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Bagatellschaden oder schon Unfallschaden? Oder: Ein teurer Reifenwechsel bei A.T.U.!


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Geschrieben

Moin,

folgendes Problem: meine Freundin war letzte Woche zum Reifen wechseln bei ATU. Die ganze Prozedur sollte 15 Minuten dauern und 12,-- Euro kosten. Bis dato war ich eigentlich davon ausgegangen, dass man beim Reifen wechseln nicht allzu viel falsch machen kann. Insoweit hatte ich den Mechanikern dieses eigentlich zugetraut. Für alle weitergehende Dinge gehe ich schon seit vielen Jahren nur zum Händler meines Vertrauens.

Nach insgesamt einer Stunde wurde meine Freundin dann benachrichtigt, sie könne den Wagen abholen. Bei der Abholung dann leider auch die Mitteilung, dass der Wagen beim rausfahren aus der Werkstatt beschädigt worden ist? Der Monteur hat es doch tatsächlich geschafft, beim herausfahren aus der Werkstatt deren Werbeschild zu treffen...Resulatat war bzw. ist, dass die Heckklappe eine große Delle aufweist, der rechte Rückscheinwerfer defekt ist (gebrochen) und zudem noch eine Beule in der Seitenwand (neben der Heckklappe) aufweist.

Nett ist natürlich, dass ATU den Schaden beheben will; als kleines Extra durfte meine Freundin dann noch die 12,00 Euro zahlen ;-) Aber jetzt kommt eigentlich mein Problem:

Was ist mit einer etwaigen Wertminderung? Alleine der Austausch der Rückleuchte kostet ca. 200,00 Euro und die Lackierung, es muss die Heckklappe leicht gespachtelt und lackiert werden und zudem noch ein Teil der Seitenwand neben der Heckklappe. Ich gehe davon aus, dass eine solche Lackierung in einem Meisterbetrieb sicherlich nicht mit 500,00 Euro abgegolten ist. Jetzt kommt natürlich meine Frage: könnte es sich bereits um einen Unfallschaden, einen beim Verkauf mitteilungspflichtigen sonstigen Schaden handeln oder verbleibt es beim Bagatellschaden.

Habe bereits mit ATU gesprochen; nach deren Definiton ist alles unproblematisch, da kein Unfallschaden. Letzteres sehe ich auch so, nur spricht m.E. vieles für einen sonstigen Schaden, den ich beim Verkauf angeben müsste.

Meinungen, Hilfestellungen, Erfahrungen?????

Geschrieben

Hilfestellungen habe ich keine parat - eher Erfahrungen: Habe bei ATU einmal aus Zeitgründen die Räder meines Berlingo wechseln lassen. Etwa 1 Std. (!) war nötig, um die Alufelgen zu zentrieren (unter lautem Gefluche) und die Räder zu wuchten - hinterher eierten die Räder derart, dass ich am nächsten Tag zum Citroenhändler meines Vertrauens fahren musste. Allein wegen der Stümperhaftigkeit der Arbeit, aber auch wegen der offensichtlich katastrophalen Arbeitsatmosphäre in dem Laden kriegt mich keiner mehr zu ATU! Markus

Geschrieben

Jakebl, was für ein fahrzeu hast du den?? wie alt ist es??

mein gutachter schreibt bei beulen im seitenteil sofort eine minderung mit ein.

ATU Amateurhaft - Teuer - Unkompetent

Geschrieben
Moin,

... kein Unfallschaden. Letzteres sehe ich auch so, nur spricht m.E. vieles für einen sonstigen Schaden, den ich beim Verkauf angeben müsste.

Meinungen, Hilfestellungen, Erfahrungen?????

Hi internetrecherche in eigener sache liegt ab 500 Euro ein "unfall" vor. Der wagen ist damit nicht mehr "unfallfrei". Damit geht ein minderwert einher. Gerichte anerkennen diesen minderwert jedoch nicht als ersatzfähig, wenn der wagen > 10 jahre alt ist. Im ergebnis bliebest Du auf Deinen kosten sitzen - so jedenfalls meine laienhafte zusammenfassung.

Das beste wird wohl sein, einen rechtsanwalt zu konsultieren. Dessen kosten kannst Du von ATU zurückverlangen! Deshalb nur keine hemmungen. Du solltest anschließend auch einen gutachter mit der schadensbewertung beauftragen. Ein seitenteil allein kostet in fast jedem fall mehr als 2000Euro!

Die allerteuerste lösung wäre nach meiner erfahrung, sich mit ATU auf "handschlag"-basis zu einigen. Den ärger solltest Du einfach mal durchstehen.

ciao

Geschrieben

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Zunächst habe ich schon vor einigen Jahren einen Prozess wegen eines Schadens geführt - es geht um ein auch hier vertretenes Forumsmitglied; nur wurde dort die Motorhaube und die Kotflügel lackiert. Und dieses zudem nicht fachgerecht. Den Prozess habe ich dann nach zwar gewonnen, war aber auch sehr zeitaufwendig.

@klupkaputt: Auto meiner Freundin, ein BMW 318i Touring aus 2002

Nur beim jetzt vorliegenden Sachverhalt bin ich mir nicht sicher. Es ist im übrigen nicht das komplette Seitenteil betroffen. Deswegen mal ein Bild, dass leider nicht den Schaden, aber die Stellen zeigt: http://img124.imageshack.us/img124/6177/bmwyf2.jpg

Die Heckklappe ist entsprechend eingedellt und das Seitenteil ist halt genau auf der Ecke leicht eingedrückt worden. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass insbesondere die Delle auf der Ecke einfach so ausgebessert werden kann. Ich meine eigentlich, dass hierfür ein großer Teil der Seitenwand farblich anzugleichen ist!?!

Geschrieben
... Prozess ... war aber auch sehr zeitaufwendig. ... ein BMW 318i Touring aus 2002

... dann lohnt sich hier doch der RA auf jeden fall! Selbst wenn es nicht zum prozess kommen soll, stellt ein RA doch einen brauchbaren "meinungsverstärker" dar, den die gegenseite zahlen muss ...

ciao

Geschrieben

So, zwischenzeitlich hat sich natürlich auch wieder einiges ereignet. Die erste Instandsetzung scheint irgendwie fehl geschlagen zu sein - ATU versucht es offenbar ein zweites Mal! Der Wagen soll morgen fertig sein - und ich bin schon sehr gespannt auf das Werk bzw. die Erklärung.

Werde die Hinzuziehung eines Sachverständigen verlangen und notfalls auch einen Anwalt konsultieren. Es ist fast nicht zu glauben.

Geschrieben

also ich denke mal, wenn die an einer Ecke reparieren, geht dies nicht spurlos;

und dann liegt m.E. auf alle Fälle ein Schaden mit Wertminderung vor.

habt Ihr eigentlich für die Zeit der Reparaturversuche (ha ha.....Fachbetrieb - schon das hört sich ja echt lächerlich an...) einen Leihwagen bekommen ?

Würde Euch wohl auf alle Fälle zustehen - oder entsprechender Wertausgleich.....

Gast Michael_Werth
Geschrieben

Hallo, jakebl!

Du bist sehr gutmütig, daß Du ATU den Schaden hast beheben lassen.

Der meiner Meinung nach bessere Weg wäre gewesen, den Wagen zu der von Dir genannten Stammwerkstatt zu bringen, dort ein Gutachten durch einen unabhängigen Gutachter erstellen und den Schaden

dort beheben zu lassen. Denn wie soll Dir jetzt die Wertminderung gutgeschrieben werden? In 004 wurde es ja schon angesprochen, daß Dir diese zusteht. Denn alleine die Lackierung übersteigt einen Wert von €500,-.

Jetzt ist mit Wertminderung nichts mehr zu machen. Es sei denn, ATU war so fair, bzw. deren Versicherung hat darauf bestanden und haben ein Gutachten erstellen lassen.

Dann kann man Dir jetzt nur noch wünschen, daß der Schaden besser behoben wird, als das Auto bewegt wurde ;)

Geschrieben

@chirssodha

Einen vergleichbaren Leihwagen gab es erst nach längerer Diskussion.

@Michael

ATU hat darauf bestanden, zunächst den Wagen selber reparieren zu dürfen. So wurde zum einen argumentiert, man hätte das Recht zur Nachbesserung und zum anderen, habe ATU einen Rahmenvertrag mit einer Firma, die solche Instandsetzungen durchführt. Insoweit wurde meine Bitte, den Wagen zu meiner Stammwerkstatt zu bringen, abgelehnt.

Mir ist auch ein wenig Ungut - aber zum Glück wurde der Schaden schriftlich festgehalten; zudem haben wir gleich Bilder gefertigt und insoweit sollte es eigentlich möglich sein, eine Wertminderung geltend machen zu können. Insoweit dürfte ATU auch mir gegenüber beweispflichtig sein, so zum Bsp. durch Vorlage einer Rechnung über die Instandsetzung.

Wird sicher noch spannend - morgen ist dann wohl endlich der Termin, indem wir den Wagen sichten werden...

Gast Michael_Werth
Geschrieben

Oh, ja! Das wird noch spannend. ;) Schön, daß Du das so locker siehst.

Hoffen wir, daß ein Gerichtsverfahren nicht nötig ist.

Übrigens hat ATU nicht das Recht, Deinen Wagen einfach einzubehalten, um den Schaden selber zu regulieren.

Aber wenn es gut gemacht wird, kann es Dir ja egal sein.

Geschrieben

[quote name=jakebl;4242768

ATU hat darauf bestanden' date=' zunächst den Wagen selber reparieren zu dürfen. So wurde zum einen argumentiert, man hätte das Recht zur Nachbesserung und zum anderen, habe ATU einen Rahmenvertrag mit einer Firma, die solche Instandsetzungen durchführt. Insoweit wurde meine Bitte, den Wagen zu meiner Stammwerkstatt zu bringen, abgelehnt.

Also das kommt mir schon etwas komisch vor. Seit wann muß der Geschädigte auf Weisungen des Schädigers hören?

Bei jedem anderen Unfall hat der Geschädigte auch die freie Werkstattwahl, warum sollte das in diesem Fall anders sein?

Gruß

balu1

Geschrieben

Das Recht zur Nachbesserung gilt sicherlich nur für in Auftrag gegebene Reparaturen und nicht für "Unfälle" dieser Art !!!

Falls Du nicht zum RA gehen solltest, empfehle ich Dir, Dich direkt bei der ATU-Zentrale darüber zu beschweren und noch was "rauszuhandeln"

  • 4 Monate später...
ACCM Stefan Rosenstock
Geschrieben
@chirssodha

Einen vergleichbaren Leihwagen gab es erst nach längerer Diskussion.

@Michael

ATU hat darauf bestanden, zunächst den Wagen selber reparieren zu dürfen. So wurde zum einen argumentiert, man hätte das Recht zur Nachbesserung und zum anderen, habe ATU einen Rahmenvertrag mit einer Firma, die solche Instandsetzungen durchführt. Insoweit wurde meine Bitte, den Wagen zu meiner Stammwerkstatt zu bringen, abgelehnt.

Mir ist auch ein wenig Ungut - aber zum Glück wurde der Schaden schriftlich festgehalten; zudem haben wir gleich Bilder gefertigt und insoweit sollte es eigentlich möglich sein, eine Wertminderung geltend machen zu können. Insoweit dürfte ATU auch mir gegenüber beweispflichtig sein, so zum Bsp. durch Vorlage einer Rechnung über die Instandsetzung.

Wird sicher noch spannend - morgen ist dann wohl endlich der Termin, indem wir den Wagen sichten werden...

Einfach unglaublich, was sich diese ATU-Läden alles erlauben...Das Problem bei diesen Ketten ist, dass die ihre Mitarbeiter einfach unglaublich schlecht bezahlen. Entsprechend motiviert wird dort dann agiert. ATU hat nicht auf 'Nachbesserung' zu bestehen, wenn Dir ein Schaden entstanden ist, der mit dem Auftrag überhaupt nichts zu tun hat. Ich fürchte, die wollen das Heck wieder zurecht pfuschen. Ich halte Dir die Daumen, dass Du am Ende Dein Recht bekommst. Allerdings muss ich fast sagen, dass solche Vorkommnisse fast die gerechte Strafe sind, wenn man diese Pfuscher an sein Auto lässt...

Geschrieben

Hast du Rechtsschutz? Dann sich dort beraten lassen.

Nachbesserung? so ein Humbug. Kann sich nur auf den Auftrag, also den reifenwechsel beziehen.

Der unfall ist ein Haftpflichschaden.

Die haben null recht auf irgendwas.

-Die haben dir ihre Versicherung zu nennen

- du läßt den Schaden begutachten

-eine werkstatt deiner wahl repariert nach Gutachten. (sofern kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt)

- gespachtelt wird nix, du hast anrecht auf ein neuteil.

Da du leider bereits den ATU- Leuten eine Reperatur "genehmigt" hast, wirds nicht einfach, wenn das ergebnis nicht so toll wird, spätestens jetzt wäre rechtsrat zur aktuellen Situation sicher keine schlechte Idee.

Wenn das Teil nur instandgestzt wird, mußt du es beim Verkauf angeben. Spätestens mit einem Lackdicke-messgerät kann der Schaden nachgewiesen werden.

Geschrieben

#004 "Gerichte anerkennen diesen minderwert jedoch nicht als ersatzfähig, wenn der wagen > 10 jahre alt ist"

Zusätzlich galt auch die 100.000KM Grenze, ab der bei Schadensersatz keine Wertminderung mehr erstattet wurde.

Ich habe vor ein paar Tagen in der Tagespresse gelesen, dass es hierzu (zumindest in Bezug auf die KM-Leistung) ein neues Grundsatzurteil gibt.

Aufgrund der besseren Qualität und längeren Haltbarkeit der heutigen Fahrzeuge wurden die Grenzen für den Anspruch auf Erstattung der Wertminderung neu bestimmt.

Die Grenze wurde von 100.000KM auf 200.000KM raufgesetzt - ob sich die Änderung auch auf das Fahrzeugalter bezieht, weiss ich leider nicht.

Zum "genehmigten" Reparaturversuch ATU meine (laienhafte) Einschätzung:

Meiner Meinung nach ist das Kind noch nicht in den Brunnen gefallen. Du hast grundsätzlich Anspruch darauf, dass Du so gestellt wirst wie vor dem Schaden.

Ein Ausbesserung z.B. mit Spachtel etc. ist sicher nicht o.k. und einer solchen Vorgehensweise hast Du hoffentlich nicht zugestimmt.

Du kannst als Laie von einer Fachwerkstatt (auch wenn es nur auf dem Papier eine ist) fachlich korrekte Arbeit erwarten. (falls fachlich erforderlich also auch der Austausch von Karrosserieteilen)

Wenn ATU Dir den Wagen zurückgibt, verlange einen Nachweis der fachgerechten Reparatur (Rechung von Teilen - z.B. Heckklappe - etc.) wenn Neuteile nicht nachgewiesen werden können, verlange eine Begutachtung der Reparatur durch einen Gutachter.

Der wird Murks (wenn vorhanden) feststellen und dann sollte entweder Wertminderung oder erneute Reparatur (dann am Besten in der Fachwerkstatt) drin sein.

Ich fürchte das alles wird ohne Rechtsanwalt nicht gehen.

Gruss

Martin

Lutz-Harald Richter
Geschrieben

Hallo,

1. es ist auf jeden Fall ein Unfall - Bagatellschaden oder nicht spielt keine Rolle- und hat deshalb mit den beauftragten Arbeiten "Reifenwechsel" nichts zu tun. Das ist wichtig, denn

2. ein Nachbesserungsrecht hat eine Werkstatt nur, wenn es um Mängelbeseitigung im Zusammenhang mit der eigentlichen Arbeit geht. Also besteht freie Werkstattwahl für die Instandsetzung und die Versicherung von ATU muss das bezahlen.

Geschrieben

Unvorstellbar Von A** hört man nie was gutes... ne freundin von mir war bei so einen laden weil an ihren 3er compackt die motorfehlerlampe anging, und der Wagen keine leistung mehr hatte. die haben den nockenwellensensor getauscht und den fehlerspeicher gelöscht. der wagen lief dann immer noch schlecht, und drei tage später ging die lampe wieder an. als sie wieder da war hieß es wir können den fehler nicht finden. am ende wars der Luftmassenmesser und eine Lambdasonde, danach lief er wieder...

Gruß

Tim

Geschrieben

Die Läden sollte man wirklich meiden - noch selten was Gutes von denen gehört.

Das Personal ist auf "Reparaturoptimierung" geschult d.h. die Kosten für den Kunden möglichst hoch treiben. (dies muss neu und das auch etc.)

Ein Kollege von mir hat gerade seinen Caddy dort prüfen lassen, weil ein Vorderrad auf der AB Geräusche machte (pfiff) und etwas schwergängig war.

ATU rief dann an : "bei Ihrem Auto muss das und das gemacht werden, kostet ca. 257 EUR wir können das sofort machen bis 17:00 Uhr ist der Wagen fertig"

Mein Kollege stimmte zähneknirschend zu, weil er das Auto dringend brauchte.

Beim Abholen stellte sich heraus, das noch weitere Teile getauscht worden waren (Bremsbeläge hinten, Bremssattel vorne rechts etc.) und in der telefonischen Angabe der Lohn nicht enthalten war.

Der Spass sollte dann 610EUR kosten. NAch Protest gab ATU "20% Rabatt auf die Teile" und berechnete 520EUR.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass in einer vernünftigen freien Werkstatt das Ganze die Hälfte gekostet hätte, da nur wirklich notwendige Arbeiten durchgeführt worden wären.

Bei denen kaufe ich jedenfalls höchstens noch Scheibenwischer.

Gruss

Martin

Achim (Kantia)
Geschrieben

Also so schlecht sind die ATU-Filialen auch wieder nicht. Reifen durften sie bisher immer wechseln und haben das auch ordentlich und schnell gemacht. Dieser technische Check wird kostenlos gemacht, ob man will oder nicht. Bei meinem Xantia hat ein Mechaniker sogar tatsächlich ein defektes Handbremsseil entdeckt. Gemacht hat es aber mein Citroenhändler.

Wenn man sein Auto bei ATU hinstellt und die Jungs ohne genauen Arbeitsauftrag an den Wagen lässt,darf mach sich natürlich nicht wundern.

Geschrieben

Was ich mir bei ATU immer geholt habe, war die Autobatterie. Dort sind sie in der Tat recht günstig, allerdings ging aus unerfindlichen Gründen das Testgerät um die vorhandene Batterieleistung zu ermitteln, bei meinen Besuchen nie. Wir hätten da eine günstige neue Batterie...und bei dem Alter sind Sie dann im Winter auf der sicheren Seite. Stimmt zwar, aber ev. nicht notwendig. Die Batterie ist für mich ein Teil, dass ich auf Verdacht rauswerfe nach Gefühl (Anlasser dreht bei Kälte schwächer oder so).

Gruss Holger

Geschrieben

Bist ungeschickt, hast linke Hände? Läufst gegen Türen und auch Wände? Bist unrasiert und wasserdicht? Hauptschulabschluß hast du nicht? Kriegst nicht mal deine Schuhe zu? Du bist ein Mann für ATU!

Geschrieben

Wenn man sein Auto bei ATU hinstellt und die Jungs ohne genauen Arbeitsauftrag an den Wagen lässt,darf mach sich natürlich nicht wundern.

Meine Mutter hatte mal ihren BMW 316i hingegeben mit dem tollen Auftrag "alles machen, was zu machen ist". Im Prinzip haben sie dann sowas wie eine große Inspektion durchgeführt, preislich war es in Ordnung, auch es wurde tatsächlich nichts überflüssiges gemacht. Am Tag darauf fuhr meine Mutter in den Urlaub und blieb nach wenigen hundert km mit gerissenem Zahnriemen liegen. Abgeschleppt, Werkstatt, Hotelübernachtung... Wieder daheim, ging sie zu atu, schilderte den Fall und zeigte einen vom Mechaniker netterweise im Auto liegen gelassenen Zettel, auf dem stand : ZAHNRIEMEN ?" - der war nämlich fälig und hätte bei dem wunderbaren Reparaturauftrag auch gemacht werden müssen. 2 Tage später kam ein Mitarbeiter von atu mit einem Köfferchen und blätterte ihr sämtliche entstandenen Kosten, einschl. Hotel, auf den Tisch.

Das war ca. 1998 - ob sowas heute noch möglich ist ?

ACCM Jürgen P. Schäfer
Geschrieben

Ja, erstaunlicherweise gibt es von ATU auch nette Erfahrungen. Ich hatte kürzlich eine Kollegin zur Fahrgemeinschaft ins Büro bei ATU abgeholt. Auf dringendes Anraten einer anderen Werkstatt hatte sie das Wechseln der vorderen Bremsklötze in Auftrag gegeben. Schon nach 1-2 Stunden kam der ATU-Anruf, daß an den Bremsen nichts zu tun sei, weil Belagstärke und Wirkung noch top seien, sie könne Ihr Auto wieder abholen!

Da war ich baff! Vielleicht vermuteten sie eine Testkundin, denn einen einfachen Belagwechsel lässt sich doch normalerweise keine Werkstatt entgehen, wenn er in Auftrag gegeben wurde...

>>Jürgen

Geschrieben

hallo wie ist denn des jetzt eigentlich ausgegangen? hat ATU den schaden ordentlich repariert oder haste den anwalt eingeschaltet?

gruß heiko

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