Zum Inhalt springen

Heute bei der Zulassungsstelle


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin !

Man war der laaangsam, aber egal.

Der Beamte wollte mir sagen, das meine Ds ( Bj.75 )für eine Zulassung eine AU bräuchte.Ich hatte so eine Bescheinigung natürlich nicht dabei.

Und das brachte ihn richtig ins Grübeln ob ich wieder kommen müsste,ob er das mit seinem Gewissen vereinbaten kann usw.

Alle Fahrzeuge ab 69 müssten eine AU haben sagte er und ich sollte zum Tüv gehen und eine Au machen lassen, was ich natürlich nicht mache. Ich hatte ja nun die Zulassung bekommen und war der Meinung, das Fahrzeuge mit H Kennzeichen von der Au befreit wären und ich hatte schon einige.

Hat er denn nun recht oder ich ?

Mfg

Ulrich

DS 21 IE

Geschrieben

meiner meinung nach hat er recht. für alle fahrzeuge ab 07.69 ist die au vorgeschrieben, hakenzeichen hin oder her. daher werde ich heute auch noch eine au für meinen 130er machen, damit ich ihn diese woche noch anmelden kann - auf "H".

Andreas Strunk
Geschrieben

H-Kennzeichen hat mit A nix zu tun, ab Bj. 69 müssen alle Benziner HU haben, bei Dieseln gibs einen anderen Stichtag, den ich gerade nicht im Kopf habe.

Glück gehabt mit der Zulassung, hier hättest Du damit definitiv auf Granit gebissen.

Gruß

Andreas

Geschrieben

Moin !

Er war ja auch seehr langsam und Ein Bilderbuchbeamter ( Bin selber Fw-Beamter ) alles mit Ruhe und bedacht. Aber mit Überredungskunst ging es doch. Hätte der Tüv nix sagen müssen bei der Untersuchung ? Vor allem hatte die Dame vorher auch keine AU.

Mfg

Ulrich

Geschrieben

Der TÜV hätte das wissen müssen. Bei der deutschen Erstabnahme meiner 70er DS (Import) hatte der TÜV-Mensch die 69er-Regelung auch übersehen. Aufgefallen ist das ganze zwei Jahre später bei der nächsten TÜV-Kontrolle. Ärger gab es aber nicht.

Gruß Jörg

Geschrieben

Moin !!

auch für die >>Vorzeige- und Bilderbuchbeamten<< aus dem Ammerland.

Bundesweit gilt:

AU Benziner:- alle erstmals zugelassen ab 01.07.1969 (auch mit H Kennzeichen)

AU Diesel:- alle erstmals zugelassen ab 01.01.1977 (auch mit H Kennzeichen)

Rote 06 und 07 Kennzeichen brauchen keine AU !

icon12.gif Also muß Deine Deesse eine von den wenigen mit Selbstzünder sein!

Hest den Richtigen dropen icon6.gif (DS + Beamten).

Ammerländer Löffeltrunk

Gruß an Alle Sumpfländer

Oberhesse

Geschrieben

Moin !

Das Zeug schmeckt, aber danach..!

Warst Du mal hier oder wurde das Zeug exportiert ?

Mfg

Ulrich

PS.: Ich versuche in 2 Jahren den gleichen Tüvgraukittel zu kriegen :-)

Geschrieben

Wenn Du Pech hast übersteht Du ohne AU Plakette beim Bj 75 die nächste Polizeikontrolle eh nicht, deshalb würde ich noch gar nicht an die nächste HU denken

Geschrieben

Moin !

Es ist doch eindeutig Geldschneiderei. Von der einen Seite ist das Fahrzeug mit einem H-Kennzeichen versehen und damit ist eine Pauschalsteuer fällig ( 192€ ) und dann soll der Wagen noch zur AU ? Wem nützt das denn, ausser Papa Staat ? Macht doch keinen Sinn.

Mfg

Ulrich

Geschrieben

Ich verstehe Deine Aufregung nicht : auch ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen hat Sollwerte was die Einstellung z. B. des Vergasers angeht. Und die werden bei der AU überprüft und ggf. korrigiert. Das ist doch nix Schlechtes.

Unsinn ist dagegen die willkürlich gewählte Altersgrenze, ab der die AU nicht nötig ist.

Geschrieben

Moin !

Ich habe ein Einspritzermodell und die Einstellungen lasse ich nicht vom Tüv einstellen.Aufregen lohnt sich nicht, da haste recht.Die sollen mal rüber schauen nach unseren Nachbarn denn Niederlanden, da ist ein Auto ab 25 Jahren Steuerbefreit. Das werden wir wohl nie bekommen :-)

Mfg

Ulrich

DS 21 IE

Geschrieben

Nochmal Moin !

Dat verhält sich so:

Ich hab 2 Schwäger- einer wohnt in HH, aber mein < Bester > (und Beamter) in Aurich seit 1990. Und da sei Sohn -mittlerweile 18 Jahre- mein Patenkind ist, komm ich schon mal in Deine Gegend (und der Smoortaal muß ja schwimmenicon11.gif )und nach Mockturtle werden dann die Löffel geleckt - so lange bis die Zunge schwillt icon4.gificon10.gif!

Schraubst Du alles selbst an Deiner Göttin?

Vielleicht kann Dir ja Matze (klupkaputt) zu ner < weichen > AU verhelfen. Oder vertraust Du ihm nicht ?

Ik sup Di to

Grüsse vom Basaltvulkan

Oberhesse

Geschrieben

Ok, bei der D-Jetronic ist für den AU-Menschen nun wirklich nix einzustellen. Aber zu messen, wie gesagt : Sollwerte hat auch Deine DS 21 i. e.

Deine Ansicht zur KFZ-Steuer teile ich allerdings uneingeschränkt. Die rd. 190 Euro zahle ich auch für meinen GSA, aber für 7 Monate !

Geschrieben

Moin !

Klubkaputt habe ich noch nicht kennen gelernt und werde es in der nächsten Zeit nach holen.Meine DS steht bei Mönnich zur Zeit, da der Tank neu muss. Ich darf in der Werkstatt selber diesen Tank ein/ausbauen. Was ich sehr nett finde, weil es die Kosten runter schraubt.

Ich habe noch ein Boschgerät ergaunert wo man über die Steuergeräte die Werte überprüfen kann. Wurde letztes mal bei ebä für sage und schreibe 600€ ersteigert. Aber alles selber schrauben mache ich nicht. Vieles ja wo ich mir sicher bin, aber einige Sachen lasse ich bei Mönnich machen.

Mfg

Ulrich

Geschrieben

AU ist ein weites Thema. Mein HY ist ganze 4 Wochen zu jung um von dem Wegfall der AU-Regelung zu profitieren. Wenn auch in der Praxis meistens nicht ganz so ernst genommen ist die AU doch eigentlich etwas sinnvolles. Sonst würdest Du Ewigkeiten mit unnötig miesen Abgaswerten rumfahren. Die Grenzwerte für katlose Autos sind jetzt ja auch nicht wirklich streng.

Durchführen lassen würde ich eine AU aber nicht beim TÜV, die dürfen nämlich strenggenommen nur messen, aber nix einstellen. Ganz so streng war mein TÜV-Prüfer da nicht, er ist kurz raus und sagte mir, ich solle mal eben den CO-Wert selber korrigieren..

Also, AU bekommt man so um die 20 Euro, ist kein echtes Problem und durchaus auch sinnvoll.

Es gibt aber auch Vergaser, da stellt man nur für die AU auf den passenden CO-Wert und danach wieder zurück. Da ist aber meist etwas anderes noch faul.

Gruß, gasmann

ACCM Gerhard Trosien
Geschrieben

Dem Umweltschutz war mit der Routine-CO-Messung im Rahmen der HU genüge getan.

Die AU wurde erst mit den KAT-Autos eingeführt, und zum Feststellen von Mängeln am Kat taugt sie anerkanntermaßen nix. Der KAT muss schon total kaputt sein, um aufzufallen. Außerden hätte es ein Prüfpunkt bei der HU bleiben können. Also: Geldschneiderei, sonst nichts.

Für unsere Wagen gibt es i.d.R. keine vorprogammierten Sollwerte: die werden bei der Vorbereitung der Prüfung von Hand eingegeben. Und wer da was anderes als die alten Hersteller-Sollwerte eingibt (HY: CO 2 - 3 %, mit 2,5 % läuft der Motor optimal), ist selber schuld. Mit unter 1% CO läuft KEIN Vergaser-Citroen auch nur annähernd gut.

Geschrieben
.

Für unsere Wagen gibt es i.d.R. keine vorprogammierten Sollwerte: die werden bei der Vorbereitung der Prüfung von Hand eingegeben. Und wer da was anderes als die alten Hersteller-Sollwerte eingibt (HY: CO 2 - 3 %, mit 2,5 % läuft der Motor optimal), ist selber schuld. Mit unter 1% CO läuft KEIN Vergaser-Citroen auch nur annähernd gut.

Was drolliges:

BX 16 TRI bei der ASU gehabt.

Abgeholt, dann gemerkt: Trotz eingetragenem G-Kat nur 1 Jahr Gültigkeit ?? Das Meßwertprotokoll zeigte dann irgend einen anderen BX, Vergasermotor ohne Kat. Mir war´s recht, es war billiger als die AU für den geregelten Kat und ich plante das Auto in Kürze abzugeben.

Gruß

Torsten

Geschrieben

Es wird die Zündung gar nicht kontrolliert, und der CO Wert ist sowieso nur(wenn überhaupt) für den Leerlauf einstellbar. Also für 99% der Fahrbetriebs irrelevant. Also ich meine Geldschneiderei. Entweder macht man es richtig oder gar nicht.

Nebenbei bei der Ente drehen die hier immer auf 1700 umdrehungen, weil der schicke Klopfsensor das nicht auf die Reihe bekommt. Also Phantasiewerte gemessen, aber hauptsache Plakette bekommen.

Adrian

Geschrieben

Eine zu fett eingestellte Leerlaufdüse macht sich über den gesamten Fahrbetrieb bemerkbar, vornehmlich durch Mehrverbrauch.

ACCM arnekurt
Geschrieben

@ Diepenbrook

Ist das die blaue oder die helle DS?????

Ich habe am Freitag eine runde um beide gemacht, als ich auf meinen Wagen gewartet habe.

Gruß aus Oldenburg,

Arne

Thomas Hirtes
Geschrieben

Abgeholt, dann gemerkt: Trotz eingetragenem G-Kat nur 1 Jahr Gültigkeit ??

AU gilt inzwischen immer für 2 Jahre, egal ob Kat oder nicht.

Geschrieben

Moin arnekurt !

Meine ist die ohne Tank :-) Sprich die helle DS 21 i.E . Warte noch auf die Spritschläuche die in den Tank gehen. Ich darf Mittwochfrüh wieder dran schrauben,dann sind die Teile da. Echt Klasse von dem Herrn Schröder, das ich das so machen kann. Er hatte selbst eine DS IE gehabt und die Werkstatt ist sehr nett und hilfsbereit.

Mfg

Ulrich

Thomas Hirtes
Geschrieben
Außerden hätte es ein Prüfpunkt bei der HU bleiben können.

Was ab 2010 auch wieder der Fall ist.

Knut Rothstein
Geschrieben
Eine zu fett eingestellte Leerlaufdüse macht sich über den gesamten Fahrbetrieb bemerkbar, vornehmlich durch Mehrverbrauch.

Einspruch, Euer Ehren.

Der Einfluß ist MINIMAL, bei Vollgas nahezu NULL.

Dabei setze ich voraus, daß ein ordentlicher Leerlauf eingestellt ist.

Die AU in ihrer jetzigen Form ist barer Unsinn.

Zum Glück hat irgendwer in Berlin nicht aufgepaßt und so ist diese jährliche Lachnummer seit letztem Jahr wenigstens in der Frequenz halbiert.

Gruß

Geschrieben

An einem AX 1.0RE aus '85 hat sich eine verstopfte Leerlaufdüse nicht nur durch keinen Leerlauf bemerkbar gemacht, sondern auch durch einen erhöhten Verbrauch und ein seriöses Ansteigen der Motortemperatur. Das sind nach meiner Meinung keine MINIMALEN Einflüsse sondern sehr erhebliche.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...