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Aus für 07er -Nummer


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Geschrieben

Leider sind mir rote 07er Kennzeichen für meine Fahrzeuge auf Grund der 20Jahre Grenze immer versagt worden.

,,Da musst du durch'' habe ich immer gesagt und hin und wieder kam noch ein Auto hinzu.

Mitlerweile sind sie alle 20Jahre oder kurz darüber und unsere Politgeier erhöhen auf 30Jahre.

Jetzt überlege ich aber folgendes:

Das neue Gesetz mit der 30Jahre Regelung gilt,soweit ich das verstanden habe doch erst ab dem Jahr 2007.

Was gilt denn z.Z. noch?

Mehrmalige Versuche beim Kempener StVA (Kreis Viersen) baben mich bisher abblitzen lassen daß das Gesetz geändert würde und man sich in ,,Wartestellung''befinde....

Durch eine rosarote Brille betrachtet müsste man doch zu dem Fazit kommen:

20Jahre bis jetzt und 30Jahre ab 2007

Dann müsste doch jedes StVA z.Z. noch bereit sein auch für Fahrzeuge mit einem Mindestalter von 20 Jahren die Kennzeichen zu genehmigen.

Oder sehe ich das verkehrt???

Sollte ich bei meinem StVA mal mit etws mehr Nachdruck anfragen?

Gruß Bernd

Geschrieben

Das mit dem Nachdruck wäre womöglich nicht verkehrt. Unabhängig von der bevorstehenden Gesetzesänderung - sie erreicht ja erst Anfang kommenden Jahres Rechtskraft - bleibt bis zum Inkrafttreten der Neuregelung die alte Gesetzeslage unverändert wirksam. Das heißt, dass derzeit immer noch ein Rechtsanspruch auf das erteilen einer 07er Nummer besteht, wenn das Fahrzeug die festgelegten Formalanforderungen erfüllt.

Allerdings liegt es im Ermessen der Zulassungsbehörde, die 07er Nummer unter Vorbehalt bzw. befristet zu erteilen. Insofern ist natürlich der künftige Bestand der Nummer möglicherweise fraglich.

Allerdings war jetzt kürzlich wieder zu lesen, dass zumindest in einigen Bundesländern nun doch unabhängig vom Fahrzeugalter bereits erteilte 07er Nummern nicht eingezogen werden sollen. Wirkliche Klarheit scheint es aber immer noch nicht zu geben. Bleibt nur abzuwarten, wann das Verwirrspiel endlich ein Ende hat. Notfalls müßte man die 07er in den letzten Tagen vor dem Inkrafttreten der Neuregelung beantragen. Vielleicht herrscht dann ja Klarheit 8-((

Viele Grüße

Peter

Geschrieben
cpsl06 postete

Das heißt, dass derzeit immer noch ein Rechtsanspruch auf das erteilen einer 07er Nummer besteht, wenn das Fahrzeug die festgelegten Formalanforderungen erfüllt.

sofern ich das richtig verstanden habe, besteht eben genau kein

Rechtsanspruch, weil das jeder Landkreis im Prinzip frei Schnauze

entscheiden kann.

In manchen Kreisen gilt schon laenger 30 Jahre als Untergrenze.

In den meisten -- aber leider nicht allen -- bisher die 20er Regelung.

Gruesse,

Harald

Der schwebende Robert
Geschrieben

Genau, die Behörde kann und darf evtl., muss aber nicht.

Geschrieben

Das sehe ich übrigens als Vorteil der neuen Regelung ab 2007. Wenn sie zum

Gesetz wird, dann ist es überall gleich und es besteht ein Rechtsanspruch.

Martin

Geschrieben
-martin- postete

Das sehe ich übrigens als Vorteil der neuen Regelung ab 2007. Wenn sie zum

Gesetz wird, dann ist es überall gleich und es besteht ein Rechtsanspruch.

Martin

Dem ist leider nicht so. Die neue FEV läßt hinsichtlich der Zuteilung eines

roten Kennzeichens weiterhin Ermessenspielräume.

Geschrieben

Wie soll dieser Ermessensspielraum im Falle eines Gesetzes aussehen?

Geschrieben

Die Erteilung einer 07er Nummer gemäß der derzeit noch gültigen Gesetzteslage generell zu verweigern ist rechtlich nicht haltbar. Dies würde den Tatbestand des uneinheitlichen Verwaltungshandelns erfüllen. Im Fall eines Falles würde es sich hier lohnen, schriftlich eine 07er zu beantragen. Die jeweilige Zulassungsbehörde müßte dann einen Bescheid zurückliefern, der den Ablehnungsgrund enthält. Bestünde dieser nur darin, dass die Erteilung generell abgelehnt wird, könnte dagegen mit großer Erfolgswahrscheinlichkeit vorgegangen werden. Insoweit hat die jeweilige Zulassungsbehörde hier ausdrücklich keinen Ermessenspielraum. Die Formulierung "kann" bezieht sich hier ausschließlich auf die Formalanforderungen an das jeweilige Fahrzeug (Alter, Zustand, Seltenheit, etc.). Wenn Sich hier jemand stur verhält, müsste der jeweilige Status per Fachgutachten nachgewiesen werden. Dann gibt es auch hier keinen Ermessensspielraum mehr.

Übrigens: Sollte eine Zulassungsbehörde auf einen schriftlichen Antrag nicht reagieren - gerne genutzte Methode, wenn man glaubt, man könne die Angelegenheit aussitzen - hilft der §75 aus dem Verwaltungsrecht (Untätigkeitsklage) weiter. In solchen Fällen "springt" jeder Beamter, da ein Urteil möglicherweise direkte Einträge in der Dienstakte zur Folge hat.

Ich kann nur jedem empfehlen, sich von seiner Behörde nicht mit mündlichen Auskünften in die Flucht schlagen zu lassen. Zähes Verhandeln, Gang zum jeweils nächsten Vorgesetzten und wenn das nicht hilft, siehe oben, haben in vielen Fällen schlussendlich doch zum Erfolg geführt.

Viele Grüße

Peter

Gast Günter B.
Geschrieben

Ich war heute auf der Zulassungsstelle und habe diese Auskunft bekommen:

Zur Zeit gibt es keine Einschränkungen mit der Vergabe der roten 07er Kennzeichen! Das gilt für alle Bundesländer und alle Zulassungsstellen!

Die Änderungen mit der Vergabe betreffen das kommende Jahr.

Der Termin dafür ist noch nicht fest, es kann der 1.1.07 oder der 1.4.07 sein.

Dann gilt für die Vergabe: das Fahrzeug muß 30 Jahre alt sein.

Für alle bestehenden roten Nummern und die darauf eingetragenen Fahrzeuge ist Bestandsschutz zugesagt.

Ich habe somit rote 07er für meine Fahrzeuge beantragt, wozu noch ein pol. Führungszeugnis beantragt werden muß, danach wird das Kennzeichen erteilt.

Geschrieben

So wie bei Günter müsste sich eigentlich jede Zulassungsstelle verhalten. Tut sie das nicht, siehe 132. Wenn an den Gerüchten etwas dran ist, bereits erteilte 07er würden unabhängig von Fahrzeugalter/Befristung nun doch nicht eingezogen, dann könnte sich das schon noch rentieren.

Selber warte ich aber noch ab, bis sich das einigermaßen greifbar geklärt hat. Schließlich habe ich keine Lust, für nichts und wieder nichts mehr als 200 Euronen Gebühren und eine Menge Lauferei in den Sand zu setzen.

Viele Grüße

Peter

  • 3 Monate später...
Geschrieben

Salut!

Endlich ist es soweit.

Ich bin stolzer Besitzer eines 07 Kennzeichens. *g*

Ist alles Problemlos gelaufen und der Zuständige der Zulassungsstelle war sehr Nett, Freundlich und Kompetent.

Zudem hat Er wohl auch ein Faible für alte französiche Fahrzeuge. Er hat mir gestanden das sein "Traumwagen" eine Ente ist. ;-)

Und zu dem Bild des Visa 1 hat Er nur gesagt "Oh! Wann hat man denn so einen das letzte mal gesehen?". Den Vorgänger (AMI 8) findet Er ja auch so schön. Auch meinen CX fand Er Klasse und Bedienungssatellit war kein Fremdwort für Ihn.

Die Lauferei war(für deutsche Verhältnisse) eigentlich geringer als erwartet.

Die Zulassung ist "unbefristet" allerdings muß ich ein Fahrtenbuch führen, was mich aber nicht weiter stört da ich das ja von der Arbeit gewohnt bin.

Schöne Grüsse

Alex

Geschrieben

@ beltzebub:

da ich das in kürze auch noch vorhabe: welche versicherung hast du denn genommen? da gibt es ja auch große unterschiede, was die akzeptanz von 07er nummern angeht. die huk machts gar nicht, die allianz will ich nicht, andere sind teuer....

Geschrieben

Oder die Würtembergische Versicherung, da gibt es eine Kooperation mit dem ACC.

Geschrieben

@ Torsten130:

Ich bin auch bei der Württembergischen.

In der ACZ habe ich auch schon Werbung von der Filiale C.Kauba gesehen.

Bin bisher sehr Zufrieden damit.

Beim durchlesen der "Hinweise zum 07 Kennzeichen" ist mir noch folgender Absatz aufgefallen:

"Die Fahrzeuge müssen weder vor der Beantragung noch während der Laufzeit des roten Dauerkennzeichens zur Abgasuntersuchung, Hauptuntersuchung oder Begutachtung nach §21 c StVZO. Des Weiteren reicht es aus, dass die Fahrzeuge dem Serienzustand entsprechen, der für die erstmalige Inverkehrssetzung in Ihrem Herkunftsland ausreichend war."

Ich entnehme daraus dass es durchaus Legal ist in einem aus Frankreich importierten Wagen mit "gelben Glühbirnen" zu fahren.

Oder verstehe ich da mal wieder einen Gesetzestext falsch?

Schöne Grüße

Alex

Geschrieben

danke auch dir, alex.

fraglich ist, ob es sich um einen gesetzestext handelt...;-))) ich interpretiere diese regelung jedenfalls so, dass du, falls dein fahrzeug für die erstmalige inverkehrssetzung in seinem heimatland mit gelben glühlampen ausgerüstet war, diese auch hier benutzen darfst. das heißt, wenn du (oder ein vorbeitzer) das fahrzeug als schonmal in frankreich zugelassen gewesenen gebrauchtwagen nach deutschland importiert hast, dann darfst du auch gelb leuchten, wenn das damals in frankreich so original war. ein in deutschland erstzugelassener französischer wagen darf allerdings nicht mit gelben leuchten ausgerüstet werden. ich habe einen in holland erstzugelassenen italienischen wagen. dieser darf also im holländischen erstzulassungszustand auf der deutschen 07er nummer bewegt werden.

Geschrieben

Hallo torsten130,

schließe mich Alex an, komme mit der Württembergischen bisher auch sehr gut klar.

Bin dort nicht beteiligt, bevor einer fragt.

Gruß

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