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Geschrieben

Hallo,

Vielleicht kennt sich jemand mit der Abgasnorm beim C8 aus. Laut techn. Beschreibung soll er die Euro3-Norm erfüllen. (Schlüsselnummer 51) Vom Finanzamt wird aber nach Euro2 besteuert. Irgendetwas kann da nicht stimmen. Ich vermute fast, dass es sich lediglich um die D3-Norm handelt, die entspricht nämlich Euro2.

Geschrieben

Hallo,

danke das Thema hat sich mit Schreiben von Citroen erledigt. Irgendwie komme ich mir ziemlich verarscht vor!

vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Vertrauen in CITROËN.

gerne kommen wir auf Ihre Anfrage bezüglich der Steuereinstufung Ihres CITROËN

C8 zurück.

Wunschgemäß möchten wir Ihnen nähere Informationen zu der Besteuerung von PKW-

Modellen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2500 KG nennen, um Ihnen

den Sachverhalt verständlich zu vermitteln.

Diese Fahrzeuge erfüllen technisch die für die Zulassung geforderte Abgasnorm

98/69EG III; A (entspricht der Abgasnorm Euro 3) für ?M-Fahrzeuge mit einem

zulässigen Gesamtgewicht von über 2500 kg und / oder mehr als 6 Sitzplätzen

(Gruppenfahrzeuge)? (VkB/ 1999/S.110). In unserer Kundenpreisliste des CITROËN

C8 weisen wir die Abgasnorm EURO 3 korrekt in Verbindung mit der

Schlüsselnummer 51 aus.

Der steuerliche Unterschied liegt bis zum 31.12.03 je angefangene 100 ccm bei E

1,03. Der bereits heute sehr geringe steuerliche Unterschied zwischen den beiden

Abgasnormen wurden zum 01.01.04 gesenkt und beträgt dann E 0,61.

Eine Änderung der Einstufung ist nicht möglich.

Geschrieben

... ja so ist es, leider.

Zum Fahrzeugkauf gehört eben auch der Kostencheck für Versicherung und Steuer (anhand der Schlüsselnummer!) - dann kann man rechnen ob sich ein Diesel wirklich lohnt...

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