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Geschrieben

Hallo,

mal ne dumme Frage: Gibt es eigentlich eine

Vorschrift wo der Schalter für den Warnblinker sein muss??

Ich möchte den gerne nach links vom Lenkrad verbauen!!

Danke.

Gruß Muenzes

Geschrieben

hallo

ich glaube der schalter muß auch für Beifahrer erreichbar sein...

karol

Geschrieben

Bei vielen VW oder so ist der auf der Lenksäule mittig, links hab ich noch keinen gesehen

ACCM Jens Bandemer
Geschrieben

Hallo zusammen,

kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, daß es eine Vorschrift gibt, daß auch der Beifahrer den Warnblinkschalter erreichen können muß.

Beim 2CV (zumindest in den Modellen aus den 80ern) war der Schalter doch zum Beispiel weit links und sogar ziemlich unsichtbar (auch für den Fahrer ;-)) ) angebracht.

Ich meine, ich hab auch schon Renaults gesehen, wo der Schalter links vom Lenkrad saß (z.B. R 5).

Grüße

ACCM Jens Bandemer

Geschrieben

Gibts nicht, nur die Kontroleuchte muß "im Blickfeld des Fahrers" sein, was auch immer das heißt.

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

Hi,

hat schonmal wer den Warnblinker vom Franzosen verbaut?

Das Nachruestset. Kann ich da auch nur 2 Blinklichter anschliessen

oder muss ich wie beim Motorrad mit Ochsenaugen dann noch 2 Blindbirnen irgendwo hinbauen?

Gruss

z.

Geschrieben

...nimm dochj ein Relais von einem Anhänger, das steuert garantiert nur 2 Birnen an...

Geschrieben

anhänger haben kein blinkrelais, die werden über das relais vom zugfahrzeug angesteuert.

Geschrieben

Ausprobieren, wenn es ein Warnblinkrelais ist, sollte es klappen, bei einem normalen Blinkrelais könnte es etwas hektisch blinken, dann muß ein Widerstand in den Kreis.

Geschrieben

Hallo Leute,

beim Umbau der Blinkanlage bitte beachten, daß die Leistung des Blinkgebers mit den angesteuerten Glühlampen übereinstimmt. Zu meiner Jugendzeit war die Faustformel 2x21 W für Fahrzeug einfach und 3x21 W für Fahrzeug mit Anhänger. 2x21W mit 3 Glühlampen und mehr funktioniert auch ABER bei Ausfall einer Glühlampe wird dies als Leistungsverlust vom Blinkgeber nicht registriet, da ja noch 2x21W "gezogen" werden. Deshalt war seinerzeit Verbot Anhänger oder "Kotflügellampe" über "normalen" Blinkgeber zu betreiben.

Gruß Xantbart

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