Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich will mit meinem AK 400 zu einer preiswerteren Versicherung wechseln.

Außerdem soll der Wagen Saisonzulassung bekommen und noch den Zulassungsbezirk wechseln.

Kann ich jetzt die Ummeldung und die Änderung auf Saisonkennzeichen direkt

ohne Kündigung der alten Versicherung mit einer Deckungskarte der neuen

versicherung machen?

Geschrieben

Nein, Thomas, Du musst deiner alten Versicherung eine Kündigung schicken. (wobei der Termin 30.11. nun ja gerade verstrichen ist....)

Viele Grüße,

Markus

Geschrieben

Du kannst ihn aber zunächst mal auf Frau/Bruder/Onkel/Uropa zulassen.

Ummeldung innerhalb des neuen Bezirkes ist ja dann keine Affäre mehr.

Geschrieben

Danke für Eure Hinweise. Die bisherige Versicherung muß ich tatsächlich kündigen,

wobei der 30.11. kein Stichtag ist, da mir wegen Beitragsanhebung gem. §9b AKB

ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der

Beitragsrechnung zusteht.

Somit werde ich dann zum 1.1. kündigen und erstmal die Versicherung wechseln,

die Saisonzulassung mache ich dann als zweiten Verwaltungsakt direkt nach dem

ersten (Einreichung neuer Deckungskarte bei der Zulassungsstelle).

Immerhin gibt es hier fast 230 EUR pro Jahr zu sparen... (Ohne Berücksichtigung

der Saisonzulassung)

Geschrieben

Moin Thomas,

meinen AK 400 hatte ich zuletzt bei der Württembergischen versichert, der Beitrag war unter 100€ pro Jahr. Da lohnt sich kein Saisonkennzeichen, das allerdings auch möglich ist. Dazu noch die Steuer von 72€, da kann ein AK auch im Winter zugelassen ruhen.

Freundliche Grüße

LordAir

Geschrieben

Hallo Thomas,

zu welchen Bedingungen hast Du denn deine AK versichert, wenn Du auf so eine Ersparnis kommst ??

Verwunderte Grüße

Jörg

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...