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Geschrieben

Moin,

ich lebe ja nun mal im Norden, nahe der Dänischen Grenze und denke nicht nur aus diesem Grund schon länger über ein Tagfahrlicht nach. Ich halte das für grundsätzlich sinnvoll, möchte aber über den Nutzen hier keine Diskussion vom Zaune brechen, weil es durchaus auch andere Auffassungen dazu gibt. Ich möchte aber über eine möglichst sinnvolle Machbarkeit nachdenken:

Ich möchte wg. Stromverbrauch / Kraftstoffverbrauch nur zwei Lampen leuchten lassen. Auch die Armaturenbeleuchtung soll mit dem TFL nicht leuchten. Ich habe über den Anbau von Zusatzleuchten als TFL nachgedacht. Was den Stromverbrauch angeht wäre das sicher die optimale Lösung. Leider finde ich aber am XM nicht den richtigen Platz dafür.

So bleiben mir die Lösungen entweder das Licht wie gehabt komplett ein zu schalten, oder über ein zusätzliches Schaltgerät vorhandene Leuchten als TFL zu nutzen. Standlicht geht nicht, weil es nicht hell genug ist. Bleiben nur Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer. Im Grundsatz macht der Einsatz der NSW Sinn, denn durch die Dauernutzung verschleißen die Lampen natürlich schneller und irgendwann sind sie dann halt kaputt. Das Abblendlicht, das man ja bei Dunkelheit wirklich braucht steht dann aber noch zur Verfügung. Und hierüber scheiden sich nun die Geister. In vielen Foren wird immer wieder behauptet, dass der Einsatz von NSW als TFL nicht erlaubt ist. IMHO ist das Mumpitz. Ich war heute mal beim TÜV und habe nachgefragt. Es steht nirgendwo geschrieben, das die NSW NICHT als Tagfahrlicht verwendet werden dürfen. Es müssen lediglich die Einbaubestimmungen eingehalten werden (z.B. Abstand zur Fahrzeugaußenkante max 400mm) und die Helligkeit darf einen bestimmten Wert nicht unterschreiten. Natürlich muss sich das TFL beim Einschalten des Fahrlichtes selbsttätig abschalten. Nutzt man die NSW, sind sie in diesem Augenblick keine NSW mehr, sondern ein TFL. Der Passus in der Stvo, dass die NSW nur bei bestimmten Witterungsbedingungen (ich will da jetzt nicht im Einzelnen drauf eingehen) in Verbindung mit dem Stand - oder Fahrlicht leuchten dürfen, trifft dann nicht mehr zu. Schaltet man das Fahrlicht ein, geht das TFL aus und die NSW stehen als solche wieder zur Verfügung und fallen dann auch wieder unter die o.g. Einschaltbedingungen.

Ganz nebenbei ist das Abblendlicht (Fahrlicht) AUCH kein Fahrlicht mehr, wenn es zum TFL umfunktioniert wird.

Ich habe mir jetzt für 34 € ein Steuergerät bestellt, mit dem ich meine NSW entsprechend schalten werden. Nebenbei wird die Leuchtkraft der Lampen als TFL um ca. 20% reduziert, was den Verbrauch natürlich auch ein wenig senkt.

Ich werde über die Erfahrungen damit berichten. Ich rechne im übrigen fest damit, dass die Polizei mich desöfteren dazu "befragen" wird.

Geschrieben

Moin,

das finde ich sehr interessant. Für Diskussionen mit der Polizei macht es sicherlich Sinn, entsprechende Dokumente mit sich zu führen. Wenn du da was zusammen hast, könntest du die ja in die CitDoks stellen.

Generell würde ich das für mich jetzt auch in Betracht ziehen, wenn es doch rechtlich zulässig ist. Xantiaheinz interessiert das sicherlich auch, der hatte an sowas auch schon rumüberlegt.

Gruß

Arne

Geschrieben

Hallo Tim,

ich teile Deine Ansicht vollends - aber:

Die Leuchten sind für einen bestimmten Verwendungszweck konstruiert und haben dafür - und nur dafür - eine Bauartgenehmigung.

So sind Nebler von ihrer Streuscheibe, Reflektor usw. für Nebel und "besser sehen" gemacht. TFL eben für "besser gesehen werden".

Das Fernlicht kannst Du auch nicht durch Dimmen zum Abblendlicht machen.

Ich befürchte, daß Du bei der "Befragung" zweiter Sieger sein wirst.

Ich verstehe auch nicht, warum man nicht eine Zweifadenlampe baut, die dann in die Standleuchten eingebaut werden können - niedrige Leistung -> Standlicht mit Restbeleuchtung AN, hohe Leistung -> TFL mit Restbeleuchtung AUS. Das Standlicht müßte von der Konstruktion für "gesehen werden" konzipiert sein.

Wahrscheinlich hat da wieder die Industrie die Finger im Spiel, wir sollen neues Zeug kaufen.

Ich warte auf Zusatzleuchten, die LED-bestückt sind und denke dann nochmal darüber nach.

Diese LED-Dinger gibts ja schon typgebunden (VW, Audi) und sollen 2007 auch für andere Autos kommen.

Gruß Volker

Geschrieben

Volle Zustimmung zu volker1930

Falls ich über TFL irgendwann mal nachdenken muß (->Vorschrift), würde ich auch nur eine zweckentsprechende Konstruktion haben wollen.

Das Umfunktionieren kann nicht wirklich gut werden. So, wie die schlichte Dauernutzung der für Dunkelheit ausgelegten Beleuchtung grenzwertig ist.

Gruß

Geschrieben
volker1930 postete

Hallo Tim,

ich teile Deine Ansicht vollends - aber:

Die Leuchten sind für einen bestimmten Verwendungszweck konstruiert und haben dafür - und nur dafür - eine Bauartgenehmigung.

So sind Nebler von ihrer Streuscheibe, Reflektor usw. für Nebel und "besser sehen" gemacht. TFL eben für "besser gesehen werden".

Das Fernlicht kannst Du auch nicht durch Dimmen zum Abblendlicht machen.

Ich befürchte, daß Du bei der "Befragung" zweiter Sieger sein wirst.

Ich verstehe auch nicht, warum man nicht eine Zweifadenlampe baut, die dann in die Standleuchten eingebaut werden können - niedrige Leistung -> Standlicht mit Restbeleuchtung AN, hohe Leistung -> TFL mit Restbeleuchtung AUS. Das Standlicht müßte von der Konstruktion für "gesehen werden" konzipiert sein.

Wahrscheinlich hat da wieder die Industrie die Finger im Spiel, wir sollen neues Zeug kaufen.

Ich warte auf Zusatzleuchten, die LED-bestückt sind und denke dann nochmal darüber nach.

Diese LED-Dinger gibts ja schon typgebunden (VW, Audi) und sollen 2007 auch für andere Autos kommen.

Gruß Volker

Hi Volker,

hier mal ein Zitat:

Tagfahrlicht oder Licht am Tag bedeutet, dass Kraftfahrzeugscheinwerfer und -Rücklichter nicht nur bei Dunkelheit oder schlechter Sicht eingeschaltet werden, sondern auch bei guten Sichtverhältnissen am Tag. Das kann mit eigenen Tagfahrleuchten erreicht werden oder aber mit Fahrlichtschaltungen.

Tagfahrleuchten sind lichtschwache, verbrauchsarme und langlebige Spezialleuchten, die weniger Leuchtkraft haben als die Hauptscheinwerfer in Abblendstellung, aber viermal intensiver leuchten als das Standlicht. Die technischen Norm Nr. 87 der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (ECE) sieht für Tagfahrleuchten eine Lichtstärke von 400 candela pro Leuchte vor. Damit wird das Fahrzeug sichtbar, die Straße kann aber nicht ausgeleuchtet werden. Tagfahrleuchten sind nur nach vorne gerichtet. Audi ist derzeit der einzige Autohersteller, der Tagfahrleuchten in Deutschland ab Werk anbietet. Für bestimmte Märkte (z.B. Skandinavien) rüsten auch andere Hersteller ihre Fahrzeuge schon heute ab Werk mit Tagfahrlicht aus.

Fahrlichtschaltungen sind elektrische Schaltungen mit denen die bestehenden Hauptscheinwerfer mit verminderter Lichtstärke beim Einschalten der Zündung automatisch in Verbindung mit Begrenzungs- und Rücklicht sowie Kennzeichen- und Armaturenbeleuchtung aktiviert werden. Die Lichtstärke darf allerdings nicht auf den ECE-87 Wert von 400 candela gedimmt werden, sondern nur innerhalb der engen Toleranzen für Abblendlicht. Die meisten Autohersteller statten ihre Neuwagen mit solchen Fahrlichtschaltungen aus und Fachwerkstätten bieten sie als Nachrüstlösung an.

Und hier noch ein Link dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Licht_am_Tag#Tagfahrleuchten

Dort werden auch ausdrücklich Nebler erwähnt und sie sind in der Stvo und der Stvzo ausdrücklich nicht als (entsprechend geschaltetes) TFL verboten.

Ich habe ziemlich lange daran recherchiert, bevor ich das hier eingestellt habe. Die Benutzung des Abblendlichts (Fahrlicht) allein, ohne Zuschaltung der Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten, Armaturenleuchten, auch in gedimmter Form ist gängige Umrüstpraxis. Gleiches muss für NSW gelten, weil auch das Abblendlicht in seiner Funktion als TFL NICHT mehr Abblendlicht ist und zwar bis zu dem Augenblick, in dem man das Abblendlicht einschaltet und das TFL dann ausgeht. Das gilt genau so für (fest eingebaute) Nebler. Wie Du schon sagst, geht es um das "gesehen werden". Die Nebler erfüllen diese Anforderungen genau so gut, wie an änlicher Stelle eingebaute Tagfahrleuchten.

Ich werde jeder Kontrolle gelassen entgegen sehen.

Geschrieben

Hallo Tim,

handelt es sich bei dem von Dir bestellten Steuergerät um das österreichische

X.Light-Modul ( www.xlight.at )??

Das macht nämlich einen guten Eindruck auf mich, zumindest was die Aussage des Herstellers betrifft (Lichtsensor, BSI der neuen Modelle, EU-Zulassung, verwendung der NSW, etc.).

Da ich mehrmals jährlich nach Dänemark muss, bin ich die lästige manuelle Bedienung leid und die "Skandinavien-Schaltung" mag ich auch nicht, weil da ja alle Lampen und Leuchten brennen. Davon abgesehen ist es ja wohl nur eine Frage der Zeit bis das TFL auch in diesem unserem Lande vorgeschrieben

wird.

Auf jeden Fall bin ich auf Deine Erfahrungen gespannt...

Viele Grüsse

Jodem

Geschrieben
Jodem Dom postete

Hallo Tim,

handelt es sich bei dem von Dir bestellten Steuergerät um das österreichische

X.Light-Modul ( www.xlight.at )??

Das macht nämlich einen guten Eindruck auf mich, zumindest was die Aussage des Herstellers betrifft (Lichtsensor, BSI der neuen Modelle, EU-Zulassung, verwendung der NSW, etc.).

Viele Grüsse

Jodem

Jo, das ist es.

Ich bin auch davon überzeugt. Und ich werde sicher einige davon hier einbauen. Zuerst aber ein Selbstversuch! Sonst steige ich da nicht tiefer ein. Ich habe aber gerade eine Anfrage an den TÜV Nord abgeschickt und hoffe, von denen eine schriftliche Antwort zu bekommen.

Mein TÜV Mann vor Ort hat aber klar gesagt, dass ich, wenn ich in eine Kontrolle gerate, sagen kann, dass es sich nicht um NSW handelt sondern um TFL! NSW können und dürfen nicht alleine leuchten, ein TFL aber schon.

Ich bin mal gespannt. Und wenn das wider Erwarten mit den NSW unzulässig ist, werde ich eben das Fahrlicht nehmen, das ist definitiv erlaubt und nicht nur nicht verboten. Ich werde vielleicht sogar versuchsweise ein Modul kaufen, dass die Leuchtkraft noch weiter reduziert (40-60%), um zu sehen (also messen lassen), was noch im gesetzlichen Rahmen geht.

Ich melde mich, sobald ich was genaues weiß.

Geschrieben

Hallo Tim,

so sehe ich das auch und im übrigen habe ich gerade eben die gleichen Auskünfte von unserem TÜV erhalten. Also werde ich mir das Teil auch mal bestellen, bzw. im Januar aus Öschiland mitbringen und an die NSW hängen.

Gruss

Jodem

Geschrieben
ACCM idefix postete

Moin,

Xantiaheinz interessiert das sicherlich auch, der hatte an sowas auch schon rumüberlegt.

Gruß

Arne

Der ist fertig mit überlegen und hat die Abblendleuchten als TFL geschaltet, Anleitung steht in den Citdoks.

Geschrieben

Moin Heinz,

ah, sorry, da hatte ich wohl den Faden verloren.

Prima, danke für die Anleitung.

Arne

Geschrieben

Hi Ronald,

ich will ja nicht Recht haben, um des Recht habens Willen! Nur, dass das klar ist. Ich wünsche mir viel mehr sehr, dass der Gesetzgeber hier eine praktiable, einfache Lösung ermöglicht und ich warte ja noch auf eine schriftliche Antwort vom TÜV, mal sehen. Zumindest haben nun schon zwei TÜV-Menschen unabhängig voneinander bestätigt, dass die NSW verwendet werden dürfen.

Du sagst, dass TFL spezielle Markierungen haben müssen, das stimmt. Aber die werkseitigen Scheinwerfer (Fahrlicht, Nebelscheinwerfer) sind keine speziellen Scheinwerfer für Tagfahrlicht. Sie werden nur in ihrer Funktion dazu angepasst. Nur diese ausschließlich als TFL gedachten Nachrüstlampen, die nachträglich montiert werden, brauchen die entsprechenden Prüfzeichen. Sonst könnte man sich ja im Prinzip Zusatzfernscheinwerfer kaufen und die als TFL deklarieren. Es ist unbestritten legal das Abblendlicht bei korrekter Schaltung als TFL zu nutzen. Die beiden Links, die Du anführst, sagen auch nichts über die Verwendung serienmäßig verbauter Beleuchtung. Sie beschränken sich auf den Einbau von Zusatzlampen. Außerdem ist es keinesfalls verboten, dass mit dem TFL noch Begrenzungsleuchten (Rücklichter) zusammen betrieben werden - es ist lediglich ERLAUBT, die TFL ALLEIN zu betreiben. Sonst DÜRFTE man ja am Tage gar kein Licht einschalten

Geschrieben

Danke für den Tipp Tim,

ich werde mir das Teil auch bestellen. Ob nun an die eh nutzlosen NSW des XM oder an das Abblendlicht, ist egal. Starten werde ich ebenfalls mit den NSW. Und das Problem des BC-Dimmings bei Tageslicht ist nebenbei auch noch erledigt.

Gruß Jörg

Edit: ich korrigiere: habe bereits bestellt. Da ich sonst nichts zu basteln/reparieren habe und selbst das Hydractive I seit vielen Monaten tadellos funktioniert und der Wagen schwebt :-), kann man sowas obendrein problemlos und vollständig Rückbaubares doch mal installieren

Geschrieben

In Österreich ist die Verwendung der Nebelscheinwerfer ab 04/06 als TFL erlaubt.

http://www.oeamtc.at/lichtamtag/

In Deutschland gilt § 17 StVO: »Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein «.

Durch das Xlight und das Abschalten des Abblendlicht werden aus den Nebelscheinwerfer keine Tagfahrleuchten und bei schlechten Sichtverhältnissen ist trotz TFL am Tag das Abblendlicht einzuschalten.

M.f.G.

Ronald Xsara 1.8 SX Break

ACCM Jürgen P. Schäfer
Geschrieben

@ Tim und Jörg,

genau die gleiche Lösung schwebt mir auch vor: Die ohnehin kaum benutzten (aber am Y4 absolut wirkungsvollen!) NSW als TFL schalten, die Abblendlampen werden derweil geschont.

@Ronald:

Daß bei schlechten Sichtverhältnissen trotz TFL am Tag das Abblendlicht einzuschalten ist, versteht sich von selbst! Denn bei wirklich schlechten Sichtverhältnissen braucht man auch die Rundum- und die Armaturenbeleuchtung, evtl. auch zusätzlich die NSW, die ja in ihrer vollen Funktion (also nicht um 20% gedimmt) weiterhin zur Verfügung stehen sollen!

Zum offensichtlich sehr empfehlenwerten x-Light.at: Gibts da noch keinen deutschen Vertrieb? Da würden sich ja fast regionale Sammelbestellungen (Stammtisch-weise) lohnen, denn die Versandkosten sind pauschal, unabhängig von der Menge 3,50 €.

der knausrige Jürgen, mit Drittauto.

Geschrieben

Hallo Fans!

Ich habe mir auch das X.Light schicken lassen. Alles ohne Probleme---Bestellung per E-Mail. Lieferung schnell und Bezahlung durch Überweisung , also alles klar.

Beim Einbau muß man beachten, dass die Klemme "58" mit angeschlossen wird, damit das TFL bei Einschalten das Abblend-, Fern- oder Standlichts verlöscht. Am Wochenende (wenn ich Zeit haben sollte) will ich das kleine Spielzeug einbauen. Ich will es in den Motorraum (C5) unter die Abdeckung vom Steuergerät setzen und direkt an das Pluskabel vom NSW (beim C5 H4 mit Fernlicht gekoppelt) anklemmen. Einen Schalter zum Deaktivieren will ich auch dort mit einbauen, wenn noch Platz ist. Dann habe ich alle Funktionen laut STVZO.

Mit Gruß Chrischi 2

Geschrieben
ACCM Jürgen P. Schäfer postete

@ Tim und Jörg,

Zum offensichtlich sehr empfehlenwerten x-Light.at: Gibts da noch keinen deutschen Vertrieb? Da würden sich ja fast regionale Sammelbestellungen (Stammtisch-weise) lohnen, denn die Versandkosten sind pauschal, unabhängig von der Menge 3,50 €.

der knausrige Jürgen, mit Drittauto.

Hallo Jürgen,

Ich habe ein Modul für mich zum Ausprobieren bestellt. Wenn das funzt und ich mit den Österreichern einig werde, würde ich die in D in entsprechendem Rahmen vetreiben. Ich bin im technischen Bereich (auch Kfz) selbständig, mit SteuerID und allem Pipapo. Der Import wäre dabei unproblematisch. Ich habe auch schon (gesenkte) Preisvorstellungen. Aber trotzdem will ich das vorher getestet haben und vielleicht den Einbau mit Fotos dokumentieren (Citdoks), deshalb steht jetzt erst mal alles unter Vorbehalt.

Grundsätzlich läuft das auch unabhängig von der Option, die NSW zu nutzen, es soll beim Abblendlicht (und Fernlicht-allerdings illegal) ja auch funktionieren.

Trotzdem hoffe ich natürlich auf eine belastbare schriftliche Stellungnahme des TÜV. Sonst frage ich mal weiter, bei so was kann ich mich festbeißen.

@Ronald:

Durch das Xlight und das Abschalten des Abblendlicht werden aus den Nebelscheinwerfer keine Tagfahrleuchten und bei schlechten Sichtverhältnissen ist trotz TFL am Tag das Abblendlicht einzuschalten.

Natürlich muss bei entsprechende Sichtbehinderung das Fahrlicht eingeschaltet werden. Das TFL geht dann aus.

Aber: Eine Beleuchtung, die (entsprechende Einbaulage vorausgesetzt) automatisch beim Einschalten der Zündung (des Motors) autark leuchtet und dann automatisch ausgeht, wenn man das Fahrlicht (Standlicht) einschaltet, ist ein Tagfahrlicht. Dabei unterscheidet man zwischen Tagfahrleuchten (mit Prüfzeichen und allem Drumunddran) zum ZUSÄTZLICHEN EINBAU und FAHRLICHTSCHALTUNGEN, bei denen, die fest im Fahrzeug eingebauten Lampen für das TFL benutzt werden. Nimmt man (erlaubter Weise!) das Abblendlicht, ist es in dem Moment, in dem es sich als TFL automatisch einschaltet, KEIN ABBLENDLICHT mehr sondern ein TFL. Und das ist etwas ganz anderes. Das gleiche gilt laut meiner Auffassung (und der von zwei TÜV-Ings) auch für die NSW. Die sind dann keine Nebellampen mehr sondern TFL.

Ich hoffe wirklich, dass ich dazu bald eine Antwort bekomme. Aber wie dem auch sei, sollte es für die Nebler (belastbar!) nicht erlaubt sein, nimmt man eben das Abblendlicht dafür.

Geschrieben

High,

wenn wir schon dabei sind:

Kann mir jemand sagen, wie mein Fahrlicht/Abblendlicht IMMER bei laufender Maschine eingeschaltet wird?

Normalerweise schalte ich es immer ein, wenn ich fahre (der XM verbraucht so viel Benzim, da kommt es auf die paar Tropfen für den Strom nicht mehr an. ;-) ), aber neulich habe ich in der Dämmerung fast einen Fussgänger erlegt, der bei Rot (für ihn) über die Strasse wollte. Der hat mich nicht gesehen. Was ich damit sagen will: Ich werd langsam vergesslich. Also, weiss da jemand was?

Danke.

Viele Grüße

Helge

Geschrieben

@Jürgen, Schonung der Abblendscheinwerfer ist ja gut, nur beim Xantia z.B. hat man das Problem, das der Lampenwechsel bei den NSW wesentlich aufwendiger ist als bei den Hauptscheinwerfern. War einer der Gründe, aus denen ich nicht die NSW genommen habe.

@Helge, häng Dir lieber einen Zettel ans Armaturenbrett, der Umbau auf Dauerlicht ist recht aufwendig. Du müßtest beide Stand-Rücklichtkreise und das Abblendlicht über getrennte Relais schalten.

Geschrieben

Hallo Fans!

Ich habe das X.Light - Modul in den C5 eingebaut und auf NSW geschalten.

Es funktioniert alles wie es der Hersteller verspricht. Morgen will ich einmal die Spannug messen.

Gruß Chrischi 2

Geschrieben

Hallo chrischi 2,

freut mich ungemein zu hören, daß das so gut funktioniert mit dem X.Light beim C5. Da werde ich doch anfangs Januar beim Winterurlaub in A gleich mal zuschlagen.

Und was all die rechtlichen Bedenken mancher Leute betrifft; da mach ich mir keinen Kopf; da beim C5 I die NSW ja im Hauptscheinwerfer integriert sind checkt eh keiner ob da die NSW brennen oder was anderes.

Gruß Jodem

Geschrieben
Jodem Dom postete

Hallo chrischi 2,

freut mich ungemein zu hören, daß das so gut funktioniert mit dem X.Light beim C5. Da werde ich doch anfangs Januar beim Winterurlaub in A gleich mal zuschlagen.

Und was all die rechtlichen Bedenken mancher Leute betrifft; da mach ich mir keinen Kopf; da beim C5 I die NSW ja im Hauptscheinwerfer integriert sind checkt eh keiner ob da die NSW brennen oder was anderes.

Gruß Jodem

Frage: Und was macht der Mensch mit einem C5 mit Xenon-Lampen und ohne Nebelscheinwerfern? Bitte, bitte! Eine Antwort!

Danke!

Geschrieben

Hallo,

gleiches Problem wie ACCMbgs.

Hat eigentlich schon mal jemand probiert, in einen C5I mit Xenon die NSW nachzurüsten?

Ich meine nicht mit Zusatzscheinwerfern, sondern in die bestehenden Leuchten hinein.

Die Lampenbestückung ist ja schon anders,

AL=Xenon -> FL=H1,

AL=H1 -> FL/NSW=H4.

Schon die Sockelung H1/H4 ist anders, sind aber auch Spiegel + Glas anders?

Sind die Lampeneinheiten getrennt (1. AL, 2. FL) oder alles "in einem Stück"?

Wenn alles in einem Stück ist, kann man es wohl vergessen.

Gruß Volker

Geschrieben

> Und was macht der Mensch mit einem C5 mit Xenon-Lampen und ohne Nebelscheinwerfern?

Ich vertraue mal darauf, dass tatsächlich das stete Ein- und Ausschalten unter jeder Brücke schlimmer als die eigentliche Betriebsdauer für den Xenonbrenner ist. Ich habe fast von Anfang an (1 Jahr) die Schwedenschaltung, in weiteren 10 Jahren oder so kann dann sagen, ob das alles stimmt :-)

Daniel

Geschrieben

Moinsen,

also ich habe erst mal weniger Erfreuliches vom Rechtsberater (TÜV Nord).

Die Antwort zitiert sozusagen den Gesetzestext (StVZO) mit den entsprechenden Änderungen in den ECE Regelungen. Dabei kommen in D weder das Abblendlicht noch die NSW vor. Es ist im Zusammenhang mit TFL nur von den Bauartbestimmungen für TFL die Rede, die nachgerüstet werden. Will sagen, Abblendlicht oder NSW als TFL wird mit keinem Wort erwähnt.

In A ist man da schon weiter, denn dort hat man die Vorteile der NSW und /oder des Abblendlichts längst erkannt und dieses per Erlass explizit erlaubt Guckst Du hier.

Weil Tagfahrlicht hier noch keine Pflicht ist, hat sich da offenbar noch niemand Gedanken gemacht. Und es scheint sich zu erweisen, dass das "Schlimmste" was einem bei uns in Teutonia passieren kann, ist, dass etwas NICHT irgendwo in einer Verordnung oder einem Gesetz aufgeschrieben ist. Das wirft z.B. die Frage auf, was passiert, wenn ein Ösi hier mit seinen TFLNSW einreist. Vielleicht muss er die dann abschalten? Ich halte die Argumente für die Nebler als TFL nach wie vor für stichhaltig und überzeugend und hoffe dringend, dass man sich bei uns dereinst an die Österreichische Lösung hält. Ich werde (da ich mich an solchen Sachen gerne verbeiße) natürlich auch ein Anfrage an den Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung stellen.

Bis dahin werde ich es darauf ankommen lassen und meine Nebler als TFL schalten. Übrigens hat auch mein hiesiger Sheriff gesagt, dass er diese Lösung nicht sanktionieren würde. Ich werde dazu aber weiter berichten.

Was die Xenons angeht, kann auch das Abblendlicht mit einem entsprechenden Modul als TFL geschaltet werden. Sogar die Fernscheinwerfer gehen (stark gedimmt) und da das zurzeit offenbar genau so illegal ist wie die Verwendung aller anderen fest eingebauten Scheinwerfer, ist es auch schon wieder sche?§$egal. In diesem Falle würde ich die auch nehmen.

Fest steht auf jeden Fall, dass es an einem XM keinen Platz gibt, an dem man ZusatzTFL sinnbringend UND legal anbauen kann. Und der XM ist sicher nicht das einzige Fahrzeug, bei dem man dieses Problem hat.

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