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Geschrieben

Hallo,

hb mal ne Frage zum Kurzzeitkennzeichen.

Kann ich das nur bei dem Straßenverkehrsamt bekommen wo ich auch wohne, oder kann ich das auch bei jedem beliebigen anderen Straßenverkehrsamt machen. Doppelkarte oder wie das Ding jetzt heißt von meiner Versicherung hab ich natürlich.

Es geht mir darum das wenn ich aus dem Urlaub(in D) einen Wagen überführen möchte, ob das dann ohne Probleme möglich ist.

Geschrieben

MOin!

Bekommst du bei jeder beliebigen Zulassungsstelle.

Mitbringen musst du den FZG-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil I) und die Doppelkarte für Kurzzeitkennzeichen.

Grüße

anfichtn

Geschrieben

Moment... Fahrzeugbrief braucht man nicht mal. Nur Perso, Doppelkarte fertig.

Geschrieben

OK...

Kann sich in den letzten 3 Jahren geändert haben. ich habs damals noch gebraucht....

Grüße

anfichtn

Geschrieben

Macht ja sonst keinen Sinn. Man braucht die Kennzeichen ja meisst für Fahrzeuge, die man überführen will, weil man sie gekauft hat, oder eben erst kaufen will. Wenn man das Fahrzeug "am enderen Ende der Welt" abholt, dann hat man logischerweise die Papiere noch nicht...

Geschrieben

Danke für die Auskünfte :-)

Das mit dem Brief kenn ich auch nicht und wäre wirklich unlogisch.

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