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Geschrieben

Hallo,

ich bin heute vom TÜV bei der Vollabnahme aufgefordert worden, die franz. AHK vom aus F eingeführten CX abzubauen, da sie keine Prüfnummer hat. Dieser erhebliche Mangel ließ sich bei der anschließenden Wiedervorführung durch schlichtes Abschrauben des Kugelhakens und einem Telefonat mit dem Boss des TÜV beseitigen. Die AHK ist also, mon dieu, noch dran, nur ohne Kugel.

Frage 1:

Wie bekomme ich das Ding eingetragen, habe weder Papiere noch sonst was. Würde gerne meinen Wohnwagen dranhängen, wobei meine Frau sich weigert, da nicht amtlich bestätigt.

Frage 2: Welche rechtlichen (versicherungsrelevanten) Konsequenzen erwarten mich beim Unfall, verursacht durch den Wohnwagen. Meines Erachtens ist der Anhänger durch das Zugfahrzeug versichert, aber die amtl. Genehmigung fehlt.

Gruß Wolfgang

Katzen wurden früher als Gottheiten verehrt, das haben sie bis heute nicht vergessen.

Geschrieben

>Wie bekomme ich das Ding eingetragen, habe weder Papiere noch sonst was.

Ist das eine echte AHK oder nur eine in F durchaus gebräuchliche Rangierkupplung?

Wenn zweiteres, kannst Du die Eintragung D vergessen.

Wenn ersteres: Kannst Du einen Hersteller der AHK erkennen?

>Frage 2: Welche rechtlichen (versicherungsrelevanten) Konsequenzen erwarten mich beim

>Unfall, verursacht durch den Wohnwagen. Meines Erachtens ist der Anhänger durch das

>Zugfahrzeug versichert, aber die amtl. Genehmigung fehlt.

Die nicht eingetragene AHK bewirkt, falls keine EU-Typgenehmigung vorliegt, das Erlöschen

der Betriebserlaubnis des Zugfahrzeuges.

Geschrieben

Hallo Wolfgang, ist eine Wiedenbrück? W*******a? Dann bekommst du von denen ein Typschild, welches meist zur Eintragung reicht. Zur Vollabnahme lass den Dorn noch ab. Besser: Anschließend die AHK abnehmen/eintragen lassen. 2. Möglichkeit: Besorg dir ein Typschild einer AHK mit ABE und führe diese mit.(Keine Eintragung erforderlich)

Zu 2) Erlöschen der Betriebserlaubnis. Zu den Konsequenzen und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Anwalt oder Apotheker.

Meine D fährt mit einer eingetragenen Westf***a aus F herum. War in den Franz. Papieren eingetragen und wurde dann so übernommen.

Ein Typschild für CX Lim. hätte ich leihweise für dich.

Geschrieben

OT:

Katzen wurden früher als Gottheiten verehrt, das haben sie bis heute nicht vergessen.

Schmuse-Gastkater liegt auf der Couch und will nicht raus bei dem Sauwetter, auch eine Art Gottheit.

Und wir lieben dieses Vieh auch noch;)

Günter

Geschrieben

Wenn die AHK baugleich ist mit z. B. der Westfalia dann leih Dir den Haken ( da ist das Prüfzeichen drauf) von jemand aus und trags ein, danach wieder den Hals ohne Prüfzeichen drauf und fertig - kein Mensch sucht auf einer verrrosteten Kupplung nach einem Zeichen zumal es Schlagzahlen gibt. .

Geschrieben

ach falls Limo, ich hab eine Kupplung rumliegen ohne Verstärkungspallten unter der Stoßstange, da kann ich Teile beisteuern.... Rü

ACCM Gerhard Trosien
Geschrieben
Wenn die AHK baugleich ist mit z. B. der Westfalia dann leih .....
Beim Vergleich zwischen einer Westfaliakupplung und einer üblichen französischen Kupplung fällt auf, dass die Kugelköpfe beider nahezu kugelförmig sind...

Ich weiß leider nicht, wie die Prüfer es heute sehen, aber vor Jahren hatten sie ein anderes Verständnis von Verteilung der Zuglasten auf die Karosserie. Die insgesamt schwerere farnz. Kupplung hatte in D keine Chance. Es gibt zwar keinen Hinweis auf eine Änderung, aber es würde mich doch interessieren, wie es heute ist, und ob man heute eine Chance hat...

Gast Michael_Werth
Geschrieben

Hallo!

Nein, man hat leider keine (legale) Chance!

An meinem CX, der aus F stammt, war auch eine Kupplung dran, sogar mit einem Typenschild von Cit. Da mir aber niemand irgendwelche Daten beschaffen konnte, weder TÜV, noch Cit. mußte ich diese abmontieren.

Auch ein Anruf in Köln brachte das Ergebnis: Leider keine Daten mehr vorhanden. Übrigens handelt es sich bei den Cit AHKs um Westfalie AHKs. Aber auch die haben leider keinerlei Unterlagen mehr dafür.

2. Möglichkeit: Besorg dir ein Typschild einer AHK mit ABE und führe diese mit.(Keine Eintragung erforderlich)

Stimmt nicht ganz. Keine Eintragung ist nur möglich, wenn die AHK/das Typenschild ein E-Prüfzeichen hat. Die AHKs, welche es hier in DE für den CX zu kaufen gibt, haben meines Wissens nach aber noch alle das alte "Schlangen"-Prüfzeichen. D. h. eine Eintragung beim TÜV ist dringend erforderlich.

Geschrieben

Westfalia hat aber zu den gebauten AHKs mit deutschen Prüfzeichen Einbauanleitungen und Daten zur Verfügung - hab solchen Ausdruck hier, dem TÜV reicht in aller Regel das Prüfzeichen mit der Schlanga am Kugelhals um einen Eintrag zu machen... Rü

Geschrieben

Danke erstmal für Eure Infos und Angebote, wird ja was.

Auf der Kugelplastikabdeckung steht ATNOR, auf dem abgeschraubten Haken steht an der Innenseite der Befestigungsplatte 4/95 (Herstellung) und 50MM (Kugeldurchmesser), sonst nix.

Der Verkäufer sagte "peut attacher caravans", also hoffe ich auf keine Rangierkuppelung.

Es fehlt die bei Westfalia übliche Querstrebe an der vorderen Befestigung vom linken zum rechten Längsträger (die deutsche Westfalia ABE ist die Einbauanleitung, da ist sie abgebildet).

Es sind zwei Steckdosenhalterungen vorhanden, Steckdose in der linken mit dem kompletten Kabelsatz, also hoffe ich wieder auf keine Rangierkuppelung (worin unterscheidet sich diese von der deutschen AHK?).

Gibt es einen Haken mit (deutschem) Prüfzeichen, der quer (Westfalia längs der Halterung)zur Fahrtrichtung angeschraubt wird mit dem Lochmittenabstand von 90mm?

Der Willy von Konstantin Wecker: Freiheit, das heißt, keine Angst vor nichts und niemanden haben! - aber ich glaub' der lebt auch nicht mehr.

Geschrieben

Wobei sich mir die grundsätzliche Frage stellt, ob man nicht mit einem halbwegs vernünftigen Anwalt doch auch im Falle eines Unfalles erfolgreich argumentieren könnte, dass die AHK ja in Frankreich (=EU Land) zugelassen war .. quasi im Sinne der Warenverkehrsfreiheit - wenn die AHK für Frankreich zugelassen war, kann sie nicht in Deutschland zur Erlöschung der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen ... aber da bräuchte man wohl eine gute RS-Versicherung und einen pro-europäischen Richter ;-)

Ich träume von dem Tag, an dem ich ein Auto in Frankreich kauf und mit den französischen Papieren (von mir aus mit amtlicher Übersetzung, wobei nicht notwendigerweise, weil ja Französisch eh eine EU-Amtssprache ist) zu meiner Zulassungstelle geh und dort zulassen kann.

Visionärst, euer

Grojoh

Gast Michael_Werth
Geschrieben

Ich träume von dem Tag, an dem ich ein Auto in Frankreich kauf und mit den französischen Papieren (von mir aus mit amtlicher Übersetzung, wobei nicht notwendigerweise, weil ja Französisch eh eine EU-Amtssprache ist) zu meiner Zulassungstelle geh und dort zulassen kann.

Träumen wir davon nicht alle?

Ja, sowas wäre wirklich eine feine Sache!

Geschrieben

Träumen wir davon nicht alle?

Ja, sowas wäre wirklich eine feine Sache!

Gut, im Grunde gibt's ja eh bei den neueren Autos (ab und zu) das COC-Papier, aber sich mit Einzelgenehmigungen, -zulassungen herumzuplagen ist nach wie vor ein Horror.

Ich versteh zum Beispiel überhaupt nicht, warum ein gültiger deutscher Prüfbericht in Österreich absolut nichts wert ist - die Vorgaben für das TÜV-Gutachten in Deutschland sind zB 100mal genauer, ausführlicher und strenger als in Österreich die "Pickerlüberprüfung" ... das sind also bei weitem höhere Standards, die bei uns trotzdem nicht anerkannt werden (aber umgekehrt ich, mit meinem österreichischen Auto, dann trotzdem in Deutschland fahren darf, obwohl es nicht die gleichen Überprüfungen durchlaufen hat müssen).

Und wie gesagt, wenn ein Import-Auto im EU-Herkunftsland offiziell zugelassen werden könnte, seh ich nicht ein, warum es dann im eigenen Land trotzdem wieder neu genehmigt, typisiert, überprüft etc. werden muss.

Aber das ist alles nur Theorie.

LG,

Grojoh

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