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Geschrieben

Hallo,

meine Frau war mit unserem BX einkaufen, und auf dem Parkplatz ist ihr beim ausparken jemand an den Wagen gefahren. Er hat hinten links den Radlauf erwischt, und dabei die Stoßstange leicht mitgerissen.

Kostenvoranschlag der Werkstatt: 948,96 Teuro.

Fast schon logisch, das die Versicherung des Gegeners das so nicht akzeptiert, der Wagen ist BJ 91. Nun kommt ein Gutachter.

Mal sehen was der uns dann noch für einen Restwert diagnostiziert.

Ich denke der Wert des Autos ist nicht höher wie 500 Teuro, wenn er wie unser technisch und optisch in gutem Zustand ist, und mit Sommer und Winterbereifung steht.

Na mal sehen.

Gruß,

Arne

Geschrieben

Auf den Wiederbeschaffungswert, nicht auf den Zeitwert bestehen!

Geschrieben

Hallo,

Besser du bestehst auf einem eigenen GUTACHTER .

Das ist nämlich dein RECHT.

Der gegnerische Gutachter will auch künftig für die gegnerische Versicherung

Gutachten machen, in welche Richtung wird der wohl Beurteilungsspielräume ausloten . Etwa in deine ???

Normalerweise,

sollen die dir Schreiben, dass Sie ein Gutachten wollen.

Dann beauftragst du einen Gutachter, der seine Kosten direkt mit denen abrechnet. Ich frage bei sowas den Citroen - Händler meines Vertrauens nach einer Empfehlung, falls der dort in Wartung war trifft sich das auch gut....

oder wenn du keine Arbeit haben willst nimm dir einen Anwalt...........

Grüße,

Geschrieben

...hängt auch ein wenig von der Schadenhöhe ab: Bei unter 1.000 € gibt es normalerweise keine Probleme mit der Regulierung - egal was für ein Baujahr und welche versicherung. Sollte die gegnerischer Versicherung rumprollen -- dann anbieten, eigenen Gutachter zu beauftragen - den darf die Versicherung dann zusätzlich auch noch löhnen - und dann wirds garantiert teurer für die...nicht bange machen lassen, hartnäckig aber HÖFLICH bleiben. Viel Erfolg!

Geschrieben

Richtig - immer eigenen Gutachter bestellen, wenn die Versicherung auf einem besteht. NIE den Schlechtachter der gegnerischen V. kommen lassen!

Gast Michael_Werth
Geschrieben

Was ist das denn für ein Verhalten der Versicherung?

Meiner Freundin haben sie im September letzten Jahres beide Türen auf der Fahrerseite eingedrückt. Eine Frau, die das erstemal mit einem gemieteten Transporter fahren wollte, hat den BX beim Ausparken einfach übersehen ;)

Mein Gutachter hat den 1990er BX 16 TGI Deauville mit Leder, Alus, Neuer Auspuff- und Bremsanlage auf € 1500,- geschätzt. Restwert mit dem Schaden € 250,-, Reparatur des Schadens €1700,-. D. h. wirtsch. Totalschaden. Nachdem dieses Gutachten der gegnerischen Versicherung vorlag, hat es keine drei Tage gedauert, bis die € 1250,- auf dem Konto meiner Freundin waren.

Bei so einem Verhalten würde ich gar nucht mehr lange fackeln. Dein Recht ist es übrigens auch, Dir einen Anwalt zu nehmen, der alles für Dich regelt. Das würde ich jetzt einfach machen. Der weiß schon, was man wie der Versicherung klar macht, damit Du Dein Dir zustehendes Geld bekommst. Den Anwalt muß die gegnerische Versicherung übrigens auch zahlen. Im Rahmen des Gesetzes würde ich die Sache jetzt so teuer wie möglich für die gegnerische Versicherung machen.

Geschrieben

Danke für eure Hinweise.

Erst mal sehen was der Gutachter sagt. Wenn mir das nicht gefällt, bekommt mein Anwalt noch ein bischen mehr zu tun, er kümmert sich ja schon um den Unfall mit meinem Picasso.

Na schauen wir mal, ich werde Berichten.

Gruß,

Arne

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