Zum Inhalt springen

DS: Darf ich diese Reifen fahren? Mich. X 185 SR 15


Empfohlene Beiträge

Christian Späth
Geschrieben

Ich habe zwei nagelneue Michelin X 185 SR 15 Reifen in Reserve (das sind die mit dem guten, alten "Enten-Profil"). Meine D Super 5 hat aber im Schein nur die alten 180er oder 185 HR 15 eingetragen. Ist das trotzdem zulässig?

Danke für eure Tipps,

Christian

Geschrieben

hallo,

das kann ich dir so nicht sagen, du musst dafür schauen, ob der traglastindex der SR reicht, ob sie mit dem gewicht klar kommen.

dann sind das ja nur SR, d.h. nur bis 160 kmh zugelassen.

die darfste nur dann fahren, wenn dein auto im brief/schein langsamer als 160 kmh eingetragen ist oder wenn schneller nur wenns M+S sind, denn nur für die gilt die ausnahmeregelung mit den aufklebern zur geschwindigkeitsbegrenzung, für sommerreifen aber nicht.

nachden deine göttin ja "alte" HR eingetragen hat, ist sie sicher mit weniger als 180 kmh eingetragen.

grüsse, kris

ACCM Dieter Hochhuth
Geschrieben

Hallo Christian,

habe auch eine D Super 5, diese ist mit 175 km/h eingetragen. In meinem Brief habe ich ebenfalls 185HR15 und 175HR15 Reifen eintragen lassen, das geht problemlos. Fürchte mit SR Reifen geht das nicht. Bei den 185ern kann es passieren, das die vorderen Reifen scheuern im Radkasten und dann muß die Lenkung anhand von Einstellschrauben im Einschlag begrenzt werden. Dies ist aber eigentlich kein Akt. In meinem Brief steht weiterhin, das die vordere Achslast 1050 kg ist. Sollte es daher offiziell nicht hinhauen mit SR, solltest du es auch nicht wagen wg. Versicherungsschutz und deiner Göttin zuliebe....Gruß Dieter

Gast gelöscht[107]
Geschrieben

Das "S" ist ein Geschwindigkeitsindex und kein Traglastindex. "S" ist zugelassen bis 180 km/h, für maximale 190 steht "T", "H" steht für max. 210, für 160 gibts das "Q", "V" für 240, "W" für 270, "Z" für irgendwas abhängig vom Reifenhersteller. Für unter 160 gibts auch noch Buchstaben, die weiß ich aber nicht (zB. für Anhängerreifen). Da "H" im Brief drinsteht, kommst Du um "H"-Reifen nicht rum, auch wenn Dein DSuper weniger als 180 als Endgeschw. hat. 175 +7% ergibt gute 187, also eindeutig "H"-Reifen, so ist die Rechenregel für die Bestimmung des Index. Die vollständige Bezeichnung eines Reifens lautet:

Laufflächenbreite (mm) / Höhen-Breiten-Verhältnis (%), Buchstabe R (steht für "Radialaufbau des Reifens), Innendurchmetter (idR. in Zoll, bei TRX-Reifen in mm), Traglastindex, Geschwindigkeitsindex

225/45 R 17 92 W heißt:

225 mm breite Lauffläche

Höhe ist 45% der Breite

Radialreifen

17 Zoll Innendurchmesser (entspricht Felgengröße)

Traglastzahl 92

zulässige Höchstgeschwindigkeit 270 km/h

Ich habs a.a.S. schon mal geschrieben. Die Benutzung von Winterreifen mit "niedrigerem Index und Aufkleber" im Sommer ist nicht erlaubt und kostet bei Erwischtwerden richtig Bußgeld und je Reifen einen Punkt in Flensburg wegen unzulässiger Bereifung !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Also bitte solche Tipps sein lassen ;-)))

Gruß von P.

Geschrieben

hallo,

das stimmt so nicht ganz. die neuen geschwindigkeitsindizes gelten nur für die neue reifen-nomenklatur, d.h.

für einen 185 SR 15 gilt altes SR = 160 kmh limit.

für einen neuen 185 R 15 S gilt auch neues limit = 160 kmh

bei HR ists schon anders:

185 HR 15 = zugelassen bis 180 kmh

185 R 15 H = zugelassen bis 210 kmh

Z bedeutet übrigens für geschwindigkeiten von über 300 kmh.

grüsse, kris

Gast gelöscht[107]
Geschrieben

Hi e-kris,

"Z" bedeutet "individuelle Freigabe" vom Reifenhersteller !!!

Deine Ausführungen "SR" und "HR" kann ich nicht nachvollziehen. Speziell für 185 HR15 (lt. Dir bis 180) hätten zu Produktionszeiten der DS IE (also ab 1967 bis 1975) nicht verwendet werden dürfen, da die IE über 180 schnell waren.

Bis 10/1968 wurden freigegeben zB. 180x380 XAS, die danach dann 180HR380 XAS hießen. Für die IEs war das dann die Größe 185HR380 XAS. Die lag aber garantiert über Deinen angegebenen 180km/h. Ist auch klar, weil "H" für 210 stand und steht.

Ende der 60er gabs nur 3 Indexe: S (bis 180), H (bis 210), V (drüber)

Dann wurde nach unten erweitert: bis rauf zu Q (bis 160)

Dann wurde nach oben erweitert und geändert: V (bis 240), Z (individuell drüber)

Dann wurde zwischenreingeschoben: T (bis 190), erst nur für Winterreifen, dann allgemein

Dann kam noch eine Erweiterung und Änderung: W (bis 270), Z (individuell drüber)

All diese Änderungen begannen Ende der 60er incl. der Buchstabennomenklatur. Kann sein, dass DAVOR das "S" mal anders klassifiziert war. Ab Ende der 60er jedenfalls stand das "S" für "bis zu 180".

Gruß von P.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...