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"Verkauft und Vergessen" -Service, Nein danke!


Empfohlene Beiträge

ACCM Dominik Schauer
Geschrieben

Ich hätte mal wieder einen Beitrag zum Thema Citroenhändler: "Was interessiert mich mein Verkaufsgespräch von damals, hauptsache das Auto ist verkauft."

Der Fall: Meine Freundin hat sich im Oktober beim Citroen Autohaus S. in K. einen 98er Citroen Xantia Turbo Diesel Exclusiv gekauft. Dieser wies beim Verkauf ca 157 tkm auf. Das Autohaus S. hat damals betont, dass der Wagen nicht mit der EUROCASION, sondern mit der CARGARANTIE ausgestattet wäre, die in jeder freien KFZ- Meisterwerkstatt (Innungsfachbetrieb) gelten würde, sie würden ihre Garantiefälle auch über eine freie Werkstatt abwickeln. Wenn man vom anfänglichen Ärger, wie feste Bremsen und ausgebrannte Birnen im Armaturenbrett, trotz neuem TÜV mal absieht, was dort zwangsläufig auf Garantie ohne Zuzahlung innerhalb von 14 Tagen erledigt wurde, ein sehr schönes Auto. Bis letzte Woche.

Der Kühler wurde undicht. Aber alles kein Problem, dafür hat man ja die CARGARANTIE. Die KFZ Meisterwerkstatt (A.G. GmbH) , die das Auto betreut (ehemaliger Citroen Vertragshändler) ,sollte den Kühler austauschen. Doch CARGARANTIE lehnte das ab. Nur in einer Citroen Vertragswerkstatt, hieß es dort. Ein Anruf im Autohaus S. verlief folgendermaßen. Mir wurde vom Besitzer des Autohauses gesagt, es wäre überhaupt kein Problem, das dürfe jede freie Werkstatt reparieren, er würde das sofort mit CARGARANTIE klären. Er hätte mir das ja beim Verkauf auch so gesagt. 20 Minuten später rief mich sein Verkäufer zurück und erklärte ganz nebenbei, dass sie sich da wohl getäuscht hätten, aber mir würden dadurch ja keine Nachteile entstehen, ich solle das Auto doch einfach zu Citroen bringen.

Ich will jetzt einfach eine ganz einfache Rechnung aufmachen. Das Auto hat 162 tkm, ist somit, was die Erstattung der Ersatzteile betrifft in der Garantie so eingestuft, dass ich die ET zu 60% selber zahlen muß. Die Arbeitskosten werden voll ersetzt. Bei Citroen kostet der Kühler ca 320 Euro, davon müßte ich 192 Euro zahlen. Der gleiche Kühler (Valeo) kostet mich in der freien Werkstatt 210 Euro. Zu zahlen wären dabei 126 Euro.

Würde man das jetzt mal auf eine größere Reparatur hochrechnen, so dürfte jedem klar sein was der lapidare Satz: "Gehen sie halt zu Citroen" für Mehrkosten mit sich bringt. Wir hätten das Auto nie gekauft, wenn die Auflage in der Garantie gewesen wäre, dass diese nur bei Citroen gilt. Das Autohaus S. redet sich nun mit Unwissenheit heraus. "Tut ihnen ja leid, aber es ist nun mal so. Kurz und gut, Pech gehabt." Da ich nicht aus K., sondern aus M. bin, würde ich das Auto auch gewiss nicht dort zur Wartung bringen, das war von Anfang an klar. Was macht die Garantie dann für einen Sinn für mich?

Jetzt noch Darlegung des Sachverhaltes die Frage an Euch hier im Forum: Wie denkt Ihr über die Sache? Ich kann doch als Citroenhändler nicht ein Auto unter Vorspiegelung falscher Tatsachen verkaufen?! Der Kunde ist König? Bei Citroen wohl eher wieder mal der Gelackmeierte.

Ich fahre seit ich 18 bin Citroen, habe eine hübsche Anzahl an Autos gesammelt und bin eigentlich sehr überzeugter Citroenfahrer (unter www.team-schauer.de ersichtlich), aber das macht doch sehr nachdenklich....

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Anmerkung Admin:

Die Forumsregeln lassen eine explizite Nennung der Namen nicht ohne deren vorherige Einwilligung zu, insbes. wenn es um eine Negativ-Darstellung geht (ob zu Recht oder Unrecht, sei dahingestellt), und sind daher gekürzt. Bitte um Verständnis. ///Stephan.

Geschrieben

Wichtige Dinge läßt man sich am besten schriftlich bestätigen, alte Gebrauchtwagenkäufer-Regel, steht auch immer wieder in den Sonderheften der Autozeitschriften über Gebrauchtwagen drin. Du wärest also fein rausgewesen, wenn Du diese Aussage "Garantie-Reparatur in jeder freien Werkstatt möglich" im Kaufvertrag des Xantia hättest fixieren lassen. So kann der Händler nun ganz bequem auf die AGB der CarGarantie verweisen und Du hast Pech gehabt.

C'est la vie.

Michael Strauchmann
Geschrieben

Hallo Dominik,

hat ja keine gute Entwicklung genommen, die ganze Geschichte! Soviel hast Du am letzten Freitag aber auch nicht erzählt, damit ist der Kühler ja eigentlich nur die Spitze vom Eisberg! Gebrauchtwagengarantie .... kein schönes Thema!! Das Problem ist, daß Garantie nicht nur eine Service für den Kunden ist, sondern etwas, voran der Händler auch beteiligt werden will (Umsatz-u.Gewinnmäßig). Zum Thema: ist der Kunde König. In Deutschland denke ich, nur dann, wenn er König heißt!! :-(

Viele Grüße

Michael!!

Geschrieben

Hallo,

Michael schreibt:

>>Das Problem ist, daß Garantie nicht nur eine Service für den Kunden ist, sondern etwas, voran der Händler auch beteiligt werden will (Umsatz-u.Gewinnmäßig).<<

Genau so sieht es aus!

Mängel werden nur provisorisch oder gar nicht behoben, eine Car Garantie aufgeschwatzt -Auto ist nicht mehr neu, man steckt ja nicht drin- der freundliche Händler kalkuliert die Rep.-Kosten, die er sich von der Versicherung wieder holt gleich mit ein u. reibt sich schon mal die Hände.

Zu dumm, wenn der Kunde vor der Rep. zu rechnen anfängt, die Kiste woanders bzw. selbst repariert, weil Vertragshändler trotz Garantie zu teuer.

Ist mir auch schon passiert, gar nicht lange her.

Weil wir grad beim Thema sind:

Hatte vor ca. 10 Mon. mein Auto (Xantia) in der VERTRAGSWERKSTATT weil er sich nicht mehr hob. Neuer Hydr.-Ansaugschlauch wurde eingebaut, LHM gewechselt usw. Hab' ein Schweinegeld bezahlt damals.

Diesen Winter kam er wieder nicht in die Gänge, also Kugeln neu...immer noch nicht wesentlich besser. LHM wechseln??? Wurde doch erst gemacht!!!

Trotzdem 'raus mit der Suppe. Das Zeug war mehr braun als grün... nach nicht mal einem Jahr!!! Kann ja wohl nicht sein oder?

Jetzt hebt er sich schön zügig.

Soviel zum Thema freundlicher Vertragshändler...

Waren übrigens zwei verschiedene.

Gruß Gerald

Geschrieben

Hallo Dominik

Wenn die AGB der CARGARANTIE Dich zu Citroen zwingen ist das in dieser Situation sehr ärgerlich !

Da stimme ich Dir voll zu ! Aber da steht doch "nur" Citroen - das bedeutet für mich ALLE in D stehen zur Verfügung !!

Einschliesslich der Niederlassungen . . . .?

Viel Erfolg

Geschrieben

Also ich kann dazu nur sagen: Trau keinem Autohaendler...

IMMER alles schriftlich im Kaufvertrag hinterlegen.

Ich bin auch schon mal ueber so ne Vertragssachen gestolpert...

- Auto probefahren, ueberlegt und ne Woche spaeter Vertrag unterschrieben.

Leider hatte am Tag der Unterschrift schon jemand anderes fuer das gleiche Auto unterschrieben...ca. 1h vor mir...

Auf dem Vertrag stand aber nicht Kaufvertrag sondern "verbindliche Bestellung"

in den AGB's: "wird erst zum Kaufvertrag wenn der Verkaeufer auch unterschreibt..."

Ergebnis fuer mich: Laut Verkauefer->Pech gehabt.

Nach einem ernsten Woertchen mit dem Niederlassungsleiter hat man mir dann ein anderes Auto besorgt...

War aber alles zusammen dann doch sehr aufwendig und aergerlich...

Alex

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