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Geschrieben

Hallo gunzer siehe Dein Posting vom 18.01 schaden Seitenwand nur erklär doch mal is das ein anders Fahrzeug??

Du willst hier keinem erzählen das eine einseitig wirkende Feststellbremse den XM wegen etwas Wind nicht halten kann oder??

Schon gar nicht wenn sie 350 zieht,zu dem muß ein Gang eingelegt sein. Also tech. verarschen lass ich mich nicht auch nicht von jemand der meint das Bürgerliche Gesetzbuch auswendig zu kennen und dass was Du hier öff. schreibst über den Verkäufer des Wagens ist Rufschädigung und nicht erlaubt.

Wenn alles anders ist als ich denke dann stell doch mal den Sachverhalt richtig??

Ich komme nach dem lesen Deiner Postings zu diesem Ergebnis:

XM schon vor dem 18.01 für 3500 gekauft als angeblich Zeitersatz für Reperaturdauer eines anderen Wagens, dann angeblich Feststellbremse welche einseitig zieht bei Sturm losgerissen-Seitenwandschaden. Dann Problem mit der Gasanlage angeblich oder nich? Jetzt anderes Fahrzeug wieder fertig XM muss weg..

Meiner Meinung nach solltest Du das Angebot des Händlers ganz schnell annehmen mit 500€ Verlust bzw. durch Dich verursachter Schaden an dem Wagen.

Und meine Meinung gibts bei diesem Fall mehrere " Ungereimtheiten" und nicht nur ein vielleicht mangelhaftes Fahrzeug von einem Händler.

Manche Leute glauben wirklich man könnte nicht lesen, nicht war gunzer??

gunzer wenn Dein Verkäufer Deine Postings hier mitbekommt kannst Du Dir wohl Deine Güteverhandlung oder Gerichtstermin einrahmen lassen, ich jedenfalls würde Dich wieder heimschicken mit dem was hier im Forum zu lesen ist.

Geschrieben

Und noch was so lange Du den Sachverhalt nicht erklärst bist Du für mich noch schlimmer als jeder Strassenhändlerautoachmet der mir Schrott verkaufen will, weil Du dich mit Hilfe der Gesetze auf anderer Leute Kosten da rauswinden willst.Und die Krönung der Geschichte ist für mich dass Du den ganzen Mist auch noch nachvollziehbar in einem Forum öffenlich machst.

Geschrieben

wenn man mal nur so überlegt.................

bremssattel prüfen, geht, geht nicht. dann durch guten gebrauchten ersetzen(aber am besten beide)

mechanik der 3 handbremsseile ausbauen und gängig machen....................................

das dauert mit 2 tassen kaffee maximal 2 stunden.

stattdessen rufen wir wieder den bundesgerichtshof mit all seinen zu verfügung stehenden richtern in ihrer rot gebügelten robe an...............

es gab mal ne überlegung bei gericht, bestimmte verfahren erst garnicht zuzlassen, damit die wichtigen nicht untergehen.

ALLAAAF und HELAU

Geschrieben

Thats right Uwe.

Aber Leute die meiner Meinung nach Linke Touren mit Hilfe der Gewährleistungpflicht eines Händlers hier auch noch öffentlich machen gehören an den Prager genauso wie unseriöse Händler.

Und solange mir der gute Mann die Geschichte nicht erklären kann die hier im Forum dokumentiert ist hat, dass für mich mehr als einen schaalen Beigeschmack.

Geschrieben

Laßt doch den Grunzer. Der ist offenbar halt so. Muß ja nicht jeder so sein :)

Geschrieben
Thats right Uwe.

Aber Leute die meiner Meinung nach Linke Touren mit Hilfe der Gewährleistungpflicht eines Händlers hier auch noch öffentlich machen gehören an den Prager genauso wie unseriöse Händler.

Und solange mir der gute Mann die Geschichte nicht erklären kann die hier im Forum dokumentiert ist hat, dass für mich mehr als einen schaalen Beigeschmack.

Hallo liebe Spongeheads,

vertrag über fahrzeug - hat nach auffassung der polizei gefährlichen technischen mangel - folglich zwangsstilllegung nach nur 5 tagen gebrauch durch mich - mangel ist vertragswidrig weil fahrtüchtigkeit stillschweigend vereinbart, wenn technischer mangel bereits bei gefahrübergang vorhanden - ist aller vermutung nach so - ist auch kein verschleiss, weil bremssättel bei sachgerechter pflege "ewig" halten, solch ein mangel ist nach art der sache nicht zu erwarten: sonst müsste ein großteil der über 10jahre/120TsdkM alten autos im polizeilichen sinne gefährlich sein! - ist höchstwahrscheinlich standschaden - verkäufer hätte den mangel schon vor übergabe feststellen und offenbaren müssen, hat denselben schuldhaft im juristischen sinne verschwiegen, hat selbst noch bei den nachbesserungsversuchen die eigentliche ursache nicht eingestanden - hat mich mit der "mängelkarte" zweimal vorsätzlich hängen lassen - weitere offenbare mängel an der stümperhaft eingebauten gasanlage nicht beseitigt, sondern nachbesserungsbegehren endgültig abgewiesen - hat bei den "nachbesserungen" an der bremse schäden zusätzlich verursacht

FOLGLICH ist die kaufsache mangelhaft (gasanlage, bremse), nachbesserung gescheitert oder zumindest unzumutbar, welshalb ich nach BGB aussuchen kann, ob ich rückabwicklung oder minderung verlange.

DIESER ABLAUF IST IM GESCHÄFTSLEBEN ABSOLUT ALLTÄGLICH - WO KÄMEN WIR DENN HIN, WENN "GESCHÄFTSLEUTE" MIT DEM ARGUMENT EINES SONST ZU GERINGEN GEWINNS VERBINDLICHE GESETZE MISSACHTEN DÜRFEN.

Es geht hier nicht um das zusätzlich dysfunktionale heckschloss, die ausgeschlagenen antriebswellen, das heisere gekreische beim anlassen, den bei bestimmten drehzahlen jaulenden motor, die zweitlackierung, kratzer im ausgesessenen ledergestühl, rost am unterboden, leichtes spiel in der lenkung, verunstaltetes armaturenbrett!

ES GEHT UM EINEN GEFÄHRLICHEN MANGEL, DEN DER VERKÄUFER GEKANNT HAT ODER HÄTTE KENNEN MÜSSEN.

Wohl hat der verkäufer lapalien wie: sitzheizung, sitzverstellung als "bekannte mängel" eingetragen, die wahren klopper aber eben nicht! Auch mein hinweis auf leckage an der hydaulik findet sich als "bekannt" im vertrag.

ER HAT SICH WOHLWISSEND UM DIE MÄNGELKARTE UND DEN DAMIT VERBUNDENEN ZWANG GEWEIGERT, DIE IHN ÜBERFORDERNDE ANGELEGENHEIT EINEM FACHMANN ZU GEBEN.

Im übrigen habe ich heute die einlassung seiner rechtsabtelung erhalten - lächerlich.

Wenn also eine privatperson auf ihrem recht besteht, ist sie ein schmu, wenn ein gebrauchtwagenhändler das seine zu tun versucht ist es ein überlebenskampf, der eure solidarität verlangt.

Ihr wisst, was ich von euch halte 8-]

Verschleiss ist kein Mangel, aber:

http://www.kfz-expert.de/index.htm?betriebe/mangel.htm

"Ausnahmen (Mangel):

- Verschleiß geht über den Normalzustand eines vergleichbaren Wagens hinaus, etwa als Folge unzureichender Wartung und Pflege (Zahnriemen nicht rechtzeitig ausgewechselt mit Folge eines Motorschadens, OLG Köln, VersR 1997, 1019); als Folge von Fahr- und Bedienfehlern (Reinking/Eggert, 7. A., Rn. 1574); als Folge mangelhafter Reparatur (Reinking/Eggert 7. A., Rn. 1574);

- übermäßiger Verschleiß führt zu verkürzter Lebenserwartung der Laufleistung eines Motors (nur 20.000 km statt 90.000 km erwartete Restlaufleistung), OLG Hamm, OLGR Hamm 1992, 353

- Verschleiß erreicht unabhängig von Ursache Ausmaß, das die Zulassungsfähigkeit beeinträchtigt (OLG Celle, OLGR Celle 1994, 329)

- neun- bis zehnfach erhöhter Ölverbrauch und weitere 20-30%-ige Erhöhung bei Autobahnfahrten (AG Mosbach, DAR 1987, 152)

- Zylinderkopfdurchriß ist übermäßiger Verschleiß (OLG Schleswig, MDR 1983, 54)"

Geschrieben

Hi grunzer Deine Aussage mit den 5 Tagen passt doch mit Deinen Postings hier gar nicht überein??

Und die von Dir,als gar nicht zu erwähnenden geringen Mängel auf geführte Liste hätte doch wohl jeden vorsichtig werden lassen was den Rest angeht.

Also jetzt lass Dich doch endlich mal aus wie dass gelaufen sein soll mit den 5Tagen Du posttes hier Ende Januar Dein Missgeschick mit dem für 3500€ erworbenen Wagen und erst jetzt die ganzen anderen Sachen.

Brauchst also 6 Wochen bis Dir die ganzen Fehler auffallen??Weil bis dato hast Du hier nix verlauten lassen, dass passt meines erachtens alles nich zusammmen und Du erklärst dich zu meinem Vorwurf auch nicht.

Also raus mit der Sprache Du hast die Kiste seit mitte Januar und bis zu diesem Posting kein Wort über Deine Unzufriedenheit also was soll dass hier??

Und wer eine Kiste mit den von Dir oben aufgeführten offensichtlichen Mängel kauft muss sich auch im klaren sein, dass wohl auch der Rest des Fahrzeugs erst einer genaueren Untersuchung bedarf.

Also labber doch net immer mit Deinem juristischen Unsinn rum sondern beantworte mir doch lieber mal die offenen Fragen???

Weil Leute,die nur über Anwälte, versuchen können Ihre eigene Dummheit einzugrenzen sind mir sehr suspekt gelinde gesagt.

Und jetzt sag ichs Dir nochmal wenn das Gericht Deine Postings hier in die Finger bekommt kannst Du mit der Gurke heimfahren und Dir jeglichen Schadenersatz sonst wo holen Deine Aussagen passen gar nicht zusammmen.

Und mit Schimpfwörten in den Postingüberschriften solltest Du dich besser auch zurückhalten ein Leben ist lang und man sieht sich meist ein zweites mal.

Und nun is gut für mich auf so Leute wie Dich kann man hier glaube ich ganz gut verzichten.

Entkräfte meine Vorwürfe oder schweig lieber entlich.

Lügen haben kurze Beine und man fällt damit sehr leicht auf die Fresse.

Hab noch was vergessen für die Anzeige der Polizei stehst Du als Halter der Kiste selbstverständlich gerade weil Unwissenheit schütz nicht vor Starfe.

Geschrieben

@ grunzer

Lieg dich nieder, schlafe nochmal über dein Vorhaben und lese dir die post von pitkawa nochmal gründlich durch und sehe es als Hilfe an...Du verrennst dich da in eine Sache...lass es lieber es fickt dich jämmerlich an, auch wenn du Rechtschutz hast...

soo long

DieArmeSau

Geschrieben
Hi grunzer Deine Aussage mit den 5 Tagen passt doch mit Deinen Postings hier gar nicht überein??... Unwissenheit schütz nicht vor Starfe.

Doch sicher, aber bin ich dir rechenschafft schuldig?

Frage war: ist ein bremssattel ein teil, das NICHT überlicherweise kaputt ist!?

--- JAA!

Ein bremssattel ist üblicherweise in ordnung, hoffentlich.

Die anderen mengel hatt der verkeufer auch mittgeteilt bekriegt, und zwar 6 tage nach dem schlimmen geschehniss en bloc. Blödsinnigerweisse hat die gegenpartai kein wort zu diesen rücktrittsgründen verloren, sondern nur auf nicht einschlagende urtaile verwihsen.

Klücklicherwaise muz ich nichtmal für den unfall seinen schaden aufkommen wegen dem rücktritt, dem berechtigten.

Hätte der verkeufer nicht unverschähmte 2.5kE, dann 3.0kE rückgabewert (nach 5 tagen mit 3.5kE kaufprais, 100E zulassungskosten, 190E abschleppkosten, ca 2kE versicherungsmehraufwand wegen höherstufung in 10J und ärger ärger ärger!) angeboten, sondern was substantielles, vieleicht hätte ich mir den fall zur 1/2 zurechnen lassen. So wert ich mich doof und gemein wie ich bin auf DAS GESETZ berufen. Gell?

Danke den anderen für ggf gegebene nette hinweise zum TECHNISCHEN INHALT der sachfragen, die show ist jetzo ausgefiedelt.

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