Zum Inhalt springen

Sicherheitsabstand : Wer hat sich schon mal erfolgreich herausgeredet ?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

heute kam der erwartete Brief vom Amt : Anhörungsbogen wegen zu geringen Sicherheitsabstand auf der Autobahn.

Laut Bußgeldkatalog erwarten mich 40€ Bussgeld und ein Punkt.

So weit so schlecht - sicherlich aber auch nicht ganz unverdient.

ABER : Ich fuhr in einer Kolonne, in der schon alle drei Autos vor mir geblitzt wurden. Das führt natürlich dazu, das jeder der Vorausfahrenden zunächst instinktiv wie blöd gebremst hat. Durch diese Bremsmanöver wird zwangsläufig mein Sicherheitsabstand verkleinert.

Gibt es dadurch eine Chance sich herauszureden ?

Gibt es evtl. Messverfahren die man schon aus Prinzip anfechten sollte ?

Ohne Videoaufnahme hätte der Vorausfahrende doch auch gerade von der rechten Spur gekommen sein können.

Bitte nur keine Grundsatzdiskussion über Raser, Drängler, Schleicher und Oberlehrer. Ich habe keinen Zweifel an meiner Schuld, aber wenn ich ein rotes Kennzeichen haben möchte ist bereits der eine Punkt zuviel.

Torsten

Geschrieben

normalerweise wird das schon ein paar 100m vorher gecheckt, da eben durch verkehrsbedingte Umstände der Abstand kurzzeitig zu gering sein kann, ohne dass man was dafür kann- unfair, wenn man gerade dann gemessen und erwischt wird.

Deshalb gehe ich davon aus, dass du da schon länger den Sicherheitsabstand unterschritten haben musst als nur in diesem Moment und deshalb wurde das Schreiben abgeschickt.

So wird das jedenfalls meines Wissens bei Messungen z.B. von Brücken gehandhabt aus nicht stationär aufgestellten Messgeräten.

Nen Widerspruch mit dieser Begründung (plötzliches Bremsen wg vermeintlichem Geschwindigkeits-Blitzer) abzuschicken kann trotzdem nicht schaden

Geschrieben

Bei der Anzeige ist schon berücksichtigt, dass der Mindestabstand bereits seit 500 m unterschritten wurde. Da hilft nur noch zahlen.

Geschrieben
Da hilft nur noch zahlen...

Und mehr Abstand halten. Das Schlimmste ist: Die haben auch noch recht damit. Ich musste neulich eine Vollbremsung hinlegen, weil sichs an einen Ausfahrt plötzlich bis zum Stillstand gestaut hat. Hatte am Schluss genau eine Wagenlänge zur Vorderfrau. Mein Hintermann hatte zwar anfangs genug Abstand, hat aber die Bremsung verschlafen, ist links an mir vorbei auf meine Vorderfrau drauf. Peng. So schnell geht das. Ich halt jetzt noch mehr Abstand - hoffentlich hilfts.

Wenn ich den Abstandsirrsinn jeden Tag zweimal auf der A661 "bewundern" darf, könnt ich ausrasten. Viel zu dicht auffahren (keine 10 Meter bei 120 km/h und so), in Lücken reindrängeln, die eh schon viel zu klein sind und sinnloses Rechts-Links-Gewechsel weils auf der jeweils anderen Spur 2 cm schneller voranzugehen scheint (nach der Bremsung, weil für den Spurwechsel keine Lücke da war gehts erstmal langsamer voran). Am liebsten habe ich die Anzug tragenden Hohlkörper, der mit Ihrem BMW auf der linken Spur auf 50 runterbremsen, um die Ausfahrt noch zu bekommen.

So, genug geklagt.

Gruß

Fred

Geschrieben
Kugelblitz postete

, der mit Ihrem BMW auf der linken Spur auf 50 runterbremsen,

Du hast due Audis vergessen, die dir schon den Lack von der hinteren Stoßstange abknabbern bis du endlich ihre linke Spur räumst ;-)

Geschrieben

Ja Devil,

Zahlemann und Söhne.

Roloeka hat es auf den Punkt gebracht, mind. 500 m zu geringer Abstand. Du hast allerdings das Recht, das Beweismaterial einzusehen. Macht nur Sinn wenn Du ganz fest von Deiner Unschuld überzeugt bist.

Übrigens, zur Befriedigung von Nightmare und Kugelblitz ;)

Ich fahre dienstlich Audi. Habe vor kurzem 125 Euronen + Punkte in Flensburg kassiert. (Abstand 24,5 m bei 156 km/h).

Das hört sich tierisch wenig an und ist es auch, obwohl es mir nicht so vorkam. Die Bilder zeigen mich nämlich höchst entspannt hintern Lenkrad. Was ich damit sagen will: Ich wollte nicht am Vordermann knappern, sondern verringerte den Abstand, da mein Vordermann bereits seit längerem eine Schlange hinter sich her zog (ist super zu sehen). Ich war der Meinung, nach dem nächsten Auto geht der rechts rüber, denkste hat noch weitere drei Autos gedauert. Fahre einmal 160 auf der Autobahn und halte 1 1/2 Pfosten Abstand (=75 Meter). Selbst mein halber Pfosten kam mir in dem Moment nicht dramatisch vor.

Aber ich hab mich falsch verhalten und das kostest. Pech, Dummheit wie auch immer. Schlimmer als Geld und Punkte war allerdings der Einlauf meiner Holden...

Jenser

Geschrieben

Erst mal sehen, welche Beweise vorliegen. Wenn es nur ein Foto ist kann die Märchenstunde (in die Lücke gezogen, gebremst usw.) losgehen.

Geschrieben

Im dichten Verkehr wird es immer Probleme mit dem Abstand geben.

Gab es nicht in der DDR eine Regel, daß man nicht in den Sicherheitsabstand eines anderen einscheren darf?

Denn was mache ich, wenn vor mir jemand einschert und so den Sicherheitsabstand verkürzt? Bremsen, um den Sicherheitsabstand wieder herzustellen. Und wenn dann immer wieder jemand einschert, weil "da ja soviel Platz ist", dann bin ich ständig am Bremsen?

Mein Tip ist, immer schön auch die Umgebung betrachten und Ausschau halten nach verdächtigen Fahrzeugen und Personen, vor allen mit optischen Gerätschaften. Ist zwar eigentlich auch kein Beitrag zur Verkehrssicherheit, aber ich mache das so.

Ich fahre gewöhnlich so, als ob ich durchs Gebiet von Scharfschützen und Bombenlegern fahre.

Geschrieben

Hallo Jens,

da hab ich im März ja Glück gehabt: 13,6 m bei 138 km/h Auch "nur" 125 € und 4 Punkte. Nicht dass ich stolz drauf wäre - aber ich hatte mit Fahrverbot gerechnet...

Torsten, im Anhörungsbogen sollte stehen, wie lange sie Dich beobachtet haben (Zeit und/oder Strecke). Zahl besser. Ist schnell und bald vorüber.

Viele Grüße

Helge

Geschrieben

Donnerstag abend 16.11.2006 neuen C6 beim Händler abgeholt.

Montag abend 20.11.2006 auf A-5 Ri Frankfurt verkehrsbedingt stark abgebremst........Hintermann vermutlich zu geringer Sicherheitsabstand

oder geschlafen?

............und rumms...jetzt steht der C6 in der Werkstatt

kein großer Schaden ...nur Stoßstange, Halter u.w.

aber ich habe trotzdem einen Hass

zahl und versuch Dich nicht rauszuwinden.... Du hast es sicher verdient

Geschrieben

Hallo Helge,

Zum Thema "auch nur"

Kein Fahrverbot = Ersttäter in Sachen Abstand oder das letzte Delikt liegt schon länger zurück

125 + 4 = bei über 80 km/h Geschwindigkeit warst Du unter 4/10 des halben Tachowertes, und das ist dafür die Standardstrafe

Wärst Du unter 3/10 des halben Tachowertes gewesen, dann wärst Du auch temporärer Fußgänger geworden.

Mit meinem Prestige wäre das sowieso nicht passiert, da wäre ich gemütlich mit 97 über die Landstrassen geglitten...

Geschrieben

Also wenn ich diesen deutschen Scheiß hier höre, kann ich nur sagen: Meldet Eure Mühlen alle im Ausland an, möglichst außerhalb der EU. Dann ist Ruhe mit den kleinen grünen Schlafwagenschaffnern.

Geschrieben

Dann müssten wir aber den Plunder immer direkt löhnen. Alternativ könnten wir auch nicht in deutschland fahren, dann hätten wir auch keine Probleme.

Gibt es in Lux eientlich Autobahnen ? Oder lohnt das nicht ?

Geschrieben

Eigentlich lohnt sich das nicht, aber es gibt trotzdem genügende!

Geschrieben

@ meckmeck:Wenn es in F nur einen C6 gibt, dann hab ich Dich schon 2x an mir vorbeifahren gesehen und einmal fuhr ich hinter hinter Dir ,als Du ins Parkhaus fuhrst, und habe dem Beifahrer begeister Infos zu dem C6 gegeben, die er als VW-Fan eigentlich nich hören wollte ;-) Schönes Auto und fällt sofort zwischen den ganzen MB,BMW,AUDI,VW`s auf.

MfG DS

Geschrieben

Wie kommt man an eine Zulassung in China? Die Politesse möchte ich sehen, wenn sie die Schiftzeichen abpinselt.

Gibts eigentlich auch afghanische Kennzeichen? Wäre interessant, wie da eine Halteranfrage läuft.

Geschrieben

Oh Heinz,

mit afghanischen Kennzeichen könnte es aber sein, dass Du immer Begleitung hast. Aber das diszipliniert ja auch. ;-)

Viele Grüße

Helge

Geschrieben

Ich bin in Bayern auch mal erwischt worden. Leider bin ich nicht länger hinterhergefahren sondern nur einmal kurz richtig, beim Zurückfallen dann Blitz.

Sonn Opa mußte mit seiner Hutschachtel kilometerlang mit 100 links fahren, obwohl rechts nicht ein Auto fuhr und es auch keine Geschwindigkeitsbegrenzung gab.

Nach 10mins ging der alte Ar*** mir dann derart auf den Geist, daß ich einmal kurz aber kräftig hinten aufgefahren bin(ohne Knall, aber kurz davor).

Man überholt ja nicht rechts, ist ja leider auch verboten, hab ich dann aber trotzdem gemacht. Hätt ichs gleich gemacht, hätt ich mir 80Euro und einen Punkt gespart.

Soviel zum Thema lange vorher wird der Verkehr beobachtet. Die Sitzen auf Ihrer Brücke und drücken wahllos auf ihren Auslöser.

Geschrieben

Da gibt es auch immer noch die Geschichte von der Berliner Stadtautobahn (dichtbefahrenste Autobahn Deutschlands) auf der der Verkehr zu bestimmten Zeiten nur rollt weil ALLE den Sicherheitsabstand ignorieren. Und die Polizei weiss das und greift deshalb auch nicht ein.

Das soll jetzt keine Aufforderung sein aber 25m sehen aus dem Cockpit komplett unspektakulär aus (Abstand zwischen zwei Pfosten auf der Autobahn).

Gruss Jochen

Geschrieben

Rein punkte- und bußgeldtechnisch ist es sinnvoller auf der Standspur zu überholen als zu drängeln. Es geht so auch schneller voran. Was hält Euch also davon ab??

Studiert mal den Bußgeldkatalog. Es ist wahnsinnig: Sowas bringt kaum Ärger ein und man ist 10 mal schneller unterwegs!!

Geschrieben
P. Marlowe postete

Rein punkte- und bußgeldtechnisch ist es sinnvoller auf der Standspur zu überholen als zu drängeln. Es geht so auch schneller voran. Was hält Euch also davon ab??

Habe ich bei Elefantenrennen auch schon gemacht. Nur aufpassen, ob da nicht altes Geruempel liegt. Faehrt die Autobahnmeisterei denn noch taeglich?

Hier in GB koennte man einen Autoteilehandel aufmachen mit all dem Gelaerch, was da rumliegt.

Geschrieben

Wer von uns ärgert sich nicht, wenn man schnell mit seinem Auto über die Autobahn huschen will und irgendein Penner träumt mal wieder auf der linken Spur vor sich hin?

Drängeln? Lichthupe? Aber halt: Das kann nach neuen Vorschriften der StVO sehr teuer werden!

Seit dem 1.8.06 gilt nämlich die neue Dränglervorschrift: 250 Euro + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot.

Fazit: lieber gleich rechts überholen. Das kostet lt. gültiger StVO nämlich im Moment 50 Euro + 3 Punkte. Fahrverbot gibt es erst bei mehrmaliger Wiederholung.

Fazit 200 Euro + 1 Punkt + 3 Monat Fahrverbot gespart.

Noch mehr sparen?

Also rauf auf die Standspur. Das kostet lt. gültiger StVO im Moment: 50 Euro + 2 Punkte. Wieder 1 Punkt gespart, niemand bedrängt, nicht aufgereegt, Nerven geschont schnell vorangekomen und insgesamt noch 200 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart.

Es geht aber noch billiger:

Kauf dir ein Martinshorn und ein Blaulicht, gebrauche dasselbe und du kannst dir die Fahrspur aussuchen. Die Verwendung solcher Hilfmittel im täglichen Verkehr kostet läppische 20 Euro.(§38 StVO) Blaulicht und Horn werden allerdings beschlagnahmt, also am besten möglichst preiswert und sofort in großen Mengen einkaufen.

Fazit: 230 Euro gespart und keine Punkte!!

Geschrieben

...nur aufpassen, daß man nicht in den Bereich des §315c StGB kommt. Dann wird's nämlich lustig... und das Ding kann man Euch locker flockig stricken für rechts überholen, Standspur benutzen, Blaulicht und Martinshorn nutzen (da käme noch ne Amtsanmaßung hinzu)...

Vorsicht mit sowas.

MfG, Benne

Geschrieben

Normalerweise wird eine Videoaufnahme gemacht, um nachzuweisen, dass der Verstoß nicht verkehrsbedingt, sondern "dauernd" war. Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, kann das ein Anwalt abklären...

Als Privatperson kommt man da glaube ich nicht dran - höchstens vor Gericht beim Einspruch.

Gruß

Florian

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...