Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Fans!

Ich habe heute vom Finanzamt die Steuererhöhung für den C8 HDI 2,2 Bj. 2005 erhalten. Ich glaube hier will man auf "Dummfang" gehen, denn eigentlich müßten die Ämter ja wissen, daß der C8 einen Partikelfilter hat oder??. Ich glaube viele Besitzer zahlen einfach und lesen den Nachsatz nicht oder wissen nicht, daß sie einen Filter haben.

Meine Frage an euch, wie kann ich der Zulassungsbehörde nachweisen, daß der C8 eine "Partikelminderungstechnik" hat? Reicht ein Stempel von Cit. oder wie habt Ihr es gemacht?

Mit Gruß Chrischi

Geschrieben

Für Citroen-Diselfahrzeuge mit serienmäßigem FAP-System liegen von Citroen Abgasbescheinigungen vor. Diese belegen dass die Anforderungen der strengsten Partikelminderungsstufe PM5 erfüllt ab Tag der Ertzulassung. Die entsprechenden Abgasbescheinigungen erhält man beim Citroenvertragshändler. Bei Vorlage der PM5 Bescheinigung bei der örtlichen Zulassungsstelle wird der Vermerk Stufe PM5 ...in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen (Teil 1 bei den neuen Eu-Zulassungen). Die Zulassungsstelle gibt dann die Information an das Finanzamt weiter.

Kleine Anmerkung noch: Nicht alle Citroen Modelle erfüllen trotz FAP die srenge Abgasnorm und die KFZ-Steuer erhöht sich ( C5 II 2,2 HDI Automatik ist so ein Fz, war nur kurz im Programm bis der 2,0 HDI Automatik angeboten wurde).

Übrigens sind die Bescheinigungen von Citroen für den Kunden kostenlos. Die Eintragung bei der Zulassungsstelle kostet was...! Für den 1.6HDI koste die Eintragung mehr als die Steuererhöhung von 19,20 Euro plus MwSt. Kann sich jeder sein Teil denken ......!!

Bei der Zulassung deines C8 hat die Politik noch einen Eiertanz mit der deutschen Automobilindutrie geführt. Ob PSA einen Rußpartikelfilter hat oder nicht war ja egal. Eine Steuerförderung gab es auch nicht und so ist der Eintrag FAP vorhanden oder nicht auch egal gewesen. Somit hat auch das Finazamt keine Info und du auch keine Steuerförderung rückwirkend !

Ich hoffe es hat dir weiter geholfen

DSNORBERT

Geschrieben

Es ist wiklich eine bodenlose Unverschämtheit !!

Bei meinem Cit Bj 11.2006 mit einem HDI 110 FAP Motor verlangt die Steuerbehörde, auch nur in einem kleinen Nachsatz einen Nachweis einer Partikelminderungstechnik. Das bedeutet für mich wieder Geld und Zeit um die Behörden am leben zu erhalten. Ich finde es wirklich unglaublich !

Geschrieben

Nachtrag:

In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 muss wohl folgender Text unter Punkt 22 eingtragen sein:

Stufe PM 5 ab Tag Erstzulassung

PM bedeutet Partikelminderung

Dann gibt es eigentlich eine Steuerminderung von 1,20 Euro/ 100ccm ; aber es gibt wohl z.Zt ein Softwareproblem, so das dieses Feld vom Finanzamt nicht automatisch ausgelesen wird, es kann also passieren das trotz Eintrag eine erhöhte Steuer berechnet wird.

Bei mir ist das wohl passiert. Ich hab jetzt zum Finanzamt eine Kopie meiner Zulassung gefaxt, mal sehen was passsiert, man hat ja sonst nix zu tun !

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...