch muß der Wagen dem "Betribsvermögen" zugeordnet werden.

Würde ich den Wagen zu 51% privat und nur zu 49% geschäftlich nutzen,

wäre es wohl einfacher gewesen.

Dann hätte ich eben pro gefahrenen km 30 cent geltend machen können.

Ist für nen Laien leider schwer zu verstehen.

Die Listen, die ich dank des Links von ACCM Frederic gefunden habe, sollten

ausreichen.

Danke auch an DS21Pallas.

extra suchen muß nicht sein.

wenn zufällig ne liste auftaucht,ist es natürlich ok.

Hilft vielleicht auch anderen Mitgliedern.

Danke nochmals für die prompte Hilfe!!

Grüße an alle!

Geschrieben

Ändere doch einfach dein Nutzungsverhalten auf 60%privat oder so.

Dann paßt es doch wieder..............

Grüße,

ACCM Ulrich Klauke
Geschrieben

Vielleicht noch zur Ergänzung:

Laut Preisliste vom August '91 für das MJ '92 kostete der BX 16 TGI Break brutto DM 25.790,-

Gruß, Ulrich

Geschrieben

Wenn Dein privater Nutzungsanteil sehr gering ist, kann sich der Aufwand eines Fahrtenbuches evtl. lohnen.

AfA fallen doch bei nem 10 Jahre alten BX keine (oder quasi keine) an.

Gruß

Markus

Geschrieben

Zum Bruttolistenpreis musst Du auch noch den Wert der Sonderausstattung (ebenfalls incl. USt) addieren.

Erst dann hast Du die Bemessungsgrundlage für die 1 Prozent Regel.

Gruß

Markus

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