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ACCM Frederic Heinz
Geschrieben

Hallo!

Vielleicht hat ja jemand schonmal Erfahrungen gemacht und kann mit helfen.

Folgendes Problem:

Ich habe einen BX GTi nach Frankreich verkauft. Der zukünftige Besitzer wohnt noch weit hinter Paris, einfache Strecke gut 800km. Da ich nächste Woche ohnehin in Freiburg bin, haben wir die Übergabe des BX dorthin verlegt. Soweit so gut.

Problem an der Sache ist folgendes: Der BX ist über 18 Monate stillgelegt, Resttüv aber noch vorhanden. Ich dachte mir das ganz einfach, mit Kurzzeitkennzeichen bis zur Grenze nach F, da die Schilder wieder ab, der Käufer macht frz. Kurzzeitkennzeichen drauf und die Sache ist gegessen.

So einfach ist das aber wohl doch nicht. Der frz. Käufer sagt, er brauche ein in D zugelassenes Auto, um das Ding in F zulassen zu können.

Die Dame heute am Strassenverkehrsamt sagte mir, dass das aber völliger Quatsch sei, was ich eigentlich auch schon selbst so vermutet hatte.

OK, dann wären da noch Zollkennzeichen. Die kosten aber zum einen 130€, zum anderen würde dann der neue Eigentümer mit einem auf mich laufenden Versicherugsschutz durch die Gegend fahren, was mir auch nicht so wirklich recht wäre.

Wie stellt man sowas nun am geschicktesten an? Haben die Franzosen nicht sowas wie unsere Kurzzeitkennzeichen hier?

Hat da jemand vielleicht paar Tipps auf Lager?!

>>Grüße aus dem Siegerland

Frederic

Geschrieben

hallo,

das ist quatsch - ein auto muss nicht in D zugelassen sein, damit man es in F zulassen kann. zollkennzeichen wäre ne elegante lösung, zumal das auto tü und au zu haben scheint - tü und au sind pflicht beim zollkennzeichen.

wenn der käufer kein zwischenhändler ist, werden in F aber auch die deutschen kurzzeitnummern voll toleriert - probleme wird er damit keine haben auch wenn es offiziell nicht geht. meine (französische) freundin hat sich letzten sommer extra bei den flics erkundigt, bevor ich den weissen TRI mit 04er kurzzeitnummern zu meinen eltern nach spanien gefahren hab - die haben nur gelacht und gemeint das wäre nun echt kein thema.

was auch geht: vorläufige französische versicherungsdeckung und überführung mit den entstempelten deutschen schildern, hatten wir erst vor 4 wochen bei nem bekannten, dem ich seinen 205 GTI Griffe nach F vermittelt hatte.

die franzosen haben auch kurzzeitnummern, die sogenannten "ww"-nummern, wie das aber genau läuft ... k.a.

ich würde den kerle auf ne zollnummer heben - ist auch für ihn die eleganteste nummer.

gruss, kris

ACCM Frederic Heinz
Geschrieben

Hi Kris!

Danke Dir erstmal!

Ja, der BX hat noch TÜV und AU, ich glaube bis Juli. Das mit den 04er Nummern im Ausland ist, zumindest laut der Zulassungsstelle hier, nicht gestattet...

Zollnummer würde ich ja machen, aber das will ich dann nicht auch noch bezahlen. Ich weiss sowieso nicht, ob das üblich ist, dass der Verkäufer solche Sachen regelt....

A propos 205 Griffe... Mein Bruder hat am Montag einen in KS zum Verkauf gesehen, kennste den zufällig?

>>Grüße aus dem Siegerland

Frederic

ACCM Helmut Bachmayer
Geschrieben

der franzose braucht halt die alten deutschen schilder für die provisorische zulassung bevor er seine ständigen bekommt. gruß der bachmayer

p.s. morgens abgemeldet, bis 24 uhr versichert und versteuert, das reicht bis nach bordeaux

Geschrieben

Salut,

fahre mit deutscher Tageszulassung bis an die Grenze. Schick ihm vorher einfach eine Kopie des Fzg.briefes. Damit soll er zu seiner Versicherung und auf die alte deutsche Nummer versichern. Natürlich braucht er auch noch die alten Schilder. Ist zwar seit einigen Monaten offiziell "nicht mehr erlaubt", wird aber überall immer noch toleriert.

Wenn er darauf nicht eingeht, bleibt nur folgendes:

er soll gleich die W- (innerhalb F) oder die WW-Nummer (international) auf der Préfecture machen lassen. Dafür brauch er aber dann die Abmeldebescheinigung und den Kaufvertrag. TÜV und so ist uninteressant. Das muß er später je nach dem bei "Service de Mines" (für Konformitätsbescheinigung) und "Contrôle Téchnique" machen lassen.

Salutations

Geschrieben

Ich habe meinen 205 GTI angemeldet nach F verkauft. Die Kennzeichen aber behalten, weil der Käufer ein Händler ist und er die nicht brauchte. Ich habe auch gedacht, bevor der mit meinen Kennzeichen rumfährt...

Nun habe ich aber die Befürchtung, dass er das Auto nicht abmelden wird, weil es laut Aussage eines Freudes ein teures Vergnügen ist, ein Auto in F abzumelden, weil es eben international ist und daher teuer blabla...

Mach es ohne Kennzeichen. er kann sich auch deine Schilder aus D in F nachmachen lassen für eine vorläufige Zulassung.

Geh auf Nummer sicher und lass es... Ich bin ja mal gespannt, wann ich was vom Finanzamt höre...

Geschrieben

ich kaufe ja alle meine autos in D, und es geht so:

1.

D- auto abgemeldet, keine alte D kennzeichen vorhanden:

-in D so eine 5 tage nr besorgen. die kennzeichen mit datum usw..

- damit nach F fahren und damit auch in F zulassen.

2.

D- auto abgemeldet, alte kennzeichen vorhanden:

- auto in F auf die D-kennzeichen versichern

- nach F fahren, und genauso in F zulassen

-(dieser weg wird nur noch geduldet, !!!)

3.

D- auto angemeldet:

- nach F fahren

-D-kennzeichen abschrauben, nach D fahren abmelden.

-in F kennzeichen wieder drauf und ummelden.

ich habe es immer am liebsten wenn die autos angemeldet sind.

da ich ja direkt hinter saarbrücken wohne ist es ja kein problem für mich das auto mal schnell in SB abzumelden. (aber ein pariser wird wohl nicht hoplala nach Deutschland fahren nur um ein auto abzumelden, besonders weil er wahrscheinlich eh keine ahnung hat wie, wo das gemacht wird.)

sonst mache ich es eigentlich immer wie punkt 2.

in deinen fall sollte der fransose besser punkt 1 nehmen.

achja in F kann er das auto nicht ummelden wenn es in D noch angemeldet ist (auf jedenfall nicht in 57 moselle)

wenn aber der fransose dein auto nicht abmeldet hast du probleme diese in D abzumelden (ohne schildern und ohne brief...)

Deshalb als verkäufer wurde ich immer ein abgemeldetes auto verkaufen.

Geschrieben

Ich habe heute meinen Peugeot abgemeldet. Kennzeichen hatte ich ja. Mit einer eidesstattlichen Versicherung, dass das Auto in D aus dem Verkehr ist, geht es auch ohne Brief. Kostet zwar ein wenig mehr, aber was solls. Lieber auf Nummer Sicher gehen...

Geschrieben

hallo,

ich glaub in landwehrhagen richtung hann. münden ist derzeit ein Griffe zu verkaufen - wenn das der ist, dann ist der zwar nicht sonderlich gepflegt aber auch nicht runtergeritten. v.a. hat er nur 135tkm und ist absolut original.

grüsse, kris

ACCM Frederic Heinz
Geschrieben

Hallo!

Vielen Dank nochmal, das hat mir echt weitergeholfen!

Stand der Dinge: Wenn ich das richtig in der frz. e-mail verstanden habe, dann hat der Käufer bis Montag so ein W-Kennzeichen organisiert. Ich kann den BX also mit Kurzzeitkennzeichen hinfahren, dann Kennzeichen tauschen und die Sache ist gegessen.

Falls nicht, und wenn das mit dem Kurzzeitkennzeichen ja anscheinend auch geduldet wird, überlasse ich ihm einfach den letzten Güligkeitstag davon auch noch.

@kris:

Ja, dann wird der das wohl sein, Laufleistung kommt jedenfalls hin. Original stimmt aber nicht so ganz, die originalen Felgen fehlen wohl. Tel.nummer hat er vorsichtshalber mal da gelassen, war keiner da, der Auskunft geben konnte.

>>Grüße aus dem Siegerland

Frederic

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