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HUK Coburg gekündigt


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Geschrieben

Hallo Forum,

am 01.07. wäre meine Prämie für Haftpflicht fällig gewesen, war eben Ferienzeit und ist untergegangen, kann ja passieren...

Anfang September krieg ich eine Mahnung mit Androhung der Zwangsstilllegung, wenn ich nicht innerhalb der nächsten zwei Wochen bezahle. Datiert vom 14. August. Na toll, hat wohl zwei Wochen in der Hauspost gelegen. Am 08. September ist der Betrag dann abgebucht worden. Heute an 20. September bekomme ich die Zwangsstilllegung wegen mangelnden Versicherungsschutz mit Verbot das Fahrzeug zu benutzen, ausserdem sind 31Euro Gebühren zu entrichten.

Ich rekapituliere: es gab keine Rechnung oder Benachrichtigung, dass die Prämie fällig ist. Es gab genau 1 Mahnung, die mir 14 Tage bis zur Kündigung Zeit lässt. Die Mahnung war zudem seit 14 Tage in der Hauspost. Kein zweites Schreiben von der HUK, sondern Zwangstilllegung vom Amt.

Die Überweisung hatte ich wie üblich per Internetbanking getätigt und als Vorlage die letzte Überweisung an die HUK Coburg gewählt. Bei Überprüfung der Unterlagen habe ich jetzt festgestellt, dass die Kontonummer von der Versicherungsnummer abweicht. Name und Postleitzahl von mir sind aber im Betreff und eine Rücküberweisung ist nicht passiert.

Ist so ein Geschäftsgebaren heute üblich? Ich war seit über 27 Jahre bei dem Laden versichert...

Wahrscheinlich kriege ich meine Prämie nicht wieder, wenn ich eine Doppelkarte von der Konkurrenz hole. Ist das nicht Betrug?

Gruss

Embo

Geschrieben

Ob das Betrug ist oder nicht weiss ich nicht, aber es ist Schade und Verwundernd , diese Art von Umgang mit der Kundschaft.

Geschrieben

@Embo_BS

Bei den Versicherungen ist es wie bei unseren Komödienstaat.einer weis nicht was der andere tut.

Schreib Denen ein mail indem steht was vorgefallen ist,dann hat sich die Sache schell geklärt.

Ich meine die haben auch eine 0800 Nummer?!

Saludos Joschy

Geschrieben

Was für eine Rechnung? Die Fälligkeit der Zahlung steht im Versicherungsschein, eine Mahnung mit einer Laufzeit von zwei Wochen ist durchaus üblich.

Frage wäre nur, ob Du schon vor Fälligkeit eine Lastschriftermächtigung an die HUK gegeben hast. Wenn ja liegt die Verzögerung im Verschulden der Versicherung, wenn nein hat sich die Versicherung korrekt verhalten.

Geschrieben

Nach BGB hab ich das ein wenig anders in Erinnerung. Das Wissen bezieht sich aber mehr auf generelle Dienst- oder Waren-Leistungen. Vielleicht ist das ja bei Versicherungen anders...

Geschrieben

Ein ähnlichen Fall erleben wir derzeit mit dem Versicherer unseres Hauses. Wir haben das Haus in 12/2005 gekauft und versäumt, dem Wohngebäudeversicherer rechtzeitig zu kündigen. Also ist man für weitere zwölf Monate an ihn gebunden (bzw. wann auch immer die nächste Hauptfälligkeit ansteht).

Der vorherige Besitzer (=Vertragspartner) hatte eine monatliche Zahlung vereinbart und wir saßen/sitzen nun auch mit dem Püppchen. Da mir der Laden suspekt ist, habe ich keinen Dauerauftrag eingerichtet und erst recht keine Einzugsermächtigung erteilt. Natürlich ist es mir im Juli durchgerutscht, die sagenhaften EUR 26,15 zu überweisen, und prompt bekam ich einen Anruf von der Bank (!!!), daß die Butze wohl nicht mehr versichert sei. Das habe ich dann schnell geklärt, den Vertrag gekündigt und die noch anstehenden Beträge bis 12/2006 im voraus überwiesen.

DAS wollte die Versicherung aber auch nicht: "So können wir Ihr Beitragskonto nicht führen. Es ist eine monatliche Bezahlung vereinbart." Auch mein Hinweis, daß sich das Mädel vom Haben-Zins des Vorauszahlungsbetrages eine Latte Macciato (schreibt man das so) in der CaFeTe bestellen könne, konnte sie nicht besänftigen.

Es folgten einige Diskussionen, aber ich hoffe, das Thema ist jetzt vom Tisch.

002 hat deshalb wahrscheinlich Recht: Suche den Kontakt.

Geschrieben

Ich kenne das von der T-Com, 2. Mahnung bekommen, ohne jemals eine Rechnung erhalten zu haben. Und das Ganze auch noch innerhalb der normalen Zahlungsfälligkeit. Als Entschädigung gab es eine 50 Euro Gutschrift

Gast Michael_Werth
Geschrieben

Bis zur Mahnung hat sich die Versicherung richtig verhalten.

Aber Du schreibst, daß am 08.09.2006 der von der HUK angemahnte Betrag von Deinem Konto angebucht wurde. Wenn Du das nachweisen kannst, dann schicke derm Ordnungsamt, die sind zumindest hier in Dortmund für die Zwangsstillegungen zuständig, und der HUK ein entsprechendes Schreiben, in dem Du den Fall darlegst und nachweist, daß das Geld bezahlt wurde. Dies allerdings per Einschreiben mit Rückschein. Für die Mahnung gilt übrigens das Datum des Poststempels und nicht das auf dem Brief.

So sollte klar sein, daß die Zwangsstillegung nicht mehr nötig ist. Die Gebühren vom Ordnungsamt bleiben jedoch bestehen und diese wirst Du zahlen müssen. Natürlich kannst Du versuchen, Dir diese von der HUK wieder zu holen, Erfolg sehe ich darin nicht, auch wenn es Dein Recht ist.

Gast Michael_Werth
Geschrieben

Noch besser ist: Zusätzlich zu dem Einschreiben an das Ordnungsamt mit dem zusändigen Sachbearbeiter telefonieren. Denn sonst kratzt Dir der Vollzugsbeamte einfach die Plaketten ab, wenn er Deinen Wagen bei Dir oder per Zufall irgendwo anders stehen sieht. So ein Einschreiben braucht bei der Stadtverwaltung nämlich auch noch einige Tage, bis es bei dem richtigen Sachbearbeiter ist ;)

Geschrieben

Ordnungsamt

Zwangsstillegung

Vollzugsbeamte

Mahnungen

Einschreiben

Gebühren

Waaaaahnsinn. Und das alles, weil jemand 2 Wochen im Urlaub war und vergessen hat, die Versicherung zu bezahlen.

Die hätten doch einfach mal anrufen können und fragen, wie es mit dem Geld aussieht. Embo BS scheibt , das er 27 Jahre dort versichert ist/war, also nicht irgendein Kunde, sondern ein sehr guter Kunde ist/war.

Das könnte man wirklich einfacher lösen, aber durch die Automatisierung verschiedener Arbeitswege, geht das menschliche verloren. (Und auch viele Kunden)

Gast Michael_Werth
Geschrieben
MARKOS postete

Das könnte man wirklich einfacher lösen, aber durch die Automatisierung verschiedener Arbeitswege, geht das menschliche verloren. (Und auch viele Kunden)

Ja, das unterstreiche ich sogar doppelt!

Jedoch waren es nicht nur 2 Wochen Verzug, sondern 2 Monate. Wo die Verzögerung liegt, ist der Versicherung erstmal egal (leider). Die haben in ihrem Computer eine Mahnung stehen und reagieren entsprechend, wenn man diese nicht begleicht.

Nach dem neuen Mahnrecht kann man so handeln. Da sind zwei Monate warten sogar noch eine lange Zeit.

Ich verstehe aber auch nicht, warum Embo nicht mal mit der HUK telefoniert hat, nachdem die Mahnung endlich bei ihm ankam. Er hat doch selber erkannt, daß es dort eine Differenz von zwei Wochen gab. Ein Anruf hätte alles klären können.

Geschrieben

@Michael_Werth

DeinZitat:

#Ich verstehe aber auch nicht, warum Embo nicht mal mit der HUK telefoniert hat, nachdem die Mahnung endlich bei ihm ankam. Er hat doch selber erkannt, daß es dort eine Differenz von zwei Wochen gab. Ein Anruf hätte alles klären können#

Sagte (schrieb) ich doch,wieso die die ganzen Diskus hier. /Kopfschütteln/

Geschrieben

Also ich habe bisher mit der HUK immer gute Erfahrungen gemacht. Vor allem bekomme ich die Rechnug gute 1 1/2 Monate vor Zahlungstermin. Und bei Vertragsangelegenheiten erreiche ich immer einen freundlichen kompetenten Mitarbeiter der hilft vorhandene Probleme aus der Welt zu räumen.

Meine Filiale ist allerdings in Wiesbaden.

Gruß

Beltzebub

Gast Michael_Werth
Geschrieben
ACCM Joschy postete

@Michael_Werth

DeinZitat:

#Ich verstehe aber auch nicht, warum Embo nicht mal mit der HUK telefoniert hat, nachdem die Mahnung endlich bei ihm ankam. Er hat doch selber erkannt, daß es dort eine Differenz von zwei Wochen gab. Ein Anruf hätte alles klären können#

Sagte (schrieb) ich doch,wieso die die ganzen Diskus hier. /Kopfschütteln/

Hä?

Verstehe ich jetzt nicht so ganz Dein Posting.

Gast Michael_Werth
Geschrieben
Beltzebub postete

Also ich habe bisher mit der HUK immer gute Erfahrungen gemacht. Vor allem bekomme ich die Rechnug gute 1 1/2 Monate vor Zahlungstermin. Und bei Vertragsangelegenheiten erreiche ich immer einen freundlichen kompetenten Mitarbeiter der hilft vorhandene Probleme aus der Welt zu räumen.

Meine Filiale ist allerdings in Wiesbaden.

Gruß

Beltzebub

Meine beiden BXe sind auch bei der HUK versichert. Bisher habe ich immer kompetente Mitarbeiter an der anderen Leitung oder in der Filliale direkt gehabt, wenn ich irgendwas dort zu klären hatte.

Geschrieben

Wow, 13 Postings zu meinem Thema und die meisten solidarisch, nicht schlecht... Nur zur Erklärung dass ich vorher nicht mit der HUK gesprochen habe: ich ging davon aus, dass die Frist erst ab Erhalt der Mahnung gilt und ich somit innerhalb der Frist überwiesen hatte - solange war die Welt noch in Ordnung für mich. Gestern abend um 20.00 Uhr fand ich die Zustellurkunde im Briefkasten, dass mein Auto amtlich stillgelegt ist.

Die Kurzform: er ist jetzt wieder "freigeschaltet".

Die Langform:

Heute morgen um 7.00 Uhr habe ich tatsächlich Leute bei der HUK und beim Verkehrsamt erreicht. Am Freitag, den 15. wurde der Vorgang an das Strassenverkehrsamt gemeldet. Am Montag wurde die neue Doppelkarte an das Verkehrsamt geschickt. Ab Montag war die zuständige Sachbearbeiterin nicht mehr da. Mittwoch also Zustellung des Stilllegungsbescheids. Am Donnerstag morgen war die neue Doppelkarte (bis dahin gilt das Fahrzeug als nicht versichert) nicht da. Ein Fax mit der Doppelkarte wurde (auf meine Bitte) am Donnerstagmorgen von der HUK an das Verkehrsamt geschickt, wurde aber nicht anerkannt, wollen das Original. Ein Anruf der HUK beim Verkehrsamt wurde nicht anerkannt, wollen das Original. Meine Anrufe in der zentralen Poststellen und der Postverteilstelle des Verkehramtes brachten kein Ergebnis (übrigens sehr freundlich und hilfsbereit).

Nach dem fünften Anruf im Verkehrsamt wurde im Grossraumbüro ein Kollege auf das Gespräch aufmerksam und und gab die Doppelkarte weiter, die auf seinem Platz lag...

In der Zwischenzeit mussten 20 gutbezahlte und vielbeschäftigte Kollegen wieder weggeschickt werden, weil ich zur Besprechung, zu der ich zu 8.30 Uhr eingeladen hatte, nicht rechtzeitig kommen konnte - hatte ja kein Auto um zur Arbeit zu kommen und kam eine Stunde zu spät.

Und eigentlich alles nur, weil sich meine Versicherung nicht mit mir unterhält; Telefonnummern und E-Mailadresse sind bekannt und das Porto sollte in der Mahngebühr wohl enthalten sein. Die Kommunikation wird einfach wegrationalisiert. Die Procedere sind automatisiert und lassen sich nicht mehr stoppen wenn sie mal losgetreten sind. Dass man bei der HUK C. keine Antwortschreiben bekommt ist mir schon vorher mal aufgefallen.

Bin ja mal gespannt, ob ich einen Teil der Bearbeitungsgebühr von der HUK erstattet bekomme. Den "Transport" zur Arbeit werde ich ebenfalls einreichen. Hoffnung habe ich nicht, dafür gibt es bestimmt keinen standardisierten Geschäftsablauf...

Aber wenigsten schweb ich jetzt wieder!

Schönen Gruss

Embo

GSASpecialViersen
Geschrieben

Moin,

der Deutsche Herold kann das aber auch ganz gut. Wir haben nach einer kurzen, selbst veranlassten Stilllegung wieder unser Auto zulassen wollen und den Wagen beim Deutschen Herold versichert und eine jährliche Fälligkeit vereinbart. So weit so gut, die Prämie wurde auch wie vereinbart eingezogen. Nach drei Monaten zog die Versicherung erneut die Jahresprämie ein. Also haben wie die Buchung bei unserer Hausbank rückgängig gemacht. Und nun ging das Theater erst richtig los: Mahnschreiben-erster Anruf bei unserer Agentur, ohne Reaktion. Das zweite Mahnschreiben traf ein-Anruf bei Agentur und Hotline-ohne Befund. Ein Anruf in der Zentrale blieb ebenso fruchtlos.

Also geschah, was geschehen musste: eines Morgens klingelte der Aussendienst der Kreisverwaltung und legte uns den Wagen wegen angeblich fehlendem Versicherungsschutz still. Der Rattenschwanz ging also weiter. Und abermals fand man unseren Zahlungseingang nirgendwo und keiner konnte uns helfen. Nach viel hängen und würgen zu unseren Kosten haben wir den Wagen dann bei der Axa versichert und zugleich mehrere Policen im Wert von mehreren tausend Euro beim Deutschen Herold fristlos gekündigt. Müssig zu erwähnen, dass die Schlussrechnungen fehlerhaft waren, wir kein Wort des Bedauerns bekamen und die von der Versicherungsgesellschaft verursachten Kosten selbst tragen durften.

Nun laufen beide Autos bei der AXA und dies problemlos und günstig. Zudem ruft unsere Sachbearbeiterin bei Unregelmässigkeiten an und bemüht sich mit uns um eine gute Lösung.

Lieben Gruss,

Oliver

Geschrieben

Ob eine Versicherung was taugt, sieht man leider erst im Schadenfall:

Hatte mein Auto feuerversichert: Auto brennt hinten, Flammen im Rückspiegel sichtbar!

Ich gutgläubiger zivilcouragierter Mensch steige aus und lösche das ganze mit dem Bordfeuerlöscher. Hintere Stoßstange hängt runter wegen abgeschmolzener Aufhängung. ( Alles Plaste). Binde Stoßstange mit Draht fest und fahre heim. Meldung des Brandschadens bei der Versicherung.

Versicherung schickt "Experten" Der meint:"Alles nur geschmolzen, keine offene Flamme nachweisbar!"Versicherung zahlt nicht. Will Rechtschutz gegen Versicherung einsetzen: Antwort: "Wir gehen doch nicht gegen uns selbst vor!"

Fazit:

Alle Policen abgezogen- so 9000.- Prämien pro Jahr. Alles woanders versichert bei einer Gesellschaft! Ein gut zahlender Kunde wird besser behandelt und!!!!

RECHTSSCHUTZ BEI EINER ANDEREN GESELLSCHAFT! Die macht dann ersterer die Hölle heiß wenn es darauf ankommt!

Versicherungen sind Gangster: Immer nur das Minimum versichern. Höchstens Aktien der Gesellschaften kaufen.

Geschrieben
P. Marlowe postete

. Will Rechtschutz gegen Versicherung einsetzen: Antwort: "Wir gehen doch nicht gegen uns selbst vor!"

Oha! Das ist eine falsche Aussage der Versicherung. Stichwort "Spartentrennung":

Aus wikipedia:

Allerdings muss die Rechtsschutz-Schadenregulierung, um Interessenskonflikte zu vermeiden, nach § 8 Abs. 2 VAG in eine rechtlich selbständige Gesellschaft ausgelagert werden (meistens in der Rechtsform einer GmbH).

Die sog. "kleine Spartentrennung" besagt, dass sich grundsätzlich jeder Versicherungszweig auf Dauer selbst tragen soll. Dies ist aber keine gesetzliche Pflicht. Entsprechend wird dies oftmals nicht erreicht; bspw. muss bei fast allen Versicherern das Kraftfahrt-Geschäft (zumindest die Kfz-Haftpflicht) durch andere Zweige quersubventioniert werden. Da gerade dieser Zweig jedoch als sog. "Einstiegssparte" gilt, wird dies von den Unternehmen in Kauf genommen.

Die Spartentrennung war und ist förderlich für die Bildung von Versicherungs-Konzernen: In der Praxis finden sich meistens rechtlich selbständige Unternehmen zum Betrieb des Geschäfts der jeweiligen Sparte ("XYZ Versicherung AG", "XYZ Lebensversicherung AG", "XYZ Krankenversicherung AG" sowie "XYZ Rechtsschutz-Schaden-Service GmbH"). Darüber fungiert meistens eine Finanz- oder Management-Holding ("XYZ AG") als Konzernmutter.

Geschrieben

Hi Martin.

das war die gute alte Tante HUK Coburg.

Ansonsten: die gute alte Vorortbetreuung gibt es quasi nicht mehr, von positiven Ausnahmen wie beim Michael_Werth mal abgesehen...

Geschrieben

Meine örtliche HUK Coburg ist bei mir über die Straße. Aber beide HUKs sind schlicht zu teuer.

Geschrieben
P. Marlowe postete

Ob eine Versicherung was taugt, sieht man leider erst im Schadenfall:

Hatte mein Auto feuerversichert: Auto brennt hinten, Flammen im Rückspiegel sichtbar!

Ich gutgläubiger zivilcouragierter Mensch steige aus und lösche das ganze mit dem Bordfeuerlöscher.

Das war ein schwerer Fehler, wenn die Kiste brennt, brennen lassen. Ein Totalschaden ist immer einfacher abzurechnen.

Rechtschutzversicherungen hast Du nie bei der gleichen Gesellschaft wie andere Versicherungen. Jede Gruppe hat eine seperate RS-Gesellschaft und ob ein Verfahren gefürt wird entscheidet nicht die Versicherung sonder im Grunde Dein Anwalt. Wenn er eine Erfolgsaussicht bejaht muß die Versicherung zahlen.

Versicherungsbedingungen lesen ist zwar langweilig, hilft aber ungemein.

Wie der Jurist sagt: sorgfältige Lektüre des Textes erspart langwierige Erörterungen.

Zu Zahlung, warum erteilt ihr keine Lastschriftberechtigung (keinen Abbuchungsauftrag, das ist etwas anderes)? Wenn da Mist gemacht wird, habt ihr doch sechs Wochen Zeit die Sache zurück buchen zu lassen.

Geschrieben

Muß dazu sagen, daß ich in Luxemburg wohne und versichert bin. Meine erste Versicherung scheint mir ein recht unseriöser Gangsterbetrieb gewesen zu sein, obwohl es eine der größten im Land ist.

Bei uns zahlt immer jeder seinen Anwalt selbst, ob er gewinnt oder verliert. Weigert sich also die Rechtschutz den Fall zu übernehmen, zahle ich egal wie meinen Anwalt selbst. Das wäre in meinem Fall letztendlich teurer gewesen, als der geschätzte Schaden von 4500.-€

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