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Geschrieben

Hallo,

hab eine Frage, rein Informationshalber, zu den Garantiebestimmungen. Wenn Schäden oder Fehler auf Garantie in der Werkstatt repariert werden, steht dem Kunden, während dieser Zeit, auf Kosten der Garantie, ein Ersatzfahrzeug zu??

Gelten bestimmte Zeitgrenzen, z. B. erst ab Werkstattaufenthalten von mehr als einem Tag am Stück...

Wie ist das geregelt und kann man Garantiebestimmungen irgendwo nachlesen oder erhalten?

Gruß aus Mainfranken

Daniel

Geschrieben

Hallo,

die Garantiebestimmungen:

http://www.citroen.de/NR/rdonlyres/132BA034-C0CB-4FB8-AB63-935CEF02AB8B/0/Neuwagengarantie_CS9004.pdf

Ersatzfahrzeuge:

http://www.citroen.de/NR/rdonlyres/184FB241-9C55-4933-9D0B-42988C4738FC/0/ersatzfahrzeuge.pdf

Die "Langzeitmobilität" ist Bestandteil der Neuwagengarantie. Die Details klärst Du von Fall zu Fall mit Deinem Händler. Mein Händler hat da immer so ein Mietfahrzeug herumstehen. Einen Golf V, einen Nissan Micra...

Zum Glück ist bei mir bisher noch nie etwas Großes kaputt gewesen.

Gernot

ACCM Rüdiger J. Hülser
Geschrieben

Also, das ist so.

ANspruch auf einen Mietwagen gibt es ohne extra Versicherung oder Mobilitätsgarantie nicht.

Nur auf gutwill des Händlers hat man einen zur Verfügung.

Hatte ich bis jetzt immer, ohne Nachzufragen, und ohne extra Versicherung.

Gruß

RJ

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