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ACCM F. von Waldow
Geschrieben

Hallo, Heute abend hat mich die Polizei mit meinem Chevy Impala angehalten, nun haben die nichts gefunden um zu blechen ,da haben die bei Mir hinten auf der Stoßstange das Nationalitätszeichen USA gefunden und gaben Mir 7 Tage Zeit um es verschwinden zu lassen.

Dürfen die das?

Wen stört schon so ein Aufkleber?

Gruss Fabian

Geschrieben

Na ja, so ein Nationalitätenzeichen war früher durchaus was Offizielles, ähnlich dem Kennzeichen. Aber ich gehe mal davon aus, daß Du ein EU-Kennzeichen hast. Dann sollte dieser Aufkleber als Sympathiebekundung durchgehen.

Die genaue Rechtslage kenne ich leider auch nicht. Würde mich aber auch interessieren, da ich an meinem GSA einen F-Aufkleber spazierenfahre.

ACCM F. von Waldow
Geschrieben

Hallo, ich habe die Neuen EU Kennzeichen, aber der Oberst von der Polizei meinte es führt zur verwechslung. Die finden immer etwas zu meckern.

Gruss Fabian

Geschrieben

de.wikipedia.org/wiki/Nationalitätszeichen

Hieraus:

Nationalitätszeichen [...] Es ist rechtlich Bestandteil des amtlichen nationalen Kennzeichens.

Das Euro-Kennzeichen, soweit EU-Mitglied, ersetzen jedoch das Nationalitätszeichen. [...]

Deutschland: Das Nichtführen, das falsche Anbringen oder das Anbringen verwechslungsfähiger Nationalitätszeichen kann mit einem Verwarnungsgeld belegt werden. Das Führen eines unrichtigen Nationalitätszeichens stellt tatbestandsmäßig die Straftat des Kennzeichenmissbrauchs (§ 22 StVG) dar.

und aus der

IntKfzVO §2:

Bei ausländischen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zugelassen sind und entsprechend dem Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2411/98 des Rates vom 3. November 1998 (ABl. EG Nr. L 299 S. 1) am linken Rand des Kennzeichens das Unterscheidungszeichen des Zulassungsstaates führen, ist die Anbringung eines Nationalitätszeichens nach Satz 1 nicht erforderlich.

(Ende Zitat)

Obs nun wirklich eine Ordnungswidrigkeit ist, ist nicht so eindeutig.

Ich würde die IntKfzVO so interpretieren, daß das EU-Kennzeichen "über" dem Nationalitätenkennzeichen steht - wer glaubt, ein Fahrzeug mit deutschem EU-K. und USA-Nat. käme nicht aus Deutschland, hat auch sonst ein paar Probleme..

Allerdings bin ich kein Anwalt, möglicherweise gibts da Präzidenzfälle.

Möglicherweise schlägt ein Richter ein Verfahren auch wegen Geringfügigkeit nieder...

ACCM F. von Waldow
Geschrieben

Hallo Hugo, vielen Dank für deine bemühung.

Ich denke die Polizei sollten sich mit etwas anderem beschäftigen wie den Ehrlichen Bürger immer zu irritieren und alles vorzuschreiben wie die Lust und Laune haben.

Es gibt viele andere Sachen um die sich kümmern sollten, aber dafür sind die zu Feige und zu Blöd!

Gruss Fabian

Geschrieben

...wenn das die "Ordnungshüter" aus deinem Heimatrevier sind, werden die deinen Chevy sicher beobachten (Streife fahren ist manchmal vermutl. recht langweilig - da bist du also die Abwechslung :-)...ich würde den USA-Aufkleber einfach "ungültig" machen - z. B. mit Tape (billiges Isolierband - geht leicht wieder ab) ein schwarzes Kreuz drüber...nach `ner Weile kommt das wieder ab.

Sollten sie dich erneut anhalten, machst du den Erstaunten "Huch,...abgefallen..!", holst aus dem Handschuhfach das Tape und klebst wieder ein Kreuz drüber. Dann fühlen die sich sicher auf dem gleichen Niveau angesprochen, auf dem sie agiert haben. Rechtl. ist das nur eine Ordnungswidrigkeit - als Kennzeichenmissbrauch dürfte das chancenlos sein.

Sollte die Kontrolle außerhalb deiner Region gewesen sein, würde ich es schlicht und ergreifend ignorieren...

Gruß Chr.

Geschrieben

@CXVIRUS:

Das mit dem Kreuz ist eine gute Idee, da denke ich, dürfte man Erfolgsaussichten haben. Und wenn es dann "abgefallen" ist und man wieder kontrolliert wird, sagt man am besten:"Das muß mir jemand gestohlen haben, kann ich bei ihnen gleich eine Diebstahlsanzeige gegen Unbekannt aufgeben?"

Theoretisch müßte es reichen, wenn f. von Waldow das Nat.K. "verfälscht", also z.B. aus dem "U" ein "O" bastelt oder aus dem "S" ein "$" - kein offizielles Nat.K., keine Verwechslungsgefahr...

Geschrieben

für die nationalitätskennzeichen gibts doch auch Vorschriften Oval, bestimmte Grösse Schwarz auf weissem Grund und schwarz umrandet, wenn nur eins davon nicht zutrifft ist es doch auch kein Nationalitätskennzeichen wie es die STVZO vorschreibt und somit nur ein Aufkleber den du nicht verunstalten oder überkleben musst.

ACCM F. von Waldow
Geschrieben

Hallo, aber mit dem Klebeband ist wirklich eine Gute Idee, so werde ich es auch machen. Bin gespannt was die Mir dazu sagen.

Gruss Fabian

Geschrieben

Vergiß das Klebeband, kann immer noch als unbefugte Veränderung eines amtlichen Kennzeichens gedeutet werden.

Wer unbedingt ein F-Kennzeichen haben will, sollte es in kleinerer Version als die amtlichen und möglichst in blau weiß rot haben, dann ist es kein amtliches Kennzeichen mehr.

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