Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Mal in Kurzform,

Altwagen in -zahlung gegeben. Beim Cit-Dealer.Neuwagen an und Altwagen abmelden . Sie hieß die Abmachung .So weit so gut. ist ja aucch alles gängig.

Post vom Finanzamt, dass Fahrzeug abgemeldet. Steuer verechnet.

Ich bin davon ausgegangen - alles ok. Post vom Versicherer.

Anmeldung und Abmeldung stimmen nicht überein. Ersatzfahrzeug .am 26.08.05 dazugekommen. Zwei Fahrzeuge versichert. Da Altfahrzeug erst am 18.12.05 laut Zulassungstelle abgemeldet.

Nachtrag zur Versicherung macht 295.15 EUr.

Ich denke, da besteht von einigen Seiten Klärungsbedarf Keinen neuen Versicherungsschein vom Versicherer erhalten nix. Umd nun sei man verpflichtet zu zahlen.

Mal schauen.

Gruß Manni

Geschrieben

Versuche mal mit dem Schreiben vom Finanzamt bei deinem Versicherungskasper die Sache zu klären und mache Ihm klar das Beamte sich ja nie Irren:-) Warum solltest du ein Abgemeldetes nicht Versteuertes Fahrzeug den Haftpflicht Versichern ?

Andreas

Geschrieben

Ja sicher, ist doch klar.

Dein anderer Wagen läuft als Zweitwagen mit 125 %.

Was noch kommt ist die Steuer, da das Fahrzeug nicht abgemeldet wurde läuft die auch weiter.

Also Kostenerstattung nur vom Käufer des Altwagens.

Geschrieben
ACCM Manni postete

Post vom Finanzamt, dass Fahrzeug abgemeldet. Steuer verechnet.

Entweder Versicherer oder Händler hat ein Fehler gemacht , wenn im Steuerbescheid das Abmeldedatum stimmt wird es wohl der Versicherer sein!

Geschrieben

...und wenn der Händler die Abmeldung vertorft hat mß er wohl die Vers. zahlen.

Geschrieben

Hallo,

du mußt deiner Versicherung mitteilen, daß du den alten Vertrag abgerechnet

und beendet haben willst. Am besten eine Kopie der Abmeldebescheinigung beifügen. Machen einige Versicherer schon längere Zeit so, daß sie einfach den Altvertrag weiterlaufen lassen, wenn man sich nicht meldet.

Grüße

Franz

Gast gelöscht[132]
Geschrieben

Da Du die Abmeldebescheinigung hast, würde ich einfach mal das Telefon zur Hand nehmen, und die Versicherung, zwecks Klärung, anrufen!

Wirkt manchmal Wunder!

Geschrieben
ahrensw postete

Da Du die Abmeldebescheinigung hast, würde ich einfach mal das Telefon zur Hand nehmen, und die Versicherung, zwecks Klärung, anrufen!

Wirkt manchmal Wunder!

Fehler hat die Zulassungstelle gemacht. Softwareumstellung angeblich.

Versicherer hat nun Kopie vom Abmelden.

Den Betrag habe ich von meiner Bank stornieren lassen.

es wird nie langweilig im leben.

Gruß Manni

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...