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Geschrieben

Kennt sich jemand mit der Gesetzgebung bezüglich AHK bezüglich nachträglicher Nachrüstung aus?

Wenn möglich in Österreich.

Würde mir gerne eine anbauen, und habe da mal was gehört, wenn man eine nimmt die es auch original drauf gegeben hat muss man die nicht Typisieren oder so.

Geschrieben

cool thx,

kannst mir vielleicht auch noch sagen wo ich so eine, die unter punkt 2 fällt also so eine mit EG-Richtlinie 94/20 für einen ZX finde, und diese auch billig ist.

Bekomme ich sowas gebraucht? Habe ich in meinem Typenschein welche eingetragen wenn orischinal keine drauf war? Wenn ja wo genau im Typenschein finde ich die?

Danke schonmal

Geschrieben

Ich kenne die Bauzeit des ZX nicht und weiß daher nicht, ob sich Citroen oder ein Hersteller von AHKs (Westfalia, Bosal, Brink etc.) die Mühe gemacht hat, die AHK einer Prüfung unterziehen zu lassen, um die Bestätigung der Konformität mit der EG-Richtlinie zu erhalten.

Die von Citroen verbaute Type der AHK sollte im Typenschein stehen, meistens heißt sie ZC .........., auch wenn sie beim Erstkauf nicht dabei war.

Quellen f. AHK: eBay, Schrottplatz (z.B. See-Tich Brünnerstraße), Forums-Teilemärkte, http://www.citroen.ac.

Die Eintragung in den Zulassungsschein bei der Versicherung kostet nichts, du kannst die AHK selbst einbauen (korrekt verkabeln nicht vergessen, evtl. Anhängerblinkerkontrolleuchte einbauen) und den korrekten Einbau von einer Citroen-Werkstätte bescheinigen lassen und dann bei der Prüfstelle (MA46 in Wien) vorführen, dann in Zulassungsschein eintragen lassen.

>>

Geschrieben

Danke für die Infos, werde mal schaun was sich auftreiben lässt.

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