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Geschrieben

Sie stinken zwar aber wie sie das hinbekommen das soll keiner wissen:

Zitat

Peter Mock: Es gibt in der EU keine Verpflichtung zur Transparenz bei diesen Messungen. Wir haben die Daten bei den Zulassungsbehörden von sechs europäischen Ländern angefragt. Luxemburg und Spanien haben unsere Anfrage noch nicht einmal beantwortet. Die englischen und italienischen Behörden haben uns die Herausgabe mit Verweis auf das Betriebsgeheimnis verweigert. In Frankreich hat man sie uns problemlos zur Verfügung gestellt, in Deutschland kamen wir über das Informationsfreiheitsgesetz an die Daten des KBA. Leider ist man dort inzwischen nicht mehr so kooperativ.

Inzwischen verweigert das KBA die Herausgabe ebenfalls unter Verweis auf das Betriebsgeheimnis.

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/verbrauchsmessungen-von-autoherstellern-keine-kontrolle-a-1091478.html

Leider haben auch die franzoesischen Hersteller beim Schmuh mitgemacht, aber so verfilzt und unehrlich wie in D ist es dann doch nicht.

Ich weis nicht was an der Durchfuehrung staatlich geforderter Testes "Betriebsgeheimnis" seine kann. Wie sie hintergangen werden?  Das ist doch genau der gleiche Filz wie bei den Vertraegen mit den Mautabrechnern. Was kann dort "vertraulich" sein? Die Schmiergelder?

Das traurige ist das diese Bananenrepublikspolitik die Wettbewerbsfaehigkeit beeintraechtigt. Sieht man doch auch an den Automodellen. Ein Freund wollte vielleicht einen neuen VW-Bus kaufen. Es gibt keinen mit Euro 6d(temp) :rolleyes:! Ich glaube PSA hat nichts anderes mehr im Angebot.

Geschrieben (bearbeitet)

.

Bearbeitet von .$.trittbrettfahrer
Geschrieben
Zitat

VW-Rechtsvorständin Werner: „Die Kunden haben weder Verluste noch Schäden erlitten“

Der Unterschied in der Wahrnehmung könnte kaum größer sein: Während Richter in Hunderten von Urteilen zum Dieselskandal bei Volkswagen „vorsätzliches Handeln“, „arglistige Täuschung“ und „planmäßige Verschleierung“ feststellten, lässt das Management in Wolfsburg die Vorwürfe im vierten Jahr des Dieselskandals eher an sich abperlen.

Hiltrud Werner, die im Konzernvorstand für Recht und Integrität zuständig ist, sagt im Interview mit dem Handelsblatt: „Nach unserer Auffassung haben die Kunden weder Verluste noch Schäden erlitten.“ Ihr Tenor: Volkswagen gewinne die überwiegende Zahl der Streitfälle.

Fakt ist, dass viele Dieselfahrer unter den sinkenden Preisen für gebrauchte Dieselfahrzeuge leiden. Wegen überhöhter Abgaswerte haben mehrere deutsche Städte Fahrverbote ausgesprochen. Millionenfach musste der größte deutsche Automobilhersteller seine Fahrzeuge zurückrufen.

Mehr als 400.000 VW-Kunden haben sich mittlerweile einer Musterfeststellungsklage gegen das Unternehmen angeschlossen. Auch deshalb, sagt Hiltrud Werner, wird 2019 „das schwierigste Jahr überhaupt“ für ihren Konzern. An der Weigerung, einen Schaden anzuerkennen, hält sie aber fest. Die Fahrzeuge seien „sicher und fahrbereit“.

Als Werner vor zwei Jahren ihren Job in Wolfsburg antrat, klang sie noch anders: „Wir müssen die alte VW-Überheblichkeit zurücknehmen. Wir müssen die Hosen runterlassen und dürfen nichts beschönigen.“ Den Konzern jedenfalls kostete der Skandal bereits 28 Milliarden Euro.

Allein für die Anwälte gab VW laut Werner einen hohen dreistelligen Millionenbetrag aus. 80 ehemalige und aktive VW-Mitarbeiter werden im Zuge der Affäre diverser Straftaten beschuldigt. Die Zahl der Compliance-Mitarbeiter sei auf 1.300 gestiegen.

Lesen Sie hier das ganze Interview:

Vor zwei Jahren, als Hiltrud Werner bei VW den Vorstandsposten für Recht und Integrität übernahm, plädierte sie für Offenheit. Sie selbst ist kaum noch greifbar. Einen Gesprächstermin im November sagte ein Konzernsprecher kurzfristig für sie ab. Danach stand sie mehr als zwei Monate auch für ein Telefongespräch nicht zur Verfügung. Fragen beantwortete Werner nur schriftlich – auch die folgenden.

Frau Werner, Sie bezeichneten kürzlich 2019 als „das schwierigste Jahr überhaupt“ für Ihren Konzern. Was bringt Sie zu der Annahme?
Der Vergleich mit anderen größeren juristischen Wirtschaftsverfahren zeigt, dass sich diese oft über viele Jahre hinziehen. Dies gilt vor allem für kapitalmarktrechtliche Verfahren. Deshalb rechnen wir vor allem bei den in Deutschland anhängigen gerichtlichen Auseinandersetzungen mit einem für unsere Juristen und die von uns mandatierten Kanzleien arbeitsreichen Jahr.

Dieselfahrer fühlen sich von Volkswagen betrogen. Was sagen Sie diesen Kunden?
Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die vielen Kunden entstanden sind, sehr. Aber für Kundenklagen gibt es aus unserer Sicht keine Rechtsgrundlage. Diese Einschätzung wird durch die überwiegende Anzahl von Gerichtsentscheidungen von Land- und Oberlandesgerichten in ganz Deutschland gestützt. Nach unserer Auffassung haben die Kunden weder Verluste noch Schäden erlitten. Die Fahrzeuge sind sicher und fahrbereit.

Es ist also kein Verlust oder Schaden, wenn manipulierte Autos massiv an Wert eingebüßt haben?
Es gibt keinen Rückgang der Restwerte im Zusammenhang mit der Umschaltlogik oder der Umsetzung der technischen Maßnahmen. Die Restwerte der betroffenen Fahrzeuge entwickelten sich nach September 2015 über zwei Jahre hinweg stabil. Dies haben viele gerichtlich bestellte Sachverständige und auch unabhängige Dienstleister wie DAT oder Schwacke bestätigt. Aus mehreren Gründen gibt es eine grundsätzliche Unsicherheit über die Entwicklung der Restwerte für alle Fahrzeuge mit Dieselmotoren, unter anderem durch die Diskussion über Fahrverbote in deutschen Städten.

Immer mehr Gerichte verurteilen VW wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung. Anwälte berichten, der Konzern knicke spätestens vor Oberlandesgerichten ein und schließe außergerichtliche Vergleiche, um wegweisende Urteile zu verhindern.
Dies ist nicht richtig. Weiter weist die Mehrzahl der Gerichte Klagen ab. Die Oberlandesgerichte haben Klagen sogar bisher ausnahmslos abgewiesen. Es ist falsch anzunehmen, dass Volkswagen oder Fahrzeughändler in allen Fällen, in denen sie sich mit ihren Kunden vergleichen, andernfalls vor Gericht verlieren würden.

Sie haben vergessen, dass das OLG Köln als erstes deutsches Oberlandesgericht einen Autohändler zur Rücknahme eines manipulierten Fahrzeugs verpflichtete. Wie viele der mehr als 10.000 Klagen wurden denn insgesamt abgewiesen?
Das OLG Köln hat hier einen sogenannten Zurückweisungsbeschluss getroffen, kein Urteil. Es gibt zahlreiche Zurückweisungsbeschlüsse von Oberlandesgerichten, die Mehrheit hiervon ebenfalls zugunsten von Volkswagen beziehungsweise der Händler. Die überwiegende Zahl der Verfahren vor Landgerichten ist zugunsten von Volkswagen entschieden worden.

Auch die Aktionäre fühlen sich hintergangen. Wie reagieren Sie auf deren Vorwürfe?
Die klagenden Anleger sind zum überwiegenden Teil institutionelle Investoren aus dem In- und Ausland, die zum Teil mit fragwürdigen und anerkanntermaßen unzulässigen juristischen Argumenten versuchen, angebliche Ansprüche gegen Volkswagen geltend zu machen. Es ist Aufgabe des Vorstands, das Unternehmen im Interesse seiner Aktionäre, aber auch im Interesse seiner Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und der Allgemeinheit vor jeder unberechtigten Inanspruchnahme zu schützen.

Am Anfang stellte Volkswagen die Straftaten als Vergehen einiger weniger Mitarbeiter dar. Dies ist so nicht mehr haltbar, oder? Aus dem Konzern stehen mehr als 80 Personen auf den Beschuldigtenlisten der Staatsanwälte.
Volkswagen weiß aus den öffentlich bekannten Informationen im Zusammenhang mit den laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaften in Braunschweig, München und Stuttgart, dass es sich um einen vergleichsweise kleinen Personenkreis von Beschuldigten handelt, wenn man diesen in Relation zur Mitarbeiterzahl der technischen Entwicklung setzt.

Wie viele Mitarbeiter hat VW aufgrund ihrer Rolle im Dieselskandal bisher entlassen, wie viele freigestellt?
Wir haben uns von Beschäftigten getrennt sowie andere arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Abmahnungen ergriffen. Das haben wir angekündigt, und das setzen wir nun um.

Warum tun Sie sich so schwer, eine konkrete Zahl zu benennen, wie viele Mitarbeiter von Volkswagen bis dato entlassen oder freigestellt wurden?
Aus unserer Sicht gibt eine Zahl von Personen, gegen die arbeitsrechtliche Maßnahmen eingeleitet wurden oder werden, keinen Aufschluss über die Fortschritte der internen oder externen Aufklärungsarbeit.

Wie hoch sind die Kosten für die Aufarbeitung durch externe Rechtsberater bisher? Und wie viel hat der Skandal Volkswagen an Strafen und Bußgeldern weltweit insgesamt gekostet?
Insgesamt musste Volkswagen im Rahmen des Diesel-Themenkomplexes Belastungen von rund 28 Milliarden Euro berücksichtigen. Die Kosten für die juristischen Beratungsleistungen sowie die juristische Aufarbeitung in diesem Kontext belaufen sich inzwischen auf einen hohen dreistelligen Millionenbetrag.

Und was haben Sie in der Compliance-Organisation konkret verändert, damit ein solcher Skandal nicht mehr entsteht?
Wir haben die Zahl unserer Mitarbeiter in den letzten drei Jahren allein in der Konzernzentrale fast verdreifacht und die Struktur so angepasst, dass die Unabhängigkeit der Compliance-Officer auf der Ebene der Geschäftsbereiche und Regionen gestärkt wird. Gleiches gilt für die Marken und Tochterfirmen. Außerdem wurde das Risiko-Management-System verbessert: Die vierteljährliche Berichterstattung gegenüber dem Konzernvorstand wurde inhaltlich überarbeitet. Und auch das Hinweisgeber-System wurde optimiert, eine 24/7-Hotline in den wichtigsten Sprachen sowie verschiedene – auch anonym zu erreichende – schriftliche, elektronische und mündliche Meldewege wurden geschaffen. Dies geht einher mit einem verbesserten Schutz für Hinweisgeber.

An welchen weiteren Stellschrauben haben Sie angesetzt, als Sie Ihre Aufgabe übernommen haben, und wie weit sind Sie bisher gekommen?
Eine neue, erstmals konzernweit gültige Unternehmens- und Führungskultur, definiert im Code of Conduct, wurde entwickelt und ist für alle rund 650.000 Belegschaftsangehörigen verbindlich. Dazu kommen eine Kulturinitiative, die Hierarchien abbauen und offene Kommunikation fördern soll, neue Regeln für die Auswahl und Qualifikation von Managementnachwuchs und ein neues Führungskräfteleitbild. Im April 2018 hat der Konzernvorstand ein ganzheitliches Integritäts-, Compliance- und Kulturprogramm unter dem Titel Together4Integrity beschlossen.

https://de.yahoo.com/finance/nachrichten/vw-rechtsvorständin-werner-kunden-haben-174821547.html

Ronald

Geschrieben

Mir scheint, Führungskräfte durchlaufen in Wolfsburg standardmäßig eine vollständige Gehirnwäsche.

Man wundert sich doch, dass die Frau noch ihren eigenen Namen weiß.

 

  • Like 1
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Juergen_:

Mir scheint, Führungskräfte durchlaufen in Wolfsburg standardmäßig eine vollständige Gehirnwäsche.

Man wundert sich doch, dass die Frau noch ihren eigenen Namen weiß.

 

Sie denkt klar, die Gehirnwäsche ist für die VW-Käufer.

Die wurde ja extra dafür geholt und scheint ihr Geld wert zu sein.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb jozzo_:

Sie denkt klar, die Gehirnwäsche ist für die VW-Käufer.

Die wurde ja extra dafür geholt und scheint ihr Geld wert zu sein.

Du findest überall wo es darum geht missstände verbal schön zu reden oder zu verschleiern oder vom Problem abzulenken Frauen die sich dafür hergeben mit einem Lächeln oder einem lidstrich vom Problem abzulenken. Überall hast du die.

das sind die Blitzableiter Frauen. 

Gibt sicherlich Ausnahmen. Wo Frauen auch konkret sind und nicht beschwichtigen sondern knallhart sagen was gesagt werden muss. SW oder Jutta Dittfurth. Früher Petra Kelly und davor Ulrike Marie Meinhof. Rosa Luxemburg. Bertha von Suttner. 

Bearbeitet von Karl Hunsche
Geschrieben
Am 8.2.2019 um 14:49 schrieb Karl Hunsche:

{...} Jutta Dittfurth {...} Petra Kelly {...} Ulrike Marie Meinhof. Rosa Luxemburg. Bertha von Suttner. 

Und »Lisa Simpson«.

 

Smiley!

  • Like 2
Geschrieben

Kenne nur Lisa Marie Presley. Wer ist Lisa Simpson ?

  • Verwirrt 1
Geschrieben

Manch einer ist sogar mit einem Wikipedia-Link überfordert:rolleyes:!

  • Haha 2
Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb JK_aus_DU:

Die bösen Kunden sind mal wieder schuld an den nicht sinkenden Flottenverbräuchen, weil sie die kaum beworbenen Straßenpanzer kaufen. Böse Kunden! Da gibt es gar keine andere Lösung aus dem Dilemma als natürlich die Panzer zu elektrifizieren. Jedenfalls fällt mir nichts anderes ein. Euch etwa? 

Da könnte man echt aggressiv werden.

  • Like 2
Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Kwashiorkor:

Die bösen Kunden sind mal wieder schuld an den nicht sinkenden Flottenverbräuchen, weil sie die kaum beworbenen Straßenpanzer kaufen. Böse Kunden! Da gibt es gar keine andere Lösung aus dem Dilemma als natürlich die Panzer zu elektrifizieren. Jedenfalls fällt mir nichts anderes ein. Euch etwa? 

Da könnte man echt aggressiv werden.

Ja natürlich sind die Kunden schuld. Wer sonst? Sparsame Keinwagenanangebote gab es in den 80er und 90erjahren genug, aber sie waren nicht erfolgreich am Markt. 

Geschrieben

Kleinwagen hätten zb. Bessere Chancen, würde man sie mit halbwegs vernünftigen Sitzen ausstatten. Aber die Kleinen machen auch wieder kleine Fortschritte. Kleinwagen sind anspruchsvoller: Der Kostendruck ist gross, technische Unzulänglichkeiten eher sicht- bzw. erfahrbar wie bei einem SUV.

Geschrieben
Am 15.2.2019 um 21:57 schrieb JK_aus_DU:

In diesem Artikel sind verräterische Details, die zeigen wie knapp an der Grenze des Erlaubten solche Autos konstruiert werden und wie weit das noch immer von der Realität entfernt ist. Pech halt wenn der Käufer keine Garage mit konstanten 23 Grad hat.

  • Like 1
Geschrieben

In dem Artikel heißt es:

Zitat

"Zwar hat die VW AG in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschaltautomatik verbaut. Ein Verstoß gegen die Regelungen der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung liegt aber nicht vor, denn sowohl die Übereinstimmungsbescheinigung als auch die zugrunde liegende Typgenehmigung bleiben trotz der Abschaltvorrichtung wirksam."

Das finde ich interessant. Könnte die Typgenehmigung auch angefochten werden? Oder müsste hier das KBA einschreiten?

Martin

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb -martin-:

Könnte die Typgenehmigung auch angefochten werden?

War die Aufgabe des "Software-Updates" nicht die unzulässige Abschaltautomatik zu entfernen, d.h. den geforderten Zustand entsprechend der Typgenehmigung herzustellen?

Ronald

Geschrieben

Ja, da komme ich auch nict so ganz hinterher! Wie vertraegt sich das mit der Drohung, bei Verweigerung des Updates, genau diese Typengenemigung zu verlieren? Wenn ich an meinem Fahrzeug manipuliere, verliere ich sofort die Typengenemigung, wenn VW das beihren Fahrzeugen macht ist sie (schwebend?) weiter gueltig?

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb MatthiasM:

Wie vertraegt sich das mit der Drohung, bei Verweigerung des Updates, genau diese Typengenemigung zu verlieren? Wenn ich an meinem Fahrzeug manipuliere, verliere ich sofort die Typengenemigung, wenn VW das beihren Fahrzeugen macht ist sie (schwebend?) weiter gueltig?

Zitat

Die EG-Typgenehmigung der vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge ist nicht gemäß § 19 II 2 Nr. 3, VII StVZO automatisch erloschen. Diese Vorschriften gelten nämlich nur für den Fall, dass (bestimmte) Änderungen an einem bereits in den Verkehr gebrachten Fahrzeug vorgenommen werden. Den – hier vorliegenden – Fall, dass der Fahrzeughersteller Änderungen bereits vor dem Inverkehrbringen des Fahrzeugs vorgenommen hat, erfassen sie dagegen nicht.

LG Braunschweig, Urteil vom 25.04.2017 – 11 O 4/17

https://autokaufrecht.info/2017/04/kein-automatisches-erloeschen-der-eg-typgenehmigung-im-vw-abgasskandal/

Ronald

Geschrieben

Dann muessen die Kunden ein Firmwareupdate also nicht dulden? Oder ist ein Rueckruf auch fuer den Nutzer rechtlich bindend?

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb MatthiasM:

Dann muessen die Kunden ein Firmwareupdate also nicht dulden? Oder ist ein Rueckruf auch fuer den Nutzer rechtlich bindend?

Zitat

 

VW-Abgasskandal: Rechte als Verbraucher

5.2.2019

Betroffenen droht für den Fall der Nichtdurchführung des Softwareupdates die Betriebsuntersagung bzw. die Verweigerung der Plakette bei der HU. Auch die Erfolgsaussichten von Klagen der Betroffenen sind immer noch unsicher.

Die Rechtsprechung der Landgerichte ist immer noch uneinheitlich und die Erfolgsaussichten von Klagen der Betroffenen zum Teil schwer vorhersagbar. Für die Verbraucher ist es extrem wichtig, dass baldmöglichst Obergerichte und Bundesgerichtshof die offenen Rechtsfragen klären.

Nicht durchgeführtes Update - Verweigerung der Plakette bei der Hauptuntersuchung

Nach Ablauf einer Frist von 18 Monaten nach der ersten Aufforderung durch den Hersteller zur Durchführung des Softwareupdates, wird – wenn das Update fehlt – die Plakette verweigert. Die Prüfer erkennen auf einen „erheblichen Mangel“ und fordern den Halter auf, diesen unverzüglich zu beseitigen – ähnlich wie bei defekten Bremsen oder einer schadhaften Lichtanlage. Lässt dieser binnen vier Wochen das Update vornehmen, wird er zu einer – kostenpflichtigen – Nachprüfung zugelassen.

Betriebsuntersagung durch die Zulassungsstelle droht

Für die ersten VW-Diesel-Fahrer, die kein Update ihrer manipulierten Fahrzeuge vornehmen ließen, wird es jetzt eng: Wer auch nach Aufforderung durch das Kraftfahrtbundesamt das Update nicht vornehmen lässt, wird im nächsten Schritt von der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde eine Aufforderung zur Durchführung des Updates erhalten. Kommt der Betroffene dieser Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist nicht nach, kann die Zulassungsbehörde ein Verfahren zur Betriebsuntersagung einleiten.

 

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/abgas-diesel-fahrverbote/abgasskandal-rechte/rechte-verbraucher/

Wir drehen uns im Kreis ;)

Ronald

Geschrieben

Der Sohn meines Vermieters hat jetzt von VW auf Volvo gewechselt.

  • 1 Monat später...
  • 2 Wochen später...

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