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Geschrieben

...das wär natürlich schön - dann irre ich mich gerne ;-). Also müssen die Wohnmobile kurzfristig leergeräumt werden - und anschließend kommen die Einbauten nach Umtragung als LADUNG wieder rein.

Ich habe meine Einbauten schon allein deshalb als Container mit stabilen Schnellverbindungen geplant, um mit dem Lieferwagen auch mal etwas Voluminöseres transportieren zu können. Bei der Wohnmobilzulassung soll ja gerade diese universelle Benutzbarkeit verhindert werden - deutsch gründlich eben...

ACCM Gerhard Trosien
Geschrieben

Dafür SOLL die Versicherung für WoMo günstiger sein als für LKW, aber DAVON habe ich auch noch nix gemerkt :-(

Und wie ist das jetzt mit der Trennwand? Gerüchteweise hab ich davon schon gehört, als ich mein Auto vor 13 Jahren als WoMo herrichtete...

Geschrieben

Soviel ich weiß ist das tatsächlich nur ein Gerücht, die TÜV Leute hatten jedenfalls bei meinem keine Schwierigkeit ihn auch ohne Trennwand als LKW einzutragen.

Gruß Dirk hy

Geschrieben

Oje oje, dieses Scheissviech frisst mir die Haare vom kahlen Studentenkopf. 450Euro Steuer kostet der Spaß jetzt als WoMo? LMAA, als ich...damals...vor...ewigen... 3 Jahren noch ein 3/10er Saisonkennzeichen hatte hab ich glaub ich 108 Euro Steuern bezahlt. Und jetzt das 4.5-fache?

Da wär die Umschreibung als LKW wirklich ne Alternative. Aber dann werden automatisch nur 2 Sitzplätze eingetragen, oder? Ich hab bisher vorne zwei und hinten vier, man kann also zu sechst in Urlaub fahren.

Frage: Kann ich mit einem als LKW zugelassenen HY auch legal mehr als zwei Personen transportieren?

LG Kiwicana

ACCM-XM-Schlitten
Geschrieben

Hallo KIWI

du stellst Fragen :-)

WoMo -Steuer ist leider so beschlossenen Sache- www.Camperline.de hilft Dir da weiter

oder www.Busfreaks.de

Transport von mehr als 2 Personen- nur als Ware deklarieren geht nicht ,

und ansonsten auf artgerechte Haltung achten, es sind gerade neue Bestimmungen

für Viehtransporte rausgekommen und oder auch Dönerfleisch muss gekühlt transportiert

werden ,

Neee machst dich Strafbar- und wenn etwas passiert- landest du in der JVA

allerdings solltest du vielleicht mal den Tüvler deines Vertrauens -oder Ingeneur

fragen wie du eine 2te Sitzreihe eintragen lassen kannst, ohne den LKW Status zu verlieren , es gibt ja auch DOKA s

anderereseits können die Finanzamtfuzzies das ganze wieder kippen,

wenn die der Meinung sind das ist kein LKW -

Du siehst, es ist z.Zt nicht ganz einfach das Richtige zu machen

lass Dir alles schriftlich geben dann hast du etwas in der Hand , falls der eine oder

andere sienen Arbeitsplatz wechselt und dann keiner etwas weiss

es mussten in letzter Zeit viele beim FA vorfahren und sich den Status eines LKW

eintragen zu lassen- der TÜV ist nicht ausschlaggebend !!!!!!!!!!!!!!

Der Fiskus will uns alle haben - nur die Großen nicht ( Siemens etc... pp)

bei der Steuerpolitik schwillt mir der Kamm :-(((

Rainer

Geschrieben

... ganz nebulös kann ich mich an eine Regelung erinnern, nach der man unabhängig, wieviel Sitzplätze eingetragen sind, soviele Leute transportieren darf, wie Sitzmöglichkeiten vorhanden sind - bis zum Erreichen des zulässigen Gesamtgewichts. (...über 8 Pers. mit Personenbeförderungsschein :-)))

Aber trotzdem: Klarer WARNHINWEIS - vorher klären - war damals aber NICHT als Scherz gemeint, auch wenn es wie einer klingt.

OT: Ich fand es völlig abstrus - aber die Quelle war seriös...erinnert mich stark an Afrika ;-))) Deutschland + Afrika haben sowieso mehr gemeinsam als vordergründig wahrnehmbar ist. Das "Siemenscashauftragsbeschaffungssystem" ist nur EIN Beispiel...

ACCM-XM-Schlitten
Geschrieben

vornehmlich galt die Regelung wohl in Autos

von Ford -Taunus - Mondeo - Transit und aber auch nur für EU Ausländer :-)

Sitzplätze eingetragen - Personen befördern so ists jetzt

bei älteren WoMos - bekommt man die Mehr-Sitzplätze nur eingetragen , die quer

zur Fahrtrichtung sind - oder eben nur mit Gurt.

Hier ging es aber um LKW-Sitzplätze .

es kann dabei eben auch passieren, das die Trennwand eingebaut werden muss

und die Seitenfenster ( hinten ) dauerhaft verschlossen sein müßen

Folie allein genügt nicht , sprich Fenster verblechen.

Wobei es eben auch Fensterbusse gibt mit LKW Eintrag

DEUTSCHLAND eben für alles eine Regelung und Ausnahmen -

wobei verschlossene Fenster für mich ein Verkehrsicherheitsproblem darstellen

aber es soll FA -Bemate geben mit denen man reden kann

oder eben auch mal auf Probefahrt einladen - aber Vorsicht keine Bestechung

oder Bevorteilung sprich ich fahr sie dann auch nach Hause ,

Korrekt eben auch darauf hinweisen , das bei dem Lärmpegel in einem HY

das wirklich kein PKW sein kann

und wie gesagt, mit der neuen Berechnung der WoMo-Steuer ( 250 % Erhöhung)

bei www.Camperline.de informieren, da gibt es Profis die einem Helfen können

und Grundsätzlich gegen erhöhte Steuerbescheide EINSPRUCH erheben

wer ohne Einspruch zahlt , bekommt auch nichts wieder

Das erste Urteil gegen die Pendlerpauschale ist auch schon erstritten

und gegen die WoMo Abzockerei wird auch schon Massiv Front gemacht

so Blutdruck wieder runter fahren - es ist WE und die Sonne scheint

Rainer

ACCM Gerhard Trosien
Geschrieben

Gaaanz einfach:

1. Es dürfen nur so viele Personen transportiert werden, wie Gurte vorhanden sind, aber:

2. gibt es keine Gurtpflicht (ist vom Datum der Erstzulassung und der Zulassungsart abhängig) dürfen so viele Leute transportiert werden, wie Platz auf den Sitzplätzen haben, wobei

3. der nackte Kotflügel oder die Ackerschiene eines Traktors KEIN Sitzplatz ist.

4. Auf Ladeflächen dürfen nur Menschen transportiert werden, die dort Arbeiten zu verrichten haben. Wenn es erforderlich ist, dürfen sie dabei sogar stehen (Kaffee kochen im WoMo auf der Autobahn ist damit aber NICHT gemeint, weil der Wohnraum im WoMo KEIN Laderaum ist!), es sei denn

5. innerhalb Baustellen werden Arbeiter transportiert, nur

6. nicht auf oder in Anhängern, es sei denn

7. auf landwirtschaftlich genutzten Anhängern ist etwas montiert, was man als "Sitz" bezeichnen kann.

8. Das alles gilt aber nicht für Busse und

9. schon gar nicht für Busse mit Stehplätzen...

Ist DAS nicht einfach? Und so viel Regelungswut, weil es immer Zeitgenossen gibt, die auf bizarre Ideen kommen...

So was und vieles mehr findet man bei http://bundesrecht.juris.de/index.html in diesem Fall bis StVO (gibt es zweimal, 1x Ex-DDR, also aufpassen! Die DDR-StVO heißt "Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr", die richtige ;-) heißt "Straßenverkehrsordnung") durchsuchen und dort den §21 Personenbeförderung suchen....

Früher schaute der TÜV bei den hinter den Vordersitzen montierten Sitzen auch auf die Höhe des Fußbodens. Angeblich durfte es zum Führerhaus hin nur EBEN sein oder ABWÄRTS gehen, der naturbelassene HY ist da etwas anders. Wie das heute gesehen wird, müsste man VOR dem Umbau nachfragen.

ACCM Gerhard Trosien
Geschrieben
...Hier ging es aber um LKW-Sitzplätze...
Die StVO spricht nur von Sitzen in Kraftfahrzeugen. Die einzige Ausnmahme von generellen Regeln sind Busse und landwirtschafltiche Anhänger. Auch im LKW dürfen Sitze in Hülle und Fülle montiert werden (ohne weitere Anforderungen bis zu 8 + Fahrer)! Gurte sind NUR für Sitze vorgeschrieben, die in Fahrtrichtung zeigen, die Einbaupflicht ist vom Datum der Erstzulassung abhängig. Nur bei EINBAUPFLICHT gibt es auch ANSCHNALLPFLICHT! Auf der Längssitzbank, die eine Barriere nach vorn braucht, oder dem Sitz mit Blick nach hinten sind Gurte i.d.R. sinnlos und nicht vorgeschrieben.

Der jüngste unserer HY ist so alt, dass bei Zulassungsart LKW oder SoKfz selbst vorn keine Gurte vorhanden sein müssen. Keine Regel ohne Ausnahme: HZ (zul. GM unter 2,8t) als SoKfz Wohnmobil braucht vorn Gurte, wenn er nach 1.07.1969 erstmals zugelassen war.

WENN ein LKW nur 2 Sitzplätze haben dürfte: was sollten Möbelspediteure machen? Die Packer im PKW hinterher fahren lassen? Büssing schaffte es, im Führerhaus des Möbelwagens nebeneinander 5 Leute unterzubringen, einer davon LINKS vom Fahrer!

Geschrieben

...es beruhigt mich ungemein, dass die Leute, die sich sowas ausdenken, nicht auch dafür zuständig sind, wie wir satt werden...

ACCM Gerhard Trosien
Geschrieben

Nee, DIE nicht, sondern die vom Ministerium für Landwirtschaft und Forsten, dem Verbraucherschutzministerium und und und, und das sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene. Und DEREN Gesetze, Verordnungen und Durchführungsbestimmungen dürften, in Papierform, die Tragfähigkeit selbst den zähesten HY überfordern. Also: nicht verzagen - für die Scheibe Lyoner auf dem Frühstücksbrötchen gibt es wahrscheinlich mehr Vorschriften als für den Straßenverkehr insgesamt, wenn man die Normen über den Bau von Straßen mal weglässt.

Und wenn die Beamten überflüssige Verordnungen suchen, um den Dschungel zu lichten, finden sie nur Bereiche, die noch nicht ausreichend geregelt sind...

ACCM Gerhard Trosien
Geschrieben

Oh, noch etwas:

im Rahmen der Erderwärmung sind die Flatulenzen von Mensch und Tier ins Blickfeld von Forschung und Politik geraten. Während die neuseeländischen Schafzüchter bereits heute Emissionszertifikate für Schaffürze kaufen müssen, ist angedacht, auch bei uns die über das Normalmaß hinausgehenden Winde mit eben dieser Abgabe zu belegen. Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, wird die Gebühr beim Kauf einer 1kg-Dose Sauerkraut entrichtet und auf dem Kassenbon getrennt ausgewiesen. Kleinere Dosen bleiben abgabefrei, wenn amtlich nachgewiesen ist, dass die kleine Portion auf mehr als 1 Person aufgeteilt wird. Die Antragsvordrucke sind im Entwurfsstadium. Es kann damit gerechnet werden, dass das Formular nicht größer als 3 8-teilige Durchschreibsätze ist.

Das selber einstampfen und säuern muss zukünftig beim zuständigen Zollamt angemeldet werden. Zum vereinbarten Termin, selbstverständlich nur zu Zeiten, in denen Beamte üblicherweise Dienst tun, kommt dann der Zöllner zum Abgabepflichtigen, um die Weißkrautmenge zu wiegen und das Sauerkrautfass zu entsiegeln.

Geschrieben

---ach so, wieder was gelernt. War eben im Keller, habe aus unerfindlichen Gründen sofort Heißhunger auf Sauerkraut verspürt. Auf der Dose steht folgende Angabe: Füllgewicht 810 gr. Abtropfgewicht 770 gr = (mit den genannten Einschränkungen) vorerst abgabefrei! Nutzen wir diese Lücke so lange es noch geht....puuuuhps

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Heute kam mein Steuerbescheid

er wird als LKW anerkannt 160 Euronen/Jahr

nachdem ich der Dame vom Amt ein paar schöne Bilder von meinem HY geschickt habe

und am ihr am Telefon die Einsatzbedingungen für ihn erklärt habe ging er jetzt als LKW durch

geht doch

Grüsse vom König der Landstraße

Wolfgang

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