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Geschrieben

Hi,

Ich verklage einen gebrauchtwagenhändler. Grund ist, dass er mir einen defekten XM angedreht hat, und die üblichen 2 reparaturversuche jenseits des zumutbaren abgelaufen sind. Noch dazu an der bremse!

Defekt ist nach durchsicht bei einer spezialisierten werkstatt die feststellbremse. Irgendetwas habe da zu viel spiel. Im endeffekt wirkt die feststellbremse nur einseitig (350daN). Bei häufigerer nutzung ruscht dann das seil aus der führung, und auf der verbliebenen seite geht die bremswirkung auf 150daN zurück.

Eine der offenen fragen ist jetzt: Ist der bremssattel ein "verschleissteil", das einfach so kaputt sein darf und der wagen doch noch eine "vertragsgemäße beschaffenheit" habe?!

Wie lange halten bremssättel in etwa? 10Jahre oder mehr oder ist deren "gewöhnliche" haltbarkeit unbegrenzt? Sind bremssättel am XM nur an völlig verlotterten fahrzeugen regelmäßig defekt, oder muss man sie geradezu regelmäßig ersetzen, weil sie sich verbrauchen?

danke!

Geschrieben

Bei meinem aktuellen XM war ein Bremssattel bereits nach 5 Jahren "fest".

Bei den dreien davor gab's diesbezueglich keinen Aerger.

Imho sind auch Bremssaettel Verschleissteile, nur verschleissen sie nicht

so schoen vorhersagbar wie Belaege oder Scheiben, eher wie Radlager oder

Wasserpumpen. Man kann Glueck haben, muss aber nicht.

Geschrieben

Das Problem liegt beim XM nicht am Sattel, sondern an der Wippe neben dem Auspuff, wo sich die Seile treffen.

Es müsste entweder die Wippe ausgetauscht werden, oder man sichert die Seile gegensitig mit ein oder zwei Kabelbindern.

Das dürfte kein Anlass werden, um vor Gericht zu ziehen.

ACCM Jan Goebelsmann
Geschrieben

Bremssattel hielt bei mir 11 Jahre / 320 000km und hoffentlich beim Nachbesitzer weiter.

Ein Problem ist, daß die Handbremsmechanik festgeht, wenn nicht regelmäßig nach geschaut wird.

Als mein freundlicher Freie danach sah, war die Chause noch ohne gebrochene Finger zu retten.

Auch die Sattelaufhängung ist wart-bar (es gibt alle Teile, die verschleißen).

Die Wippen-Problematik ist mir nicht passiert; dafür aber gebrochene Ummantelungen der Fußbremsseile -> Wasser im Seil -> Korrosion -> AUS.

Gruß,

Jan

Geschrieben

Das Problem klingt wie oben schon gesagt nach den Handbremsseilen. Wenn eine Seite schwergängig ist, hängt sich das Kabel an der Wippe neben dem Kat aus. Dann geht nur noch eine Seite und das dann auch nur mit der halben Kraft.

Bremssättel mit integrierten Feststellbremsen leiden, wenn sie nicht regelmäßig benutzt werden. Sie rosten dann gerne ein bischen und das wars dann. Bei einem Golf habe ich Sie alle 5 Jahre und bei einem Alfa alle 4 Jahre tauschen müssen. Beim XM sind die meisten Teile von LHM umgeben, das schützt vor Rost.

Solange beim XM die Abdeckkappen in Ordnung sind, sollte nix passieren.

Die Handbremsseile sind langlebig solange kein Wasser eindringt. Bei mir hat Rostlöser in die Handbremsseile geholfen und funktioniert heute noch.

Aber die Teile gibt es preiswert im Zubehörhandel und sind schnell ausgetauscht.

Geschrieben
Das Problem klingt wie oben schon gesagt nach den Handbremsseilen.

Nein, leider nicht. "XXXXXXXX" In XXXXXXXXX hat als einziges mittel, den wagen TÜV-fertig zu machen den austausch beider sättel avisiert. Beider deshalb, weil sonst die bremswirkung ungleich werde, ob jetzt oder später - weiss nicht. Neue seile sind im preis von insgesamt 850€ enthalten.

Das ist sicher ein grund zur klage, habe ich doch für den 96er V6-XM mit gasanlage 3500€ gelegt. Nach nunmehr 2 stümperhaften reparaturversuchen an der verseilung der NOTBREMSE sehe ich keinen spielraum mehr, mit dem händler zu verhandeln. Er bietet mir gnädig eine rücknahme zu 3000€ an - das =?))=($=(/§(=$/ !! Ich selbst habe eine durch den mangel an der bremse begründete zwangsstilllegung durch die stadtverwaltung an den hacken.

Ganz abgesehen von den übrigen sachmängeln an der gasanlage, die bislang überhaupt nicht (zum glück!) angegangen wurden. Die antriebswelle links scheint mir auch defekt.

Der händler ist "XXXXX" in XXXXXXXXX, die ich natürlich einschliesslich filiale in XXXXXXXXXX für masochisten wärmstens empfehle : XXXXXXXXXXXXXXXXX

Zur sache entnehme ich, dass bremssättel im allgemeinen die gesamte gebrauchsdauer eines PKW in ordnung bleiben. Abweichungen sind regelwidrig. Die bremsanlage unterliegt der gewährleistung. Sollte das von einigen anders gesehen werden, kann man ja mal rückfragen. Macht sich dann ein händler noch der arglistigen täuschung schuldig, wenn er den umstand einer defekten bremse kennt und einen trotzdem losziehen lässt - wenn es denn kein mangel sein soll? Die deutsche rechtspflege ist schon eine seltsame angelegeneheit, wenn sie wie hier schlagseitig interessengeleitet vollzogen wird ...

Danke!

Geschrieben

Ich würde, ehrlich gesagt, erst mal woanders anfangen.

Nämlich hinter den Gummikappen, welche die Feststellbremsmechanik abdeckt. Diese Kappen werden jediglich durch einen dünnen Kabelbinder gehalten und im Laufe der Jahre setzt sich an der Mechanik Rost an. Dieser verhindert, daß die Federspange den Hebel, in welchen der Bremszug eingehängt ist, wieder in seine Grundstellung zurückdrücken kann.

Also: Am besten Bremssättel ausbauen und in Schraubstock einspannen. Dann die Kappen vom "Krückstock" abziehen und das freigelegte Innenleben ordentlich mit WD40 bearbeiten. Mit einer Wasserpumpenzange den Hebel ständig hin- und herbewegen, sodaß sich der Rost löst. Danach reinigen und insbesondere das Keilstück, sowie Krückstock und dessen Lagerungen mit reichlich Sprühfett behandeln. Dann geht da auch nichts mehr fest.

Nach meiner Erfahrung jedenfalls.

Gruß

balu1

Geschrieben

Hmm Gunzer wie jezt Du hast den Wagen für 3500 gekauft jetzt is TÜV fällig und die Handbremse und unterstellst dem Händler arglistige Täuschung??

Wie lange hatte den der Wagen TÜV als Du ihn gekauft hast?

Und wenn es so eine Grotte ist warum gibst Du ihn dann nicht zurück???

Wieviel Kilometer hast Du denn drauf gefahren?

Also ich hab ja schon was gegen unseriöse Händler aber irgendwo muss man auch die Kirche im Dorf lassen oder? Die Gasanlage schlägt normal so mit 2-2500 zu Buche bleiben 1-1500 für den Bj.96 und Du willst dafür ein komplett durchreparierten XM???Und was bitte soll wo 850€ kosten??? Die feste Handbremse gangbar machen???

Als jetzt muss ich auch mal sagen dann kauf einen Neuwagen und Du kannst alles reklamieren.

Also ehrlich die neue Garantieregelung für Gebrauchtwagen hat in meinen Augen auch Ihre Kehrseite und man brauch sich nicht wundern das man ohne Gewerbeschein keine Autos mehr kaufen kann weil die Händler Angst haben vor solchen Reklamationen.

Du hast einen Wagen gekauft der 1-1500€ gekostet hat dass sind nicht mal 5% des Neupreises und der Wagen ist 11 Jahre alt oder rechne ich falsch??

Und Dein Spezialist kann kein großer sein wenn er 850€ verlangt und noch nicht mal genau sagen kann was defekt ist??

ACCM Jürgen P. Schäfer
Geschrieben
Hi,

Ich verklage einen gebrauchtwagenhändler...

danke!

Ja, das ist immer eine gute Idee! Anwalt ist ein ehrbarer Berufsstand, die armen Menschen müssen dafür lange studieren, da sollte man ihnen als Dank schon alle paar Jahre mal eine ordentliche Zuwendung zukommen lassen.

>>Jürgen

Geschrieben

Also ein Bremssattel kann auch fest sein UND noch unauffällig bremsen. Habe ich selbst bei Audi und MB erlebt, auf dem Prüfstand alles gleichmäßig. Doch leider liessen sich die Kolben nicht einen Milimeter zurückdrücken. (Jetzt bitte nicht auf die drehende XM-Bremsrückstellung verweisen)Ich will damit sagen, dass der Fehler nicht unbedingt arglistig verschwiegen sein musste.

Wieso will der Händler denn beide Bremssättel tauschen? Das Argument wegen Gleichmäßigkeit ist Unfug. Entweder ist ein Sattel in Ordnung oder nicht. Deshalb kann man Bremssattel nämlich auch einzeln kaufen, Bremsscheiben aber nicht.

Naja, zeige ihm doch eine günstige Bezugsadresse für den einen defekten Bremssattel, dann sieht er auch Deinen guten Willen. Du willst schliesslich auch noch die Gasanlage optimal laufen haben..

Gruß, gasmann

Geschrieben

hallo erstmal,

es gibt immer einen schlag menschen, die winkeladvokaten unterstützen müssen. einfach so!

bei meinem tct waren die bremssattel ebenfalls nach 11 jahren fest. der wagen wurde immer in der werkstatt (beim freundlichen gewartet) kann ja mal passieren! aber man macht sich aber auch so seine gedanken, an was es liegen könnte. und nach meinen recherchen am eigenen fz bin ich zu der überzeugung gekommen, daß ein einziges mal die bremsbeläge nicht richtig eingebaut und natürlich vorher dementsprechend die feststelltbremsseile ausgehängt waren.(angeschrägte nut etc.)

weiterhin muß ich balu 1 absolut recht geben, denn pflege der bremsanlage ist das a+o.

mfg fiete

Geschrieben
denn pflege der bremsanlage ist das a+o.

mfg fiete

Ich glaube, dass ich die Frage schon mal gestellt habe aber trotzdem: Wie pflegt man denn seine Bremsanlage außer, dass man die Wechsel der Beläge (Scheiben) und und Bremsflüssigkeit (hier LHM) beizeiten und sach- und fachgerecht durchführt? Polieren, Ölen, Wachsen, Waschen? Alle paar Tausend Kilometer alles zerlegen und gängig halten?

Geschrieben
Hmm Gunzer wie jezt Du hast den Wagen für 3500 gekauft jetzt is TÜV fällig und die Handbremse und unterstellst dem Händler arglistige Täuschung??

Wie lange hatte den der Wagen TÜV ...

Laber Rhabarber ... woher wusste ich, dass die üblichen streithähne wieder unterhaltung wittern?!

Der wagen hatte nach nur 5 Tagen in meinem besitz wegen der defekten feststellbremse einen unfall. TÜV hat er noch bis 03/2008. Die krampe von händler hat zu seiner entlastung durch eine hinterhofwerkstatt bereits 2 "reparatur"versuche unternommen, und nebenbei den auspuff schief gehangen und die höhenverstellung des fahrwerks eingeklemmt und seitdem wabberts aus den antriebswellen.

Die anderen mängel im zusammenhang mit der gasanlage (motor geht auf der BAB einfach aus, schlagendes umschalten auf gas, fehlender überfüllschutz des tanks, verbrauch 20L/100km) wurden erst gar nicht angegangen mit dem "argument", damit müsse ich mich nun eben abfinden, oder den wagen für knapp 1Tsd Euro (~1/3)weniger zurückgeben als gekauft.

Ich verlange die rückabwicklung, weil ich mich damit nicht abfinde. Obwohl völlig OFF TOPIC - es handelt sich ja wohl um ein kfz- und nicht um ein juraforum - will ich kurz meine argumentation vorlegen.

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1.wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst

2.wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

1. Der wagen wurde zum sofortigen gebrauch gekauft. Stillschweigend wurde - wie üblich! - vereinbart, dass der wagen für die sofortige inbetriebnahme geeignet sei, was unter anderem durch das überlassen zur probefahrt und die herausgabe des briefes zur anmeldung noch vor übergabe des kaufpreises konkludent bekundet wurde.

2. Ersatzweise ist ein defekt des bremssattels für ein gebrauchtfahrzeug wie Cirtoen XM eben nicht üblich und kann deshalb auch nicht erwartet werden. Ein bremssattel unterliegt (bei sachgerechter pflege) keinem nennenswerten verschleiss, sodass aus dem alter des wagens (10Jahre) oder "laufleistung" (118Tsd kM) kein rückschluss auf die (andauernde) gebrauchsfähigkeit des teils gezogen werden kann. Vielmehr soll ein so wichtiges, lebenswichtiges bauteil wie ein bremssattel auch bei einem gebrauchtwagen ÜBLICHERWEISE in ordnung sein. DAS darf ich erwarten.

Auf den kaufpreis kommt es in keiner weise an.

Unzweifelhaft ist ein wagen mit defekter feststellbremse defekt, weil er so nicht in gebrauch gehalten werden darf. Das bestätigt euch jede zulassungsstelle. Der jetzige zustand widerspricht damit der vertraglichen vereinbarung, wenn der mangel bereits bei gefahrübergang bestanden hat. Das kann wegen der kürze der frist nach gefahrübergang und zudem nach der art der sache ohne zwang angenommen werden. Vielmehr liegt es nahe, dass der schaden über eine lange standzeit beim vorbesitzer eingetreten ist.

Im weiteren ist ein händler verpflichtet, den kaufgegenstand seiner sachkenntnis entsprechend zu prüfen. Das wird gerade dann zu fordern sein, wenn das KFZ schon älter, und damit defektanfälliger - hier mit standschaden - sein soll. Zur prüfung wird man einen bremsentest zählen, zu dem üblicherweise ein prüfstand gehört. In diesem fall hat der händler den test verabsäumt oder - weit schlimmer wie ich finde, das ungünstige ergebnis verschwiegen. Im rechtssinn läge beidenfalls arglistiges verschweigen vor.

Weil bereits 2 nachbesserungsversuche in unzumutbarer weise und natürlich erfolglos veranstaltet worden sind, bin ich nun zum rücktritt berechtigt. Für die stümperhaft eingebaute gasanlage gilt es noch vielmehr.

Mal eine gegenfrage aus der praxis: welche mängel sind denn dann überhaupt bei einem gebrauchtwagen vorstellbar!? Es hat urteile gegeben, nach denen händler ab einem gewissen kaufpreis trotz titulierung als basterwagen die gewährleistung nicht ausschliessen dürfen. Aber was ist diese gewährleistung wert, wenn nun auch lebenswichtige bauteile nicht mehr in ordnung sein müssen?

Ach, ihr wählt CDU oder seid in abergläubisch "liberalen" kreisen unterwegs. So so!

Gast gelöscht[107]
Geschrieben

Die gesetzliche Sachmängelhaftung darf gegenüber Privatkäufern NIE ausgeschlossen werden.

Die Bewertung, was eine mängelfreier Zustand bei einem 10 Jahre alten Auto mit 118 tkm bedeutet, ist leider Interpretationssache, die im Zweifelsfall gerne zugunsten des Privatkäufers entschieden wird.

Die unter TÜV-Gesichtspunkten erforderliche "Betriebssicherheit" MUSS jedenfalls gegeben sein mit Ausnahme explizit und detailliert aufgeführter Mängel, die zum Zeitpunkt des Kaufs bereits vorhanden waren (wird üblicherweise in einem Kurzgutachten oder Zustandsprotokoll aufgezeigt, das Bestandteil des Kaufvertrages ist).

Die Sachmängelhaftung bietet leider keine zwingende Einbeziehung üblicher Nebenkosten wie Anmeldung etc., wenn es um die Rückabwicklung geht. Das muss man sich mit zweifelhafter Aussicht auf Erfolg erstreiten.

Bei solchen mehr gravierenden Sachmängeln ist eine Rückabwicklung eher einfach. Über den finanziellen Abschlag hilft entweder eine Kfz.-Schiedstelle (meist kostenfrei) oder der Anwalt (Rechtsschutz). Ärgerlicher Aufwand isses ohnehin.

Bleibt noch die Frage, ob Du die ünübersehbaren Mängel zur Kenntnis genommen haben MUSST bei Besichtigung und Probefahrt. Das sind dann die typischen Diskussionen vor Schiedsstelle, Gericht und dem lieben Gott.

Kleine ketzerische Frage am Rande: woher kommt Dein Einsehen, dass die Gasanlage doch nicht das Pralle des Lebens ist ??

Geschrieben

Hallo Herr Gunzer keine Streithähne..

Nur ich fahre seit 25 Jahren XM und habe meine Feststellbremse wirklich nur ab und zu benutzt zum Parken wie kann man wegen dieser einen Unfall haben???

Und genau aus den von Dir oben genannten juristischen Gründen bekommt man als Privat Person keine alten Autos mehr beim Händler weil keiner mehr solche Streits wie in Deinem Fall möchte und sich dass auch für einen Händler nicht rechnet, was ich persönlich verstehen kann.

Seis wies will ist sicher ein Fall der für beide Seiten ärgerlich ist und das Angebot vom Händler finde ich nicht unbedingt unseriös,ich bezweifle dass Du mehr als 3000€ Rückkaufwert als Wandlung vor einem Gericht bekommst denn es wird wahrscheinlich wie gesagt der Kaufwert des Wagens als Beurteilungsbasis genommen(denke es werden Belege über die Gasanlage vorhanden sein).

Und jetzt nochmal die Frage wieviele Km hast Du denn gefahren??

Ist entscheidend für den Rücknahmepreis.

Und warum willst Du die Bremsen in einer anderen Werkstatt richten lassen wenn der Wagen doch schon eine Grotte ist???

Meine persönliche Meinung und nur meine:

Gedacht ein Schnäppchen zu machen und auf die Nase gefallen, aber is ja ein Händler und ich hab Rechtschutz dann schauen wir mal vielleicht bekommen wir ja den Wagen kostenlos gerichtet.

Mich ärgert es nur dass ich aus diesem Grund viele gute Xms nicht bekomme weil sie einfach verschrottet werden, weil kein Händler Bock auf solches Theater hat.

Und ich bleibe dabei wenn jemand denkt er bekommt für 1500€ einen durchreparierten XM vom Händler glaubt er auch an den Weihnachtsmann und den Osterhasen.

Ich wünsche Dir viel Erfolg aber mehr als die Wandlúng mit 3000€ ist glaube ich nicht machbar.

Gruß aus dem Süden der traurig ist wie viele gute XM verschrottet werden weil sie sich angeblich nicht mehr rechnen.

Gast Thorsten Czub
Geschrieben

richtig lustig hier geworden. Früher waren hier nie so interessante Threads :-)

@grunzer:

handelt es sich um jenen 3-Mann Betrieb wo der Chef stellvertretender Innungsobermeister der Kfz-Innung Wuppertal ist ?

Na das wird lustig.

Was war das denn für ein Unfall ?! Wagen weggerollt und irgendwo rein ?

zum anderen:

Gruß aus dem Süden der traurig ist wie viele gute XM verschrottet werden weil sie sich angeblich nicht mehr rechnen.

das ist in der Tat das schlimmste an der Sache.

Geschrieben

"Nur ich fahre seit 25 Jahren XM"

Das wird schwierig :-))

Thilo

P.S.: Wikipedia sagt, was wir alle wissen: "Der Citroën XM war in den Jahren von 1989 bis 2000 die große Limousine des französischen Automobilherstellers Citroën und war in der oberen Mittelklasse angesiedelt."

Geschrieben
Hallo Herr Gunzer keine Streithähne.. Seis wies will ist sicher ein Fall der für beide Seiten ärgerlich ist und das Angebot vom Händler finde ich nicht unbedingt unseriös,ich bezweifle dass Du mehr als 3000€ Rückkaufwert als Wandlung vor einem Gericht bekommst denn es wird wahrscheinlich wie gesagt der Kaufwert des Wagens ... Und jetzt nochmal die Frage wieviele Km hast Du denn gefahren??

Ist entscheidend für den Rücknahmepreis.

Und warum willst Du die Bremsen in einer anderen Werkstatt richten lassen wenn der Wagen doch schon eine Grotte ist???

Meine persönliche Meinung und nur meine:

Gedacht ein Schnäppchen zu machen und auf die Nase gefallen, aber is ja ein Händler und ich hab Rechtschutz dann schauen wir mal vielleicht bekommen wir ja den Wagen kostenlos gerichtet. ... traurig ist wie viele gute XM verschrottet werden weil sie sich angeblich nicht mehr rechnen.

Hi, wo hast du denn da deinen hut aufgehangen?! Wieviele km? 100!! Die gasanlage war schon drin, ich hatte den wagen 5 tage!! Diese fragen wären bei lesen des threads, WENIGSTENS DES EINGANGSPOSTINGS bereits beantwortet gewesen.

Und bei uns ist es bergig. Ich würde die canallie auch verklagen wenn ich nicht rechtsschutzversichert wäre. Ich habe rechte, und die setze ich durch.

Geschrieben
richtig lustig hier geworden. Früher waren hier nie so interessante Threads :-)

@grunzer:

handelt es sich um jenen 3-Mann Betrieb wo der Chef stellvertretender Innungsobermeister der Kfz-Innung Wuppertal ist ?

Na das wird lustig.

Nein, das lesen des threads würde dieser art antworten sicher verüberflüssigen:

Der händler ist AUTEC in Düsseldorf/Wuppertal

DESSEN hinterhofwerkstatt hat an dem bereits bei kauf mangelhaften wagen gemurkst

KIRCHHOFF in Wuppertal ist ein seriöser betrieb, der mit den beiden oben genannten NICHTS ZU TUN hat! Im gegenteil: erst diese leute haben mir den defekt der bremssattels mitgeteilt.

Ich schrieb ja schon: unterhaltungsfernsehn.

Geschrieben

@gruzer des lesens bin ich mächtig aber wo in Deinem Eingangsposting meine Fragen beantwortet werden kann ich leider nicht nachvollziehen? Was für ein Unfall passiert ist beantwortest Du auch nicht is ja auch Deine Sache. Nur in Deiner juristischen Ausführung sprichst Du was von einer Probefahrt und Vorabübergabe der Papiere und da hast Du nix von der defekten Feststellbremse,der defekten Antriebswelle und der Fehlfunktion der Gasanlage bemerkt??

Geschrieben
Hi,

Ich verklage einen gebrauchtwagenhändler. ...

danke!

Der händler ist "AUTEC" in Wuppertal, die ich natürlich einschliesslich filiale in Düsseldorf für masochisten wärmstens empfehle : http://www.trend-automobile.de/oben.html

Dessen hinterhofwerkstatt hat bei den beiden stümperhaften reparaturversuchen nichts erreicht.

Dagegen ist die ebenfalls ewähnte werstatt KIRCHHOFF nicht nur seriös und kompetent, sonder spezialisiert, preiswert und äusserst zuvorkommend. So hat man mir für mehrere(!) untersuchungen an dem wagen nicht einen cent berechnet.

Am besten "wir" schliessen diesen thread mal, weil die tatsächlich gegebene sachlage bereits bei posting #3 (!noch entschuldbar weil von allgemeinem interesse!) nicht ganz erfasst wurde und im weiteren mit den fakten wohl "Stille Post" gespielt worden ist. Bis hin zu - mitverlaub - wenig brilliantem genöhle über "winkeladvokaten" die von "einigen" gern bezahlt würden um, wie sich pitkawa äussert "allgemeinschädliche" ansprüche mit dem hilfsmittel des - i gitt i gitt - Bürgerlichen Gesetzbuches durchzudrücken.

Ich hole denn auch mal den thread wegen "C5 mit augenblicksversagen der bremse" wieder hoch: großes gelaber mit AUTOBILD, aber als ich dann das KBA (KraftfahrtBundesAmt) einschaltete - pustekuchen: MEMMEN!

ciao ;-)

PS: Unterhaltung

180px-Stan_Laurel.jpg180px-Oliver_Hardy.jpg

Geschrieben

Hi gunzer wenn ich dass lese:

Danke euch beiden,

Der wagen war neulich noch ohne schaden mit hängenden rädern auf der bühne. Die höhenverstellung funktionierte die paar tage bis jetzt einwandfrei.

Ich werde den wagen am Mo. dann doch lieber zum Citroen experten (Kirchhoff Wuppertal, bekannt?) bringen. Soll der mir den durchchecken, und dann bekommt der händler eine liste zum abarbeiten:

Jetzt sollte eigentlich die feststellbremse repariert werden, die sich schon gelöst und einen unfall verursacht hatte. Seil einseitig ausgehängt. Hat man wohl wieder - mit dem genannten kollateralschaden - eingehängt. Dann habe ich einmal fest aber nicht übermäßig draufgedrückt und "knack" ist wieder alles beim alten. Ausser s/o! Wahrscheinlich sind/ist die/der feststellkolben festgegangen.

So nebenbei meinte der händler, ich solle nicht immer mit gewährleistung kommen. Ich hätte damit rechnen müssen, dass ein Citroen immer kaputt sei. Das kaputtsein gehört zum ordnungsgemäßen zustand eines Citroen. Sagte der im ernst!

na denn ...

Frag ich mich einfach warum Du den Wagen nicht schon am 3.2. wieder zurückgegeben hast??

Zum anderen wenn Deine spez.Werkstatt den Wagen durchgecheckt hat warum Sie dann nicht die defekte Feststellbremse gefunden haben??

Und jetzt dieser Thread gibt mir einfach zu denken nicht mehr und nicht weniger.

Und wenn Du Kommentare und Meinungen die Deiner Auffassung nicht entsprechen nicht hören willst solltest Du solche Dinge nicht in einem öfft.Forum Kund tun.

Übrigens empfehle ich dem Admin das Löschen Deiner Namesangabe der Werkstatt, denn auch Üblenachrede ist nach dem von Dir zitierten Gesetztbuch nicht erlaubt.

Geschrieben

Hi und noch was gunzer sollte Dein Händler von diesen Postings was mitkriegen wirst Du durch Dein erstes Problemposting vor einem Monat bis heute und der Angabe dass Du den Wagen irgend wo anders prüfen lässt sich riesig freuen und Deine Erklärungen beim Gütetermin bzw. vor Gericht dürften nicht mehr ganz glaubwürdig klingen.

Aber juristisch versiert wie Du bist hast Du sicherlich schon damals eine öff. Mängelrünge geschrieben.

So stellt es sich mir da und ich glaube auch einigen anderen wenn man dass so verfolgt.

Geschrieben

Wenn ich dann noch den Post vom 23.01.07 lese wegen sturmschaden und 500€ Schaden frag ich mich erstlich was Du an dem Angebot des Händlers die Kiste für 3000€ zurück zu nehmen aus zu setzen hast??

Nach dem Posting tip ich einfach mal dass Du einfach nur ne Kiste wolltest um den Reperaturzeitraum zu überbrücken und nun nach dem Sturmschaden versuchst ungeschorren aus der Sache raus zu kommen, so stellt es sich mir da wenn ich dass alles lese.

Und noch eine Ungereimtheit im ersten Gasproblemthreat schreibst Du was von 130000 in Deiner juristischen Ausführung sind es plötzlich 118000km???

Geschrieben
Hi gunzer wenn ich dass lese:

... Ich werde den wagen am Mo. dann doch lieber zum Citroen experten (Kirchhoff Wuppertal, bekannt?) bringen. ... So nebenbei meinte der händler, ich solle nicht immer mit gewährleistung kommen. Ich hätte damit rechnen müssen, dass ein Citroen immer kaputt sei. Das kaputtsein gehört zum ordnungsgemäßen zustand eines Citroen. Sagte der im ernst!

na denn ...

Frag ich mich einfach warum Du den Wagen nicht schon am 3.2. wieder zurückgegeben hast??

Zum anderen wenn Deine spez.Werkstatt den Wagen durchgecheckt hat warum Sie dann nicht die defekte Feststellbremse gefunden haben??

Und jetzt dieser Thread gibt mir einfach zu denken nicht mehr und nicht weniger.

Und wenn Du Kommentare und Meinungen die Deiner Auffassung nicht entsprechen nicht hören willst solltest Du solche Dinge nicht in einem öfft.Forum Kund tun.

Übrigens empfehle ich dem Admin das Löschen Deiner Namesangabe der Werkstatt, denn auch Üblenachrede ist nach dem von Dir zitierten Gesetztbuch nicht erlaubt.

Ich biete dem admin selbstverständlich an, jedweden anspruch auf mich abzuwälzen (Realname ist bekannt). Denn: a) ich bin rechtsschutzversichert und B) handelt es sich selbstverständlich um wahrheitsgemäße aussagen, die selbstverständlich legislativ nicht pönalisiert sind. Selbst den händler kann ich für spezielle ansprüche an das autoleben nur empfehlen ... x-]

ALLERDINGS ist hier doch einiges durcheinandergeraten. Wie ich oben bereits schrieb. Die vermaledeite werkstatt, die an dem XM herumgemurkst hat wurde hier NIEMALS genannt.

Die einzig genannte werkstatt - nämlich KIRCHHOFF - ist ein ausgewiesener spezialist in sachen CITROEN und hat so weit ich beurteilen kann einen überregional zu recht herausragend guten leumund. Ich persönlich würde mich, wenn ich denn noch einen CITROEN mein eigen nennen würde ebenda zur reparatur gehen. Die kundenbetreuung ist unbedingt zuvorkommend. Wie es sich für den stellvertretenden der KFZ-Innung (oder was auch immer) gehört!

Leider ist der ein/andere in diesem thread interlecktuel überfordert. Den zeitablauf der widrigen angelegenheit mit AUTEC, Wuppertal/Düsseldorf will ich hier nicht ausführen. Das ist dann doch off topic.

Ich bedanke mich nochmals für die postings zur sache!

Tschüssing

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