Zum Inhalt springen

Mietwagen in Frankreich


Empfohlene Beiträge

GSASpecialViersen
Geschrieben

Moin,

von deutschen Mietwagenfirmen weiss ich, dass die Mietwagen schwerpunktmässig in bestimmten Orten wie zum Beispiel in Stadthagen zugelassen werden, je nach Anbieter.

Nun erreichte mich gerade ein Anruf eines Freundes, der seit gestern eine zehntägige Provence-Rundreise mit einem Mietwagen macht, Ausgangs-und Zielort ist Avignon. Dorthin gelangte er mit dem Flugzeug. Begeistert erzählte er mir von seinem Mietwagen, einem C5 2,0 HDI automatique-sonst fährt er Renault und arbeitet bei BMW...... Auf meine Frage, welches Kennzeichen der C5 denn habe, antwortete er mit der Ordnungsnummer 60. Laut Karte läuft der Wagen also im Departement Oise in der Region Picardie/Nordfrankreich, wurde aber in Avignon übernommen. Also müsste es sich dann doch in Frankreich mit der Mietwagenzulassung genauso verhalten wie in Deutschland.

Weiss jemand mehr?

Über Antworten freut sich

Oliver

Geschrieben

Es würde einleuchten, wenn die Autos dort zugelasen werden, wo z.B. die Fa. ihren Verwaltungsitz hat.

Wenn er das Auto am Flughafen übernommen hat, kann es aber ebensogut nach einer Einwegmiete dort abgegeben worden sein.

Geschrieben

Heinz hat ziemlich recht. Ziemlich da es wie in D ausnahmen gibt.

Früher, als es noch die Vingette gab wurden sie überwiegend in 50,51 zugelassen da dort die Vignette am billigsten war. Das gilt auch heute noch bei den LKWs deswegen hat Transalliance, ND und andere grosse Speditionen extra einen Firmensitz in 51 aufgemacht.

Geschrieben
GSASpecialViersen postete

Moin,

von deutschen Mietwagenfirmen weiss ich, dass die Mietwagen schwerpunktmässig in bestimmten Orten wie zum Beispiel in Stadthagen zugelassen werden, je nach Anbieter.

Die Bündelung der Zulassungen an bestimmten Orten richtete sich eine Weile nach

der Flexibilität der Zulassungsstellen. Die Mietwagen mit dem "SHG" (ist übrigens

der Landkreis Schaumburg) waren dafür ein erstes Beispiel. Auch mit "WI" sind

viele Mietwagen unterwegs, weil die Wiesbadener Zulassungsstelle als eine der

ersten im Bundesgebiet privaten Zulassungsservices die selbständige Prägung

der Kennzeichen nach voheriger Kennzeichenreservierung via Internet ermöglichte.

Heute wird auch noch gerne "HH" und "M" genommen.

ACCM Jürgen P. Schäfer
Geschrieben

Zum Glück hab' ich kein SHG, HH oder M-Kennzeichen!

Mich würde nämlich mal interessieren, ob es den Autoversicherern gelingt, die Schäden dieser Heerscharen von Raubrittern der Autobahn aus der Schadensstatistik für die Bestimmung der Regionalklassen herauszurechnen.

>>Jürgen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...