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Geschrieben
vor 6 Stunden, bluedog sagte:

Adblue, eine wässrige Harnstofflösung, wird chemisch erzeugt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Harnstoff#Herstellung

Nix ist mit Harnstoff und Massentierhaltung. Hat nur einen indirekten Zusammenhang, da Harnstoff in fester, pulverisierter Form ein wichtiger Kunstdünger ist.

In dem Zusammenhang ist auch noch interessant, dass beim Birkeland-Eyde-Verfahren aus Stickstoffdioxyd Kunstdünger gemacht wurde... Da hat man das heute unerwünschte Abgas als Zwischenstufe sogar extra hergestellt. Nur: Gase lassen sich schlecht auffangen. Ginge das, könnten Dieselfahrer theoretisch sogar Kunstdünger produzieren und den verkaufen... Allerdings müsste man dazu mit Säure hantieren, was es wiederum nicht für die eigene Garage geeignet erscheinen lässt. Der Komplettausfall etlicher Klärwerke wäre absehbar, bei dem Grundverständnis für Chemie, mit dem sich Dieselfahrer aus der Affäre ziehen wollen. Dabei müssten sie das gar nicht, sind doch Autohersteller und Zulassungsbehörden an dem Skandal schuld.

Was man tun müsste, wäre nur, sich nicht ohne Not zu deren Verbündeten machen zu wollen.

Schade, ich hatte ja eigentlich die Hoffnung das ein Abfallprodukt einer sinnvollen Verwendung zugeführt wird. Bin kein Chemiker, wegen Chemie hatte es mich im Gymnasium zerbröselt ...und wegen Latein (Arzt bin ich deshalb auch nicht).

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Stunden, jozzo_ sagte:

Der komplette Unsinn ist das nicht.

Es ist doch so wie Accintern geschrieben hat. Politiker haben der Industrie soviele Schlupflöcher gelassen die diese ausgenützt haben und jetzt erklären dieselben Politiker, Dobrindt in diesem Fall, das sei doch illegal. Das was sie seit viele Jahren gewußt haben, das was sie gedeckt haben, das was Lobbyisten beeinflusst haben. Politiker beschreiben doch in jeder Verordnung für den Kleinen Mann seitenlang ganz genau wie die Regeln sind, wer kennt das nicht? Nur für die Autoindustrie genügten schwammige Formulierungen und sogar definiv erlaubte Abschalteinrichtungen ohne nähere Definition und das wann wie lange wie oft und unter welchen Bedingungen, Und jetzt sagen Politiker die Autoindustrie hat betrogen und sie sagen es nur um ihre eigene Haut zu retten und ihr Versagen zu kaschieren, die Umwelt ist denen doch egal.

Ein Schlupfloch, in das die von der kriminellen Vereinigung aus WOB geschaffene illegale Abschaltvorrichtung passt, gibt es nicht.

Per Gesetz erlaubt sind Thermofenster.

Es gibt jedoch noch mindestens einen anderen Hersteller der eine illegale Abschaltvorrichtung verwendete, ob das immer noch so ist, weiß ich nicht. Dabei handelt es sich um Fiat:

http://www.deutschlandfunkkultur.de/abgas-skandal-auch-fiat-steckt-bei-dieselgate-mit-drin.976.de.html?dram:article_id=382453

Zitat

"Bei Fiat ist es so, dass sich bei den entsprechenden Modellen die Abgasreinigung nach genau 22 Minuten abschaltet. Und zwar deswegen, weil die Tests nur etwa 20 Minuten dauern. Damit erzielt Fiat schöne Ergebnisse in Laboren, aber bei allen Fahrten auf der Straße – die länger als 22 Minuten dauern – verpestet es die Luft gewaltig."

Diese weitere kriminelle Vereinigung wird ebenfalls von deren heimischer Regierung gedeckt,

Zitat

Dobrindts Problem: Die italienische Seite sieht das völlig anders. Bei eigenen Tests habe man keine Vergehen festgestellt, sagte Verkehrsminister Delrio. Fiat-Chrysler-Boss Marchionne legte mit markigen Worten nach: Sein Konzern habe nichts Illegales begangen – wer Fiat mit VW vergleiche, habe vielmehr etwas Illegales geraucht. Greg Archer wundern diese Aussagen nicht:

"Wir haben festgestellt, dass diese Tests in Fiats eigenen Laboren durchgeführt wurden und weniger als 20 Minuten gedauert haben. Man kann also sehen: Die Untersuchungen waren mehr als fehlerhaft, und es zeigt uns, dass die italienische Regierung Fiat eindeutig schützt."

obwohl die Fiat Zentrale inzwischen in Holland angesiedelt ist:

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/neuer-konzernsitz-fiat-zieht-nach-holland/9402844.html

 

Bearbeitet von Auto nom
Geschrieben (bearbeitet)
vor 48 Minuten, Auto nom sagte:

Ein Schlupfloch, in das die von der kriminellen Vereinigung aus WOB geschaffene illegale Abschaltvorrichtung passt, gibt es nicht.

Per Gesetz erlaubt sind Thermofenster.

 

 

Das glaubt auch nur wer vom Gedanken an die "kriminelle Vereinigung aus WOB" besessen ist.

 

Hier der Gesetzestext in dem das Thermofenster gar nicht vorkommt :-)

3. Vorschriften zur Abschalteinrichtung
Die Abschalteinrichtung wird in Artikel 3 Absatz 10 der
Verordnung (EG) Nr. 715/2007 wie folgt definiert:
„10. „Abschalteinrichtung“ ein Konstruktionsteil, das die
Temperatur, die Fahrzeuggeschwindigkeit, die Motordrehzahl
(UpM), den eingelegten Getriebegang, den Unterdruck im
Einlasskrümmer oder sonstige Parameter ermittelt, um die
Funktion eines beliebigen Teils des Emissionskontrollsystems
zu aktivieren, zu verändern, zu verzögern oder zu deaktivieren,
wodurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems
unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise
zu erwarten sind, verringert wird;“
Die Verwendung von Abschalteinrichtungen ist in Artikel 5
Absatz 1 und 2 dieser Verordnung geregelt:
„(1) Der Hersteller rüstet das Fahrzeug so aus, dass die Bauteile,
die das Emissionsverhalten voraussichtlich beeinflussen,
so konstruiert, gefertigt und montiert sind, dass das Fahrzeug
unter normalen Betriebsbedingungen dieser Verordnung und
ihren Durchführungsmaßnahmen entspricht.
(2) Die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung
von Emissionskontrollsystemen verringern, ist unzulässig.
Dies ist nicht der Fall, wenn:
a) die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung
oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb
des Fahrzeugs zu gewährleisten;
b ) die Einrichtung nicht länger arbeitet, als zum Anlassen
des Motors erforderlich ist;
c) die Bedingungen in den Verfahren zur Prüfung der Verdunstungsemissionen
und der durchschnittlichen Auspuffemissionen
im Wesentlichen enthalten sind.“

Bearbeitet von jozzo_
Geschrieben
vor 10 Minuten, jozzo_ sagte:

Das glaubt auch nur wer vom Gedanken an die "kriminelle Vereinigung aus WOB" besessen ist.

 

Hier der Gesetzestext in dem das Thermofenster gar nicht vorkommt :-)

3. Vorschriften zur Abschalteinrichtung
Die Abschalteinrichtung wird in Artikel 3 Absatz 10 der
Verordnung (EG) Nr. 715/2007 wie folgt definiert:
„10. „Abschalteinrichtung“ ein Konstruktionsteil, das die
Temperatur, die Fahrzeuggeschwindigkeit, die Motordrehzahl
(UpM), den eingelegten Getriebegang, den Unterdruck im
Einlasskrümmer oder sonstige Parameter ermittelt, um die
Funktion eines beliebigen Teils des Emissionskontrollsystems
zu aktivieren, zu verändern, zu verzögern oder zu deaktivieren,
wodurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems
unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise
zu erwarten sind, verringert wird;“
Die Verwendung von Abschalteinrichtungen ist in Artikel 5
Absatz 1 und 2 dieser Verordnung geregelt:
„(1) Der Hersteller rüstet das Fahrzeug so aus, dass die Bauteile,
die das Emissionsverhalten voraussichtlich beeinflussen,
so konstruiert, gefertigt und montiert sind, dass das Fahrzeug
unter normalen Betriebsbedingungen dieser Verordnung und
ihren Durchführungsmaßnahmen entspricht.
(2) Die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung
von Emissionskontrollsystemen verringern, ist unzulässig.
Dies ist nicht der Fall, wenn:
a) die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung
oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb
des Fahrzeugs zu gewährleisten;

b ) die Einrichtung nicht länger arbeitet, als zum Anlassen
des Motors erforderlich ist;
c) die Bedingungen in den Verfahren zur Prüfung der Verdunstungsemissionen
und der durchschnittlichen Auspuffemissionen
im Wesentlichen enthalten sind.“

Soll das Satire sein?

Der von mir fett markierte Bereich umschreibt die sogenannten Thermofenster.

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Minuten, Auto nom sagte:

Soll das Satire sein?

Der von mir fett markierte Bereich umschreibt die sogenannten Thermofenster.

Deine Interpretation, stehen tut dort aber was anderes wenn man lesen will und nicht WOB besessen ist.

 

Beschädigung des Motors hat mit Thermofenster nur dann was zu tun wenn man es nur auf die Temperatur bezieht.

Sicherer Betrieb hat mit Thermofenster nur dann was zu tun wenn man es nur auf die Temperatur bezieht.

Es können Dir Fachleute auch hier aus dem Forum bestätigen dass es Motorschäden gibt die rein gar nix mit der Temparatur zu tun haben. Und mögliche Motorschäden sind eben kein sicherer Betrieb.

Unfall hat mit Thermofenster genau nix zu tun

 

Und vor allem: Es steht nirgends welche Behörde/wer das alles feststellt, wo um eine Ausnahmegenehmigung anzusuchen ist, welche Nachweise erbracht werden müssen, gutes Lobbying eben und die Abgeordneten waren naiv oder bestechlich.

a) ist so schwammig formuliert dass es einem Freibrief gleichkommt.

Bearbeitet von jozzo_
Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Stunden, jozzo_ sagte:

 

Politiker haben der Industrie soviele Schlupflöcher gelassen die diese ausgenützt haben und jetzt erklären dieselben Politiker, Dobrindt in diesem Fall, das sei doch illegal.

Du hast die Vorschriften ja schoen zitiert, erklaere mir doch mal die Schlupfloecher und mit welchen Formulierungen man sie haette schliessen koenen, ohne sich dabei dem Vorwurf auszusetzen, wieder den Kruemmungsradiius von Banannen oder Gurken definieren zu wollen.

Ich finde die Formulierungen schon sehr eindeutig, es sei denn man geht davon aus, dass "normal" der Ausnahmezustand ist. Wenn die deutschen Hersteller wirklich nicht in der Lage sind fuer den Temperaturbereich von Mitteleuropa eine wirksame Abgasreinigung zu bauen, dann sind wohl Fahrverbote das einzige Mittel die Emmisionen zu beschraenken. 

Das mangelnde Verantwortungsbewustsein der Hersteller legt doch jetzt eine Gaengelung der Hersteller nahe, der sie jeder gestalterischen Freiheit beraubt. Und der redest Du das Wort! 

Bearbeitet von MatthiasM
  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Minuten, MatthiasM sagte:

Du hast die Vorschriften ja schoen zitiert, erklaere mir doch mal die Schlupfloecher und mit welchen Formulierungen man sie haette schliessen koenen, ohne sich dabei dem Vorwurf auszusetzen, wieder den Kruemmungsradiius von Banannen oder Gurken definieren zu wollen.

Ich finde die Formulierungen schon sehr eindeutig, es sei denn man geht davon aus, dass "normal" der Ausnahmezustand ist. Wenn die deutschen Hersteller wirklich nicht in der Lage sind fuer den Temperaturbereich von Mitteleuropa eine wirksame Abgasreinigung zu bauen, dann sind wohl Fahrverbote das einzige Mittel die Emmisionen zu beschraenken. 

Das mangelnde Verantwortungsbewustsein der Hersteller legt doch jetzt eine Gaengelung der Hersteller nahe, der sie jeder gestalterischen Freiheit beraubt. Und der redest Du das Wort! 

Ist schon der erste Gedankenfehler: " ohne sich dabei dem Vorwurf auszusetzen, wieder den Kruemmungsradiius von Bananen oder Gurken definieren zu wollen". Bei Gurken etc. hat die EU keine Hemmungen anzunehmen man weiß wie Gurken "normal" aussehen und bei vielem seitdem auch nicht. Nur bei der Autoindustrie wurde auf Genauigkeit verzichtet :-))))

 

Zum Vergleich: Die Vorschriften zur Pizza Neapolitana, 9 Seiten lang :-)

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2008:040:0017:0025:DE:PDF

Bearbeitet von jozzo_
Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten, jozzo_ sagte:

Ist schon der erste Gedankenfehler: " ohne sich dabei dem Vorwurf auszusetzen, wieder den Kruemmungsradiius von Banannen oder Gurken definieren zu wollen" .Bei Gurken etc. hat die EU keine Hemmungen anzunehmen man weiß wie Gurken "normal" aussehen und bei vielem seitdem auch nicht. Nur bei der Autoindustrie wurde auf Genauigkeit verzichtet :-))))

Die Antwort ist ja mal echtes Gurkenniveau!

Aber um die nicht ganz dumm sterben zu lassen: Den Kruemmungsradius der Gurken haben sich nicht EU-Beamte ausgedacht, sondern der Handel gefordert. Trotzdem dient er als beliebtes Beispiel fuer Ueberregulierung, einer sich verselbststaendigenden Buerokratie. 

Aber um diese Ueberregulierung winselt ja die Autoindustrie auch gerade:)!

Bearbeitet von MatthiasM
Geschrieben
vor 19 Minuten, MatthiasM sagte:

Die Antwort ist ja mal echtes Gurkenniveau!

Aber um die nicht ganz dumm sterben zu lassen: Den Kruemmungsradius der Gurken haben sich nicht EU-Beamte ausgedacht, sondern der Handel gefordert. Trotzdem dient er als beliebtes Beispiel fuer Ueberregulierung, einer sich verselbststaendigenden Buerokratie. 

Aber um diese Ueberregulierung winselt ja die Autoindustrie auch gerade:)!

Die Gurken hast du ins Spiel gebracht, niemand vorher in diesem Threat

Geschrieben
vor einer Stunde, jozzo_ sagte:

Deine Interpretation, stehen tut dort aber was anderes wenn man lesen will und nicht WOB besessen ist.

 

Beschädigung des Motors hat mit Thermofenster nur dann was zu tun wenn man es nur auf die Temperatur bezieht.

Sicherer Betrieb hat mit Thermofenster nur dann was zu tun wenn man es nur auf die Temperatur bezieht.

Es können Dir Fachleute auch hier aus dem Forum bestätigen dass es Motorschäden gibt die rein gar nix mit der Temparatur zu tun haben. Und mögliche Motorschäden sind eben kein sicherer Betrieb.

Unfall hat mit Thermofenster genau nix zu tun

 

Und vor allem: Es steht nirgends welche Behörde/wer das alles feststellt, wo um eine Ausnahmegenehmigung anzusuchen ist, welche Nachweise erbracht werden müssen, gutes Lobbying eben und die Abgeordneten waren naiv oder bestechlich.

a) ist so schwammig formuliert dass es einem Freibrief gleichkommt.

Die Debatte dreht sich um genau zwei Punkte, illegale Abschaltvorrichtungen und Thermofenster. Das scheinst Du  nicht wahr haben zu wollen.

 

 

Geschrieben
vor 25 Minuten, Auto nom sagte:

Die Debatte dreht sich um genau zwei Punkte, illegale Abschaltvorrichtungen und Thermofenster. Das scheinst Du  nicht wahr haben zu wollen.

 

 

Es zählt wirklich nicht was ich wahrnehme, ich habe den Gesetzestext zitiert

Geschrieben

Doch, Deine Interpretation geht an der Realität vorbei. 

Geschrieben
Zitat

Resch: Also ich denke, die Elektromobilität wird mittelfristig eine der Lösungen, eine der wichtigen Lösungen sein, aber kurzfristig sprechen wir gar nicht von der Elektromobilität. Wir brauchen für die nächsten Monate und Jahre Lösungen für die Städte, um die sauber zu machen. Das heißt, wer sich heute ein Fahrzeug kaufen möchte, hat ja Alternativen. Er kann Erdgasfahrzeuge nehmen, er kann Benzin-Hybrid-Fahrzeuge nehmen, er findet die ersten Elektroautos, und vielleicht schaffen wir es ja auch noch, die Automobilindustrie zu zwingen, drauf zu verzichten bis 2023, auf der Straße schmutzigere Neuwagen verkaufen zu können. Also, wenn die Autoindustrie sich verpflichtet, ab nächstem Jahr Diesel-Fahrzeuge auf die Straße zu bringen, die die Grenzwerte genauso wie im Labor einhalten, dann werden wir auch diese Diesel-Fahrzeuge dann wieder empfehlen. Allerdings, Fahrzeuge, die eben zehn-, zwanzig-, in der Spitze fünfzigmal schmutziger sind als ein vergleichbarer Benziner, haben in deutschen Städten einfach nichts mehr zu suchen. Wir müssen uns auch ein bisschen an den Menschen orientieren, die unter dieser wirklich katastrophal schlechten Luft im Moment leiden.

http://www.deutschlandfunk.de/juergen-resch-deutsche-umwelthilfe-die-menschen-haben-ein.694.de.html?dram:article_id=394394

Geschrieben
Am 26.8.2017 at 11:58 , jozzo_ sagte:

Es zählt wirklich nicht was ich wahrnehme, ich habe den Gesetzestext zitiert

Du wärst seit etwa hundert Jahren der erste, der anderen weis machen könnte, dass Texte, nur weil sie Rechtsvorschriften enthalten, NICHT absolut zwingend und ausnahmslos Interprätationsbedürftig sind.

https://de.wikipedia.org/wiki/Linguistische_Wende

Du stehst damit nicht ganz allein auf weiter Flur, denn gerade Juristen tun sich immer noch schwer damit, anzuerkennen, dass es so etwas wie einen klaren, unmissverständlichen Text bzw. Wortlaut kaum geben kann.

Insgesamt ist es aber so, dass mittlerweile in fast jeder Wissenschaftsrichtung man sich einig ist, dass Sprache NICHT einfach wie ein Köfferchen funktioniert, in welches ein Absender eine Bedeutung, einen Inhalt hineinlegt und beliebigie Empfänger dann das Köfferchen auspacken und exakt den gleichen Inhalt, die gleiche Bedeutung vor sich haben, wie sie der Absender hineinlegte.

Kurz: Ein Text ist immer interprätationsbedürftig, und auch der Tatsache, dass ihn jemand, in dem Fall Du, zitiert hat, liegt eine vorgängige Interprätation des Zitats zu Grunde, die, so muss man vernünftigerweise unterstellen, ergeben haben muss, dass es sich um einen Text handelt, der das Zitat wert sei.

Die Frage, warum Du zu dieser Einschätzung kamst, steht auf einem anderen Blatt.

Aus dem Kontext ergibt sich jedoch, dass es keinesfalls um ein wertfreies, uninterprätiertes Zitat gegangen sein kann.

Die Krux am Linguistic Turn ist nämlich, dass man diese Wende nicht schon deshalb ignorieren oder negieren kann, weil man entweder noch nichts davon gehört hat, oder sie nicht einmal im Ansatz verstanden hat bzw. sie gar nicht erst begreifen will.

Am 26.8.2017 at 12:28 , Auto nom sagte:

Doch, Deine Interpretation geht an der Realität vorbei. 

Viel kürzer kann man das nicht mehr auf den Punkt bringen.

Dahinter steckt, um es nicht allzu breit ausdeutschen zu müssen,  rhetorisches Kalkül.

Berlingokäufer
Geschrieben
vor 2 Stunden, bluedog sagte:

Du stehst damit nicht ganz allein auf weiter Flur, denn gerade Juristen tun sich immer noch schwer damit, anzuerkennen, dass es so etwas wie einen klaren, unmissverständlichen Text bzw. Wortlaut kaum geben kann.

Wie hieß es so schön bei der Bundeswehr?

"Es gibt keinen Befehl, der nicht mißverstanden werden kann!"

Geschrieben

Von einem ehemaligen Offizier weiss ich aber auch, dass es beim Millitär (die Bundeswehr wars nicht) deshalb den Grundsatz gab, dass Befehle, die nicht unmittelbar in Gegenwart des Befehlsgebers auszuführen waren, jeweils in eigenen Worten widerzugeben und so zu bestätigen waren.

Auch dort ist also, wenn man so will, der liguistic turn bereits angekommen gewesen. Vor Jahrzehnten schon.

Geschrieben

 Wie die FASZ mit dem Titel "Ränkespiele um den Diesel" schreibt, hat die Bundesumweltministerin Hendricks jetzt Hardware-Nachrüstungen gefordert, weil Software-Updates nicht ausreichen würden und sich dabei auf eine Studie des Umweltbundesamtes gestützt. Doch aus einer  internen Untersuchung der Behörde vom Juni 2016 geht hervor, dass selbst die Nachrüstung "eines signifikanten Anteils" von Dieselfahrzeugen die Konzentration von NOx in den Städten kaum verringern würde. Das gelte sogar für den rechnerisch günstigsten Fall, dass es den Autoherstellern gelingen sollte, den Ausstoß von NOx bei älteren Fahrzeugen durch den Einbau einer verbesserten Abgasreinigung um 70 % zu senken. Selbst dann würden die zulässigen Grenzwerte in den nächsten Jahren an einigen Stellen noch überschritten. Die Bilanz der Kosten würde ergeben, dass es die Hersteller 3,7 Mia. Euro kosten würde, hinreichend viele Dieselfahrzeuge nachzurüsten. Dem stünden Einsparungen von nur 293 Mio. Euro im Gesundheits- und Umweltsektor gegenüber. 
Noch bis zum Mittwoch hatte Hendricks den Beschluss für Software-Updates und Umstiegsprämien mitgetragen. Warum sie jetzt Nachforderungen stellt (Wahlkampf?), ist nicht bekannt. Das Umweltministerium will sich nicht zu internen Papieren äußern.


Wie die FAZ schreibt, hat im Streit über Diesel-Fahrverbote in Innenstädten der FDP-Vorsitzende Lindner eine Veränderung der EU-Grenzwerte für Schadstoffe gefordert. Man müsse mit Medizinern und Ingenieuren darüber diskutieren, ob Grenzwert nicht auch im Sinne eines langsamen Sinkflugs erreicht werden können. Er wies darauf hin, dass die Luftqualität in den vergangenen 25 Jahren schon besser geworden sei und es sich bei Grenzwerten um politische Festlegungen handle. Die Bundesregierung müsse bei der EU erreichen, dass es auf dem Sinkflug weitere Zwischenschritte geben. Es gehe auch um die Frage der Verhältnismäßígkeit.

ACCM Gerhard Trosien
Geschrieben
vor 2 Stunden, acc-intern sagte:

.... Er wies darauf hin, dass die Luftqualität in den vergangenen 25 Jahren schon besser geworden sei ...

putzig

Geschrieben
 Wie die FASZ mit dem Titel "Ränkespiele um den Diesel" schreibt, hat die Bundesumweltministerin Hendricks jetzt Hardware-Nachrüstungen gefordert, weil Software-Updates nicht ausreichen würden und sich dabei auf eine Studie des Umweltbundesamtes gestützt. Doch aus einer  internen Untersuchung der Behörde vom Juni 2016 geht hervor, dass selbst die Nachrüstung "eines signifikanten Anteils" von Dieselfahrzeugen die Konzentration von NOx in den Städten kaum verringern würde. Das gelte sogar für den rechnerisch günstigsten Fall, dass es den Autoherstellern gelingen sollte, den Ausstoß von NOx bei älteren Fahrzeugen durch den Einbau einer verbesserten Abgasreinigung um 70 % zu senken. Selbst dann würden die zulässigen Grenzwerte in den nächsten Jahren an einigen Stellen noch überschritten. Die Bilanz der Kosten würde ergeben, dass es die Hersteller 3,7 Mia. Euro kosten würde, hinreichend viele Dieselfahrzeuge nachzurüsten. Dem stünden Einsparungen von nur 293 Mio. Euro im Gesundheits- und Umweltsektor gegenüber. 
Noch bis zum Mittwoch hatte Hendricks den Beschluss für Software-Updates und Umstiegsprämien mitgetragen. Warum sie jetzt Nachforderungen stellt (Wahlkampf?), ist nicht bekannt. Das Umweltministerium will sich nicht zu internen Papieren äußern.

Wie die FAZ schreibt, hat im Streit über Diesel-Fahrverbote in Innenstädten der FDP-Vorsitzende Lindner eine Veränderung der EU-Grenzwerte für Schadstoffe gefordert. Man müsse mit Medizinern und Ingenieuren darüber diskutieren, ob Grenzwert nicht auch im Sinne eines langsamen Sinkflugs erreicht werden können. Er wies darauf hin, dass die Luftqualität in den vergangenen 25 Jahren schon besser geworden sei und es sich bei Grenzwerten um politische Festlegungen handle. Die Bundesregierung müsse bei der EU erreichen, dass es auf dem Sinkflug weitere Zwischenschritte geben. Es gehe auch um die Frage der Verhältnismäßígkeit.

Muss mich schon sehr wundern. Meiner Erinnerung nach sagte die Umweltministerin schon direkt nach dem "Dieselgipfel" genau das gleiche und Richtige, dass sie nämlich Software-updates alleine für nicht ausreichend halte.

Zu diesem Lindner fällt mir gerade nur das ein:
http://www.der-postillon.com/2017/08/fdparfuem.html?m=1
  • Like 1
Geschrieben
vor 7 Stunden, acc-intern sagte:

dass es die Hersteller 3,7 Mia. Euro kosten würde, hinreichend viele Dieselfahrzeuge nachzurüsten. Dem stünden Einsparungen von nur 293 Mio. Euro im Gesundheits- und Umweltsektor gegenüber.

3.7 Mrd. € als Einmalinvestition gegen 293Mio. € als jährliche Einsparung, oder wie? Und was geht daran nun nicht auf?

Und seit wann muss sich die Einhaltung von Rechtsnormen, und müssen sich erst Recht die Kostenfolgen bei Verstössen dagegen an irgendwelchen Kosten-Nutzen-Erwägungen messen lassen?

Das ist nicht ein Verstoss gegen Wettbewerbsrecht, bei dem sich die Kosten für die Übeltäter nach dem Prinzip der Gewinnabschöpfung zu bescheiden haben.

Wenn ich 250.-- wegen zu schnellen Fahrens zahlen müsste, könnte ich doch auch nicht vom Richter verlangen, die Höhe der Busse zu reduzieren, nur weil ich durch die schnelle Fahrt viel weniger als 250.-- gespart habe und ausserdem dafür auch noch mehr Benzin aufgewendet habe, als wenn ich nicht zu schnell gefahren wäre!

Kommt in Casu noch dazu, dass die Nachrüstung nichts mit Strafe zu tun hat, sondern nur der nachträglichen Einhaltung (ex nunc) von Anfang an bekannter (ex tunc) Vorschriften dient.

  • Like 1
Geschrieben
Am 28.8.2017 at 11:01 , bluedog sagte:

Du wärst seit etwa hundert Jahren der erste, der anderen weis machen könnte, dass Texte, nur weil sie Rechtsvorschriften enthalten, NICHT absolut zwingend und ausnahmslos Interprätationsbedürftig sind.

 

 

Wenn es eindeutig ist haben sich sicher Leute an europäische Gerichte gewandt, Dieselhersteller verklagt und gewonnen.

Du kennst sicher welche.

Geschrieben
Platz da für das Dobrindt:
...

Muss es nicht heißen: das Doofrind? :);)

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