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Geschrieben

Hi,

ich habe meinen XM 2.1 TD mit einem Abgasreinigungssystem (Oxidationskatalysator) nachrüsten lassen - die Zulassungsstelle will nun nicht den Tag des Einbaus, wie früher üblich, sondern den Tag der Eintragung als Feststellungsdatum eintragen. Damit ginge mir natürlich ein erheblicher Steuervorteil verloren.

Genauer, von 05-05 auf 01/06- also 7 Monate ungefähr.

In der Anleitung des Kats steht dazu detailliert leider NIX. ABER dort steht, dass das Kfz "zur nächsten ohnehin kommenden AU" erst wieder vorzuführen ist, will sagen, nächste AU reicht + danach eintragen lassen gehen.

Hr. Spannagel von Matrix sagt, es sollte der Tag des Einbaus sein- aber er sei nicht sicher.

Welche Rechtsvorschrift ist denn hier gegeben ? Kann die Zulassungsstelle

das so vornehmen ?

Danke,

Carsten

Geschrieben

Hallo Carsten,

bei mir hat die Zulassungstelle den Tag des einbaus eingetragen.

Ich hatte aber auch direkt die AU gemacht. Kann sein das es deswegen unterschiede gibt (Ämter halt).

Gruß Daniel

Ps: Schau doch mal in die Papiere von dem Kat. Vielleicht steht da was drin.

Geschrieben

Hi,

das ist eben nicht eindeutig in den Papieren geschrieben. Schade !

Und mit "Ämter eben" gebe ich mich ungern zufrieden, da bin ich ein schlechter Deutscher.

Carsten

Geschrieben

Hi,

okay, detailliertere Frage, kam mir eben in den Sinn: Die Zulassungsstelle trägt den Tag der EINTRAGUNG ein. Okay.

Aber was das FA macht, ist doch dann eine andere Frage, oder nicht ?

Ich meine, die kriegen doch auch die Einbaubescheinigung mit zugeteilt von der Zulasungsstelle. Dann entscheiden DIE also, wie es weitergeht.

Ich hab da eben anrufen wollen, aber im FA am Freitag nach 12 - niemand da.

Carsten

Geschrieben

Hi Carsten,

das scheint "Ermessensspielraum" der Zulassungsstelle zu sein, ob sie das Einbaudatum oder das Eintragungsdatum ansetzen.

Hier in Kiel habe ich bei zwei Benziner-Umrüstungen auf Euro 2 auch nur das Eintragungsdatum bekommen, obwohl ich im Vorfeld auch anderes gehört hatte.

Da das bei mir aber nur max. 1 Monat war, habe ich deswegen keine Welle gemacht.

Geschrieben

Moin,

wir haben es hier mit Ämtern zu tun, in denen Amtsdeutsch gesprochen wird. Es zählt das Datum, zu dem ein amtlich anerkannter Kfz-Sachverständiger den Umbau bestätigt. Ein seitens der Werkstatt gefaktes Einbaudatum wäre nicht gänzlich auszuschließen...

Fazit: Im eigenen Interesse tut man gut daran, eine steuerlich oder versicherungstechnisch relevante Veränderung möglichst umgehend "eintragen" zu lassen und damit aktenkundig zu machen.

ACCM Jörg in Berlin
Geschrieben

Ganz aktuell:

Einbau meines Kaltlaufreglers, d.h. Bestätigung des Einbaus durch AU-Werkstatt (Antrag auf Steueränderung): 30.12.2005

Eingetragen Zulassungstelle: 02.01.2006

Steuerbescheid Finanzamt (gestern eingegangen): Steuer alt bis einschließlich 29.12.2005 - Euro2-Steuer ab 30.12.2005

In den neu ausgestellten Fahrzeugpapieren ist auch der Tag des bestätigten Einbaus (30.12.) vermerkt.

Jörg

Geschrieben

Hi,

das gibt mir dann doch die Hoffnung, das das AMT den Tag einträgt, an dem ich da war, und das FA dann den Tag des Einbaus mit Stempel etc von der Werkstatt zu Grunde legt.

Ich rufe Montag das FA mal an.

Carsten

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