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Geschrieben

Liebe Citroen-Freunde (und hoffentlich auch Spezialisten)!

Wir haben einen C8, bei dem der Vorbesitzer für viel Geld die Memory-Funktion für Fahrersitz und Rückspiegel gekauft hat. Wir haben diese Funktion sehr genossen, da der Wagen oft mehrmals am Tag den Fahrer wechselt.

Als uns der Wagen mal hat stehen lassen (er hat noch Garantie), wurde er abgeschleppt und es stellte sich heraus, dass die Tankuhr falsch programiert ist und - obwohl noch viertelvoll angezeigt wurde - der Tank leer war. Ein wohl bekanntes Problem, das dadurch behoben wurde, dass ein Softwar-Update gemacht wurde; und hier liegt der Hase im Pfeffer!!

Es wurde mir beim Abholen des Wagens mitgeteilt, dass mit der neuen Software die Memory-Funktion der Rückspiegel nicht mehr funktionieren würde. ICH FINDE DAS EINEN ECHTEN HAMMER!!! Erstens bin ich nicht gefragt worden ob ich das überhaupt so will (mir wären die Spiegel viel wichtiger als eine genaue Tankuhr) und zweitens ist diese Funktion mal mit ca. 450.- Euro bezahlt worden.

Citroen und meine Werkstatt winden sich (in zwei Wochen ist die Garantie abgelaufen) und ich habe es aufgegeben :-(

Wie komme ich wieder an die alte Software? Einen regulären Weg scheint es nicht zu geben, aber vielleicht hat ja jemand einen un-regulären.

Da ich sonst immer nur alte Autos fahre und alle Reparaturen selbst mache, bin ich durch diesen fast neuen Wagen wegen der Garantie zum erstenmal in meinem Leben (ich bin seit 20 Jahren aktiver Autofahrer) mit einer professionellen Vertragswerkstatt in Berührung gekommen. Ich muss euch sagen, ich finde es den Horror! ich habe noch nie mit einem Auto so viel Scherereien gehabt, und ich habe schon so manche "Gurke" gefahren. Insofern freue ich mich schon auf den Ablauf der Garantie - ich bin echt frustriert!

Aber hier nochmal die Frage: gibt es eine Möglichkeit an eine ältere Software-Version zu kommen? Kann man das Steuergerät irgendwie auf "0" resetten und ich besorge mir irgendwie eine alte Software...

Allzeit gute Fahrt und wenig (Fach-)Werkstatt-Kontakt

Michael (mifl@gmx.de)

Geschrieben

Hi,

schriftlich Mängel aufschreiben und per Einschreiben hin.Wenn Du die Rechnung der Software hast sollen Sie mal machen, nicht klein beigeben.

Manni

Geschrieben

Rechnungsunterlagen, schriftliche Mängelbestätigung der Werkstatt, schriftliche Anfrage an den KD. Je nach Ergebnis, geht`s weiter mit Schlichtungsstelle, Anwalt usw.

Trotz dieser Allgemeinplätze, ist es doch hier nicht anders , wie bei jeder anderen mangelhaften Dienstleistung auch.....

Wenn die Werkstatt nach zeugenanhängenden Gesprächen weiterhin Probleme bereitet, sich den Garantiefall ,entsprechend datiert, einschließlich der Mängelfolge (Rückspiegel) von der Werkstatt dokumentieren und unterschreiben lassen.

xantiboy

Geschrieben

Aufgeben gilt nicht!

Das Recht ist auf deiner Seite! Selbst wenn am letzten Tag der Garantie was kaputt gegangen wäre und dein Auto danach ein halbes Jahr in der Werkstatt gewesen wäre bis zum Folgeschaden durch Reparaturbemühungen: Wenn die Reparatur nicht erfolgreich gewesen ist oder bei der Rep. dein Auto anderweitig beschädigt wurde hast du meiner Meinung nach ein Recht auf Nachbesserung bzw. Behebung der bei der Rep. entstandenen Mängel.

In der Praxis siehts immer etwas haariger aus.

Keine Rechtsberatung von mir, sondern nur ein paar allgemeingültige Verhaltenstips:

Nimm zu Gesprächen immer Zeugen mit. Lass dir alle Aussagen der Werkstatt zusätzlich schriftlich geben. Trage deine Forderungen zusätzlich schriftlich vor, entweder mit Einschreiben-Beleg der Post oder Fax-Bericht.

Finde heraus, wer für deine Ansprüche der richtige Ansprechpartner ist, Werkstatt oder Hersteller? Am besten beide anschreiben. Denk dran: Immer alles schriftlich! Mündliche Zusagen sind oft schwer nachzuweisen.

Wichtig:

Wenn du im ADAC bist: Geh da hin, lass dich von denen anwaltlich beraten. (Kost nix) Oder ruf deine Rechtschutzversicherung an. Falls das nicht geht und du dir einen Anwalt nicht leisten kannst oder willst:

Finde heraus, ob deine Werkstatt versichert ist gegen Schäden an Kundenfahrzeugen. Google nach Prezedenzfällen und Gerichtsurteilen die in deinem Sinn sind und reib die deinem Gesprächspartner unter die Nase.

Und:

Unterschreibe nix, in dem steht, dass du auf deine Rechte verzichtest. Auch nichts, in dem steht, du hättest dein Auto erfolgreich repariert zurückerhalten.

Geschrieben

Hallo und vielen Dank für eure Reaktionen!

Aber ich muss doch noch mal klarstellen, dass der Werkstatt kein Fehler unterlaufen ist (außer dass ich nicht gefragt wurde, ob ich meinen Wagen auf diese Weise repariert haben will). Dies ist die von Citroen so vergesehene Problemlösung, und man weiß schon vor dem Aufspielen der neuen Software, dass hinterher die Spiegel nicht mehr funktionieren. Offiziell heißt das so: diese Funktion wurde aus dem Programm genommen, wahrscheinlich hat sich diese mit irgendwas anderem nicht vertragen. Meine Einschätzung ist eher (und das ist im Softwarebereich ja oft so), dass beim flicken eines Fehlers halt an einer anderen stelle ein neuer Fehler aufgetreten ist, bzw. man schlicht vergassen hat diese Funktion mit einzuprogramieren.

Deshalb habe ich auch keine Lust (und auch keine Hoffnung) mich auf einen langen Streit einzulassen, das einzige würde sein, dass man mir ein paar Euros anbietet als Schadensersatz, ich will aber halt gerne wieder meine automatischen Spiegel zurück.

Deshalb nochmal die Frage: WIE KRIEGE ICH DIE NEUE SOFTWARE WIEDER VOM STEUERGERÄT RUNTER, ich bin zu (fast) jeder legalen oder illegalen Schandtat bereit ;-)

Grüße, Michael

Geschrieben

Zu Deiner eigentlichen Frage kann ich nichts sagen, da nur eines unserer Autos ein NICHT programmierbares Steuergerät besitzt.

Aber zu Deiner Vermutung kann ich als Software-Ingenieur, der heute noch an seinem Arbeitsplatz programmiert und auch schon Software für Geräte in KFZs geschrieben hat, nur sagen:

Diese Spiegel- und Sitzeinstellungsfunktion ist eigentlich eine leichte Übung und deren Funktion beißt sich überhaupt nicht mit anderen Funktionen.

Der Grund, warum man sie herausgenommen hat, können nur simple Lizenz-, Management- oder ähnliche Gründe sein, die keinen technischen Hintergrund haben.

Selbst wenn Du die neue Software wieder von Deinem Steuergerät löschen könntest, ist die alte normalerweise vorher überschrieben worden und nicht mehr existent.

Der Fakt, das allerdings für diese Funktion 450 Euros bezahlt wurden (ein Zehntel wäre vielleicht ein vernünftiger Preis), macht die Sache ein wenig komplexer. Ich denke nicht, daß man diese 450 Euro mit einem "Update" einfach ungeschehen machen kann.

Solange Du nicht weißt, wer wie und womit eine andere Software aufspielt, würde ich bei Citroën hartnäckig insistieren, weil die Funktion des Fahrzeugs von dem Steuergerät abhängt. Solange Du niemanden findest, der genau weiß, was er tut und die richtige Software aufspielt, steht die Funktion des ganzen Fahrzeuges doch in den Sternen.

Kann Citroën denn nicht die alte Software an einem anderen Fahrzeug zur Not bundesweit ausfindig machen, dort auslesen und bei Dir aufspielen?

Geschrieben

Hallo,

das kann ich fast gar nicht glauben das es sowas gibt. Citroen würde sich doch nicht so blamieren wollen,ich weis nicht.

Gruss

ajkon

Geschrieben

Hi !

Ja es ist so einige Funktionen fallen einfach raus. Andere Funktionen werden geändert. Ist ja auch mit den Spiegeln so die jetzt mit der Fernbedienung auf gehen.

Du kannst die Alte software draufbekommen . Du musst nur die Alte modifizieren. Versionsnummer ändern usw. Für solche Aktionen übernimmt keiner eine Garantie und mir wäre auch das Risico zu groß das die BSI dabei drauf geht !

Grüße Greenling

Geschrieben

Hallo und nochmal vielen dank für die vielen Antworten!

Ich habe mal Kontakt mit einer Firma aufgenommen, die auf die Reparatur von Steuergeräten spezialisiert sind... ich halte euch auf dem Laufenden.

Ich denke, dass eine normale Citroen-Werkstatt mit einem solchen Problem überfordert ist, und wenn die in Köln nicht in die Pötte kommen, dann lass cih mir lieber von einem Spezialisten helfen und streite mich hinterher über die Kosten. Ich werde auf jeden Fall mal an die Werkstatt und Citroen Deutschland jeweils einen Einschreibenbrief schicken, damit das Ganze noch innerhalb der Garantiezeit dokumentiert wird.

Grüße, Michael

Geschrieben

Entschuldige, aber ich habe des Gefühl das Citroen da was grundsätzlich nicht verstanden hat, sonst würden sie nicht von "Problemlösung" reden.

Meine Meinung:

Wie deine Rückspiegeleinstellungsspeicherung kaputt gemacht wurde, ist rechtlich gesehen schnurz; Ob per inkompetent programierter Software oder per Vorschlaghammer, egal, du hast ein Recht darauf deine teuer bezahlte Zusatzfunktion nach einem Werkstattaufenthalt funktionsfähig vorzufinden.

Wie repariert denn deine Werkstatt ne kaputte Schließanlage?

Scheibe einschlagen und kurzschließen als "Problemlösung"?

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