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Geschrieben

falsche Kategorie!?

"Auto & Motorrad: Teile > Auto-Ersatz- & -Reparaturteile > Auspuffanlagen > Mittelschalldämpfer > Citroën"

Oder war nur noch der Mittelschalldämpfer verkaufenswert?

Geschrieben

Kommt öfter vor, dass jemand absichtlich die falsche kategorie wählt, um die Angebotskosten für Autos zu umgehen.

Dann kann sowas dabei rauskommen.

Ob er mit dem Preis zufrieden ist? "Ab einem Gebot von 1000,-€ Tüv und Au neu!!"

Knapp nicht geschafft - nu kann er sich den TÜV-Stress sparen :-)

Geschrieben

*roll* sagt mal wie scheiße wärd ihr denn drauf, wenn dann der Höchstbietende mit dem Euro angerauscht kommt und sich fett einen grinst?

Geschrieben

Also,

JEDER der einen Artikel bei Ebay versteigert und beobachtet wie das Teil bei 1€ dahindümpelt ist wohl selber schuld wenn es zu dem Preis weggeht.....Denn man sollte sich darüber klar sein das 70% der Auktionen eh getürkt sind und die gängigen Methoden sollten wohl auch bekannt sein,oder?

Außerdem gibt es ja immer noch die Option des Mindestpreises

*kopfschüttel*

citronist

Geschrieben
Citronist postete

Außerdem gibt es ja immer noch die Option des Mindestpreises

Ja, aber das kostet doch auch wieder Extra-Gebühren... Wenn er das Fahrzeug schon nicht in die Fahrzeug-Kategorie einstellt, um Gebühren zu sparen, dann kann er die eingesparten Gebühren doch nicht gleich wieder für die Mindestpreis-Option verplempern ;-)

Geschrieben

Bin mir ziemlich sicher, daß der Wagen demnächst neu eingestellt wird. Kann mir nicht vorstellen, daß der Anbieter den Wagen für einen Euro rausrückt.

Geschrieben

hat da einer Erfahrungen, muss er das nicht rausrücken???

Geschrieben

Das wird ein Freund oder anderer Account von ihm sein, der den BX ersteigert hat.

Geschrieben

Er muß ihn rausrücken -der Bieter ist der Besitzer.

LG Julian

Geschrieben
gsabreak postete

... Kann mir nicht vorstellen, daß der Anbieter den Wagen für einen Euro rausrückt.

Muss er, ich habe voriges Jahr einen für 1 Euro ersteigert, und auch bekommen (mehrere Leitungen durchgerostet, seit 1999 abgemeldet, usw.) da hat sich keiner getraut mitzusteigern.

Geschrieben

Also, mal ganz ehrlich: Über den Preis kann dann aber wirklich kein Käufer mehr meckern. Auch wenn man dann bei der Abholung doch noch mal eine kleine Delle oder eine Lackmacke findet (obwohl, manche suchen da ja auch bei sehr günstigen Autos sehr intensiv nach).

Michael

Ach, nur mal so als Frage: Ist die Auktion eigentlich regulär beendet oder vorzeitig abgebrochen worden?

Geschrieben
Citronist postete

Also,

JEDER der einen Artikel bei Ebay versteigert und beobachtet wie das Teil bei 1€ dahindümpelt ist wohl selber schuld wenn es zu dem Preis weggeht.....Denn man sollte sich darüber klar sein das 70% der Auktionen eh getürkt sind und die gängigen Methoden sollten wohl auch bekannt sein,oder?

Und diese "gängigen Methoden" des Gebote-Hochtreibens sind nichts anderes als Betrug.

Geschrieben

Ebay ist so gesehn kein rechtsfreier Raum!

Er muss das fahrzeug wenn es um 1 euro versteigert wurde um den preis rausgeben!

Geschrieben

Er muss den Artikel an sich schon rausrücken, aber verklage mal jemanden wegen eines 1-Euro-Artikels.

Was man im Laufe der Jahre bei eBay erlebt, geht auf keine Kuhhaut. Es wird immer schlimmer mit diesen ganzen Asozialen, die nicht bezahlen oder liefern, Gebote hochtreiben lassen, unverschämt werden usw. usf.

Aber gut, in dieser Sache wissen wir ja nicht, wie es letztendlich abläuft. Schaun mer mal, was das Bewertungsprofil in den nächsten paar Wochen macht...

Geschrieben
gsaparts70 postete

Und diese "gängigen Methoden" des Gebote-Hochtreibens sind nichts anderes als Betrug.

Ach?

Echt?*g*

Hab mal auf 2017 VW-KLT-Behhälter verschiedener Größe geboten......Mein Maximalgebot waren gnadenlose 4,71€......3sec.vor Ende wurde ich doch noch überboten.....Der Gewinner kam interessanterweise aus dem gleichen Ort und tätigte seine Käufe anscheinend sehr gerne bei diesem Verkäufer;-)

Nach 4 Tagen bekam ich dann ein "Angebot an einenen unterlegenen Bieter" und durfte die Kisten abholen......

Seltsam seltsam;-))))

Geschrieben
Citronist postete

Ach?

Echt?*g*

Du scheinst es ja ganz harmlos zu finden...

Geschrieben

Hey,

der Höchstbieter der Auktion zum Zeitpunkt der Beendigung ist nicht nur der Besitzer, sondern sogar der Eigentümer. Es entsteht ein rechtswirksamer Kaufvertrag, der den jeweiligen Pflichten der §§ 433,929 BGB unterliegt.

Gruß

Der Gebannte

Geschrieben

Nein,

harmlos finde ich es nicht......aber seltsam das man darauf hinweisen muss das es Betrug ist......

Geschrieben

Hallo Citronist,

was ist daran Betrug, wenn einer ein Auto zu 1 Euro los wird?

Sorry, kann dem gerade nicht so ganz folgen...

Gruß

Der Gebannte

Geschrieben

@thomas:das bezog sich auf GSAparts70 Bemerkung zu dem teilweise recht seltsamen Gebahren mancher Ebay-Verkäufer ihre Artikel mit einem Zweitnamen künstlich in die Höhe zu treiben......;-)

Geschrieben

Hi Citronist,

achso, jepp klar, da hast Du völlig mit den Nagel auf den Kopf getroffen.

Die Sache als solche, nämlich, dass ein Auto für einen Euro verkauft wird, ist ja zulässig.

Wenn jd. einen Art. nicht rausrückt, kann man den Ersatz des Schadens (sog. Integritätsinteresse) in Höhe des wahren Werts verlangen.

Nur soviel zur Info!

Beste Grüße

Der Gebannte

Gast Michael_Werth
Geschrieben
kuhli 1 postete

*roll* sagt mal wie scheiße wärd ihr denn drauf, wenn dann der Höchstbietende mit dem Euro angerauscht kommt und sich fett einen grinst?

Tja, ich habe mal einen BX 16 TGI Deauville für € 25,- ersteigert, war das Startgebot.

Dieser diente dann als E-Teilelager für meinen Deauville dienen. Angeblich sei das Getriebe kaputt, ließe sich nicht mehr schalten. Wahrscheinlich hat sich deshalb keiner getraut.

Tatsache war jedoch, daß nur das Schaltgestänge rausgerutsch war. Der Verkäufer hat auch ziemlich säuerlich aus der Wäsche geguckt, als wir das Gestänge einhakten und den Wagen auf den Hänger fuhren ;)

Aber so ist das nun mal bei ebay!

Geschrieben
Julian Meyer postete

Er muß ihn rausrücken -der Bieter ist der Besitzer.

LG Julian

nö, der verkäufer ist wohl noch der besitzer, sofern der käufer das fahrzeug noch nicht abgeholt hat. solange noch nicht bezahlt ist, ist er auch noch der eigentümer. mit der bezahlung geht das eigentum auf den käufer über, wenn er es holt, auch der besitz.

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