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Geschrieben

Heute war ich beim TÜV. Wenn die Trefina Kupplung ein EG Zertifikat mitliefert und drin die EEC Nummern stehen, geht alles klar, dann muß die nichtmal eingetragen werden, nur das Zertifikat dann mitführen. Das was von ACCM Oldie unter #16 steht, war eine Einzelabnahme, deswegen die TP Nummer im Brief. Sowas wird nur ungern gemacht und teuer... so die Aussage meines TÜVmans. Gruß Michal

Geschrieben

... also ICH hatte das vor 14 Jahren gerne gemacht (bzw. machen lassen).

"Sowas wird nur ungern gemacht und teuer ..." Na DAS ist ja eine Aussage - arbeite die TÜV-Behörde nach dem Lustprinzip ? Ob der TÜV etwas gern oder ungern machen, scheint mir eher eine private Aussage zu sein und ist unrelevant. Wichtig bleibt doch: was dürfen und müssen sie bzw. was dürfen sie nicht (zulassen) - und das muß doch irgendwo schriftlich festgelegt sein. (In meinem job frage ich häufig meine Ansprechpartner bei der Behörde: wo steht das geschrieben ? Ja und dann geht die Suche los.)

Gruß oldie

Geschrieben

Damit habe ich gemeint, das der TÜVmann dann eine 2. Kupplung zum testen und zerstören haben will, und, und, und. Das wäre dann die Einzelabnahme. Dafür habe ich keine Lust. Und wenn das bei dir nicht der Fall war, sei doch froh. Oder soll ich meinen Tüvmann fragen: wo steht das geschrieben? Ich glaube, er sitzt dann am längeren Hebel... Michal

Geschrieben

Hallo, Michal,

wenn ich jetzt und vor allem HIER auf Deinen Kommentar einginge, würden wir uns sehr weit vom Thema "Anhängerkupplung" entfernen.........

Gruß oldie

Geschrieben

...das wird von den KUNDEN nur sehr ungern gemacht, weil TEUER - Testreihen durchführen um für einen alten HY ein Einzelgutachten zu erstellen. Gutachten sind meist teuer, weil individuell angefertigt - das ist doch in der Architektur nicht anders. (...WIE??? Für ne schlichte Garage brauch ich ne BAUGENEHMIGUNG???!!!)

Die andere Möglichkeit, dass der TÜV-Mann das (eher aus Gefälligkeit) nach personlicher Einschätzung als Prüfing. vornimmt, kommt auch vor - das macht der Prüf.-Ing NUR SEHR UNGERN, weil er nämlich dafür HAFTET (bzw. sein Arbeitgeber). Entsteht im Zusammenhang mit der AHK irgendein Schaden, besteht die Gefahr, dass der TÜV mit belangt wird - DER hat das ja schließlich abgenommen.

Um beurteilen zu können, wie stabil die tragenden Konstruktion des AHK-aufnehmenden Fahrzeugs ist, müsste er sich zusätzlich mit der Blechsubstanz des Fahrzeugs beschäftigen - und das alles für eine in diesem Zusammenhang eher lächerliche Gebühr.

Im Falle einer geprüften AHK braucht er nur den ordnungsgemäßen Einbau bestätigen - das ist etwas sehr viel Einfacheres.

Wenn mir dann jemand kommt und unterstellt, dass ich zu träge oder sonstwas für eine flotte Schnelleintragung ohne explizite Unterlagen wäre, würde ich kulanterweise im Gegenzug das mir vorgestellte Fahrzeug überaus präzise und korrekt prüfen - mit einem freundlichen Lächeln im Gesicht :-)))

Geschrieben

Ob in der KFZ-Branche, der Architektur oder sonstwo - immer sind MENSCHEN beteiligt - und die agieren/reagieren unterschiedlich. Ich sagte ja bereits: ".. wir würden uns sehr weit vom Thema "Anhängerkupplung" entfernen....".

Vielleicht und irgendwann einmal intensiver und vis-a-vis bei passender Gelegenheit .... .

Gruß oldie

Geschrieben

Habe mit Trefina telefoniert und mit Händlern in Niederlande. Es gibt kein Zertifikat mit EG, ECC Nummern für diese Kupplung. Also nur eine Einzelabnahme. Oder über J. Hoch mit den 850kg. Gruß Michal

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