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Geschrieben

Moin zusammen!

Meiner Frau hat man vergangene Woche die Vorfahrt genommen - dabei es unseren 2002er Xsara Picasso Exlusive ganz schön mitgenommen, der Rahmen ist verzogen...

Nun würde ich, nachdem wir Zahlen vorliegen, gerne mal Eure Meinungen hören:

- Der Autohändler, wo das Auto steht (die hiesige Citroën-Niederlassung) sagt, das Auto hätte (heil) einen Zeitwert von 7.500,- €. Man würde aber großzügig sein, und uns 9.200,- € anbieten, wenn wir einen neuen Picasso nehmen.

- Lt. Gutachten beträgt der Schaden 6.300,- € inkl. Arbeiten an der Richtbank - wir hätten nach Aussagen des Händlers (zumindest habe ich das so verstanden) nur Anspruch auf eine Instandsetzung. Den merkantilen Wertverlust hat er sicherheitshalber natürlich gar nicht erwähnt...

Wie ist es nun wirklich? Lt. Schwacke liegt das Auto (exakt berechnet) bei 10.200,- € - diesen Wert möchte ich natürlich am liebsten auf meinem Konto sehen, um ein gebrauchtes Auto zu kaufen. Trotz 5.500,- € Rabatt und den 9.200,- € für das alte müssten wir zu einem neuem Picasso immerhin noch 8.100,- € zuzahlen.

Morgen haben wir auch noch einen Termin beim Anwalt, der kann uns sicherlich auch noch was dazu sagen. Trotzdem: wie seht Ihr die Sache?

Danke für den Input!

Geschrieben

Unabhängigen Kfz-Sachverständigen (Gutachter) einschalten. Dein Anwalt wird das wohl problemlos veranlassen können.

Michael

Geschrieben
Paddler postete

Unabhängigen Kfz-Sachverständigen (Gutachter) einschalten. Dein Anwalt wird das wohl problemlos veranlassen können.

Das *war* ein unabhängiger Gutachter von der Dekra, nicht ein von der generischen Versicherung bestellter...

Werner Troßmann ACCM
Geschrieben

Der unabhängige Kfz-Sachverständige (Gutachter) muß sich doch zum (virtuellen) Wertverlust äußern. Die gegnerische Versicherung zahlt den doch auch größtenteils. So meine ich hab ich es vor ein paar Wochen mal gelesen. Am besten Rechtsanwalt darauf ansprechen.

Geschrieben

@xsaramatze: Schietkram.

Da hab´ ich wohl mit meinen Gutachtern immer Glück gehabt (die wurden allerdings auch immer von meinem Rechtsanwalt ausgewählt). Wer hatte denn Deinen bestellt?

Michael

Geschrieben

Der Cit-Dealer - die arbeiten immer mit der Dekra zusammen und letztendlich ist das wohl auch OK, denn schließlich will er mir ja einen Neuwagen anbieten. Und das kann eben nur klappen, wenn der Instandsetzungaufwand groß genug ist...

Geschrieben
xsaramatze postete

Der Cit-Dealer - die arbeiten immer mit der Dekra zusammen und letztendlich ist das wohl auch OK, denn schließlich will er mir ja einen Neuwagen anbieten. Und das kann eben nur klappen, wenn der Instandsetzungaufwand groß genug ist...

... oder der Restwert klein genug ist. Ein eigener Gutachter kostet nicht die Welt und wird normalerweise sogar von der Gegner-Versicherung bezahlt

Sind die 10500 VK oder EK?

Geschrieben
Gernot2 postete

Sind die 10500 VK oder EK?

Falls Du jetzt den Listenwert meinst (10.200,- €) - VK, denn für mich ist ja relevant, was *ich* beim Kauf des Autos zahlen muss.

Geschrieben

Sorry, natürlich 10200.

Die Schwacke-Preise sind im VK gerne etwas hoch. Realistisch liegt der Preis eher näher am EK-Preis, wobei ein von Dir beauftragter Gutachter sich aber vermutlich auch am VK orientieren wird.

Viel Erfolg!

g

Geschrieben

der gutachter muss sich mehrere angebote vom freien markt holen.

also realistische verkaufsangebote vom gleichwertigen auto.

Geschrieben

Hallo,

die Schwacke-Werte lassen sich leider kaum auf dem Markt erzielen und bei den Rabatt-Angeboten bei Citroen lässt sich ein gebrauchte ganz schlecht verkaufen, dazu kommt noch der NEUE PICASSO.

Wenn du das Geld einstecken willst bekommst du nur den Nettobetrag aber mit einer Reperatur hast du dann immer noch einen "Unfallwagen".

Die beste Lösung ist die Schadenshöhe so hoch wie möglich zu halten aber unter der Totalschadengrenze. Beim Totalschaden hat die Versicherung die Möglichkeit dir die Reparaturkosten laut Gutachten samt Nutzungsausfall usw usw zu überweisen und den Wagen von dir übernehmen, oder du kassierst die Summe minus Restwert und verkaufst den Unfallwagen (ich würde den selber gerne kaufen)

Ich würde die Dekra, TÜV usw eher meiden da dort die Ansprechpartner nicht so flexibel sind. Bei einem Sachver. der "kleinen" Sorte kannst du direkt abklären in welche Richtung das Gutachten tendieren soll ( Reperatur oder Restwertabrechnung). Klingt komisch ist aber so.

Idealfall wäre:

- Wiederbeschaffungswert liegt bei ca. 10 000

- Schadenshöhe ca. 8 000

- Restwert kalkulatorisch 2000, ermitellt über Restwertbörsen. ca. 3000-3500

- Versicherung zahlt dann 7000 Euro und du verkaufst dann den Wagen gür ca. 4000 Euro.

dannn mit 11 000 beim Citroen vorbeikommen und einen Barpreis Rabatt von 10-15 % aushandel.

Da du aber schon einen Gutachter bestellt hast (6200 E) wird dich der Citroen-Händler dazu überreden den Wagen bei Ihm zu lassen und einen NEUEN zu kaufen.

Die Masche geht so der Citroenhändler nimmt von dir den Wagen und berechnet dir als Guthaben beim Neuwagen die 9200 Euro, so bist du "fein" aus der Sache und kaufst bei Ihm den Neuwagen kaufen. Der Händler regelt die Angelegenheit weiter mit der Versicherung und zwar, der Wagen wird repariert (abgerechnet wird aber nach Gutachterbasis), vorläufiege Auszahlung beträgt 6300 wobei das Gutachten während der Reparatur immer erweitert werden kann. So wird die Schadenshöhe auf das Maximum von den 120% des Wiederbeschafungswertes schrittweise erhöht (die Gutachter machen das gerne da Sie für jedes neue Gutachten extra kassieren). Der Händler kassiert die Bruttobeträge (bzw. kann die MsSt abrechnen). Der Wagen wird dann "intern" Repariert (gerade die grossen Niederlassungen machen das gerne) mit Hilfe von Azubis, Lehrlingen und teilweise gebrauchten Teilen. So kassiert der Händler doppelt oder dreifach :-). Der Händler hat dann:

- einen Neuwagen gekauft (Prämien für Neuzulassungen),

- einen Gutachter wieder in der Tasche :-) :-)

- Geld von der Versicherung kassiert ( bis 120% des Wertes),

- den Wagen höhstens für die "Hälfte" (max 4-5 000) repariert,

- der Wagen wird als GUTESIEGEL Gebrauchtwagen aus MEISTERHAND für weitere 8-9 000 auf dem Verkaufsplatz der Händlers landen :-)

Gerade deshalb wollen viele Versicherungen eigene Gutachter durchsetzen und den Schaden direkt mit dem Besitzer abrechnen, wobei die Versicherungen sind auch keine Wohltäter :-) :-)

Mit dem Anwalt ist man immer gut bedient wobei der sich mit den Marktpreisen und Restwerten kaum auskennen wird. Aber du bekommst dann paar Euro mehr für die Sachen die 99% Versicherungen bei Privatabrechnung nicht bezahlen (Nutzungsausfall, Unkostenpauschale, Wertminderung usw. usw)

Kannst du mir vielleicht paar Fotos (oder Gutachten) zuschicken, dann kann ich dir ein Anbegot für deinen Unfallwagen machen.

Geschrieben

Die Versicherung zahlt:

Reparatur

Wertverlust.

Wenn beides zusammen über dem Zeitwert liegt bekommst Du den Zeitwert minus Restwert des Unfallwagens.

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