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Geschrieben

...nochmal:

- Die Anzahl der Sitzplätze ist nicht gleich der Anzahl der Personen, die man transportieren darf. Dank einer Gesetzeslücke ist es egal, wie viele Personen sich im Auto befinden, solange sie auf den Sitzen irgendwie Platz haben, die Sicht des Fahrers nicht behindern und das zGG nicht überschritten wird.

- Auf einer LADEFLÄCHE hat keine Person was zu suchen. (Thema Loadrunner *g)

- Bei einem Fahrzeug mit NEUN EINGETRAGENEN Sitzplätzen braucht man einen P-Schein, egal ob gewerblich oder nicht.

- Bei neun Personen in einem achtsitzigen Fahrzeug NICHT.

Alle Klarheiten beseitigt? ;-)

MfG, Benne

P.S.: ...ich würd auch nicht mehr Personen mitnehmen, als im Fahrzeugschein stehen bzw. nen Gurt haben...

Geschrieben
Benne postete

- Bei einem Fahrzeug mit NEUN EINGETRAGENEN Sitzplätzen braucht man einen P-Schein, egal ob gewerblich oder nicht.

Knapp daneben. Bis neun Plätze isses ein PKW und kann mit dem stinknormalen PKW-Schein gefahren werden. Ab dem 10. Platz wirds ein Bus. (Ja, ich weiß, Gewichte und Fenster... - lassen wir das mal aussen vor)

Übrigens darf man sogar auf einem Kipper Leute mitnehmen, wenn man ihnen eine Sitzgelegenheit (Bierbank oder so) bietet. Allerdings dürfen dann nicht mehr als gesamt neun Personen in / auf dem LKW sein.

Geschrieben

@Sigi: Ich lass mich doch gern eines besseren belehren... hab gerade auf mein etwas verblichenes Wissen aus der Ausbildung (ist immerhin 7 Jahre her) zurückgegriffen... die Frage nach P-Scheinen stellt sich im Dienst leider (???) selten. :-)

MfG, Benne

Geschrieben

Es heißt 9 Plätze einschließlich des Fahrersitzes.

Leute auf einer Bierbank transportieren ist vermutlich nur in Bayern erlaubt.

Im überigen Bundesgebiet ist die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche nicht zulässig.

Geschrieben

hab gerade in dem fahrschulbuch meiner freundin nachgesehn... da heiszt es : " es duerfen personen auf einer ladeflaeche transportiert werde, solange sie sich festhalten koennen und nicht durch eine last gefaerdet sind" kann es sein dass wir im oesiland so andre gesetze haben ? .. dann haette ich ja in meinem firmencaddy locker 8 leute mit nehmen duerfen (die haben naehmlich platz :-))- oder hatte ich die mit spanngurten festbinden muessen ? irgendwas kann da nicht ganz stimmen

Geschrieben
strolchi84 postete

kann es sein dass wir im oesiland so andre gesetze haben ? ..

Da fällt mir Italien ein ...

Kommt ein Audi Quattro in eine Polizeikontrolle.

Drinnen sitzen 5 Insassen und der Polizist meint: "Das ist ein Audi QUATTRO. Da dürfen nur 4 Personen drin sein!"

Nach einer längeren unfruchtbaren Diskussion meint der Fahrer: "Jetzt reicht es mir. Ich möchte ihren Vorgesetzten sprechen!".

"Kein Problem", meint der Polizist. "Sehen Sie da vorne den uniformierten Mann neben diesen zwei Leuten mit ihrem Fiat Uno?"

Geschrieben

*lol* der is gut, aber wie ist das dann beim fiat cinquecento ? da duerfen dann 500 rein ??? loool

Geschrieben

Die Verkehrssicherheit im Sinne von nicht rasen bei Glätte, ist bei einem HP-Fahrzeug, denke ich, immer gegeben, dank Niveauasugleichund Bremsleistung, ...

Sicherlich ist es ein erhöhtes Risiko, aber das geht ja jeder selbst ein, der sich in ein Auto setzt, vor allem, wenn es mehr Personen sind, als Sitzplätze eingetragen.

Geschrieben

Bei Glätte ist es ziemlich egal, welche Bremleistung ein Auto bringt, entscheidend ist, was davon auf der Straße ankommt. Da hilft die HP auch nicht viel.

Geschrieben

@029

klinkt komisch, iss aber so.

hab den LKW-Schein 2003 gemacht,kann mich an diese Sache erinnern.

Fahrer+8 Personen, wobei die Bierbank mit der Ladefläche ev. verschraubt sein sollte ;o))))

Für mehr Personen benötigt man den D-Schein (Bus).

lg

AHdi

Geschrieben

Heinz, ich habe die Glätte als Faktor ausgeschlossen! ;)

Geschrieben
Kugelblitz postete

Oft passieren aber gerade mit den zu voll besetzten Autos schlimme Unfälle...

Ich würds nicht machen.

Gruß

Fred

Das sowas ziemlich bescheuert ist steht ja außer frage, wir klären hier ja nur in der Theorie ob das ganze legal wäre ;-)

ACCM Andreas_Hannemann
Geschrieben

Hi,...

Also ich hab 1991 auch nen LKW Schein gemacht,... auch wenn es beim Bund war.

Selbst beim Fahrschul-LKW waren auf der Ladefläche hinten so eine Art Bank befestigt.

Da in die Kabine selbst nur 3 Personen passten, wir aber mit 4 Personen geprüft wurden (2 Prüflinge, ein Fahrlehrer und ein Fahrprüfer) , mußte einer hinten sitzen.

Auch wurde uns gesagt das man ohne eine Personenbeförderungsschein

insgesamt auch nur 9 Personen, einschließlich Fahrer, transportieren darf.

(widerspricht eigentlich dem, das soviel wie passen rein dürfen. Und das ZGG

wird von 20 Personen sicher noch nicht überschritten.

Aber eine andere Frage dazu,...

Großfamilie (hab den Fall selbst erlebt) hat einen großen amerikanischen Van mit 12 Sitzen. Eingetragen sind aber nur 9! (man kann die Bänke rausschrauben)

Wenn man "private" Fahrten macht, darf man ohne Personenbeförderungsschein die Anzahl der Personen überschreiten?

Mir ist ein Fall bekannt, wo der Fahrer aufgrund seiner vielen Kinder einen Personenbeförderungsschein machen mußte, damit er alle transportieren darf.

Noch eine Frage,...

ich habe einen CX Bestatter. Da sind 2 Sitzplätze eingetragen. Wäre es "erlaubt" eine oder mehrere weitere "lebende" ;-) Personen hinten zu transportieren? Man könnte z.B. ne Bank oder einen Einzelsitz provisorisch einschrauben. Oder gilt das als "Ladefläche" und ist somit nicht erlaubt? Natürlich ohne Sarg, der könnte ja verrutschen und die Personen gefährden. Platz ist im CX Break ja wirklich massig... Ich dachte eher als Notsitz (ganz im ernst jetzt)?

Hab schon diverse Volvo Kombis gesehen, die hinten auf der Ladefläche 2 Notsitze hinter der eigentlichen Rückbank befestigt hatten. Das ist wohl auch zulässig?

Mfg

Andreas

Geschrieben

Bei Volvo ist es wie bei MB und im Familiale, nur eben bei Volvo und MB gegen die Fahrtrichtung.

Geschrieben

Hallo

So weit ich weiß hat die Berufsgenossenschaft oder so ein Laden Propleme damit das man Personen mit auf der LAdefläsche Transpotiert.

gruß daniel

Geschrieben

So findet man es in der StVo (§21 Abs. 2):

"(2) Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist."

ACCM Andreas_Hannemann
Geschrieben

Hi,..

schade,.. denn gilt die Ladefläche eines Bestatters eben als Ladefläche, und dort darf niemand sitzen...OK.

Wie ist es denn mit den als LKW zugelassenen Krankentransportwagen Modell CX-Amulance. Hinten ist bei denen denn nach Gesetz eine Ladefläche, der evtl vorhadene Sitz dürfte demnach auch wenn er noch eingetragen waere, nicht genutzt werden? (waere denn Steuerhinterziehung einen LKW als PKW zu missbrauchen)

MfG

Andreas

Geschrieben

Ich gehe mal davon aus, dass auf einer Ladefläche, siehe MB Kombis mit Bank und Gurten, Personen transportiert werden dürfen, wenn eben eine Sitzgelegenheit vorhanden ist. Im DS Break klappt man auch die Sitze aus dem Boden, ebenso bei Opel Zafira, etc. Beim Krankenwagen kann es natürlich wieder anders wegen LKW sein. Dort nur zur Begleitung der "Ladung". Ich gehe aber auch davon aus, dass kein Polizist ein Mandat ausspricht, wenn in einer CX Ambulance auf dem Sitz hinten ein Passagier sitzt, schließlich wird das Fahrzeug nicht gewerblich genutzt(ich weiß gerade nicht, wie ich es anders ausdrücken soll). Wenn es ihnen denn überhaupt auffällt, durch das Milchglas...

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