Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

HAllo!

kaufe vielleicht ein auto mit schweizer papieren.

Weiß jemand, was da auf einen zukommt zwecks umschreibung,zoll oder so?

Danke für info

Geschrieben

-Rechne schon mal 10% Zoll zum Fahrzeugpreis dazu und dann noch 16% auf die Gesamtsumme. Ohne Verzollungsbescheinigung Zulassung unmöglich.

- dann ist noch Vollabnahme und KBA-Bescheinigung fällig, völlig egal ob der Wagen Schweizer TÜV hat oder nicht.

Geschrieben

Das heißt vor dem Kauf eine KBA-anfrage machen?

Und wie läuft das mit dem verzollen. wo gehe ich da mit den papieren hin?

Geschrieben

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA hat nur zwei oer drei Wochen Gültigkeit, deshalb erst beantragen, wenn das Auto in D ist und alle andere Formalitäten erledigt sind.

Gruß Jörg

Geschrieben

das auto ist in deutschland und wird von einem händler zum verkauf angeboten.

Geschrieben

Dann soll doch der Händler den Formalkram abwickeln!

Geschrieben

-es besteht die Verpflichtung an der Grenze zu verzollen. Also auch wenn sie dich durchwinken(!). Allerdings gehts dann auch im Zollamt deiner Stadt. Vorsicht mit "runtergerechneten" Kaufverträgen um Zoll/MwST zu sparen. Die Beamten sind nicht doof und berechtigt eine Schätzung zu veranlassen.

- sei sicher, das der Wagen so auch in D zu kaufen war, sonst gibts bei der Vollabnahme Probleme.

-KBA heißt nur das der Wagen hier noch nicht zugelassen war, bzw. keine Rechte Dritter etc. bestehen. Das hat nichts mit der Zulassungsfähigkeit des Wagens selbst zu tun

Geschrieben

habe grade nochmal nachgefragt, auto ist verzollt. er hat aber nochmal darauf hingewiesen, daß es mit schweizer zulassung ist.

Was ist denn daran noch so besonderes, wenn er schon über den zoll ist?

hu und au sollten ja wohl nicht das problem sein.

Mit der verzollung hat sich doch dann auch die kba-anfrage erledigt, oder?

Geschrieben

- genau, lass den händler am besten zoll, kba und Vollabnahme machen.

Geschrieben

- der wagen sollte schweizer papiere mit abmelde/ungültig-stempel haben. Wenn er noch zugelassen ist muß er erst in der Schweiz angemeldet werden. Sonst keine Zulassung in D. Um KBA, Vollabnahme etc. kommst du nicht rum.

Geschrieben

aäh...muß natürlich "abgemeldet werden " heißen.

ACCM Helmut Bachmayer
Geschrieben

aber selbst das abmelden geht von hier aus. an einer fahrt zum tüv kommt man nicht herum, aber im regelfall sind autos aus der schweiz in einem guten zustand, denn die motorkontrolle dort ist weit strikter als die sachverständigen hier. gruß der bachmayer

Geschrieben

das stimmt zwar mit der MFK aber auch da gibts blinde prüfer und das Rostproblem ist genauso präsent wie bei uns. Also genau prüfen.

Warum bietet der Händler nicht gleich mit TÜV/AU zulassungsfertig an?

Würde er doch bestimmt machen, wenns ohne probs ginge :))))

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...