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Zulassung C 15 Neuwagen in D


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ACCM Hans Mustermann
Geschrieben

Habe Probleme mit der Zulassung meines C15 Neuwagen Bj 2005 aus Ungarn.

TÜV meckert: "Ist das überhaupt noch ein Neuwagen ?", "...eine Einzelabnahme kostet 6000 EURO...", "...ich brauche Nachweise, nach welchen EU Richtlinien der Wagen geprüft wurde...", "....ohne Typengenehmigungsnummer kann man den in Deutschland überhaupt nicht zulassen..." und so weiter...

Zulassungstelle fordert: COC, möglichst mit Wasserzeichen, fälschungssicher und im Orginal, mit allen Angaben vorallem zu den Abgasen mit Angabe der EU-Richtlinien nach denen geprüft wurde. Zudem die Typengenehmigungsnummer.

Wer kann mir bei folgenden Fragen weiterhelfen ?

WER kennt jemand, der in den letzten Jahren einen C15 Neuwagen in Deutschland zugelassen hat. Das würde mit ungemein helfen.

WER kennt die europaweite Typengenehmigungsnummer des C15 Diesel mit 1868 ccm Motor ????

WER kann mir seinen C15 Brief faxen, wenn der Wagen nach 2000 mit dem neuen 1868ccm Motor in Deutschland zugelassen wurde ??? Persönliche Angaben können gerne ausgestrichen sein, darum gehts mir nicht.

WER kennt jemand mit einem roten C15, Baujahr 2003 und folgendem Kennzeichen: EU-LB 142 ????

Der/Diejenige könnte mir nämlich echt behilflich sein. Je mehr Info über den Besitzer, desto besser. "EU" ist der Kreis Eupen.

Freue mich über Antworten in diesem Thread...

Hans Mustermann

Geschrieben

Hallo Hans,

nimm 'mal Kontakt auf mit Jan Eggermann, dem Betreiber der Internetseite Garage 2CV. Jan hat um 2000 rum einen neuen französischen C15 in Deutschland zugelassen. Vielleicht kann er Dir helfen.

ACCM Hans Mustermann
Geschrieben

Mit dem habe ich vorher am Telefon gequatscht. Aber der hat den C15 mit altem Motor zugelassen. Das hilft mir nicht. Zudem war das 1999. Seither hat sich so viel bei den ZUlassungsrichtlinien geändert, es ist ein Graus....

Hr. Eggermann z.B. hatte kein COC ! Das hat die Zulassungsstelle damals nicht gestört. Das ist heute ganz anders.

H. Mustermann

Geschrieben

Hi Hans,

Du hast mein ganzes Mitleid. Diese Bürokraten haben sich zuerst vermehrt wie die Karnickel und jetzt haben sie keine sinnvollen Aufgaben mehr... (;-( )

Versuch doch mal bei Citroen die Homologisations-Abteilung ans Rohr zu kriegen. Mit der Fahrgestellnummer sollte es doch möglich sein wenigstens dieses COC zu bekommen.

Das wird doch orginal vom Hersteller erzeugt - oder?

Und achte dann bei den Papieren, das nicht die ganzen Schlüssel genullt werden. Sonst hast du bei der nächsten Änderung (Reifen, Felgen wasauchimmer) wieder ein Problem, weil die Teilegutachten nicht mehr dem Fahrzeug zugeordnet werden können.

Das Thema hatte ich nämlich bei meinem Plu:

"Gutachten für Felgen gilt für Pluriel mit Schlüsselnummer... - ach da steht ja eine Null...."

Gruss

Mike

ACCM Hans Mustermann
Geschrieben

Homologationsabteilung von Citroen ? Wo ? In Paris. Äh, können die Englisch ?

Hat hier jemand eine Telnumer? Was ist eigentlich eine Homologationsabteilung ? Was machen die?

Schlüssel genullt ? Welche Schlüssel ? Wie kann ich einen Bürokraten davon abhalten, zu nullen ? Der macht doch sowieso was er will. Aber ich kanns ihm ja mal sagen: "Nullen Sie nicht die Schlüssel zu !"

Kannst Du mir da konkreter helfen?

Das wäre sehr nett und hilfreich. Danke !

Hans Mustermann

Geschrieben

Um Hans bei der Suche nochmals zu unterstützen:

Wer kennt den Halter dieses Fahrzeuges:

C%2015%20Eupen.jpg

Das Fahrzeug wurde im Juli 2003 im Kreis Euskirchen zugelassen,

das Bild entstand quasi im Vorbeiflug beim Citroën Händler im

belgischen Eupen.

Sollte doch machbar sein einen neuen C15 zuzulassen ...

Beste Grüße und rutscht alle gut ins neue Jahr!

ACCM Jan

garage2cv.de

Geschrieben

"COC" muß sein, leider. Auch eine der hochwertigen Ideen aus Brüssel...

Aber: Wenn ich mich richtig erinnere, hast Du den Wagen doch von einem

Citroen-Vertragshändler gekauft? Ungarn gehört zur EU, also muß Citroen

Dir auch das COC liefern.

Ich würde zunächst den Händler nochmal aufs Hirn drücken und das COC

von ihm verlangen.

Parallel dazu Citroen in Köln ansprechen, welche Lösung sie anbieten können.

M.E. muß Citroen hier tätig werden.

Wieso warst Du beim TÜV? Ich wäre mit den Unterlagen erstmal entspannt zur

Zulassungsstelle gefahren und hätte dort die Zulassung versucht.

Mit dem COC (wenn Du`s denn hast) bekommst Du direkt bei der Zulassungsstelle

den deutschen Brief (bzw. jetzt "Zulassungsbescheingung I/II") ausgestellt.

Eine TÜV-Abnahme ist hierfür nicht erforderlich.

Ich habe gerade im COC meines 2004er C2 nachgesehen, dort ist

Ungarn bereits aufgeführt. Also gibt es das COC auch dort.

Ein Wasserzeichen trägt das Dokument auch, außerdem ist das Doppelwinkel-

Logo eingeprägt.

Geschrieben

Ob man mal den Citroën-Händler in Eupen anspricht? Vielleicht rückt er ja den Namen heraus.

Geschrieben

Nach meinem Empfinden, was natürlich leider nicht maßgebend ist, muß Citroën, in der Regel vertreten durch den ausliefernden Händler, das ominöse EU-Papier Certification of Conformity (COC) liefern.

Vom Zulassungsland innerhalb der EU sollte das völlig unabhängig sein.

Gruß

Geschrieben
Knut Rothstein postete

Nach meinem Empfinden, was natürlich leider nicht maßgebend ist, muß Citroën, in der Regel vertreten durch den ausliefernden Händler, das ominöse EU-Papier Certification of Conformity (COC) liefern.

Vom Zulassungsland innerhalb der EU sollte das völlig unabhängig sein.

Gruß

Sehe ich auch so.

ACCM Hans Mustermann
Geschrieben

Hallo Thomas Hirtes,und alle anderen

ich war zuerst bei der Zulassungsstelle. Die haben mir das mit der Typenzulassungsnummer und dem COC gesagt (daß das was ich hätte kein COC sei).

Auch liessen sie anklingen, daß ich wohl ohnehin zum TÜV müsste, da in der Regel im COC nicht alle Informationen enthalten seinen die Vater Staat in Deutschland braucht. Denn in der EU sind die Leute genau, in Deutschland supergenau, das ist so unsere Menthalität. Aus diesem Grund ist das so kompliziert. So ging ich zum TÜV um genaueres zu erfahren. Nur haben die die Welt so kompliziert, das ich jetzt kaum schlauer bin. Insbesondere erhält man beim TÜV keine interessenneutralen Auskunft sondern eine den TÜV-Interessen entsprechende.

Ich bin daher sehr interessiert, einen oder mehrere Menschen zu finden, der/die einen möglichst neuen C15 D in Deutschland zugelassen hat/haben. Anhand der damaligen Prozedur(en) kann ich dann nachvollziehen, was sein muss und was nicht. So verbohrt sind die bei uns auf der Zulassungsstelle nicht, das sie das nicht fressen würden, wenn ich z.B. eine Briefkopie/Kopie eines COC vorlegen kann, bei der die Zulassung klappte. Also, eine Fallstudie muss her....

Das COC bekomme ich schon, aber wie gesagt, damit sind noch nicht alle Probleme vom Tisch.

Grüsse von Hans Mustermann

PS: Tausend Dank der Mithilfe und des Engagement von Euch allen !!!

ACCM Hans Mustermann
Geschrieben

Der gesuchte rote C15 hat das Kennzeichen EU-LB 142. Kreis Euskirchen, soory NICHT Eupen ! Vermutlich Bj 2003

Bild siehe oben....

Sobald der Citroen Händler Weykmanns in Eupen wieder aus dem Urlaub ist, ruf ich da auch mal an...

Grüsse

Hans Mustermann

Geschrieben

@Hans Mustermann:

>Auch liessen sie anklingen, daß ich wohl ohnehin zum TÜV müsste, da in der

>Regel im COC nicht alle Informationen enthalten seinen die Vater Staat in

>Deutschland braucht.

Quatsch mit Soße! Im COC sind wesentlich mehr Daten enthalten als im

Fahrzeugbrief bzw der neuen Zulassungsbescheinigung.

>Das COC bekomme ich schon, aber wie gesagt, damit sind noch nicht alle >Probleme vom Tisch.

Doch. Das COC ist genau für diesen Zweck geschaffen worden: Zulassung

eines EU-Neufahrzeuges ohne großen Aufwand.

Zitat aus einer Mail des Kraftfahrtbundesamtes:

"Jeder in der EU produzierte neue Pkw und jedes Motorrad hat eine EU-weit gültige Betriebserlaubnis, die Sie vom Händler mitbekommen sollten. Sie sagt aus, dass das Auto nach den einheitlichen technischen Standards der EU produziert wurde und die Voraussetzungen erfüllt, in jedem Land der EU zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen zu werden. Diese EWG-Übereinstimmungsbescheinigung - üblich sind auch die Bezeichnungen "Typgenehmigung", "Certificate of Conformity" oder kurz "COC"

Seit 1996 müssen die Automobilhersteller für jedes in Verkehr gebrachte Kraftfahrzeug eine EU-Betriebserlaubnis beantragen. Diese Betriebserlaubnis - "Certificate of Conformity" (COC) - garantiert, dass in der EU gekaufte Neuwagen ohne weitere technische Prüfung in jedem EU-Staat zugelassen werden. Liegt diese EU-Betriebserlaubnis nicht vor, muss das Fahrzeug beim TÜV beziehungsweise der DEKRA vorgeführt werden und eine Betriebserlaubnis für Deutschland erhalten"

Das ist doch eindeutig!

ACCM Hans Mustermann
Geschrieben

Hallo Thomas Hirtes,

das klingt gut und logisch. Und danke für die Info. Aber es ist eben dem Fahrzeughersteller überlassen, welche Informationen er in das COC Papier aufnimmt und welche nicht. Z.B die 2stellige Schadstoffklassen Nr. und die Siebenstellige Typennummer. Diese Nummern weichen von Land zu Land ab. Das ist die Krux.

Vergleichen Sie mal das COC Ihres Pluriel mit dem COC z.B. eines Porsche. Ich habe das unter

http://www.porsche.com/filestore.aspx/default.pdf?pool=germany&type=download&id=ewg-cocpapier-pdf〈=none&filetype=default

gefunden. Alternativ können Sie auch bei Google die begriffe "COC" +"Papier"+"Nummer" eingeben. Der erste Linkhinweis führt zum selben PDF Dokument.

Der TÜV Mann hat die Sache so dargestellt, daß ich selbst mit dem COC in der Hand ihm noch 150 EURO fürs Vollgutachten + 50 Euro für die AU in die Hand drücken darf. Nur damit er die Daten des COC in ein Formblatt des TÜV's überträgt.

Aber: Das alles vor dem Hintergrund, daß es ein LKW ist !!!!

Und da scheinen sich die Welten zu trennen. Alles ist da irgendwie anders. Und deshalb wirs kompliziert.

Trotzdem danke für die Tips.

Grüße von Hans Mustermann

Geschrieben

Hey ihr, ziemlich schwieriges Ding das da vor euch liegt!!

Also ich kann nur sagen wie es ist wenn man einen Wagen von Deutschland nach Österreich typesieren lassen muss!!

Bei uns gibt es extra Prüfhallen die dafür ausgestattet sind und quasi so eine Art Typenschein des Autos für Österreich erstellen.... Da es ja bei euch in Deutschland keinen Typenschein gibt bin ich momentan leicht ratlos...

Hans sonst frag mal beim ADAC nach oder so vielleicht können dir die weiterhelfen oder versuchs einfach über deinen Versicherer die kennen sich mit solchen sachen aus...

Trotzdem viel glück dabei das du bald deinen C15 öffentlich fahren darfst *teu teu teu*

Lg Tom

Geschrieben
ACCM Hans Mustermann postete

Homologationsabteilung von Citroen ? Wo ? In Paris. Äh, können die Englisch ?

Hat hier jemand eine Telnumer? Was ist eigentlich eine Homologationsabteilung ? Was machen die?

Ich dachte da an Köln - die Hologisierungsabteilung kümmert sich um solche Sachen, wie Gutachten, welche Reifen/Felgen auch eingetragen werden dürfen und liefern dann die entsprechenden Unterlagen, damit der TÜV das auch macht.

Ob die auch was direkt mit COC zu tun haben ,weiß ich nicht, aber da bekommst du einen Techniker mit Bürokratie-Erfahrung ans Telefon. U.U. rufen die dann auch bei deinem TÜV an und unterstützen direkt (hatte ich schon mal - weil der TÜV auch der Meinung war, das eine Ambulance kein CX ist ;-) )

Von denen stammen wohl auch die Unterlagen, mit denen in der vor-COC Zeit (DS) die Briefdaten erstellt werden (siehe auch Kopien auf den Seiten vom DS-Club).

Schlüssel genullt ? Welche Schlüssel ? Wie kann ich einen Bürokraten davon abhalten, zu nullen ? Der macht doch sowieso was er will. Aber ich kanns ihm ja mal sagen: "Nullen Sie nicht die Schlüssel zu !"

Bei meinem Pluriel (Reimport Belgien) sind einige der Schlüsselnummern (im Brief "zu1" etc.) einfach bei der Ausstellung auf Null gesetzt worden, anstatt die Nummern, die in der COC angegeben waren einzutragen. Das führt dann bei nicht orginal TÜV (Dekra etc.) dazu, das die sich weigern Gutachten, in denen diese Nummern zur Unterscheidung der Modelle herangezogen werden die Sachen einzutragen (Reifen, Felgen, AHK etc.)

Ansonsten wollte mich die Zulassungsstelle mit dem Plu auch zum TÜV schicken - der TÜV wiederum hat dann die Zulassungsstelle angerufen und gefragt, was das denn soll bei einem Neufahrzeug...

Die wissen wohl selbst nicht so genau über ihre eigenen Vorschriften Bescheid. TÜV kannst du ja wechseln - nur Zulassungsstelle ist etwas schwierig.

Viel Glück

Mike

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