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Geschrieben

Hallo Fans!

Ich war jetzt einige Tage unterwegs und bin rund 1000km gefahren--mit TFL!!

Noch einiges zur Erklärung. Ich habe das X.Light im C5. Dauerplus habe ich direkt an die Batterieklemme angeschlossen und eine 15A Sicherung mit Hülle dazwischengeschalten. Dieses Kabel habe ich noch über einen Kippschalter (Lastschalter min. 10A in das Gehäuse vom Steuergerät eingebaut) an das Modul angeschlossen. Das Modul habe ich unter der Abdeckung vom Steuergerät platziert. Die Ansteuerung habe ich von den Kabeln der Lampen vor den Steckern am Scheinwerfer abgenommen und 1,5 mm² Kabel verwendet. Die Verbindung habe ich ganz einfach durchgeführt... ich habe die Kabel einfach aufgelötet und danach abisoliert.

Bei Bedarf kann ich also die "Technik" abschalten, aber der Schalter ist etwas versteckt.

Mit Gruß Chrischi 2

  • 4 Monate später...
Geschrieben

Hallo Spezis!

Bin nun seit Dez. mit X-Light gefahren.

Vor Ostern begann das Ding zu streiken. Mein TFL blinkte nur noch ganz schwach. Ich habe nun zweimal an X-Light eine mail geschickt um nach der Ursache zu fragen (Garantie? oder Fehler?), leider noch keine Antwort. Heute versuchte ich anzurufen--keiner da! Sind die Herrschaften im Urlaub? Kann ja sein! Ich brauche das Ding ja erst auszulöten und wegzuschicken, wenn einer da ist oder?

Gruß Chrischi

Geschrieben

Nur als Update, mein TFL-Dingsbums arbeitet nach wie vor einwandfrei, ich habe jetzt ein weiteres in den PUG 106 eingebaut, ebenfalls keine Probleme.

Geschrieben

Halli-Hallo!

Nebelscheinwerfer sind nicht zulässig, obwohl eine es eine einfache Lösung wäre, denn Sie haben den für Tagfahrleuchten vorgeschriebene Bezeichnung RL nicht.

Haben die Ablendlichtscheinwerfer denn etwa ein RL?

Ciao/HaJo

Geschrieben
Ich verstehe auch nicht, warum man nicht eine Zweifadenlampe baut, die dann in die Standleuchten eingebaut werden können - niedrige Leistung -> Standlicht mit Restbeleuchtung AN, hohe Leistung -> TFL mit Restbeleuchtung AUS. Das Standlicht müßte von der Konstruktion für "gesehen werden" konzipiert sein.

Die Zweifadenlampe muss nicht neu erfunden werden, sie existiert. Wenn es erlaubt und möglich wäre, eine 5W/21W-Lampe als Standlichtbirne einzusetzen und halt 5W als Standlicht und 21W als Tagfahrlicht zu nutzen...

Ciao/HaJo

Geschrieben
Halli-Hallo!
Nebelscheinwerfer sind nicht zulässig, obwohl eine es eine einfache Lösung wäre, denn Sie haben den für Tagfahrleuchten vorgeschriebene Bezeichnung RL nicht.

Haben die Ablendlichtscheinwerfer denn etwa ein RL?

Ciao/HaJo

Hi,

wie man als fahrschüler lernen soll, sind eingeschaltete nebelSCHEINWERFER nur bei NEBEL zulässig. Wer sie ohne nebelnot einschaltet, und sei es bei tage begeht seine schlimme tat noch im angesicht des tages! Soll der strahl obrigkeitlicher strafe auf ihn herniederfahren!

Tagfahrlicht ist die ausgeburt rückhaltlos schwachsinniger bürokraten. Sinnvoll ist sowas in der Schweiz in bestimmten kantonen, in Italien, Frankreich an der Riviera, in Skandinavien in der mehrzahl der monate wegen düsternis oder tunnel/galerien. Nicht aber im ruhrgebiet! Dort sind die sichtverhältnisse schon ohne zusätzliche, die aufmerksamkeit heischende signalleuchten(!!) schwierig genug. "TFL" ist eine SIGNALbeleuchtung! Wozu - was machen dann zwangsweise "verkehrsteilnehmer" wie kinder ohne grubenlampe auf dem kopf? Wenn ein autofahrer im ruhrgebiet meint, nicht ohne ein TFL bei den anderen(!) auszukommen: führerschein abgeben <punkt>

Von den "dritten bremsleuchten" halte ich dasselbe: schwachsinn! Immer wieder bin ich von dem schnickschnack an der ampel/im stau geblendet. Offensichtlich wurde er von unseren vettern überm großen teich erfunden, damit die hochsitzenden lenker der immer zu dicht auffahrenden SUVs noch was vom bremsen sehen ...

Dann bleibt doch lieber bei den braiten allus, wenn ihr eure karren pimpen vollt.

ciao

Geschrieben
Halli-Hallo!
Nebelscheinwerfer sind nicht zulässig, obwohl eine es eine einfache Lösung wäre, denn Sie haben den für Tagfahrleuchten vorgeschriebene Bezeichnung RL nicht.

Haben die Ablendlichtscheinwerfer denn etwa ein RL?

Ciao/HaJo

Hi,

wie man als fahrschüler lernen soll, sind eingeschaltete nebelSCHEINWERFER nur bei NEBEL zulässig. Wer sie ohne nebelnot einschaltet, und sei es bei tage begeht seine schlimme tat noch im angesicht des tages! Soll der strahl obrigkeitlicher strafe auf ihn herniederfahren!

Tagfahrlicht ist die ausgeburt rückhaltlos schwachsinniger bürokraten. Sinnvoll ist sowas in der Schweiz in bestimmten kantonen, in Italien, Frankreich an der Riviera, in Skandinavien in der mehrzahl der monate wegen düsternis oder tunnel/galerien. Nicht aber im ruhrgebiet! Dort sind die sichtverhältnisse schon ohne zusätzliche, die aufmerksamkeit heischende signalleuchten(!!) schwierig genug. "TFL" ist eine SIGNALbeleuchtung! Wozu - was machen dann zwangsweise "verkehrsteilnehmer" wie kinder ohne grubenlampe auf dem kopf? Wenn ein autofahrer im ruhrgebiet meint, nicht ohne ein TFL bei den anderen(!) auszukommen: führerschein abgeben <punkt>

Von den "dritten bremsleuchten" halte ich dasselbe: schwachsinn! Immer wieder bin ich von dem schnickschnack an der ampel/im stau geblendet. Offensichtlich wurde er von unseren vettern überm großen teich erfunden, damit die hochsitzenden lenker der immer zu dicht auffahrenden SUVs noch was vom bremsen sehen ...

Dann bleibt doch lieber bei den braiten allus, wenn ihr eure karren pimpen vollt.

ciao

Jedem Tierchen sein Pläsierchen!

Ich habe ja fast zeitgleich mit Chrischi das X-Light eingebaut und bisher keine Probleme damit, auch die, die ich weiter verkauft habe funktionieren in allen möglichen Autos tadellos.

Ich gehe mal von einem Zufall aus, aber es würde mich schon interessieren wie das bei dir weiter geht. Ich hatte bisher keine Probleme mit der Erreichbarkeit der Firma, aber ich bin ja auch fast schon Großkunde (leicht übertrieben ausgedrückt).

Zur Aussage wegen der Nebellampen: Nach wie vor streiten die Gelehrten. Ich bin deshalb mittlerweile zwei mal angehalten worden und nach kurzer und energischer Erklärung meinerseits ungeschoren entlassen worden. Wenn die Nebellampen nach dem Start des Motors von alleine, ohne jede weitere Beleuchtung (auch noch leicht gedimmt) leuchten, sind sie keine Nebellampen sondern TFL. Unterschiedliche TÜV-Menschen geben unterschiedliche Auskünfte. Es ist schlicht noch nicht geregelt, so ist die Sache.

Geschrieben
Haben die Ablendlichtscheinwerfer denn etwa ein RL?

[Keine Antwort auf meine Frage, nur gegrunzt]

In der StVZO steht auch dass Abblendlicht nur zusammen mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein darf. Wie aus einem Abblendlicht ein Tagfahrlicht wird wurde schon geschrieben. Hast Du den Rest zum Thema nicht gelesen oder nur nicht verstanden?

Ciao/HaJo

Geschrieben
Halli-Hallo!
Nebelscheinwerfer sind nicht zulässig, obwohl eine es eine einfache Lösung wäre, denn Sie haben den für Tagfahrleuchten vorgeschriebene Bezeichnung RL nicht.

Haben die Ablendlichtscheinwerfer denn etwa ein RL?

Ciao/HaJo

Hi,

wie man als fahrschüler lernen soll, sind eingeschaltete nebelSCHEINWERFER nur bei NEBEL zulässig. ... Wenn ein autofahrer im ruhrgebiet meint, nicht ohne ein TFL bei den anderen(!) auszukommen: führerschein abgeben <punkt>

... wenn ihr eure karren pimpen vollt.

ciao

http://de.wikipedia.org/wiki/Nebelscheinwerfer

"Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall benutzt werden. Sie dürfen nur zusammen mit dem Stand- und/oder dem Abblendlicht leuchten. Eine Benutzung dieser Scheinwerfer, ohne dass eine erhebliche Sichtbehinderung durch Witterung vorliegt, ist nach §17 Absatz 3 Satz 2 StVO verboten."

http://de.wikipedia.org/wiki/Licht_am_Tag#Einfluss_auf_die_Verkehrssicherheit

"Eine Langzeitstatistik der UN-Wirtschaftskommission für Europa (ECE) von 1970 bis 1988 weist keine Vorteile der Lichtpflicht nach.

Eine 2000 für die Schweiz erstellte zusammenfassende Untersuchung 24 unabhängiger Studien, die zwischen 1960 und 1996 in neun Ländern durchgeführt wurden, ergab dagegen eine positive Auswirkung auf die Verkehrssicherheit, insbesondere in Norwegen, Schweden und Finnland. Dies liegt vor allem daran, dass in den nordischen Ländern die langen Dämmerungszeiten früher sehr unfallträchtig waren."

Es handelt sich wie bei den "bremsleuchten" um eine von der leuchtenindustrie beförderte scheinsicherheit auf kosten anderer. Ein weiterer dreh an der aufrüstungsschraube im strassenverkehr. Sicherheit entsteht durch überlegtes handeln nach bewusster sehleistung! Und eben nicht im vertrauen auf schnelle effekte!

Gebt im zweifel um eure aktive bewusste sehleistung im strassenverkehr eure lappen ab, statt andere, notwendigerweise passive verkehrsteilnehmer (kinder!) zu überstrahlen versuchen. "TFL" = achtung blindflieger!

ciao

Gast Michael_Werth
Geschrieben
Es handelt sich wie bei den "bremsleuchten" um eine von der leuchtenindustrie beförderte scheinsicherheit auf kosten anderer. Ein weiterer dreh an der aufrüstungsschraube im strassenverkehr.

Was für ein Schwachsinn ist das denn?

Oder meinst Du die dritten Bremsleuchten? Da kann man geteilter Meinung sein. Für unbedingt nötig erachte ich diese auch nicht.

Aber das Bremsleuchten an sich als "Scheinsicheheit" bezeichnet werden, ist schon arg daneben gegriffen.

Gast gelöscht[107]
Geschrieben

Wo habt Ihr denn alle Euren Führerschein gewonnen ?? Oder bei Karstadt im Sommerschlussverkauf ergattert ??

Die sog. Nebelscheinwerfer (exakter ist Schlechtwetterscheinwerfer) dürfen in D nur bei Nebel, Schnee, Regen zusätzlich zum Fahrlicht betrieben werden. Das Fahrlicht wiederum ist das Begrenzungslicht plus Abblendlicht-oder-Fernlicht (wobei sich Abblend- und Fernlicht nicht gegenseitig ausschließen).

Also NICHT: Begrenzungslicht + NSW, aber ohne Abblend-/Fernlicht!!!!

Das Tagfahrlicht ist eine reine Option für den Betrieb des Fahrzeugs ohne sonstiges Licht, muss aber automatisch abschalten, wenn anderes Licht eingeschaltet wird.

Nja, vielleicht ist das bei Verwendung von Reifengas dann doch etwas anders.

Geschrieben

Hallo Peter, NS dürfen auch "nur" in Verbindung mit dem Standlicht eingeschaltet werden. Eine sehr sinnvolle Sache, da bei entsprechend tiefer Montage die Eigenblendung deutlich geringer ist.

Warum Licht? Ich höre auch so wenn es scheppert.

Geschrieben
Es handelt sich wie bei den "bremsleuchten" um eine von der leuchtenindustrie beförderte scheinsicherheit auf kosten anderer. Ein weiterer dreh an der aufrüstungsschraube im strassenverkehr.

Was für ein Schwachsinn ist das denn?

Oder meinst Du die dritten Bremsleuchten? Da kann man geteilter Meinung sein. Für unbedingt nötig erachte ich diese auch nicht.

Aber das Bremsleuchten an sich als "Scheinsicheheit" bezeichnet werden, ist schon arg daneben gegriffen.

Ja, ich meinte "die dritten". Man kann da nicht geteilter meinung sein. Eine verkehrssituation, in der die üblichen zwei leuchten nicht reichen ist unzulässig: viel zu niedriger abstand! Auch bei höherer fahrerposition muss der abstand mindestens so gewählt werden, dass die bremslichter der vorfahrzeuges einwandfrei gesehen werden können. Denn nur dann ist auch die gleichzeitigkeit von überblickssehen und beurteilen von abstand und relativgeschwindigkeit zum vorderfahrzeug einigermaßen sicher möglich. Ich fahre immer so, dass ich zuallerst diese beiden größen - abstand && relativgeschwindigkeit - gegeneinander abwäge. Bremsleuchten - ich muss kaum jemals wirklich bremsen! Ich weiss, frauen und BMWler können so nicht, dann sollen sie eben nicht autofahren <punkt>

Leute mit normaler sitzposition und situationsangepasster SEHWEISE und korrektem abstand werden durch die höher liegenden bremsleuchten dagegen geblendet. An einer ampel hat man schnell 10..20 fahrzeughintern im blick, die alle wegen automatik ihre "fahr mir bloß nicht drauf"-fackel in augenhöhe am feuern haben. Be-scheu-ert!

Es gibt bei regulärer und verantwortungsgerechter teilnahme am straßenverkehr keinen grund für "TFL". AKTIVES SEHEN muss TRAINIERT werden. Sehhilfen wie eine zusätzliche dauersignalbeleuchtung bei tage sind kontraproduktiv und erlauben - wenn überhaupt - nur eine verlagerung von unfallkosten von fahrzeugen auf den ungeschützten leib und das leben "passiver" verkehrsteilnehmer, die kein feuerwerk mit sich führen - oder sollen die auch ... ?

Wenn man denn schon alles an dieser welt autogerecht gestalten will, dann bitte die ablenkungen im stadtverkehr durch werbung (plakate mit nackigen titten, drei-tage-bäuche, bunte blinkfeuerwerke und dergleichen auf trieb und konfusion zielende "nachrichten") verbieten. Geschwindigkeitsbegrenzungen immer wieder!

ciao

Gast gelöscht[107]
Geschrieben

Nee, Xantiaheinz, das stimmt nicht. NSW dürfen nur ZUSÄTZLICH betrieben werden. Wohlgemerkt: "betrieben". Das hat zunächst nix mit der Verschaltung zu tun. Einschaltbar dürfen sie sein bei Begrenzungslicht oder Abblendlicht, je nach dem, ob sie bei Abblend- und Fernlicht oder nur bei Abblendlicht betrieben werden sollen. Wird immer wieder gerne falsch verstanden. Frag mal nach.

ACCM Jürgen P. Schäfer
Geschrieben

Jetzt mal 'ne off-topic-Frage an Peter V:

Wie ist denn die Schaltbarkeit des NSW an Deinem Xantia? Ich kann die NSW jederzeit einschalten, zum Standlicht, Abblendlicht und zum Fernlicht (!!!), ich glaube sogar solo! Das Auto ist ja ansonsten nicht verbastelt. Ist das eine belgische Spezialität (da ist das Auto ja her) oder bei den deutschen Xantiae auch so unsinnig?

>>Jürgen

Geschrieben

Hi,

im Normalfall lassen sich die Nebellampen nur in einschalten, wenn mindestens das Standlicht eingeschaltet ist und so DARF man fahren wenn die Sicht durch Nebel oder blablabla.... Das Standlicht leuchtet ja auch bei eingeschaltetem Abblendlicht weiter. Die Nebellampen DÜRFEN natürlich auch bei eingeschaltetem Abblendlicht eingeschaltet sein. Sie KÖNNEN laut StvZO auch mit dem Fernlicht zusammen leuchten DÜRFEN dieses aber lt. StVO nicht.

Gast gelöscht[107]
Geschrieben

Nun zum 3. Mal: die NSW dürfen nur zusammen mit FAHRlicht betrieben werden, also begrenzungslicht plus entweder Abblendlicht oder Fernlicht.

Bei C können die NSW bei eingeschaltetem Begrenzungslicht (Standlicht) eingeschaltet werden. Damit bleiben sie an egal ob Abblendlicht oder Fernlicht eingeschaltet ist. Würde sie an das Abblendlicht gekoppelt, würden sie bei Fernlicht ausgehen (sofern das Abblendlicht bei Fernlicht ausgeht).

Beim Xantia isses so gemacht, dass die NSW an das Standlicht gekoppelt sind. Die NSW sind also sowohl bei Abblendlicht als auch bei Fernlicht an. Da das Fernlicht wiederum zum Abblendlicht zugeschaltet wird, leuchten also NSW, Abblendlicht und Fernlicht gemeinsam !!!! Solo, also ohne jedes Licht sind sie nicht schaltbar.

Es ist schon bemerkenswert, wie wenige das richtig wissen bzw. wie viele das FALSCH wissen !!!!! Man muss wirklich unterscheiden, wie die NSW geschaltet werden KÖNNEN (wo sie angekoppelt sind), und wie sie betrieben werden DÜRFEN. Sie dürfen BETRIEBEN werden nur bei Standlicht UND wahlweise Abblend-und/oder Fernlicht. NIEMALS ohne Abblend-/Fernlicht.

Wers nicht glaubt: Fahrschule anrufen !!!!!!!!!!!!! Oder Polente anrufen !!!!!!!!!!

Dieses Nichtwissen ist übrigens ähnlich groß wie bei Einsatz der Nebelschlussleuchte. Die darf nur zusammen mit dem Begrenzungslicht bei Nebel mit Sichtweiten unter 50 Meter eingeschaltet werden. Die dann noch zulässige Höchstgeschwindigkeit ist auf 50 km/h begrenzt. Die Kopplung ist typischerweise an das Begrenzungslicht. In seltenen Fällen auch an das Abblendlicht, so dass es bei Aufblenden ausgeht (Visa-Fahrer werden das wissen).

Geschrieben
Es ist schon bemerkenswert, wie wenige das richtig wissen bzw. wie viele das FALSCH wissen !!!!! Man muss wirklich unterscheiden, wie die NSW geschaltet werden KÖNNEN (wo sie angekoppelt sind), und wie sie betrieben werden DÜRFEN. Sie dürfen BETRIEBEN werden nur bei Standlicht UND wahlweise Abblend-und/oder Fernlicht. NIEMALS ohne Abblend-/Fernlicht.

Wers nicht glaubt: Fahrschule anrufen !!!!!!!!!!!!! Oder Polente anrufen !!!!!!!!!!

Das stimmt leider nicht. Dazu muss ich keine Fahrschule anrufen, sondern nur in die StVO schauen. Die sagt nämlich

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Sind also die Voraussetzungen für die Benutzung der NSW gegeben, darf dies auch in Verbindung mit den Begrenzungsleuchten (sprich: Standlicht) erfolgen.

Geschrieben

STVO § 17 : (3)

Sag ich doch, kleiner Zusatz, die Benutzung der NSW ohne Abblendlicht ist nur zulässig, wenn der äußere Rand des Reflektors nicht weiter als 20 cm von der Fahrzeugumgrenzung entfernt ist.

Wenn ich nicht irre, ist das Verbot, NSW und Fernlicht gleichzeitig zu betreiben irgendwann aufgehoben.

@Grunzer, mich interessieren neben den Bremslichtern meines Vordermannes auch die der weiter vorausfahrenden Autos (das nennt man aktives Mitdenken) und da sehe ich zwangsläufig die dritte Bremsleuchte besser als die unteren.

Geschrieben

.....Dieses Nichtwissen ist übrigens ähnlich groß wie bei Einsatz der Nebelschlussleuchte. Die darf nur zusammen mit dem Begrenzungslicht bei Nebel mit Sichtweiten unter 50 Meter eingeschaltet werden. Die dann noch zulässige Höchstgeschwindigkeit ist auf 50 km/h begrenzt. Die Kopplung ist typischerweise an das Begrenzungslicht. In seltenen Fällen auch an das Abblendlicht, so dass es bei Aufblenden ausgeht (Visa-Fahrer werden das wissen).

Die genannte Schaltung kann ich als VISA-Eigner bestätigen: Keine Nebelschlußleuchte zusammen mit Fernlicht!

Ich würde auch sehr begrüßen, wenn den Strategen das Handwerk gelegt werden würde, die so gut wie immer ihr Heck mit Nebelschlußleuchten befeuern.

Manchmal richtig behindernd, weil blendend.

Nun noch ein Aspekt zum Tagfahrlicht:

Ich "freue" mich schon auf die Diskussion, wenn nach der Probephase dann die gesunkenen (?) Unfallzahlen als Begründung für die permanente Einführung herhalten müssen.

Das Fragezeichen muß fett geschrieben werden, weil seit Monaten wegen ständig guten Wetters die Unfallzahlen steigen.

Dazu kommt für mich der Verstoß gegen alle Gesetze der Statistik. Es fahren ja nur sehr wenige mit dem Dauerlicht. Paßt also alles nicht zur gewünschten Argumentationslinie.

Wird die Lobby aber wohl nicht entscheidend behindern.

Ein wenig mehr Spritverbrauch und gesteigerter Leuchtmittelumsatz sind ja schließlich positiv.

Gruß

Geschrieben
STVO § 17 : (3)

Wenn ich nicht irre, ist das Verbot, NSW und Fernlicht gleichzeitig zu betreiben irgendwann aufgehoben.

Möglich, ich finde dazu auch nichts mehr. Als wir beide unsere Lappen gemacht haben war es aber definitiv verboten, Fernlicht und Nebellampen gleichzeitig zu betreiben.

Geschrieben

@Grunzer, mich interessieren neben den Bremslichtern meines Vordermannes auch die der weiter vorausfahrenden Autos (das nennt man aktives Mitdenken) und da sehe ich zwangsläufig die dritte Bremsleuchte besser als die unteren.

Hi,

mich interessieren aus erfahrung die bremslichter nicht besonders. Denn - sie täuschen weil oftmals falsch gebremst wird. Nämlich zu früh und schwach statt den wagen rollen zu lassen. Wichtig ist eine richtige einschätzung der absoluten geschwindigkeit und der relativen zum vorderwagen und eine anpassung des abstandes selbstverständlich unter vorausschau der noch weiter voraus absolvierten manöver. Oftmals muss man dann gar nicht bremsen! Heute: nur im stadtverkehr wenig und einmal auf der BAB (70km!) wegen eines ->kriminellen rechtsüberholers in der drastisch missachteten geschwindigkeitsbegrenzung.

Ich selbst fahre aktuell wieder mein R6/24V/220PS Mercedes Coupe, dessen beschleunigung überraschend unsportlich (was ein wort!) wirkt, aber doch immer wieder ganz vorne liegt. Ein "verkehrshindernis" bin ich wahrlich nicht.

Wenn ich mit anderen mitfahre wundere ich mich oft über das nervöse gezeter mit dem verkehr und den tanz mit brems- und gaspedal. Wenn man erst dann selbst an bremsen denkt, wenn irgendwo vorne das feuerwerk gezündet wird, meist auch noch flackernd weil eben fahrtaktisch unklug, dann wird man selbst schnell zum leuchtturm. So entstehen staus! Auch.

Andersherum sieht man hier mit schmerzen, wieweit die geistig/körperliche unfähigkeit des autofahrers durch marode technik (über?)kompensiert wird und "schlechten stil" erzeugt. Statt ein klug ausgleichendes fahren durch fortwährende BEWUSSTE BEOBACHTUNG anzustreben, wird das warnSIGNAL betont. Desgleichen verhält es sich mit dem tagfahrleuchtSIGNAL. Die anwesenheit eines anderen PKW wird durch dieses SIGNAL gegenüber anderen SEHREIZEN betont. Das heisst im umkehrschluss, weil die aufmerksamkeit des autofahrers zumindest biologisch begrenzt ist: andere optische WAHRNEHMUNGEN werden gegen das tagfahrlichSIGNAL zurückgedrängt. Mit den leicht vorstellbaren folgen für den "passiven" verkehr wie radfahrer und fußgänger, insb. kinder.

Richtiger wäre eine schulung im AKTIVEN SEHEN. Man muss als autofahrer bewusst SEHEN WOLLEN. HINGUCKEN, bevor man vekehrliche entscheidungen trifft. FILTERN RELEVANTER SEHREIZE LERNEN.

Kein pilot fliegt allein, bis er das SEHEN GELERNT hat. Und dieses SEHEN KÖNNEN muss ständig TRAINIERT werden. Ich weiss wovon ich schreibe.

ciao

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