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Ist Zollkennzeichen eine Erstzulassung oder nicht ?


Empfohlene Beiträge

ACCM Hans Mustermann
Geschrieben

Hallo Citroenisten

Mal eine knackige Frage an Euch: Ist der Tag, an dem ein ausländisches Zollkennzeichen an einen Neuwagen angeschraubt wurde der Tag der ersten Zulassung oder wie ist der Tag der ersten Zulassung in Deutschland definiert ?

Wie vielleicht einige mitverfolgt haben, bin ich ja noch immer dabei, meinen in Ungarn verkauften C15 D First in Deutschland zuzulassen. Ein langer und lehrreicher Prozess muss ich zugeben. Denn ein C15 mit 2 Sitzen ist ja ein LKW und für solche LKW's gelten andere un/oder keine Eu Regeln wie beim PKW.

- Es gibt keine EU Typengenehmigungsnummer für LKW!

- Es gibt keine europaweiten COC Papiere für LKW !

- Ein LKW Neuwagen aus dem EU Ausland muß obligatorisch beim TÜV zum Vollgutachten (nicht unbedingt zur Einzeltypenabnahme!) vorgeführt werden.

Kosten: 150 EUR mindestens !

-Ein Datenblatt von Citroen D kostet 75 Euro. Das verlangt der TÜV zum Übertrag der Daten des Fahrzeuges in den Brief bzw. um die Deutschen Schlüssel in die Papiere einzutragen.

- Es gibt eine Ausnahmegenehmigung für LKW Neuwagen unter 2,8to die noch EURO3 erfüllen, aber erst in 2006 zugelassen werden. Diese muß bei LRA beantragt werden. Bei großen LKW ist EURO 3 wurscht.

Mittlereweile habe ich ein spärliches Datenblatt von Citroen Deutschland vorliegen. Denn die sagten mir, das sie im Citroen Computer in Paris gesehen hätten, daß mein C15 als Erstzulassungstag den 23.12.2005 eingetragen hätte. Das war der Tag der Erteilung meines Zollkennzeichens mit dem ich nach D kam. Weiter sagte Citroen D, wenn mein Auto bereits zugelassen sei, dann wäre es kein Neuwagen. Aus diesem Grunde würden die spärlichen Daten für die Zulassung ausreichen. Naja, mal sehen was der TÜV Onkel dazu meint....

Wenn mein C15 eine Deutsche Zulassung hat, schreib ich meine Memoaren.

Versprochen

Geschrieben

ein zollkennzeichen gilt als echte zulassung, weil ja im gegensatz zum kurzzeitkennzeichen alle fahrzeugdaten erfasst und auch ein vorläufiger fahrzeugbrief ausgestellt wird.

dass citroen für das datenblatt geld will ist komisch - ich hab für ein datenblatt um einen 205 GTI in spanien zuzulassen bei peugeot garnix bezahlt. bei derselben nummer mit nem BX TRI haben die spanischen prüfer dann einfach die daten aus der bedienungsanleitung abgeschrieben *ggg*

ruf doch mal beim tüv an, manche tüv-stelle macht doch auch diese EU-gutachten zur zulassung in anderen ländern, für spanien war das glaub ich der tüv in darmstadt.

  • 2 Wochen später...
ACCM Hans Mustermann
Geschrieben

Hallo

an alle die es interessiert:

Der TÜV in Backnang besteht darauf: ein Zollkennzeichen aus dem Ausland gilt nicht als Erstzulassung für Deutsche Behörden.

Unisono die Zulassungsstelle des selbigen Ortes:

Aber,ein Zollkenzeichen ausgestellt in Deutschland, gilt als Erstzulassung für Deutsche Behörden.

Versteh wers will, ich nicht.

H.M.

Geschrieben

Erstzulasung in D heißt, daß das Auto erstmals in Deutschland zugelassen wurde. Da kann auch ein uralter Import wieder jung werden.

Geschrieben

"Erstzulasung in D heißt, daß das Auto erstmals in Deutschland zugelassen wurde."

Ein sehr sinniger Satz, wie ich finde ;-))

Geschrieben

Ich weiss , dass in D ausgestellte Zollkennzeichen nicht als Erstzulassung gelten, da kein richtiger Fahrzeugbrief ausgestellt wird, sondern nur ein vorläufiger Fahrzeugbrief welcher nach Ablauf der Z-kennzeichens weggeschmissen werden kann. (die Daten werden nicht erfasst, da diese Kennzeichen zu 99% zum Zweck des Exports ausgestellt werden)

Ach ja, will jemand solche abgelaufenen Kennzeichen mit vorläufigem Fahrzeugbrief ?? Ich hätte da so ein paar 100 Stück herumliegen.HöHöHö!

Wir importieren ständig Neufahrzeuge die aus D und A kommen und werden dann in GR als Neufahrzeug zugelassen.

Und da steht dann im Fahrzeugbrief das Datum an dem ich es hier zulasse.

Markos

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