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Geschrieben

ein kurzes "meista, hömma, vorher wa dat awa annas" kriegt doch jeder über die lippen. v.a. wenn das ding schon beim anlassen spuckt!!!

Geschrieben

Ist sicher kein einfacher Fall.

Zum einen schuldet die Werkstatt eine einwandfreie Dienstleistung und muss hierfür auch die entsprechende Gewährleistung erbringen.

Auf der anderen Seite gibt es in der Rechtsprechung den Begriff der Schadenminderungspflicht. Hier hätte der Fahrer bereits beim ersten erkennen des offensichtlichen Mangels umkehren müssen um der Werkstatt die Möglichkeit zur sog. Nachbesserung zu geben.

Allerdings weiß ich jetzt nicht, ob der Motor bereits nach kurzer Fahrt schon größeren Schaden genommen hat.

Wenn dieser Fall vor Gericht geht, wird sicher eine Form von Vergleich herauskommen.

Gruß

Challenge

Geschrieben

Hallo zusammen,

100% Werkstatt.Nun in 1.Linie ist die Werkstatt verantwortlich für den "Murgs was sie produziert".Da kann man vom Kunden nicht noch verlangen das er den Test-Hampelmann spielt.

Gruss Martin

Geschrieben

@ Challenge,

Er kann ja jetzt der Werkstatt die möglichkeit zur Nachbesserung geben.

Indem Sie Ihm einen neuen Motor einbaut :-)

Gruss Martin

Geschrieben

Bevor alle weiter auf Kortus rumhacken: Schon mal überlegt, dass es Leute geben soll, die schon mit dem Einschalten eines Computers am Ende ihrer technischen Fähigkeiten angekommen sin? Ist ja auch nichts Verwerfliches.

Warum soll man von technischen Laien, die der Werkstatt vertrauen, verlangen, dass sie sofort erkennen, dass da was schiefläuft?

Vielleicht ist es ja immer so, dass sich ein neuer Zahnriemen erst mal einlaufen muß? Warum denn auch nicht? Ein neues Auto muß ja schließlich auch eingefahren werden, oder?

Also fahr ich jetzt erst mal ein paar hundert Kilometer, wenn es dann nicht besser wird, kann ich ja mal beim Meister nachfragen.

Auch wenn sich hier viele Leute tummeln, die technisch bei Autos entsprechend bewandert sind, heißt das noch lange nicht, dass sie in Astophysik oder Medizin ähnlich fit sind.

Suum cuique!

Seshalb denke ich auch, dass es nach wie vor das Problem der Werkstatt ist. Hätte der Meister, der ja genau wissen müßte, wie sich ein Motor mit neuem Zahnriemen "anfühlt", eine Probefahrt gemacht, wär es erst gar nicht zu dem Schaden gekommen.

Geschrieben
spacetank postete

ein kurzes "meista, hömma, vorher wa dat awa annas" kriegt doch jeder über die lippen. v.a. wenn das ding schon beim anlassen spuckt!!!

Ich habe auch mal versehentlich an einem Panda den ZR um einen Zahn versetzt (waren zweifelhafte Markierungen). Der Motor drehte normal durch, beim Anlassen hat nichts gespuckt, nur in der Endgeschwindigkeit und im Durchzugsvermögen hat er sich etwas seltsam benommen.

Jedenfalls war es nicht sonderlich gravierend, man hat es erst bei der Probefahrt merken können, dass irgendwas nicht stimmt.

Auch wenn das ACCM Kortus mit seinem Problem nicht sonderlich weiterhilft, kann ich mir deswegen trotzdem vorstellen, dass man auch als geistig gesunder und normal denkender Mensch in genau die gleiche Situation kommen kann. Dann macht es erst recht keinen Spaß, wenn man am Ende nur "selbst Schuld" gesagt bekommt.

Gruß

Boris

Geschrieben

Servus,

ehe hier der falsche Eindruck entsteht: Ich hacke bestimmt nicht auf dem Fahrer rum, denn der hat jetzt den Schaden und ein nicht fahrbereites Auto.

Wichtig wäre jetzt erstmal, möglichst bei einem Sachverständigen/Gutachter die Ursache des Schadens feststellen zu lassen. Gutachter deswegen, damit die Aussage vor Gericht Bestand hat. Da es sich bei einem solchen Gutachten nicht um einen Reperatureingriff handelt, wird das Nachbesserungsrecht der Werkstatt nicht beschnitten. Schön wäre natürlich, wenn es da eine Rechtsschutzversicherung gibt, denn diese übernimmt erstmal die Kosten für den Gutachter.

Nach Erstellung des Gutachtens muss die Werkstatt informiert und die Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben werden. Wenn sich die Werkstatt querstellt, sollte man einen Anwalt beauftragen.

Wenn nun keine Rechtsschutzversicherung existiert, muss man sich natürlich auch über die potentiel entstehenden Kosten klar sein:

- Gutachten

- Anwaltskosten (errechnen sich aus der Höhe der Reperatur (Zahnriemenwechsel) und dem entstandenen Schaden. Das können ganz schnell einige hundert Euro werden

- Gerichtskosten

- Kosten für ein Ersatzfahrzeug

- Kosten für die Reperatur des Autos (ATM)

Da hier sicherlich ein recht ordentlicher Betrag zusammenkommen wird, ist es vielleicht sinnvoll, eine gütliche Einigung mit der Werkstatt zu finden.

Gruß

Challenge

Geschrieben

Hallo zusammen,

wir reden also von einem neuen Kopf mit Riemen, Kopfdichtung, Aus- Einbau usw. als Schadenssumme, ich schätze mal wenn es dumm läuft einige tausend Euro (Kopf verzogen und zu tauschen), wenn es optimal läuft einige hundert Euro (nur neuen Riemen und Kopfdichtung).

Für mich hört es sich im ersten Moment so an als wäre es ein Fehler der tauschenden Werkstatt (das muss aber nicht so sein), es kann natürlich auch eine Verkettung dummer Zufälle sein. Für die weitere Argumentation gehe ich von einer Schuld der Werkstatt aus.

@Kortus: Ich würde etwa so vorgehen:

1. Ursprüngliche Werkstatt anrufen und reklamieren, dass der Motorschaden eingetreten ist und die Vermutung besteht, dass es am falsche aufgelegten Zahnriemen liegt. Das hast Du ja bereits getan -> Ergebnis war nicht zufriedenstellend. Ich würde Dir raten die nächsten Schritte schriftlich zu fixieren, damit es, falls das vor Gericht geht, keine Unklarheiten ergibt.

2. Entscheidung treffen: Gutachter oder andere Meisterwerkstatt einschalten und Zahnriemen prüfen lassen und dokumentieren lassen (dazu gehört Stellung und Riemenspannung zu dokumentieren!). Du kannst natürlich auch an dieser Stelle die Schiedstelle anrufen und um Rat fragen. Aber die ursprügliche Werkstatt bekommt auf keinen Fll den Wagen ohne fachkundige Zeugen dabei zu haben zum Zerlegen.

Wenn richtig aufgelegt -> Scheisse, Dein Problem, dummer Zufall.

Wenn falsch aufgelegt -> Ursprüngliche Werkstatt mit dem Fakt vertraut machen (Einschreiben mit Rückschein verwenden!!), daß sie nachweislich Scheiße gebaut haben und Schadensbeseitgung fordern. Dann sieht man weiter. Nach ein/zwei Tagen telefonisch nachhaken und sehen was diesmal die Antwort ist

3. Schiedstelle anrufen und den Fall schildern oder Fall dem Anwalt übergeben (falls Du eine Rechtschutzversicherung hast).

Was ich auf keinen Fall als erstes tun würde ist den Wagen ohne unabhängige Zeugen in die ursprüngliche Werkstatt zu stellen und denen alles auseinanderlegen zu lassen. Die Beweismittel sind dann sofort verschwunden (nämlich die falsche Stellung des Riemens). Du musst ihnen aber nach Feststellung des Fehlers Gelegenheit zur Beseitigung des Schadens geben.

Ich rate Dir nochmal mach alles schriftlich mit Einschreiben, dann gibt es hinterher keine Diskussionen, ich hatt dan Fall mal mit einem Automatikgetriebe und meinem Vater mitgemacht, das war ausufernd und als es dann hart auf hart ging hatten wir nur mündliche Reklamationene und Telefonanrufe vorzuweisen -> dat bringt einen nicht weiter vor Gericht ,also haben wir den Schaden selber bezahlt ohne vor Gericht zu gehen...

Ansonsten kann man nur sagen: Dumm gelaufen, Fehler der Werkstatt und der Kunde hat den Ärger das nachzuweisen, weil sich im Nachhinein jeder vor der Verantwortung drückt. Warum gehe ich zur Meisterwerkstatt (und Zahnriemenwechsel ist für den Fachman in der markenspezifischen Fachwerkstatt mit allen Infos und Spezialwerkzeugen nun keine problematische Herausforderung!!) wenn die dann zu dumm sind? Und noch dazu für den Fehler Nr. 1 den sie selbst verschuldet haben (Riemen falsch aufgelegt ist ja an sich schon ein Unding!) und Fehler Nr. 2 dann bei der Endkontrolle geschlampt haben (es MUSS vom Meister eine Probefahrt gemacht werden!) nicht geradestehen wollen? Jeder macht Fehler, aber man muss doch wenigstend gradestehen dafür!?!? Wenn die Werkstätten schon Meisterlöhne verrechnen und dann Gesellen oder Azubis schrauben lassen, muss doch wenigstens der Meister alles an den entscheidenden Schritten kontrollieren!! Und er MUSS wissen was die entscheideneden Schritte bei einer Reparatur sind sonst ist er NICHT fachkundig...

Mal so eine Frage am Rand: Warum hattest Du schon zwei Tauschmotoren?

Viel Erfolg!

Gruss

Norbert

Gast gelöscht[107]
Geschrieben

Kortus sollte unbedingt unterlassen, davon zu erzählen, dass er die "Unregelmäßigkeiten des Motors" bemerkt hat. Sonst hat er ziemlich Schwierigkeiten, den Schaden ersetzt zu bekommen. Stichwort Schadenminderungspflicht.

Er hat hier mit seinen ausführlichen Erläuterungen ja BEWIESEN, dass er sogar als Laie die "Unregelmäßigkeit" bemerkt hat. Leider aber nicht danach gehandelt.

Über die technischen Ursachen und Zusammenhänge muss er sich keinen Kopf machen können. Es genügt der laienhafte vorher-nachher-Vergleich, den er ja auch gemacht hat. Das reicht juristisch bereits für eine Teilverdonnerung wg. unterlassender Schadenminderung !!! Es geht sogar so weit, dass, wenn ein Gutachter feststellt, dass der Fahrer hätte etwas bemerken MÜSSEN, hier bereits die Teilverdonnerung eintritt. Im dümmsten aller Fälle würde die verursachende Werkstatt lediglich ihre Reparatur kostenfrei wiederholen, und den Folgeschaden müsste der Fahrer selber löhnen.

Alles nicht so einfach .... und wenn Juristen so was in die Finger kriegen, wird ohnehin nur noch selten der gesunde Menschenverstand gefragt.

Geschrieben

Hallo Peter,

ich nehme an Du hast recht. Ich würde auf diesen Sachverhalt auch gar nicht weiter eingehen sondern die Fakten festhalten. Also erstmal den eingetretenen Schaden dokumentieren. Wenn das Verhalten so auffällig falsch war, stellt sich eben die Frage warum die Werkstatt das nicht selbst bemerkt hat.

Ich kann mich also erstmal auf den Standpunkt stellen, dass ich nichts davon gemerkt habe, wenn dem fachkundigen Meister das bei der Probefahrt auch entgangen ist. Nebenbei bemerkt, muss ja eigentlich rauszufindn sein wer die Probefahrt gemacht hat. Wenn der dann aussagt, dass er eine gemacht hat und nichts auffälliges festgestellt hat, dann kann ich ja auch problemlos 240 km damit fahren.

Generell sind solche möglicherweise mit direkt vorher durchgeführten Arbeiten zusammenhängenden Fehler immer undankbar. Der Zusammenhang kann ja, muss aber nicht bestehen. Ich unterstelle aber den Werkstätten, dass die Mehrzahl versuchen wird den Fehler dem Kunden in die Schuhe zu schieben. Ich habe das mehrmals selbst erlebt.

Gruss

Norbert

Gast gelöscht[107]
Geschrieben

Mit Deiner Unterstellung liegst Du leider richtig. Dehalb muss Kortes wenigstens da mal peinlich genau drauf achten, was er wem wann sagt und was nicht.

Geschrieben

Erstaunen kann mich die Reaktion der Werkstatt nicht, vielmehr wäre ich verblüfft, wenn die Werkstatt den Fehler sofort zugeben würde... ;-)

Kortes ist ziemlich in der Zwickmühle, denn ein Gutachter kann sehr wohl aussagen, dass man den immer größer werdenden Schaden bemerkt haben muss.

Deshalb war ja mein Rat, eine gütliche Einigung mit der Werkstatt zu versuchen.

Denn so eine dumme Frage von einem Richter: "Warum sind sie denn nicht unverzüglich stehen geblieben, als sie gemerkt haben, dass der Wagen nicht wie gewohnt läuft?" kann den Prozess in eine unangenehme Richtung lenken, die dann nicht gerade von Vorteil wäre.

In der Tat kann dann entschieden werden, dass die Werkstatt nur die verpfuschte Reparatur ersetzen muss, Kortes aber auf den restlichen Kosten sitzen bleibt. Hier gilt es sehr genau und vorallem vorsichtig abzuwägen.

Gruß

Challenge

Geschrieben

Hallo an Alle,

danke für die Aufmerksamkeit Aller, sowohl derer, die konstruktive, weiterhelfende Tipps geben (das ist ernstgemeint), als auch derjenigen, die mich offensichtlich irgendwie mit einem Dummerle verwechseln. Liegt vielleicht daran, dass ich den Abholvorgang nicht genauer beschrieben habe. Dies hole ich hiermit nach:

Habe meine Xantia am späten Nachmittag abgeholt, sofort das eingangs beschriebene Startproblem gemeldet, aber keine nennenswerte Reaktion von Werkstattseite erhalten, da er ja beim zweiten Versuch angesprungen war. Bin anschließend direkt losgefahren und habe dann eine Strecke von 2,19 km (lt. elekt. Fahrtenbuch), wobei ich noch nichts vom "ein wenig unrunden" Lauf spürte. Das bemerkte ich erst, nachdem ich anderthalb Stunden später nach herbeigerufene ADAC-Mann hängte mich ans Abschleppseil,

schleppte michdiversen Erledigungen zu meiner endgültigen Fahrt gestartet war und wegen eines Telefonats an einer stillen Stelle ca. zwei Minuten mit laufendem Motor gestanden hatte (ich weiß, ich weiß, jetzt werden wieder Einige sagen: Du, Du, das macht man aber nicht...) Aber da war die Werkstatt dummerweise schon dicht und ganz nebenbei hatte ich dringende, schlecht aufzuschiebende Termine für die kommenden 3 Tage an meinem Zielort. Selbst mein telefonischer Hinweis auf die zeitweilige Qualmentwicklung- nachdem das Kind in den Brunnen gefallen war, wurde von der ausführenden Werkstatt quasi schulterzuckend mit der Bemerkung "völlig normal sowas" zur Kenntnis genommen.

Warum zwei Tauschmotoren? Ganz einfach: 1:bei ca 311.000 km irgendein Metallteil im Zylinderkopf ab (Materialermüdung, lt. Expertenmeinung) und durchschlug den Motorblock- daher irreparabler Schaden. Daher ließ ich einen

Motor mit ca. 120.000 km aus einem von mir aufgetriebenen Unfallwagen einbauen.

2: Wenige Monate später stoppte ich, nachdem ich Kühlwasserverlust bemerkt hatte, sofort und stellte fest, dass der Kühler im unteren Bereich undicht geworden war. Obwohl ich dem herbeigerufenen ADAC-Mann sagte, dass wohl kein Kühlmittel mehr im System sei, winkte er ab und wies mich an, mich mit laufendem Motor (wegen der Bremswirkung) von ihm mit dem Seil zur nächsten Werkstatt schleppen zu lassen- das dauerte dann mind. 25 Minuten.

Nach Einbau eines neuen Kühlers und Starten schoss das Kühlmittel dann meterhoch aus dem Ausgleichsbehälter. Diagnose nach Demontage: Riss im

Zylinderkopf. Daher Tauschmotor Nr. 2, den ich aus Frankreich bekam, und mit dem ich dann bis zum fatalen Ereignis letzter Woche über 160.000 km gefahren bin. (Bei der Suche nach dem Benutzernamen Kortus findet Ihr die damalige "Korrespondenz").

Nun zum aktuellen Fall: ich habe nach den Tipps, die ich hier bekommen habe, die auswärtige Werkstatt gebeten - wenn es nicht zu aufwändig wird- festzustellen, wodurch der Schaden entstanden sein könnte. Jetzt bin ich gespannt.

Gespannt bin ich auch, ob ich weitere Hinweise auf eventuell von mir begangene Fehler erhalte- irgendjemand muss ja die Schuld oder Teilschuld wenigstens bekommen.

Danke nochmals- ich hoffe, dass Einige wenigstens jetzt verstehen, dass ich sehr an meiner Xantia hänge- sonst hätte ich ja auch nicht so viel auf mich genommen- und mich dies Alles sehr betroffen macht.

Grüsse an Alle

Peter K.

Geschrieben

Mal ganz von der Außenseite gefragt: Wie viele Werkstätten haben eigentlich eine Betriebshaftpflichtversicherung, die durch Fehler der Werkstätte enstandene Schäden abdeckt bzw. nehmen selbige in Anspruch?

>>

Geschrieben

as war das eigentlich für ein motor? steht das irgendwo. nur vom preis her könnte das ja fast ein v6 gewesen sein.

roman

oder habe ich das überlesen bei dem ganzen?

Geschrieben

bist du eigentlich sicher, das es dein eigener motor ist, der jetzt die macken hat. ich denke mal so an die 3 wochen werkstattaufenthalt.....

nur mal so eine idee

Geschrieben

Hallo,

lt. Profil ein 1,9 TD. Da sind Ventilkollisionen besonders schmerzhaft für den Motor.

Gernot

Gast gelöscht[107]
Geschrieben

@038: wie der Name schon sagt: BetriebshaftPFLICHTversicherung

Geschrieben

Hallo Peter,

für mich (der auf der anderen Seite steht) kann ich aus eigener Erfahrung sagen - Laut genug schreien ( also sich bei der Geschäftsleitung beschweren,wenn das nichts bringt eine Stelle höher gehen) bringt in solchen Fällen viel.

Ich hab mich auch schon über solche " Nerver" aufgeregt. Aber mal mit klarem Verstand betrachtet, kann man dem "normalen,unwissenden" Autobenutzer eigentlich keinen Vorwurf machen(hätte man doch merken müßen-etc.).

Der Großteil der Autofahrer ! FÄHRT! mit dem Auto und merkt erst was wenn ihn die Werkstatt darauf hinweist.

Ich kann da auch oft nur mit dem Kopf schütteln - aber aus Sicht der "'Unwissenden" ist ja alles in Ordnung.

Also, bei der Reklamation ruhig etwas auf "dumm" machen und dann abwarten was passiert.

So wie ich das lese hat die Werkstatt "scheisse" gebaut.

War bei uns auch schon so (komischerweise immer wenn ich nicht da war??)

Wurde aber immer zur Kundenzufriedenheit erledigt.

Gruß Herbert

ACCM N. Putscher
Geschrieben

@042

ich bin mir nicht sicher, sollte Pflicht sein, ist es meiner Meinung nach aber nicht. Auch ein drittel der Deutschen hat keine Privathaftpflicht, aber das ist ein anderes Thema. Man weiß auch nicht, wie hoch der Selbstbehalt der Werkstatt ist, sollte sie eine haben. Außerdem werden Schäden nur sehr ungerne gemeldet, denn dann droht Kündigung bzw. Mehrprämie. Indiz: haben sie rote Kennzeichen und/oder einen umzäunten Hof dürften sie eine haben.

Gruß,

Niels

Geschrieben

@042: Ich bezog das "Pflicht" auf "Haft", e.g. die Pflicht für einen verursachten Schaden zu haften, unabhängig von dessen Zustandekommen.

>>

Geschrieben

Pflicht-Haftpflichtversicherungen gibts nur für relativ wenige Berufsgruppen, Autowerkstätten gehören m.W. nicht dazu aber jeder Meister, der nicht völlig bescheuert ist, hat eine (gilt auch für Privatpersonen).

Geschrieben

Hallo an Alle,

bitte nun um qualifizierte Antworten auf die Frage: wie kann man ohne grossen Aufwand, verlässlich und nachweisbar feststellen, ob der Zahnriemen nicht korrekt

(Spannung, Einstellung...) montiert wurde.

Eine praktikable Antwort könnte vielleicht wenigstens teilweise meine (bzw. die meiner geliebten Xantia) Rettung sein

Grüsse

Peter K.

Geschrieben

Indem man ganz einfach das macht, was hier mittlerweile so ziemlich alle geraten haben.

Ab mit der Karre in eine neutrale (Marken-)werkstatt und dort überprüfen lassen.

Gruß

balu1

Geschrieben

Hallo erstmal,

und im besonderen an balu1: "das" ist ja wohl klar (bin ja nicht ganz so doof), aber das "wie" ist doch die Frage, um die es mir geht!

Nächtliche Grüsse

Peter K.

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