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Geschrieben

Hallo und bitte Hilfe!

Nachdem nun einige Monate bis auf Kleinigkeiten Ruhe war, habe ich bei meiner geliebten Xantia den Zahnriemen incl. Keilrippenriemen und Spannrolle für € 450,--wechseln lassen (freier Meisterbetrieb). Trotz oder gerade wegen vieler kleiner und grosser (z.B. 2x ATM) Probleme war sie mir in diesen fast 6 1/2 Jahren immer mehr ans Herz gewachsen.

Nun ist Folgendes passiert:Beim ersten Startversuch bei Abholung brach die Stromversorgung zusammen (Anlasser blockierte, ZV schloss Türen etc.) Danach startete der Motor, lief allerdings ein wenig unrund. Bei meiner direkt anschließenden Fahrt zum ca. 240 km entfernten Ziel hatte ich das Gefühl, dass der Motor irgendwie gehemmt lief und ich fuhr max. 130 km/h. Ansonsten bemerkte ich trotz genauer Beobachtung (außer vielleicht ein wenig Qualm aus dem Auspuff beim Gasgeben, Farbe wegen zunehmender Dunkelheit schwer definierbar), nichts Auffälliges.

Kurz vor dem Ziel stieg die Wassertemperatur dann ein wenig über 100° und die orangefarbene Kontroll-Lampe leuchtete für kurze Zeit auf, erlosch dann aber wieder, nachdem ich Gas weggenommen hatte und die Temperatur wieder gesunken war.

Am nächsten Morgen dann zündete der Motor überhaupt nicht. Eine Sichtprüfung ergab, dass Wasser im Ausgleichsbehälter fehlte, allerdings war es unter dem Wagen trocken. Der schließlich eingetroffene ADAC-Mann füllte schätzungsweise 3 l Wasser nach. Bei der ersten Anlasserumdrehung schoss bereits ein dicker Wasserschwall aus dem geöffneten Behälter (ohne dass der Motor gezündet hatte). Diagnose des ADAC-Mannes: Zylinderkopfdichtung verbrannt.

Die Citroen-Werkstatt, in die wir meine Xantia dann geschleppt hatten, informierte mich anderntags - nachdem sie wohl den gleichen Test gemacht hatte- dass es sich wohl um einen schweren Schaden handele und sie deshalb gar nicht erst den Zylinderkopf abgebaut hätte. Außerdem äußerte sie ihre Verwunderung darüber, dass der Schaden direkt nach der obigen Reparatur geschehen war.

Das tat übrigens auch die Werkstatt, die die Reparatur durchgeführt hatte, als sie von mir informiert wurde.

Jetzt bin ich hier, 240 km entfernt von meiner Xantia, bin sauer und vor allemtraurig und weiss jetzt nicht mehr, was ich machen soll bzw. kann. Gibt es irgendwie Hoffnung? Oder muss ich mich nun mit dem endgültigen Verlust meiner geliebten Xantia abfinden, nachdem wir uns beide (ohne Scherz!!) bereits mehrfach gegenseitig das Leben gerettet haben...

Wer kann mir helfen?

Geschrieben
ACCM Kortus postete

Gibt es irgendwie Hoffnung? Oder muss ich mich nun mit dem endgültigen Verlust meiner geliebten Xantia abfinden, nachdem wir uns beide (ohne Scherz!!) bereits mehrfach gegenseitig das Leben gerettet haben...

Wer kann mir helfen?

Hoffnung gibt es immer!

Nur ob sie erfüllt wird steht auf einem anderen Blatt.

Wenn ich mir die Beschreibung so durchlese, komme ich zu dem Schluß das du einen unabhängigen Gutachter und gegebenenfalls einen Anwalt benötigst. Die Vermutung, das in der Werkstatt ein verhängnisvoller Bock geschossen wurde liegt einfach zu nahe.

Schmeiße noch ein wenig gutes Geld dem schlechten hinterher, und überlasse die Abwicklung deiner eventuellen Schadenersatzansprüche den Profis, die sich damit auskennen. Mutmaßungen aus einem Forum helfen dir keinen Schritt weiter.

Kopf hoch!

Holger

Geschrieben

Versuche eine gütliche Einigung mit der Werkstatt herbeizuführen, wenn das nichts bringt, die Innung einschalten, die haben für so etwas Schlichtungsstellen.

Wenn du vor Gericht gehst, kann es Jahr dauern, bis die Sache abgewickelt ist. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, zahlen die in der Regel die (nicht unerheblichen) Kosten für den Gerichtsgutachter und den anderen Firlefanz.

Viel Glück

Gruß

Frank

Geschrieben

Hallo,

Nach 12 Jahren Berufserfahrung als KFZ-Mech. bei Cit. und Renault deuten die Symptome ( unrunder Leerlauf und Leistungsmangel ) auf einen falsch eingehängten Zahnriemen hin. Ich vermute mal Kurbelwelle und Nockenwelle um 1 oder 2 Zähne verdreht, geht sich aus damit der Motor dreht, läuft aber beschis...

Ich würde empfehlen dass sich die Werkstätte, in welcher sich das Fahrzeug jetzt befindet, mal die Zahnriemenabdeckung abbaut und die Steuerung kontrolliert. Das kostet nicht die Welt und bringt Gewissheit ob dort der Fehler liegt oder nicht.

Sollte die Steuerung falsch sein unbedingt dokumentieren ( Fotos ) und schritlich bestätigen lassen.

mfG

Peter

Geschrieben

Hallo und Dank an Alle.

an BX_16_Valve: wenn das mit wenig Aufwand mit Sicherheit festgestellt werden könnte- toll!

an Holgi und DynaZ12: als letzte Möglichkeit werde ich wohl diesen Weg gehen müssen.

Übrigens: die Werkstatt, die wie oben ausgeführt meine Xantia repariert hat, meinte nun, ich solle den Wagen herbringen, damit sie den Kopf abmontieren könne, um zu sehen, was los ist. Wenn ich das machen lasse, erscheint mir das, ehrlich gesagt, nicht sehr intelligent von mir (ein Zusammenhang zwischen Reparatur und Schaden wurde vorher strikt ausgeschlossen).

Grüsse

ACCM Kortus

Geschrieben

Hallo,

wenn der Kopf erstmal ab ist, ist auch der Riemen herunter und man kann nichts mehr feststellen. In jedem fall sollte man nicht den Bock zum Gärtner machen.

Man sollte aber auch bedenken, daß ein Rechtsstreit mehr kostet als ein gebrauchter Tauschmotor.

Gernot

Geschrieben

Hallo,

kann mir jemand verraten, ob es möglich ist, nach Abbau von Zahnriemen-

abdeckung ohne grösseren Aufwand festzustellen, ob der Zahnriemen falsch installiert wurde (wenn ja, dann wie...)?

Gruss

Peter

Geschrieben

Hallo,

im Antriebsrad der Nockenwelle ist eine Öffnung, die mit einer Bohrung im Kopf fluchten muß. Die Einstellöffnung für die Kurbelwelle ist im Schwungrad mit der entsprechenden Bohrung in der Vorderseite des Blockes.

Mit einer Taucherbrille, Schminkspiegeln und einer Lampe sieht man das schon.

Gernot

Geschrieben

Hallo Gernot,

weiss das auch die Citroen-Werkstatt und kann ev. auch Entsprechendes bestätigen?

Gruss

Peter

Geschrieben

Na prima,

deshalb wechsle ich meine Zahnriemen selber und das ganz ohne Anwalt.

WW

Geschrieben

Hallo Mustermann,

nicht jeder ist so begnadet....., trotzdem danke für diese qualifizierte Antwort!

Hier werden Sie wirklich geholfen!!!

P.

Geschrieben

@Kortus: Du hast mein Mitleid !!

...Und deswegen rep. meine Autos selbst

-Mit denn blöden Werkstätten hat man doch nur immer Ärger

Schlechter hättest du denn Zahnriemen selber auch nicht wechseln können

Mit Grüssen

--

X1 Break 1.9Td

Geschrieben

Hallo,

die Citroën Werkstatt hat zumindest die Stifte. Hier leigt vielleciht ja auch der Hund begraben, wenn das so nach Gefühl gemacht wurde.

Gernot

Geschrieben

Schafft die Krankenhäuser aber, dann machen Ärzte keine Kunstfehler mehr,...... mann Leute bleibt auf dem Boden ,deswegen kommen die Südländer und die Asiaten und und ...... weiter als wir, die verbrauchen Ihre Energie nicht ständig fürts meckern.

Aber zur Sache, ich würde Kortus an Deiner Stelle wirklich von neutraler Seite die Riemenstellung kontrollieren lassen ,aber der " Wechsel"werkstatt nicht unbedingt vorher bescheid sagen , sonst könnten die eine Nachbesserung ablehnen versuchen......Viel Glück...

Was die Frage bleibt warum wegen eines verstellten Zahnriemens Wasser fehlt, hier gehört das Kühlsystem abgedrückt und auf Wasserverlust getestet.... Rü

Geschrieben
Mustermann postete

Na prima,

deshalb wechsle ich meine Zahnriemen selber und das ganz ohne Anwalt.

WW

Hallo Mustermann!

Beio welchem Motor? Wie machst du das ohne SEEM-Riemenspannungsmessgerät? Würde mich interessieren, wie das beim 2.0i im Xantia funktioniert.

Gruß

Fred

Gast gelöscht[107]
Geschrieben

Hi Kortus,

mal eine ganz ANDERE Frage:

Wieso fährst Du nach Schlechtstart und Schlechtlauf des Motors, was Du ja direkt bei der Abholung festgestellt hast, trotzdem los, anstatt den lieben Meister direkt ans Auto zu holen, damit er das selbst probiert ???????

Kann Dir nur empfehlen, davon nirgendwo zu erzählen. Sogar eine Schiedsstelle wird da gegen Dich argumentieren, weil Du trotz offensichtlicher Schwierigkeiten losgefahren bist und so den Schaden sozusagen zwar nicht verursacht, aber selbst ausgelöst hast !!!

Ich verstehe nicht, wieso viele Autobesitzer mit unmittelbaren Reklamationen so Schwierigkeiten haben.

Stell Dir mal vor, Du hättest das sofort den Meister selber nachgucken lassen. Und der hätte das Auto zwecks Kontrolle behalten --> kein Folgeschaden !!!

Deine Bemerkung "außer unrunder Lauf und schlechte Leistung und etwas Qualm nichts Auffälliges" ist so dermaßen blauäugig, noch blauer gehts nimmer .....

Auf gute Hoffnung für Dich. Das hasde Dir weitgehend selber eingebrockt. Vielleicht jetzt der 3. ATM ???????

Geschrieben

Auch mal eine andere Frage:

Warum hat der Meister nach getaner Arbeit keine Probefahrt gemacht und den Fehler selbst bemerkt?

Gruß

Boris

Gast Thorsten Czub
Geschrieben

dieser frage schließe ich mich an.

Die bauen einen Zahnriemen ein und fahren nicht einmal um den block oder

machen zumindest den motor einmal an ?

Die Qualitätssicherung soll dann der Kunde machen :-)

Gast gelöscht[107]
Geschrieben

Die Frage ist müßig. Denn wer hat denn jetzt den Schaden ?? Der Meister nicht, das muss erst aufwendig durchgesetzt werden. Sondern der Motor und damit der Besitzer, der das jetzt erst aufwendig durchsetzen muss, mit ungewissem Ausgang. Es war absolut nicht nötig, ein offensichtlich nicht richtig laufendes Auto 240 km zu bewegen - im Sinne einer sinnvollen Schadensbegrenzung. Wie oben ausgeführt: der Motor ging schon nicht richig, als das Auto noch aufm Werkstatthof stand. Es ist v.a. deshalb müßig, über die Fehlleistung des Meisters zu sinnieren, weil der Besitzer den Fehler AUCH bemerkt hat. Ohne drauf zu reagieren. Mit soner Art des Wegguckens gehen sogar Kernkraftwerke hoch.

Gast Thorsten Czub
Geschrieben

es ist nicht müßig über die Fehlleistungen eines Meisters nachzudenken.

Für den Schaden haftet immer der verursacher.

Deswegen wird die Werkstatt für den Schaden aufkommen müssen.

Vom Kunden kann nicht verlangt werden das er weiß, warum sein Auto nun weniger spritzig fährt als sonst. Die Endkontrolle führt nicht der Kunde durch. Sondern immer die Werkstatt bzw. das mit der Reparatur beauftragte unternehmen.

Für die Leistung hat der Kunde BEZAHLT. Die Leistung ist aber nicht erbracht worden. Und dem Kunden ist Schaden entstanden. Die Werkstatt haftet.

Gast gelöscht[107]
Geschrieben

Hm, issne echt "deutsche Einstellung". Eine Fehlervermeidung und dabei Kopfeinschalten ist eigentlich besser. Selbstverständlich muss der Kunden nicht wissen, WARUM das Auto nicht richtig geht. Aber warum fragt er nicht, sondern fährt erst den Motor kaputt ?? Warum fragt der Kunde denn nicht nach, wenn er merkt, dass ein Auto nicht richtig geht ??

Im anschließenden Jonglieren mit juristischen Begriffen kommen dann die Experten, anstatt vorher auch zu eigenem Nutzen Fehlervermeidung zu betreiben. Ich verstehs nicht.

Die Endkontrolle führt nicht der Kunden durch. Toll. Aber es ist SEIN Auto, das da kaputt geht. Es versteht sich meiner Meinung nach, dass der Besitzer so fürsorglich mit SEINEM Auto umgeht, dass er auf so was achtet. Ganz einfach.

Es geht mit hier nicht um die HAFTUNG, sondern um die EIGENVERANTWORTLICHE VERMEIDUNG. Mit der hier allgemeinen Einstellung zur Sorglosigkeit bei gleichzeitigem Auswendiglernen von Gesetzen haben wir bald amerikanischer Verhältnisse, die Kabarettreife haben.

Gast Thorsten Czub
Geschrieben

der Kunde ist nicht 300km im 1. Gang gefahren.

Er ist nicht mit 220 über die Bahn gebrettert.

insofern sehe ich nicht das das amerikanische Verhältnisse sind.

Klar hätte er es merken können. Anhalten . umdrehen und nachfragen. Aus irgendeinem Grund der sich dem Beitrag 000 des ACCM Kortus nicht entnehmen läßt ist es dazu aber nicht gekommen.

Es ist die WERKSTATT die weiß wie wichtig ein richtig montierter Zahnriemen ist.

Und das man das überprüfen muß. So wie man wenn man Bremsen macht auch die

Funktion überprüft und bei anderen sicherheitsrelevanten Dingen auch die richtigkeit der Reparatur überprüft.

Wenn der Kunde selber Ahnung gehabt hätte, so hätte er die Reparatur wohl selbst vorgenommen.

Wenn der Werkstatt ein Fehler unterlaufen ist, muß sie für den Schaden aufkommen.

Das ist ja nichts schlimmes. Hätten sie den Wagen vor der Abgabe mal probegefahren wäre das einem geschulten Meister auch aufgefallen.

ich möchte noch auf einen anderen deiner Sätze eingehen:

"Ich verstehe nicht, wieso viele Autobesitzer mit unmittelbaren Reklamationen so Schwierigkeiten haben."

Das Problem ist das sich viele Werkstätten, auch Citroen Werkstätten,

von einer Reklamation gar nichts annehmen.

Die blocken doch Reklamationen einfach ab und werden frech.

Das man damit keine Kunden binden kann sollte klar sein. Aber das wollen die auch nicht. die wollen nur schnell billige Autos verkaufen, und dann soll der Kunde am besten nicht mehr mit reklamationen wiederkommen.

Nur warum sollte jemand irgendwo ein Auto kaufen, wenn er feststellt das dieser Laden ihm den verkauften wagen gar nicht reparieren kann, falls mal was dran sein sollte.

Geschrieben

bin da vollkommen einer meinung mit peter. abseits des themas: generell scheint "kopfeinschalten" und "nachdenken" oder "mitdenken" diejenige fähigkeit zu sein, die am schnellsten verloren geht. sollte es in der schule als fach geben, würde nur kaum einer über die 2.klasse kommen.

ACCM N. Putscher
Geschrieben

Ich würde auf jeden Fall die Werkstattleistung überprüfen lassen und bei einem anzunehmenden Verschulden der Werkstatt mit denen verhandeln. Klar wäre der Folgeschaden evtl. vermeidbar gewesen, aber trotzdem muß die Werkstatt haften, genau wie bei dem Fall mit dem vergessenen Öl, da muss auch der Motorschaden ersetzt werden, und nicht nur das Öl. Zur Not würde ich auch vor Gericht ziehen, im Zweifelsfalle verliert der Profi, das ist in dem Fall die Werkstatt. Und wenn die Frech werden, geh zum Anwalt, der kann ja erst mal mit denen Telefonieren, wirkt meist schon Wunder.

Übrigens machen die Autohersteller nur noch fünf Prozent ihrer Gewinne durch Neuwagenverkauf, weit über 50 Prozent ihres Gewinnes stammen aus der Ersatzteilproduktion, also ähnlich wie bei Druckern, wo die Patronen den Gewinn bringen. Von daher sind wir eine äußerst begehrte Klientel, auch wenn das manchen Werkstätten nicht klar ist.

Gruß,

Niels

Geschrieben

Ich wollte mit meiner Gegenfrage in 016 gar keine kleinliche oder juristisch spitzfindige Haftungsfrage lostreten.

Natürlich ist Kopfeinschalten und Nachdenken zur Fehlervermeidung das beste, was man machen kann.

Andererseits gibt es genug Leute, die mit ihrem Auto in die Werkstatt gehen, weil sie absolut keine Ahnung haben, keine haben wollen und auch keine haben müssen (oder einfach keine Zeit haben, sich mit so 'nem Zeug auseinanderzusetzen). Dafür ist die Werkstatt da. Dort sitzen die Profis, die ebenfalls ihren Kopf bemühen müssten, um solche Fehler zu vermeiden.

Da kann man dem Kunden kaum abverlangen, in der Lage zu sein, einen schlecht ziehenden Motor mit einen falsch aufgelegten ZR in Verbindung zu bringen, geschweige denn, sich über die möglichen Folgeschäden im Klaren zu sein.

Es gibt außerdem auch genug Leute, die absolut keine Ahnung haben und NICHT in die Werkstatt gehen. Da ist Kopfeinschalten eigentlich viel mehr gefragt, weil die nicht alleine mit ihrer Karre auf der Straße unterwegs sind.

Gruß

Boris

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