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ACCM Andi Maier
Geschrieben

Wer hat Erfahrung mit der Anmeldung eines CX Break als LKW ? Was ist am Auto zu verändern ?

Geschrieben

Hi Andi,

Das war bei meiner Ambulance recht einfach. Sie war bereits als LKW im Brief eingetragen und wurde dann auch beim Finanzamt so anerkannt.

Wichtig ist, das auch wenn das Auto als LKW eingetragen ist das Finanzamt es als PKW versteuern kann! Im schlimmsten Falle kann es dir also passieren, das du bei den Steuern nichts sparst, aber bei der Versicherung mehr zahlen musst.

Generell gilt wohl diese Vorgehensweise:

1. Beim TÜV erkundigen, welche Auflagen für Eintrag als LKW notwendig sind. Mindestens ist wohl folgendes notwendig:

Trennung Fahrer-Kabine zu Gepäckteil (= 2 Sitzer und Blechwand)

Entfernung Rücksitze und Unbrauchbarmachung der Gurt-Halterungen.

evtl. Verblechung der Scheiben hinten

2. Beim Finanzamt nachfragen, ob die obigen Änderungen von ihnen akzeptiert werden, um das Auto als LKW zu versteuern. Das Problem dabei ist, das die meisten Finanzämter einen Gummiparagraphen "... Verwendungszweck, wie es der Fahrzeughersteller ursprünglich vorgesehen hat".

In Gegenden mit hohem Geländewagen-Anteil ist dadurch die Chance auf LKW-Zulassung stark gesunken...

3. Umbau des Fahrzeugs und Eintragung beim TÜV

4. Umschlüsselung an der Zulassungsstelle

5. Nach 1-3 Wochen schickt das Finanzamt einen Brief, mit der Bitte um Vorführung des Fahrzeugs. 2-6 Wochen später kommt dann der Bescheid.

Ansonsten kannst du auch mal Danielelf (hier im Forum) fragen, der führt das gerade bei meinem alten Kombi durch. Desweiteren Stefan Wendisch, er fährt nur LKWs allerdings habe ich die email nicht hier, aber Daniel kann dir da auch helfen...

Viel Glück

Michael

Florian aus Freiburg
Geschrieben

Moin Andi,

ein überflüssiger Tipp, wenn es um einen CX geht, den du schon hast: Am besten einen kaufen, der schon als Lkw läuft. Bei der CX-Basis hatte ich mir den Weißen für 950 Euro angeschaut und der ist - ob's legal ist oder nicht - laut Papieren ein Lkw, hat aber eine ganz normale Innenausstattung, ohne Trennwand, mit Rückbank und Gurten.

Grüße aus dem Breisgau

Florian

Geschrieben

Hallo

Also

Der Tüv wollte eine Abtrennung von Fahrgastraum und Laderaum, Trennwand oder Gitter.

Dann muß die Rückbank und die Gurte raus und deren Halterung zugeschweißt werden oder anderweitig unbrauchbar gemacht werden. Das ist das was der Typ vom Tüv in Bernkastel-Kues mir gesagt hat.

Das Finanzamt in Daun will dafür das das Auto als LKW durchgeht schonmal das selbe wie der Tüv und dazu noch die hinteren scheiben ganz raus und Blech rein und Blech hinter die Scheiben von den Hintertüren.

Ob die das dann Ttsächlich bei mir durchlassen seh ich in ein Paar Wochen.

gruß daniel

Geschrieben

Hallo Andi,

zum CX Break als LKW kann ich Dir nichts direkt sagen, aber ich habe diese

Prozedur vor einigen Jahren mit meinem Geländewagen auch durchgezogen.

Das Problem ist das Finanzamt. Ich habe alle Auflagen des Finanzamtes erfüllt

und mein Fahrzeug wurde auch als LKW besteuert. Jubelschrei - alles geschafft dachte ich. Denkste! 2 Jahre später kam dann die Ernüchterung.

Neues Schreiben vom Finanzamt mit erneuter Aufforderung zur Vorführung des Fahrzeuges. Fahrzeug wieder vorgeführt, aber jetzt wahr der Beamte (neuer Mitarbeiter) anderer Meinung. Fahrzeug wurde wieder als PKW besteuert.

Ich habe dagegen Einspruch eingelegt, aber ohne Erfolg (Anerkennung liegt im Ermässungsspielraum des Finanzbeamten).

Also erkundige Dich beim Finanzamt vorher ob Sie deinen Wagen nach dem Umbau auch definitiv als LKW besteuern.

Denn auch Fahrzeuge die ab Werk eine LKW Zulassung haben, werden oft schon als PKW versteuert.

Die einzig sichere Sache ist im Moment eine Zulassung mit einem GG von über 2.8 t. Das dürfte aber für einen CX Break wohl nicht zu schaffen seien.

Also erst genau Prüfen bevor Du den Umbau startest. Böse Überraschungen sind sonst vorprogrammiert, denn "Vater Staat" nimmt im Moment jeden Cent den er kriegen kann.

Geschrieben

Mir ging es mit meinem LKW Break genauso.

Die Eintragung beim TÜV war mit minimalem Aufwand überhaupt kein Problem, aber das Finanzamt hat fast drei Jahre später gesagt, dass es sie überhaupt nicht interessiert, was der TÜV meint.

Der Umbau, der für einen Finanzamtsegen notwendig gewesen wäre, schien mir ein zu weitreichender zu sein.

Ich habe nicht übel nachgezahlt für meinen Heizölmaserati und auch Klagen war nicht drin, denn das Berliner Finanzmat hatte dazumal schon etliche Musterprozesse mit ähnlichen Kisten E-Klasse usw. durch.

Geschrieben

Bevor Du umbaust kaufe Dir lieber einen Leichenwagen. Mit der Sonder.KFZ Zulassung kannst Du auch eine günstige Versicherung erhalten und mußt nicht zum ultrateueren Kleinlastertarif den Wagen versichern. Die Seitenscheiben sind bei LWs in der Regel nur mit Sargraumtafeln verkleidet die leicht abgenommen werden können. Die CX Leichenwagen sind in der Regel die günstigsten Leichenwagen auf dem Markt, weil sie nicht großartig umgebaut wurden. Im Gegensatz zu den oben beschriebenen Problemem gibt es bei Leichenwagen genau entgegengesetzte Rechtsgrundlagen, die man bei Problemen mit dem Finanzamt eher durchbekommt. Zentral ist z.B. eine Aussage wonach es nicht "zumutbar" ist, ein ehemals als Leichenwagen benutztes Auto für den normalen Personentransport zu verwenden, weswegen man den Wagen also nicht so ohne weiteres umwidmen kann.

Es kann sein (nur mal als Gerücht gehört), daß es da sogar mal einen Prozeß gab, weil man den CX leicht auch wieder auf normalen Break zurückrüsten kann, dann hat jemand bei einem Gebrauchtwagenhändler den Wagen als PKW gekauft und war pietätsmäßig negativ berührt als er erfahren mußte, daß in seinem Break mal frühere tote Leute gefahren wurden.

Weiteres auf www.leichenwagen.de

Geschrieben

Frühere tote Leute? Sind wir CX-Fahrer nicht alle Zombies?

Es gibt auch noch andere Arten von SoKfz, wie zB "Werkstattwagen".

Geschrieben

Die Logik der Finanzbeamten ist halt nicht nachvollziehbar. Beim C15 müssen die Laderaum-Seitenscheiben zugeschweisst werden, wenn ein C15-PKW ein LKW werden soll, auch wenn die werkseitigen C15-LKW die serienmässig haben. Die spinnen, die ....

Gruss

Robert

Geschrieben

Hi Andi!

das sind aber schlimme Sachen die Du mit Eurem schönen CX vorhast! Dann können wir ja nie mehr zu viert durch den Schwarzwald cruisen!

Viele liebe Grüße!!

Olaf

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Hallo!

Was wurde denn nun aus den Umbauten und den Streitereien mit dem (Berliner) Finanzamt?

Nachdem mir ein schicker C 15 mit LKW-Zulassung durch die Lappen ging,

hatte ich nun auch mit dem Gedanken gespielt, einen BX D Break auf LKW umzurüsten.

Damit wäre ich sicherlich der schwebendste Kurierfahrer in ganz Berlin. Dachte ich...

Scheint wohl doch eine Schnapsidee zu sein.... :-(

Grüße,

Oliver

Geschrieben

Nach den Erfahrungsberichten aus meinem Bekanntenkreis sind die Finanzämter eher geneigt eine LKW-Steuer zu akzeptieren, wenn das Fahrzeug tatsächlich nachweislich als LKW fährt. Als Kurierfahrer hättest Du also auch mit einem BX-Break gute Karten. Nochn Tip: Im Osten dürfen nicht die TÜV, sondern die DEKRA die Umwidmung vornehmen. Is ja von Dir aus nicht weit.

Gruß

Horst ACCM

Geschrieben

Nachtrag:

Und die haben andere Berstummingen. Z.B. was die Laderaumhöhe angeht.

Geschrieben

Jou, das Thema LKW-Zulassung ist ein heißes Thema.

Beispiel: Pickups. Diese werden bei der Einfuhr Zolltechnisch mit dem LKW-Einfuhrzoll belegt (IMHO irgendwo bei 22,5%, PKW 10%). Versicherungstechnisch wie LKW behandelt (sündhaft teuer), Steuertechnisch vielleicht auch ...zumindest zuerst.

Jetzt gibt's auch 5-sitzige Pickups. Diese können NACHBESTEUERT werden. Also vor 10 Jahren 3 Jahre mit so einem Ding gefahren und plötzlich flattert jahre später ein Steuerbescheid ins Haus .Ich warte täglich auf eine solchen Bescheid.

Das ganze hängt von dem einzelnen Finanzbeamten ab, ob "das äußere Erscheinungsbild dem eines LKW entspricht".

Ich bin ja der Meinung, das ein Pickup eher einem LKW gleicht wie die kleinen Fahrzeuge der gelben Post (diese laufen alle als LKW)

Gruß

Bernd

Geschrieben

Frank (F) hat letztens einen CX-Leichenwagen TD1 angeboten. Ich habe ihn mir angesehen. Ist ein faires Angebot. Frage ihn mal ob er noch zu haben ist.

  • 2 Jahre später...
Geschrieben

...dieser (aber nicht nur dieser) Staat und seine Politiker- Beamtenkaste inklusive der obrigkeitshörigen Justiz meint halt sie dürfen ALLES. Nicht vorhandene Logik und mangelnder Sachzwang wird in mehr oder weniger opportunistisches Gesetzeswerk verkleidet, Tja, da steht's...oder eben irgendeine erlassene Verwaltungsrichtlinie auf die sich berufen wird, ein Urteil vergewaltigt, Achselzucken, fadenscheinige Begründungen, da könnte ja jeder...hab' auch grad Probleme dieser Art mit dem Finanzamt, die sagen ich soll eben prozessieren..

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