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Zulassung eines PKW aus Spanien.


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Geschrieben

Zulassung eines PKW aus Spanien.

Hat jemand schon so was gemacht?

Welche Papiere brauche ich für das Fahrzeug?

Was ist außer dem Kaufvertrag wichtig, als Nachweiß.

Gibt es in Spanien so etwas wie einen Kfz-Brief?

Welche Kennzeichen brauche ich zur Überführung?

ACCM Hell-Driver
Geschrieben

Hi,

zuerst zum Straßenverkehrsamt und eine KBA Unbedenklichkeitsanfrge schriftlich einreichen (an's KBA). Du brauchst lediglich die Fahrgestellnummer und Herkunftsland und wo zuerst zugelassen. In zwei Wochen spätestens bekommst Du das zugeschickt.

Für die Vollabnahme wird der spanische Brief/Karte benötigt (zumindest forderte man bei mir den franzuösischen) und das KBA Gutachten.

Hoffe, ich konnte helfen, ansonsten Dein örtliches Straßenverkehrsamt.

Gruß,

Markus

Geschrieben

Hallo Hell-Driver.

Ja aber ich kann doch keine KBA beantragen bevor ich gekauft habe,

und wenn die Herkunft klar ist brauche ich doch keine KBA.

Geschrieben

die spanischen papiere (das ist son ganz unscheinbarer wisch mit den daten)dürften reichen - autos sind seit ~ 10 jahren in der ganzen EU baugleich. die spanier machen nur reichlich fehler in den papieren *lach* unser spanisch zugelassener BX TRI 109ps heisst laut papieren TRG und hat nen DKZ-motor mit 120ps.

ich habs umgekehrt gemacht und deutsche autos in spanien zugelassen - dazu besorgt man sich am besten beim hersteller ne übereinstimmungserklärung, wird auch beim einführen nach D kein fehler sein.

*edit*

du willst aus spanien nach D überführen? die spanischen schilder bleiben eigentlich immer am auto, egal ob zugelassen oder nicht. es gibt auch nicht wie bei uns diese versicherungskontrolle über die zulassung, sprich wer interesse hat, versichert zu sein, kümmert sich selber drum. im extremfall kann man einfach so fahren, besser ist natürlich, vorher ne versicherung abzuschliessen. manche deutsche gesellschaft versichert gar für ein paar tage auch autos aus dem ausland, das musste mit deiner versicherung abklären. ob der trafico (so ne art steuer) bezahlt ist oder nicht spielt bei ner überführung keine rolle.

ACCM Hell-Driver
Geschrieben

Hi ACMM Hugin1,

Du kannst IMMER eine KBA Gutachten beantragen, denn es wird lediglich geprüft, ob das Fahrzeug evtl. als vermisst gemeldet ist. Alleine diese KBA Auskunft hilft dir natürlich nirgendwo, sondern nur in Verbindung mit dem Kaufvertrag und Brief.

Das Bundesamt will nur eine Nummer von Dir (FGNr.) und dann sagen sie dir, ob alles gut ist, oder nicht (natürlich in lupenreinen Amtsdeutsch).

Wer sagt, daß die Herkunft klar ist? Der Verkäufer? Du?

Hier (zu Gast bei Freunden!) in Deutschland ist nichts klar, solange es nicht von irgendeinem Beamten, oder einer Vorschrift bestätigt wird/ist!!

"JEDES FAHRZEUG WELCHES IN DIE BUNDESREPUBLICK EINGEFÜHRT WIRD BENÖTIGT EIN KBA GUTACHTEN" (Original Ton, Straßenverk. Amt)

Beachte noch zusätzlich, daß diese Auskunft ca. 10-15 Euro kostet und nur 4WOCHEN GÜLTIG IST. Danach muss sie neu beantragt werden "obwohl ja alles schon klar ist, wegen vorheriger Auskunft!"

Könnte ja sein, daß in vier Wochen der Wagen dennoch als gestohlen gemeldet wird!

KBA KBA KBA KBA KBA KBA KBA KBA KBA KBA KBA KBA KBA KBA KBA KBA

Herzlicher Gruß (obwohl auch DAS klar ist!)

Markus

PS Bitte mal Deine Signatur erklären, da steige ich nicht ganz durch - danke!

Geschrieben

ihr verwechselt da was ... das sogenannte "KBA-gutachten" ist die ABE des autos, sprich jedes auto, das in D zugelassen wird braucht eine gültige ABE. daher braucht man auch entweder eine EWG-homologation des fahrzeugs bzw. eine übereinstimmungserklärung des herstellers, dass das eingeführte fahrzeug der beim KBA hinterlegten ABE xyz der deutschen version entspricht.

die auskunft, die man übers KBA bekommt, wenn man ein stillgelegtes auto wiederzulassen will, hat mit der ABE rein garnix zu tun. diese auskunft sagt nur aus ob und wann das fahrzeug in D bereits registriert war und wer der letzte halter war. hier werden die daten aber auch nur 7 jahre gespeichert.

diese auskunft hat aber mit der ABE wie gesagt garnix zu tun.

woher soll das KBA denn die auskunft nehmen, wenn ein auto noch nie in D angemeldet war?!

Geschrieben

Also erstmal danke,

nun weiß ich etwas bescheid, obwohl mir das mit der Versicherung nach Gutdünken

nicht so ganz einleuchtet.

Habe am Dienstag noch einen Termin bei der Zulassungsstelle zwecks Aufklärung.

Aber mit dem Fahrzeug, dass hat sich erledigt, ich war mal wieder nicht schnell genug.

Erst steht das Teil rum und dann ist es weg?

War ein 1988 CX-Prestige und sollte 2300,- Euro kosten, nach Auskunft meines spanischen Arbeitskollegen(Der hat die Sache angeleiert) im gutem Zustand und fahrbereit.

Hatte mit dem Verkäufer auch Kontakt über Mail und war eigentlich sicher das ist meiner.

Da ich aber kein spanisch kann, musste ich mir alle Anfragen und Antworten übersetzen lassen.

Bei meiner Anfrage nach der Kontonummer für eine Vorabüberweisung

eines Teilbetrages kam dann die Absage „Wagen verkauft“.

Na ja warte ich halt auf die nächste Gelegenheit, wenn der Kollege seinen Jahresurlaub nimmt.

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