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Geschrieben

Hallo!

Der Betreff sagt es eigentlich: Ein Kumpel fragte mich, ob ich seinen VW T3 mit meinem Xantia in die Werkstatt schleppen kann. Ich bin da ein wenig skeptisch, von wegen nur mit Seil und praktisch durch die Offenbacher Innenstadt, ich habe einfach Angst mit mit Stop-and-Go die Kupllung zu zerstören. Was sagt ihr aus eurer Erfahrung heraus: Wieviel zieht ein Xantia und gehören T3-Busse dazu?

Vielen Dank für eure Antworten!

Viele Grüße

Der Fred

Geschrieben

das kommt doch ganz auf das modell an. ein bus wiegt mindestens 1,7 tonnen, mit zusatzausrüstung (wohnmobil etc.) ist man schnell über 2 tonnen. würde da den transport auch nur zu randzeiten machen. eine kurze strecke mit nicht allzuvielen ampelstarts sollte der xantia ohne probleme schaffen. bei stau übung abbrechen!

jung und unerfahren hab ich mal mit einer dyane einen cx gezogen ;-) da war das bodenblech der dyane noch ganz, sonst wär der motor mit der spritzwand alleine davongefahren ;-)

gruss marc1234

Geschrieben

Ohne Stange würde ich mich an dieses Abenteuer nicht wagen, auch ist es nach meinem Wissen nicht zugelassen. Ich denke das über das Thema Schleppen/Abschleppen hier kürzlich noch ein Thread war.

Geschrieben

Moin ihrs,

das geht ganz gut, solange es an dem Bus die Bremse noch tut. Ohne Bremse ist die Abschleppstange besser. Und erlaubt ist das auch.

Grüße

LordAir

Geschrieben

Salú, Fred,

habe auf Kerkyra vor Jahren mit der BX-Limo/16TZI `nen vollgepackten 2,5t-VWBus (T4?)

als WoMo-Umbau bis zur Werkstatt geschleppt (ca. 15 KM Berg + Tal). Habe zuvor dem

Fahrer "angedroht" ;-))), dass, wenn er nicht den Zugwagen-BX beim Bremsen "abfängt",

er den Schrott essen müsse, bis kein Krümel über sei - weiß allerdings nicht, ob´s deshalb ganz gut klappte... War auch nur per Seil verbunden; die Kupplung hat´s anscheinend gut

überstanden: bin allerdings immer supersanft bis zum Reck-Punkt des Seils "gehaucht", um

dann "energisch" -ohne wüst hochzudrehen- anzufahren und flott bis zum 4. zu schalten.

Gibt´s bei Euch nicht `ne Umgehungsstraße, die vielleicht länger ist, aber gleichmäßigeres

Fahren ermöglicht? Viel Erfolg! (das ist jetzt in Echt ganz unironisch!)

Freundliche Grüße

Andreas SK

Geschrieben

Hallo,

Ob du das geht oder nicht, gehen tut das auf jeden fall.

Rechtlich sieht es komplett anders aus, da muss man einige beachten.

Wichtigste is das Gewicht des gezogenen Fahrzeug, welche Anhänglast in den Papieren deines Xantias steht und welchen Führerschein du dein eigen nennst.

Klar vor Weg, wenn du nur ein B Führerschein hast ist es auf jeden Fall eine Ordnungwiedrigkeit und wird mit Bussgeld geahndet.

Mit einem BE oder LKW Führerschein geht das inordnung.

Gucke in die Papiere deines Xantias, wenn da drinn steht z.B. bis 10% Steig. 1800kg denn darfste ihn ziehen wenn er nicht mehr Wiegt als 1800kg.

Wenn du mehr Ziehst als in den Papieren erlaubt ist, Ordnungswiedrigkeit.

Achja, wenn du nur ein B Führerschein hast, darfst du nicht mehr ziehen als das Leergewicht deines eignen Autos, also bei 1,4 oder 1,5Tonnen was der Xanta Leer wiegt is denn schluss, mit BE oder LKW Führerschein besteht diese Bestimmung ja nicht.

MfG Christian

Geschrieben

In Deutschland ist die Abschleppung in § 15a StVO normiert. Abschleppen ist generell nur erlaubt, wenn ein Nothilfegedanke zugrunde liegt, also das liegengebliebene Fahrzeug z. B. im Verkehrsraum eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Liegt der Nothilfegedanke nicht zugrunde, handelt es sich um „Schleppen“.

Da ist dann unter anderem der LKW-Führerschein vorgeschrieben für den Fahrer des schleppenden Fahrzeuges und auch eine Schleppgenehmigung

http://de.wikipedia.org/wiki/Abschleppen

ACCM Gerhard Trosien
Geschrieben

Wenn die Bremse des VW geht, würde ich den auch mit der Ente abschleppen. Hemmungslos.

ACCM Gerhard Trosien
Geschrieben
...Wichtigste is das Gewicht des gezogenen Fahrzeug, welche Anhänglast in den Papieren deines Xantias steht und welchen Führerschein du dein eigen nennst...
Abschleppen eines liegen gebliebenen Fahrzeugs unterliegt lt. StVO nur einer Reglementierung: runter von der Autobahn (bzw. nicht auffahren)
Geschrieben

Halli-Hallo!

Abschleppen eines liegen gebliebenen Fahrzeugs unterliegt lt. StVO nur einer Reglementierung: runter von der Autobahn (bzw. nicht auffahren)
Es geht hier aber um schleppen, nicht um abschleppen.

Ciao/HaJo

ACCM Gerhard Trosien
Geschrieben

Und wer unterscheidet das im Ernstfall? Das scheint auch "Kugelblitz" relativ egal zu sein, er fragte nach der technischen Machbarkeit. Und die sehe ich auf jeden Fall gegeben. Ich habe jedenfall schon vor 30 Jahren /8-er mit der Ente überall hin gezogen. Problemlos.

Geschrieben

keine Panik, rechtlich zulässig ist es. Näheres z.B. unter www.fahrtipps.de

Wenn man es richtig macht, wird die Kupplung auch nicht besonders beansprucht, ein wenig Übung beim Abschleppen ist aber unbedingt empfehlenswert. Beitrag #6sagt ja im Prinzip wie`s geht. Es gilt der Grundsatz: Der Vordermann muß immer schneller als der Hintermann sein, d.h. der Hintermann sollte auch nur bremsen. Das geht mit kräftigen Waden auch ohne Bremskraftverstärker (der Motor steht ja).

Entgegen anderer Empfehlungen, sollte das Seil möglichst diagonal verlaufen, das dämpft unvermeidliche Rucks erstaunlich wirkungsvoll.

Gruß Gerd

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