Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

ich habe einen Y4 exclusive aus 96 mit de-aktivierter wegfahrsperre vom händler gekauft. In unkenntnis der funktion habe ich mir gedacht, das sei alles so wie bei meinem 95er benz, also entriegelung durch funkfernsteuerung. Ich wusste also nicht, dass die wfs de-aktiviert war. Der händler (frz.: canallie) aber schon, wie er jetzt zugibt, bla bla bla ...

Das kleine problem ist nur, unter welchen umständen könnte ich nun doch in die misere kommen? Unter welchen umständen könnte sich die wfs wieder scharfmachen? Verlust der batteriespannung für einen zeitraum von ..., jemand steckt irgendwelche stecker wieder richtig wohin, werkstattbesuch mit fehlerauslesen?

Was kostet ein neu programmiertes steuergerät, oder wie sonst könnte man den code sonst zurücksetzen? Ich fürchte fast, ich will das risiko, den code nicht zu kennen - wohl aber jemand anders vieleicht?! - nicht tragen und müsste vom vertrag zurücktreten. Mann oh mann, hauptsache rechtsschutzversichert.

Danke!

Geschrieben

Gut gemeinter Rat: Lass es gut sein mit der deaktivierten Wegfahrsperre und freue dich, damit eine Fehlermöglichkeit weniger zu haben. Wer stiehlt schon einen XM? Außerdem gibt es noch andere Möglichkeiten, deinen XM zu schützen.

Ich habe meine vor 5 Jahren deaktiviert, unter anderem deshalb, weil mir das Eintippen und die damit verbundene verzögerung zu blöd wurde. Dabei habe ich es belassen und mir stattdessen eine Alarmanlage eingebaut. Wenn dir das zu wenig ist, hänge noch eine Krücksperre zwischen Kupplungspedal und Lenkrad.

Geschrieben
Gut gemeinter Rat: Lass es gut sein mit der deaktivierten Wegfahrsperre und freue dich, damit eine Fehlermöglichkeit weniger zu haben. Wer stiehlt schon einen XM? Außerdem gibt es noch andere Möglichkeiten, deinen XM zu schützen.

Ich habe meine vor 5 Jahren deaktiviert, unter anderem deshalb, weil mir das Eintippen und die damit verbundene verzögerung zu blöd wurde. Dabei habe ich es belassen und mir stattdessen eine Alarmanlage eingebaut. Wenn dir das zu wenig ist, hänge noch eine Krücksperre zwischen Kupplungspedal und Lenkrad.

Hi, danke für den rat. Den hatte der händler natürlich auch in petto. ABER das problem ist, ich weiss den code nicht und der händler weiss den code nicht! Wenn sich das steuergerät irgendwann einmal darauf besinnen sollte, dass es gerne eine code hätte, dann stehe ich da und der händler hat mein geld.

Mitlerweile weiss ich von Citroen selbst, dass ein rücksetzen nur durch eine neues steuergerät zzgl. einer neuen tastatur (warum?) möglich ist. Es kostet ohne lohnkosten schon 1.5tsdEus. Das ist mir zu füllig.

ciao

Geschrieben

Ich habe meinen 10/95 er Y4 durch Abziehen des Tastatursteckers bei laufendem Motor deaktiviert. Beim nächsten Starten kennt das Steuergerät den Tastaturanschluss nicht mehr, ist der Meinung, dass ein solcher nicht existiert und verlangt keinen Code mehr.

Solange man die Tastatur nicht anschließt, gibt es da künftig kein Problem.

Bei meiner Tastatur war das Problem, dass der Vorbesitzer vor dem Verkauf von seinem Code aus als neuen Code den Werkstattcode (viermal die Eins) eingespeichert hatte. Von diesem war die Sperre dann nicht mehr wegzubringen, weil das Steuergerät den Werkstattcode nicht vom Geheimcode zu unterscheiden wusste. Für den Notfall wüsste ich also, nach welchem Code das Steuergerät verlangt - trotzdem - ich brauchte ihn all die Jahre nicht.

Bei der Deaktivierung bloß über die Codetastatur wäre ich mir jedoch nicht sicher, ob die Sperre wirklich auf ewige Zeiten deaktiviert ist. Da kannst du ja im Zweifel beim Händler nachfragen, auf welche Weise deaktiviert wurde.

PS: Ein Steuergerät bekommt man im Bedarfsfall auch gebraucht aus einem Unfallwagen mit gleicher Motorisierung.

Geschrieben
Ich habe meinen 10/95 er Y4 durch Abziehen des Tastatursteckers bei laufendem Motor deaktiviert. ... im Bedarfsfall auch gebraucht aus einem Unfallwagen mit gleicher Motorisierung.

Hi,

ich habe mich erkundigt, welche kosten das verursacht. Ich werde mit dem händler eine minderung aushandeln und mir ein gebr. gerät mit bekanntem code in den kofferraum legen. Diese Aufregung! Sinnigerweise ist noch dazu die heckklappe nicht abschliessbar, weder zentral noch eigens. Das habe ich dem schlemil noch nicht gesteckt. Wer weiss worauf der dann kommt?!

ciao

Geschrieben

Eben, hol dir -wenn's denn unbedingt sein muss- ein zweites gebrauchtes Steuergerät (bei Ebay kosten die so 10-30 Euro) und gut ist.

Ich deaktiviere die blöde Sperre auch immer als erstes, das nervt doch nur.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...