Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Mein System im C 5 I soll die Route nach Norderney/Aurich berechnen. Eingabe incl. Straßenname und Hausnummer ohne Probleme möglich, ebenso die Eingabe weiterer Zielführungsoptionen (schnellste Strecke, mit Fähre), alles wird einwandfrei angenommen und angezeigt. Aber dann, die Berechnung läuft und endet mit dem Hinweis, die Berechnung sei nicht möglich, man möge die Eingabe überprüfen. Also, alles noch einmal, jedoch nur mit der Eingabe "Norderney/Aurich", Fährmerkmal wurde weggelassen. Ergebnis wie vor! Dritter Versuch, wieder mit mit anderen Vorgaben, Ergebnis wie vor.

Mein kluger Geist wirft die eigene Festplatte an, ihm fällt der nicht zugelassene Fahrzeugverkehr auf der Insel ein, der Geist gibt den Auftrag eine Vergleichsbetrachtung nach Wyk auf Föhr durchzuführen. Und, siehe da, alles wird ordentlich berechnet. Auf dieser Insel ist der Fahrzeugverkehr zugelassen.

Besteht wirklich ein Zusammenhang zwischen Fahrzeugverkehr zugelassen bzw. nicht zugelassen und dem ordentlichen Abschluss einer Routenberechnung?

Gibt es Erfahrungen und Hinweise?

Danke!

Thomas Hirtes
Geschrieben

Schon möglich. Das Navi2 in meinem C5 zieht bei der Routenberechnung nach

Keitum/Sylt auch die Strecke der Autozugverbindung zwischen Niebüll

und Westerland (Hindenburgdamm) ab.

Geschrieben
Thomas Hirtes postete

Schon möglich. Das Navi2 in meinem C5 zieht bei der Routenberechnung nach

Keitum/Sylt auch die Strecke der Autozugverbindung zwischen Niebüll

und Westerland (Hindenburgdamm) ab.

Es wäre ja toll, wenn dies auch bei der Berechnung nach Norderney passieren würde, aber leider wird ja NullKommaNichts berechnet und dass, obwohl alle Straßen auf Norderney auf der neuen CD 2006 von Navteq vorhanden sind.

Trotzdem danke für das Mitgefühl!

ACCM Peter L.
Geschrieben

Es wird vermutlich daran liegen, dass die Fähre nach Norderney kartenintern NICHT als Autofähre registriert ist. Ich benutzte vorgestern die Elbfähre Wischhafen-Glückstadt (Autofähre). Im Kartenbild selbst (ohne eingegebene Route) wird sie nicht dargestellt. Gibt man jedoch eine über die Fährverbindung führende Route ein, wird nach Berechnung eine den Fluß kreuzende Strecke dargestellt einschl. der Entfernungsberechnung, ob allerdings die Fährstrecke selbst in die Berechnung eingeht oder nicht, ist vermutlich nicht feststellbar.

Das Beispiel Wyk/Föhr müsste in eine derartige Überlegung passen, da hier die Fährverbindung für Autos zugelassen ist. Da das Straßennetz auf Norderney selbst kartiert ist, müsste eine Navigation auf der Insel selbst möglich sein; nur wie bekommt man das Auto dorthin und weiter . . . . wie würde man es (legal) bewegen können? Schmunzelnd: Hat Feuerwehr, Arzt und Polizei auf der Insel Cits mit RT3??????

Geschrieben

@Peter Über "Karte verschieben" kannst Du Dir Norderney formatfüllend auf den Schirm holen. Beim kleineren Massstab wird die Fähre Norden-Norderney als (rote!) Strasse sichtbar. Beim Positionieren auf eine beliebige Strasse im Ort Norderney kann diese über "Info zu Ort" angezeigt werden, jedoch führt ein "da will ich hin" zu dem von ACCMbgs festgestellten Ergebnis - Eingabe überprüfen.

Dass die Insel selber kartiert ist, ist kein Widerspruch, da die Navteq-Daten ja auch in anderen Navigationssystemen benutzt werden.

Die Fähre könnte der Auslöser für das obige Ergebnis (im RT3) sein; eine Aufforderung an das System, mir eine Route in eine Fussgängerzone (auf dem Festland) hinein zu berechnen wird akzeptiert: ich werde an den nächstmöglichen Punkt einer befahrbaren Strasse gebracht. Über Adresseingabe und über Positionieren.

Deine Erfahrung mit Glückstadt/Wischhafen kann ich auch mit Hoopte/Zollenspieker bestätigen, sogar bei nicht aktivierter Führung ist die Fährverbindung als (gelbe) Strasse sichtbar. Massstabsabhängig.

Gruss

Dirck

ACCM Peter L.
Geschrieben

@ Dirck

Wird wohl so sein, dass die Norderney-Fähre als nicht autofähig kartiert ist, folglich kann die Gesamtwegstrecke nicht vom Rechner zum Gesamtergebnis addiert werden. Das führt dann wohl zur Aussage "Eingabe überprüfen".

Insgesamt ist dieses Problem aber nicht "weltbewegend" oder? :-))

Geschrieben

Die Gesamtwegstrecke interessiert mich dabei noch nicht einmal so sehr, es kommt dabei ja nicht auf den Meter an. Eleganter wäre natürlich - analog dem Ziel in der Fussgängerzone - die Führung bis zum Fähranleger Norden... Ab da (für Privat-PKW) "verbotenes Terrain".

Aber Du hast recht: "Weltbewegend" ist das nicht.

Ich glaube, das sieht auch ACCMbgs so...

Gruss

Dirck

Geschrieben

Und jetzt noch etwas "Wasser auf die Mühlen" der RT3 Gegner:

Der "Sierichstrassentest" ("Elchtest" für Navi-Systeme) wurde nicht bestanden!

Für Interessierte: http://www.sierichstrasse.de/ .

Gruss

Dirck

ACCM Peter L.
Geschrieben

007 "Sierichstr.-Elchtest" schaffen die meisten Navis nicht. (Das System selbst ist letztlich auch nur etwas für "Kenner"). Da waren wohl Navteq´s Straßeninspektoren bzw. -Erfasser etwas überfordert :-)))

Geschrieben

Ich meine vor einiger Zeit mal von einem System gelesen zu haben, das diesen Test bestanden hat.

Nicht nur eine Herausforderung für Navteq/Teleatlas sondern in unserem Fall auch für MagnetiMarelli.

Na, wenigsten kommen dort im 50 Meter Massstab nicht die Einbahnstrassenpfeile...

Meine "Wasser auf die Mühlen"-Info war auch mehr als Provokation für die "Saugnapf-Fraktion" gedacht. :-)))

Gruss

Dirck

Geschrieben

Hallo und einen schönen Tag, zurück von Norderney, auch ohne vollständige NAVI-Berechnung nun nachfolgend die Antwort von Navteq:

"Vielen Dank für Ihre Anfrage über die Routenkalkulation zu Norderney/Aurich.

NAVTEQ ist der Anbieter von Kartendatenbanken für viele auf dem Markt

erhältliche Navigationssysteme. Die Funktion des Navigationssystems,

Routenkalkulation, ist eine Funktion der Betriebssoftware des Gerätes, die

mit dem Gerät zusammen verkauft wird und nicht eine Funktion der

Kartendaten, die von NAVTEQ angeboten werden.

Da Sie das Ziel eingeben können, sind die betreffenden Koordinaten in dem

von Ihnen verwendeten Produkt enthalten. Wenn hierzu die Route nicht

berechnet wird, müssen wir Sie leider an Ihren Citroen Händler verweisen.

Dass ein Fahrzeugverbot gegeben ist, kann allerdings ein sehrwohl ein Grund

dafür sein, dass das System die Route nicht berechnet."

Ich dachte immer, das System verarbeitet die Kartendaten und nicht umgekehrt, ist wohl ein Irrtum. Dennoch wird es wie von mir und von Euch vermutet wohl daran liegen, dass die Fähre nicht als "Straße" vorgesehen ist, da man als "Aushäusiger" eigentlich nicht auf die Insel fahrens soll und dortselbst auch nicht fahren darf (Ausnahmen sind möglich). Auf der Insel selbst funktioniert das Navi wieder einwandfrei! Übrigens, auf der Rückfahrt zeigte sich das "Problem" erneut, ich sehe es als Bestätigung der Vermutung.

Von mir erst einmal vielen Dank für die Beiträge, werde nun an CIT das Problem herantragen. Schauen wir ´mal.

Beste Grüße

Geschrieben

Hallo,

auf Norderney dürfen Autos fahren...

Grüße aus dem Emsland...

Alex

Geschrieben
Pendagon postete

Hallo,

auf Norderney dürfen Autos fahren...

Grüße aus dem Emsland...

Alex

Dem ist nicht zu widersprechen, grundsätzlich ist es aber nicht erlaubt, zumindest nicht in der Innenstadt von Norderney bzw. nur mit Ausnahmegenehmigung oder Golfer(!!!!!!!) und 100%-Schwerbehinderte.

Trotzdem war es schön!

Viele Grüße

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...