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Geschrieben

Hallo,

ich habe heute meinen Kfz.-Steuerbescheid erhalten. Dort werden mir 481,00€ berechnet. Normalerweise dürften es aber nur 287,00€ sein Das Fahrzeug hat aber einen G-Kat, EZ. Dez. 1988. Die Schlüsselnummer in dem alten Brief ist die 03. Weiterhin ist unter der Antriebsart "G-Kat" handschriftlich nachgetragen worden und unter Vermerke des Herstellers steht "geregelt.Dreiwege-Kat.ausger."! Wie geht man bei der Zulassungsstelle vor? Muss man noch Bescheinigungen seitens des Herstellers organisieren um zu beweisen das ein gereg. Kat eingebaut ist?

Danke für eure Antworten,

Jörg

Geschrieben

Hallo Jörg,

das ist mir auch schon passiert: Da hat die Zulassungsstelle Mist gebaut! Ruf dort an un bitte um Richtigstellung der Verhältnisse. Zudem solltest Du das Finanzamt informieren, daß die Forderung aufgrund besagten Fehlers nicht gerechtfertigt ist, und daß Du mir der Zulassungsstelle diesbezüglich in Kontakt getreten bist.

Gruß und Erfolg

M.

Geschrieben

das schadstoffarm E 03 hätte bei der umschreibung auf otto/g-kat 51 auf schadstoffarm 01 umgeändert werden müssen.

da hat die umschreibende behörde damals gepennt.

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