Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi Leute.

Ich hoffe ihr seht mir nach, dass dieses mein erster Beitrag ist. Falls ihr ihn nicht auf anhieb versteht. Ich gebe mein Bestes! :-)

Folgendes:

Habe im Dezember 2006 einen neuen C3 (1.4 Exclusive) erworben. Habe die originalen Kompletträder von Citroen dazu erhalten. Sprich Michelin Pilot Exalto 2 195/50 R16 auf Alu-Felge Leopard. Heute beim Wechsel von Winter- (185/60 R15) auf die Sommerreifen bemerkte ich erst, dass diese nicht in dem Fahrzeugschein eingetragen sind.

Daher meine Frage: Ist dies Notwendig? Es stehen lediglich die 185er drin. Der Fahrzeugbrief liegt noch bei der Bank, sodass ich keinen Blick in diesen werfen kann.

Hoffe Ihr könnt mir erstmal weiterhelfen und danke euch im Voraus.

MfG Chris

Geschrieben

Orginal Felgen/Reifen-Kombinationen müssen generell nicht eingetragen werden.

Geschrieben

Und das weiß auch die Polizei? Meine, woher können diese erkennen das die Kombination drauf darf? Am reinen Citroen-Logo auf der Felge?

Geschrieben

Die Polizisten müssen in der Tat - seit Änderung auf EU-Zulassungspapiere - wissen, was serienmässig aufs Auto darf. Es gibt Herstellerlisten dafür. Ich habe das damals extra die Damen von der Zulassungstelle gefragt, was ich einem Polizisten sagen soll, wenn er mich fragt. Die meinten einstimmig, dass die Polizei das dann wissen muss, und nicht ich. Ich bezweifle zwar, dass das in der Praxis so reibungslos läuft, aber wir werden es wohl darauf ankommen lassen müssen. Ausserdem bin ich der Meinung, dass im Zweifel das Emblem auf der Felge entscheidet.

Dazu hab ich noch einen anderen "lustigen" Fall: Ich hab mir für meinen Golf 4 TDI Alufelgen mit Sommerreifen gekauft. Die Krux. Sie sind (original) Audi. Damit bin ich dann zum TÜV gefahren - wollte sie eintragen lassen. Der Prüfer hat sie sich angesehen - alle Masse gleich, wie bei den original-Golf-Felgen, hat in seinen Unterlagen geblättert und dann gemeint: Die brauchen Sie nicht eintragen, die sind gleichwertig und quasi "serienmässig", weil VW und Audi - das ist ja die gleiche Firma und- jetzt kommts - bei Ebay kann man doch sicher passende VW-Aufkleber kaufen, damit man die Audi-Kappen nicht sieht ...

Was soll man da noch sagen? Willkommen in der schönen neuen, rechtssicheren und eindeutigen EU-Welt!

Geschrieben

Hallo,

haben zwar keinen 1,4 HDi sondern einen C3 1,6 HDi von 02/2006. Bei mir stehen beide Bereifungen in dieser rosa "EG-Übereinstimmungsbescheinigung", die ich zusätzlich zum Fahrzeugbrief bekommen habe.

Die kann man ja mal als Kopie mit sich führen, um bei einer Kontrolle auf Nummer sicher zu gehen.

Grüße Henning

Geschrieben

Das Teil nennt sich "CoC" und ein Mitführen als Kopie ist für diese Fälle sicher eine gute

Idee!

Geschrieben

Wenn ich das also richtig verstehe, kann ich jetzt auch einfach 205er ohne Eintragung auf den C3 packen, weil der TÜV sie freigeben würde und die Polizei nicht nachschauen kann, ob sie nun tatsächlich eingetragen sind oder nicht?

Geschrieben

Nein. Wenn der Hersteller die 205er für dein Modell freigegeben hat, dann muss das die Polente wissen (anhand der Listen, die es beim Hersteller gibt) und dann darsfst du die draufmachen. Sonst nicht.

Viel interessanter ist der Fall, wo ein Auto unterschiedliche Sommer/Winterreifen hat, die beide eine TÜV-Abnahme benötigen würden. Was dann gemacht wird, weiss ich nicht.

Geschrieben
Das Teil nennt sich "CoC" und ein Mitführen als Kopie ist für diese Fälle sicher eine gute

Idee!

Genau so und nicht anders !

Im COC sind alle gelistetten Rad/Reifen Kombinationen aufgeführt !

Geschrieben

Zeig mir ein CoC für ein getuntes Fahrzeug. Oder für ein älteres Modell, sagen wir.... XM?

Bei Serienmässigen Autos ist die neue Regelung wirklich kein Problem...

Geschrieben

Letztlich muß dir die Polizei beweisen, dass die Rad/Reifen-Kombination nicht auf dem Wagen gefahren werden darf. Da die meisten Polizisten darauf verzichten werden, sollte es nicht so schwierig sein. Und solange sich das Ganze im Rahmen bewegt, wird auch nicht groß nachgeforscht werden.

Die Sache mit dem Polizeibeweis habe ich von meiner Zulassungsstelle.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...