Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Mein Tüv-Prüfer hat Bedenken bezüglich der hinten angeschlagenen Türen beim Hy...

Wer kann mir nen Tip geben wie man dieses Problem umgeht oder wer hat ne Sondergenehmigung dafür bekommen und kann mir diese kopieren???

Wäre sehr sehr dankbar für schnelle Hilfe...

Geschrieben

Hallo ni.co.sun

Habe letztes Jahr bei von Hacht, Hoisdorf TÜV und Vollabnahme machen

lassen. Es gab überhaupt kein Problem wegen der Türen, ist ja auch

Original. Wenn du nicht weiterkommst ruf mich einfach an. Gebe dir

gern die Tel-Nr. von von Hacht.

Gruß

Klaus

Geschrieben

Vielen Dank erstmal an Klaus und Dirk,

später werde ich erfahren was der Tüv sich nun hat einfallen lassen...

Ich bleib am Ball! ;)

Geschrieben

was für ein baujahr ist der wagen?

gruss

z.

Geschrieben

naja, weil es ja bis baujahr, ich glaube 1964 kein problem gab, die dinger zu haben.

hab auch selbstmördertüren an meiner azu baujahr 1959.

gruss

z.

Geschrieben

Hallo

Bei meinem HZ,hat der Tüvmensch eine Ausnahmegenehmigung gefordert.

War auch kein Problem.In meinem Brief steht: * AUSNAHMEGENEHMIGUNG GEM:§35E VOM REG. PRÄS. STUTTGART AM 6.5.2002 SCHRIFTLICH ERTEILT*

Leander

Geschrieben

hallo was hast du denn da für einen tüvprüfer der hat wohl fieber oder was diese türen darf er gar nicht bemängeln die sind so in serie gebaut worden eine isetta braucht ja wohl auch keine sondergenehmigung geh einfach zu einem anderen tüv u fahr da nicht mehr hin.

Geschrieben

Hallo,

Hinten angeschlagene Fronttüren sind seit Beginn der 60er Jahre bei neu zugelassenen Fahrzeugen nicht mehr zulässig .

Aus diesem Grund wurden z.b. beim Fiat 500 die Türen umkonstruiert.

Es ist also kein Problem einen älteren HY zuzulassen, bei einem neueren kann das zu Kummer führen.

Würde auch Probieren mit der Ausnahmegenehmigung das Prob zu lösen.

Servus Andreas

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...