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BX verkauft,aber nicht abgeholt


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Geschrieben

Hallo,

ich hab über ebay meinen alten BX TRD verkauft.Der Verkäufer hat den Wagen auch schon per Überweisung bezahlt aber noch nicht geholt.Fahrzeugbrief ist noch bei mir.Ist jetzt etwa 1 Monat her,seit der Wagen bezahlt wurde.Es wurde vereinbart,daß er zwischen Weihnachten und Silvester kommt und den Wagen abholt bzw.daß er sich meldet.Bis jetzt kam kein Anruf und auch keine email.

Wie sieht das jetzt mit den Fristen aus,wenn ich ihn per email anmahne den Wagen zu holen?

Der BX steht mir ja schon etwas in den Füßen und vor die Halle mag ich ihn auch nicht stellen;wer weiß,was die Dorfjugend sonst anstellt.

Zum Glück ist der Brief noch bei mir >:-)

Grüße Thomas

Geschrieben

Der BX lebt aber noch...:-)

Geschrieben

Wer weis, was da los ist. Ruf doch mal an und frag nach. Vielleicht hat der Käufer einen Unfall gehabt oder ist krank oder oder oder...

Gruß

Fred

Geschrieben

@thomas

Haste ne Adresse ?

Weil mit Fristen etc. is immer besser wenn du das mit nem Einschreiben machst.

Weil dann hast du halt auch was 100 %tiges in der Hand.

Ansonsten einfach mal beim ADAC in der Rechtsabteilung anrufen und nachfragen. Ham mir auch schon ein paar mal geholfen

Geschrieben

Wäre es vielleicht sinnvoll, per eMail beim eBay-Support anzufragen, wie Du Dich in einem solch (seltenen) Fall zu verhalten hast?

Gast Michael_Werth
Geschrieben
Martin Beckmann postete

Wäre es vielleicht sinnvoll, per eMail beim eBay-Support anzufragen, wie Du Dich in einem solch (seltenen) Fall zu verhalten hast?

Nö! Denn das hat nichts mehr mit ebay zu tun.

Das Geschäft ist gelaufen, der Vertrag rechtsgültig geschlossen, weil der Käufer das Geld überwiesen hat. Wenn Du ganz hart drauf bist, dann stellst Du das Ding einfach an den Straßenrand. Denn es ist nicht mehr Deins. Du besitzt es zwar noch, Dein Eigentum ist es jedoch nicht mehr.

Hast Du denn schon wie Fred vorgeschlagen hat bei dem Käufer angerufen? Das wäre auch mein erster Schritt. E-Mails werden nicht immer gelesen.

Nach erfolgloser Kontaktaufnahme per Telefon würde ich dann auch ein Einschreiben losschicken. Aber immer erst auf die "Freundliche". Das mit den Fristen kommt später. ;) Sollte er dann immer noch nicht reagieren, sind wirklich Spezialisten gefragt, die Dir beantworten können, wann der BX wieder in Dein Eigentum übergeht, obwohl er bezahlt wurde. Denn dann kann das mot dem Straßenrand auch nach hinten losgehen ;)

Geschrieben

Ich hab den vorhin mal angerufen.Er hat dann etwas rumgestottert,es war ihm hörbar peinlich,daß der Wagen noch da ist,und angeblich will er nächste Woche kommen und den Wagen holen.

Naja,ich bin mal gespannt...so ähnlich lief das Telefonat letztes Mal auch ab.

Grüße Thomas

Geschrieben
ACCM Jelle postete

Hallo,

ich hab über ebay meinen alten BX TRD verkauft.Der Verkäufer hat den Wagen auch schon per Überweisung bezahlt aber noch nicht geholt.Fahrzeugbrief ist noch bei mir.Ist jetzt etwa 1 Monat her,seit der Wagen bezahlt wurde.Es wurde vereinbart,daß er zwischen Weihnachten und Silvester kommt und den Wagen abholt bzw.daß er sich meldet.Bis jetzt kam kein Anruf und auch keine email.

Wie sieht das jetzt mit den Fristen aus,wenn ich ihn per email anmahne den Wagen zu holen?

Der BX steht mir ja schon etwas in den Füßen und vor die Halle mag ich ihn auch nicht stellen;wer weiß,was die Dorfjugend sonst anstellt.

Zum Glück ist der Brief noch bei mir >:-)

Grüße Thomas

Geschrieben

Hallo, vorsichtig mit "an die Strasse stellen"! Trotz Verkauf sind es nämlich zwei paar Schuhe: Das eine ist das Zivilrechtliche: Demnach kann man darüber streiten ob der Erstigerer das Fahrzeug trotz Vertrag u. Bezahlung "in Besitz genommen" hat. - Ein abgemeldetes Fahrzeug am Strassenrand, auf öffentlichem, manchmal auch privaten Grund wird unterschiedlich von Kommune zu Kommune häufig zur Gewinnmaximierung als "Umweltstraftat" angesehen. D. h.: Nicht zwangsläufig der Besitzer, sondern der "Täter", derjenige, der das Fzg. dorthin bewegt wird dann zur Verantwortung gezogen. Es gibt sogar folgende, fadenscheinige Begründung selbst auf Privatgelände: Es könnte z. B. Öl o. ä. austreten (=Umweltverschmutzung) Wär weiter nicht schlimm, dann verdient die Kommune an der Haftpflichtversicherung, die dafür eintreten müsste. Wenn das Fzg. aber abgemeldet ist, begründet man ein Vorgehen gegen den (Vor-)halter gern mit "fehlendem Versicherungsschutz". Eine Straftat zumindest auf öffentlichem Grund, gelegentlich auch auf Privatgrund. Nennt sich auch Gefährdungshaftung. - Auch für Vandalismus haften nicht die meist nicht ermittelbaren Täter, sondern der (Vor-)halter wird oft in die Pflicht genommen. - Tipp: Sich nicht an solchen Kinder-. u. Sandkastenspielen von ebay beteiligen. #Weder als Käufer, noch als Verkäufer. Es ist überwiegend ein beliebtes Forum für Spinner auf beiden Seiten.

Wenn alles geklärt ist, hätte ich vielleicht selbst Interesse an dem BX. Bräuchte nur Infos über Daten und Standort. Gruss: Jan

Geschrieben

Lß ihn zwei Jahre stehen und verkauf ihn dann nochmal.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Eine Woche ist rum.Am letztetn Donnerstag hab ich mit dem Käufer telefoniert.Er hatte mir zugesichert,er würde das Fahrzeug diese Woche holen.Was soll ich sagen? Der Wagen steht immer noch in meiner Halle und kein Anruf des Käufers.Das nervt so langsam.

ich schicke dem mal ne email,wie das jetzt weitergehen soll.

Beim ADAC hab ich mal in der Rechtsabteilung angefragt was ich jetzt tun soll.Die Berater haben aber nur von Montags bis Freitags Dienst.

Vielleicht würde ja ne Standgebühr von 10 Euro pro Tag was bringen...

Genervte Grüße

Thomas

Geschrieben

Hallo ,

ich bin aus Wiesbaden und immer an einem Bx 19TRD interesiert,

sofern er eine BOSCH - ESP hat.

M.E. sieht das Ganze so aus.

Du bist noch Eigentümer da die Übergabe nicht stattgefunden hat.

Daher Vorsicht mit dem "rausstellen".

Sofern in deiner Auktion ein Abholtermin stand,

müßtest du nach Fristablauf dem Käufer beweisbar eine Frist setzten .

Einschreiben mit Rückschein.

Dann ist der Käufer im "Annahmeverzug", d.h. bei zufälligem Untergang etc. mußt du nicht mehr liefern.

Ohne Abholtermin wäre die Leistungszeit aber sofort.

Auch dann müßtest du dem Käufer beweisbar eine Frist setzten .

Du kannst dann m.E. auch ein realistisches Standgeld pro Tag verlangen.

(Garagen oder Stellplatzmiete in deiner Gegend)

Sobald deine Standgeldforderung die Höhe des Kaufpreises erreicht hat erklärst du die Aufrechnung. Damit erlöschen beide Forderungen (Übergabe des Wagens , Zahlung von Standgeld) gegeneinader und du bist raus und hast das Geld.

Alternativer und freundlicher :

Überweis ihm sein geld abzüglich deiner ebay gebühr und verkaufe es an einen anderen.

Z.B. an mich ich komme mit Geld & meinem 1987 BX19TRD vorbei

und nehme das Auto dann gleich mit.

Grüße,

Geschrieben

Danke für das Angebot Namensvetter,

der TRD is ein Turbo und der Wagen hat ne Lucas-Pumpe und bei der scheint die Membrane der Lastanreicherung undicht zu sein.

In der Auktion stand,der Wagen müsse 5 Tage nach Auktionsende geholt werden.Da der Höchstbieter aber abgesprungen ist,hab ich dann ihm den Wagen angeboten.Nach zweieinhalb Wochen und einem Versprechen den Wagen zu holen hatte ich dann mein Geld (333.-) und das neue Verspechen, den Wagen nach einer weiteren Woche zwischen Weihnachten und Neujahr zu holen.Seitdem Funkstille.Ich denke,wenn ich nicht angerufen hätte,würde ich immer noch auf nen Anruf warten.

Ich warte mal ab was der ADAC sagt und dann netter Brief mit Frist und mal sehen...

Geschrieben

Wieso überweist du das Geld nicht einfach zurück und verkaufst das Auto einem anderen ?

Torsten

Geschrieben

Gute Frage.Erstens hab ich das Geld schon ausgegeben,zweitens bin ich im Moment etwas blank,drittens hab ich noch kommende Investitionen zwecks Hochlagerbau.

Und außerdem:Vertrag ist Vertrag.Wenn ich bei ebay was ersteigere,dann nehm ich die Ware auch.Und machs nicht wie der Typ,bezahle und hole die Ware nie ab.Nächste Woche setzte ich ne Frist und dann sehen wir weiter...

Geschrieben

Wie sagt man so schön bei uns in (A): Wartet wie bestellt und nicht abgeholt . . .

(Duckundwegrenn!)

>>

Geschrieben

Na mach dir keine Sorgen.

Ich hole den BX gratis ab eine Mail reicht.

Kay-Uwe Olorin Klepzig
Geschrieben

lol, es gibt noch mehr so Schwachmaten? *Kopfschüttel*

N Bekannter hat in England 2!! irgendwas-Spider gekauft. Für so 3000 Ocken.

Will er wieder aufbauen. Das war vor nunmehr knapp 4 Monaten...die Dinger stehen da immer noch. Bezahlt ist.

Ein Dritter steht in der Garage und es passiert nix *kopfschüttel*

Viel Glück mit deinem BX...

Gast gelöscht[132]
Geschrieben

Rechtlich sieht es folgendermaßen aus:

Der rechtmäßige Eigentümer (weil bezahlt) ist der Käufer. Du aber hast jetzt eine Verwahrpflicht bis zur Abholung!

Solltest Du das Fahrzeug jetzt weiterveräußern, hast Du fremdes Eigentum verkauft, was ggf. Schadensersatzforderungen nach sich ziehen kann.

Das kann u.U. darauf hinaus laufen, das Dein verkauftes Auto plötzlich um ein Vielfaches an Wert steigt.

Ich würde dem Käufer eine letzte Frist zur Abholung setzen, und ihn darauf hinweisen, das Du das Auto dann unangemeldet auf eine öffentliche Strasse stellst, was Du auch, unter Hinweis auf die Eigentumsverhältnisse, dem Strassenverkehrsamt mitteilst.

Dann steht er in der Pflicht!

Geschrieben

Der rechtmäßige Eigentümer (weil bezahlt) ist der Käufer. Du aber hast jetzt eine Verwahrpflicht bis zur Abholung!

ich will ja hier nicht klugscheißen....meine Meinung (bin kein RA)

Aber im deutschen recht gibt es das sogenannte Trennungsprinzip

1. Kaufvertrag = Verpflichtungsgeschäft

2. Einigung und Übergabe = Verfügungsgeschäft

Nach § 929 BGB bedarfs es zum Eigentumsübergang der Übergabe der Sache an den erwerber und der Einigung über den Eigetumsübergang.

An dieser Übergabe fehlt es.

ACCM Jelle hat Abholung vereinbart und mehrfach Übergabe angeboten.....

Sofern das beweisbar ist befindet sich der Käufer im Annahmeverzug nach § 293 BGB.

Nach § 300 BGB haftet Jelle jetzt nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, wenn dem Auto was passiert. (Garage brennt ab).

Gleichzeitig ist der Käufer aus §433,II BGB zur Abnahme der Kaufsache verpflichtet. Damit kommt auch Schadensersatz wegen Pflichtverletzung nach § 280 BGb in Betracht.

Wenn ACCM Jelle z.B. im Anschluss den Gragenplatz bereits hätte vermieten können oder nun für sein eigenes Auto was anmieten muss.

Aus diesem Schaden könnte er wenn der Wert des BX errreicht wird ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen und den BX anderweitig verwerten um an sein Geld zu kommen.

BIN KEIN RA , das ist nur meine fundierte Laienmeinung......

Grüße,

Gast gelöscht[132]
Geschrieben

Es ist, wie ich sagte! Glaube mir, einem Verkäufer bei eBay, von dem ich eine Ente ersteigerte, ist es so passiert. Er hat den anderen versteigerten Wagen 6 Monate aufbewahren müssen, dann hat eine Frau ihn widerwillig abgeholt!

Geschrieben

Morgen früh werd ich den Anwalt,den mir der ADAC empfohlen hat (Partneranwalt) anrufen und ihm den Sachverhalt schildern.Danach werde ich dem Typen schriftlich eine letzte Frist einräumen,wenn der Anwalt sein Okay gibt.

Wenn nicht, werden wir mal sehen...

Auf alle Fälle eine sehr komische Geschichte...

Geschrieben

Der Anwalt meinte,Frist setzen mit der Anmerkung Annahmeverzug,wenn bis dann der Wagen nicht geholt wurde,verkaufen Minderbetrag als Schadenersatz geltend machen und Rest zurücküberweisen.

Ich hoffe,ich habs richtig rübergebracht...

Grüße Thomas

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