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Fahrzeuganmeldung


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Habe gestern meinen CX BJ. 78 angemeldet. Bei der Zulassungsbehörde habe die die franz. Originalpapiere einbehalten. Dürfen die das? Hätte die selber gerne behalten.

Gruss Mario

Gast Michael_Werth
Geschrieben

Hier in Dortmund konnte ich den Beamten davon überzeugen, daß ihm auch eine Kopie reicht. So habe ich die franz. Papiere meines CX behalten können.

Grundsätzlich werden diese Papiere aber wohl eingezogen.

Geschrieben

Hallo,

bei meiner letzten Zulassung eines ausländischen Fahrzeuges habe ich nach kurzem Zureden die Originalpapiere mit den "UNGÜLTIG" Stempeln versehen zurückerhalten.

Also Fragen hilft manchmal...

Gruß

Bernhard

Geschrieben

Hi,

vermutlich kann das Zulanssungsstellle selbst entscheiden. Bei der alten Ente von meinem Freund wurde der Originalbrief "selbstverständlich" wieder herausgegeben, aber die ist noch zwanzig Jahre älter.

Ein Recht hat mal wohl nicht darauf, glaube ich.

liebe Grüße,

Cathérine

Bernhard Körner
Geschrieben

Hallo

Als ich im Frühjahr meine DS nach der Winterpause wieder angemeldet habe, gab es ja die neuen Fahrzeugpapiere. Die Sachbearbeiterin auf dem Strassenverkehrsamt wollte mir auch den alten Fahrzeugbrief nicht mehr aushändigen. Nachdem ich aber hartnäckig darauf bestanden habe und ihr erklärt habe das der Fahrzeugbrief mein Eigentum ist, wurde dieser ungültig gestempelt und mir ausgehändigt.

Bernhard Körner

Geschrieben

Hallo

Die FAhrzeugbriefe müssen die wieder Rausgeben, hat mal vor einiger Zeit irgendwas im ADAC-Heft gestanden, sind zwar ungültiggemacht, ich hab den im alten ungültigen im Sierra liegen, wegen den anderen eingetragenen Felgen und so.

Von ausländischen hat da nichts gestanden aber ich denk da wird wohl das selbe gelten.

gruß daniel

Geschrieben

Hilft Euch zwar nicht weiter, also nur zur Info:

In England wird vom deutschen Fahrzeugbrief eine Ecke abgeschnitten und dann wieder ausgehaendigt.

Geschrieben

...Ecke abschneiden gab's in DE vor 30 Jahren auch noch.

Hab' ich hier einige Exemplare aufbewahrt.

Wahrscheinlich sind inzwischen die Scheren der Ämter stumpf geworden, und man mußte zum Stempeln übergehen.

Aber in der Tat ist nach Auffassung der Rechtsverdreher der Fahrzeugbrief Privat- und nicht Staatseigentum. Einbehalten ohne Zustimmung des Eigentümers käme einer Enteignung gleich.

Also hartnäckig bleiben, wenn man das gute Stück behalten will.

Gruß

Geschrieben

Hallo zusammen,

ich komme gerade vom netten Bürgeramt, Änderung wegen KAT - Nachrüstung am XM 2,1TD Autom. in Euro 2. Es gab natürlich neue Papiere, den alten Brief gabs gestempelt und ohne Ecke zurück. Ohne Diskussionen.

War im Frühjahr bei der Ummeldung des Saxo unserer Tochter genauso. Alter Brief ohne Ecke zurück an mich, allerdings mit dem Hinweis auf eine Aufbewahrungspflicht für den Fall des Weiterverkaufs.

Gruß Rüdiger

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